Das Abzugskapital ist dem Fremdkapital eines Unternehmens zuzuordnen. Es grenzt sich von den anderen Fremdkapitalpositionen dadurch ab, dass es dem Unternehmen zinsfrei zur Verfügung gestellt wird. Seine Relevanz wird insbesondere bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen deutlich. Außerdem führt es zum betriebsnotwendigen Kapital, wenn es vom betriebsnotwendigen Vermögen abgezogen wird.
In dieser Lektion erfährst du etwas über das Abzugskapital. Wir erklären dir, wie sich dieser besondere Fremdkapitalanteil ermittelt und was zum Abzugskapital eines Unternehmens rechnet. Abschließend weißt du, welcher Zusammenhang zwischen dem kalkulatorischen Aufwand und dem Abzugskapital besteht. Um dein Wissen über das Abzugskapital zu erweitern, kannst du nach diesem Beitrag einige Übungsfragen beantworten.
Englisch: deduction capital
Was solltest du über das Abzugskapital wissen?
Das Abzugskapital ist mit einem Fremdkapitalcharakter ausgestattet. Es unterscheidet sich jedoch von den anderen Positionen im Fremdkapital, weil es für das Unternehmen mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Für einen Betrieb spielt das Abzugskapital hauptsächlich bei der Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals eine entscheidende Rolle. Das betriebsnotwendige Kapital ist jenes Kapital, das ein Unternehmen einsetzt, um seine betrieblichen Ziele zu erreichen.
Das betriebsnotwendige Kapital unterteilt sich in das Eigenkapital und das Fremdkapital. Das Eigenkapital setzt sich aus den finanziellen Mitteln zusammen, die die Gesellschafter selbst in das Unternehmen investieren. Wird zusätzlich Geld aufgenommen, um z. B. eine Investition zu finanzieren, sind diese Beträge dem Fremdkapital zuzuordnen.
Für die Aufnahme des Fremdkapitals muss ein Unternehmen in der Regel Fremdkapitalzinsen aufwenden. Bei dem Abzugskapital wird das Geld zinsfrei zur Verfügung gestellt.
Was zählt zum Abzugskapital eines Unternehmens?
Das Abzugskapital eines Unternehmens setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen:
- Zinsfreie Gesellschafterkredite
- Nicht fällige Lieferantenkredite
- Kundenanzahlungen
- Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten

Zinsfreie Gesellschafterkredite
Gesellschafterkredite – auch als Gesellschafterdarlehen bekannt – kennzeichnen sich dadurch, dass für die Überlassung des Geldes ein Darlehensvertrag zwischen dem Gesellschafter und seiner Gesellschaft abgeschlossen wird. Damit grenzt sich ein Gesellschafterkredit von den Einlagen ab, die ein Einzelunternehmer oder der Mitunternehmer einer Personengesellschaft leisten kann. Aus diesem Grund wird häufig ein Gesellschafterkredit vereinbart, wenn die Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Hier sind keine Gesellschaftereinlagen vorgesehen. Wird für die Überlassung des Geldes kein Zins vereinbart, gehört das Geld zum Abzugskapital. Allerdings müssen in diesem Fall die Voraussetzungen für eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) geprüft werden.
Nicht fällige Lieferantenkredite
Ein Lieferantenkredit entsteht, wenn ein Unternehmen die Verbindlichkeit eines Lieferanten erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt. Dies ist z. B. möglich, weil dem Betrieb eine längere Zahlungsfrist eingeräumt wird. Alternativ kann hier auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Unabhängig davon, ob das Unternehmen eine externe Forderung zu einem späteren Zeitpunkt oder in Raten begleicht, ist der Betrag dem Abzugskapital zuzurechnen, wenn bei der Vereinbarung keine zusätzlichen Kosten vereinbart werden. Für das Unternehmen stellt sich diese Vorgehensweise als sehr sinnvoll dar, wenn es momentan nicht mit der notwendigen Stabilität ausgestattet ist. Auf der anderen Seite bringt ein Lieferantenkredit auch Nachteile. Diese zeigen sich, wenn ein Unternehmen die vereinbarte Kontofrist nicht einhalten kann. Im Endeffekt wird der Lieferantenkredit dann für das Unternehmen teurer, weil der effektive Jahreszins steigt.
Kundenanzahlungen
Bei einer Kundenanzahlung erhält das Unternehmen eine Vorauszahlung auf eine Leistung oder eine Lieferung, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen ist. Zu finden sind sie üblicherweise bei der Erstellung von Immobilien und in der Investitionsgüterindustrie. Kennzeichnend ist, dass diese Verbindlichkeit so lange von dem Auftragnehmer in der Bilanz passiviert werden muss, wie der Auftrag noch nicht vollständig ausgeführt wird. Weil diese Verbindlichkeit aber nicht verzinst wird, ist sie dem Abzugskapital des Unternehmens zuzurechnen.
Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten
Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten sind Posten, die regelmäßig in einer Unternehmensbilanz auftauchen. Dabei wird bei Rückstellungen z. B. zwischen Pensionsrückstellungen und Steuerrückstellungen unterschieden. Pensionsrückstellungen werden für die Mitarbeiter gebildet, um spätere Pensionsansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge abzusichern. Steuerrückstellungen werden für die Ertragsteuern (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) gebildet. Damit soll verhindert werden, dass die Abschlusszahlung des Finanzamts zu hoch ausfällt.
Für die Umsatzsteuer-Abschlusszahlung wird keine Rückstellung gebildet. Hier sieht das Bilanzrecht vor, dass eine sonstige Verbindlichkeit gebildet wird. Dies muss das Unternehmen in dem folgenden Geschäftsjahr tilgen.
Kalkulatorischer Aufwand und Abzugskapital: Welcher Zusammenhang besteht?
Ziehst du von dem betriebsnotwendigen Vermögen eines Unternehmens alle Positionen ab, die dem Abzugskapital zuzuordnen sind, erhältst du das betriebsnotwendige Kapital. Dieses bildet die Grundlage für die Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen.
Die kalkulatorischen Zinsen werden in der internen Kostenrechnung ermittelt, um die Zinsen zu berechnen, die man hätte erzielen können, wenn das Eigenkapital auf dem Kapitalmarkt investiert worden wäre.
Die kalkulatorischen Zinsen werden z. B. ermittelt, wenn ein Unternehmen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erwirbt, die aus eigenen Mitteln finanziert wurden.
Welches Problem muss bei dem Abzugskapital einkalkuliert werden?
Jedes Unternehmen hat mit seinem Abzugskapital ein Problem. Dies taucht auf, weil das als zinsfreie geltende Kapital in der Regel häufig nicht zinsfrei ist. Dies bedeutet, dass die Berücksichtigung des Abzugskapitals zu falschen Ergebnissen in der Kostenrechnung führt.
Übungsfragen
#1. Wie definiert sich das Abzugskapital?
#2. Welches Problem muss im Zusammenhang mit dem Abzugskapital einkalkuliert werden?
#3. Welcher Bilanzposition ist das Abzugskapital zuzuordnen?
#4. Was ist nicht dem Abzugskapital eines Unternehmens zuzuordnen?
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