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Draufgabe / Dreingabe

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Die Draufgabe gehört zu den Formen des Naturalrabatts. Sie spielt bei dem Verkauf von Produkten eine Rolle, weil sie sich auf die Menge auswirkt. Der Verkaufspreis wird bei der Draufgabe nicht verändert. Weitere Formen des Naturalrabatts sind die Zugabe und die Dreingabe. Die Dreingabe wirkt sich nicht auf die Menge aus. Hier setzt der Verkäufer einen niedrigeren Preis für dieselbe Menge an.

In diesem Abschnitt behandeln wir das Thema Draufgabe. Wir zeigen dir, was sich dahinter verbirgt und in welchem Bereich des Kaufvertragsrechts die Draufgabe eine Rolle spielt. Nachdem du neben der Draufgabe noch weitere Formen des Naturalrabatts kennengelernt hast, erfährst du abschließend, welche Rabattarten es noch gibt. Ein praxisbezogenes Beispiel aus dem Alltag rundet den Beitrag ab. Damit du deinen Wissensstand zur Draufgabe untermauern kannst, beantwortest du nach diesem Text einige Übungsfragen.

Synonyme: Unterform des Naturalrabatts | Draufgeld, Naturalrabatt exklusive | Naturalrabatt inklusive

Inhalt dieser Lektion

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  • Was solltest du über die Draufgabe und die Dreingabe wissen?
  • Naturalrabatt: Hier spielen die Draufgabe und die Dreingabe eine Rolle
  • Welche Formen des Naturalrabatts gibt es neben der Draufgabe?
    • Dreingabe
    • Zugabe
  • Welche Rabattarten gibt es neben dem Naturalrabatt?
    • Treuerabatt
    • Wiederverkäuferrabatt
    • Sonderrabatt
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Was solltest du über die Draufgabe und die Dreingabe wissen?

Bei dem Verkauf von Produkten spielen Preisnachlässe eine entscheidende Rolle. Denn hiermit möchte ein Verkäufer die Beziehungen zu seinen Kunden stärken. Wird eine Ware in größeren Mengen abgenommen, mindert der Verkäufer den Verkaufspreis durch die Vergabe eines Mengenrabatts.

Eine Variante des Mengenrabatts ist der Naturalrabatt. Dieser unterteilt sich in die Draufgabe, die Dreingabe und die Zugabe. Bei der Draufgabe erhöht der Verkäufer die verkaufte Menge um eine weitere Einheit. Der Preis wird nicht verändert. Dies ist der Fall, wenn der Preisnachlass als Dreingabe erfolgt. Hier bleibt die verkaufte Menge konstant. Der Käufer zahlt einen geringeren Preis. Mit diesen Maßnahmen möchte er erreichen, dass der Kunde immer wieder bei ihm einkauft.

Die Draufgabe und die Dreingabe sind als verkaufsfördernde Maßnahmen nicht nur im stationären Handel bekannt. Sie werden ebenfalls im Online-Handel erfolgreich praktiziert.

Naturalrabatt: Hier spielen die Draufgabe und die Dreingabe eine Rolle

Der Naturalrabatt zählt zu den besonderen Formen des Mengenrabatts. Hierbei handelt es sich um eine Warenlieferung, die dem Käufer einer Ware nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Der Naturalrabatt kann für ein bestimmtes Zeitfenster vereinbart werden.

Die Vorteile des Naturalrabatts sind:

  • In finanziellen Krisensituationen kann der Käufer einer Ware seine Liquidität auf einem stabilen Niveau halten und trotzdem von einem Einkauf profitieren.
  • Das herstellende Unternehmen erwirtschaftet einen höheren Deckungsbeitrag.
  • Das nominale Preisniveau bleibt erhalten.
  • Der Naturalrabatt kann einfacher umgesetzt werden als die anderen Preisnachlässe.

Welche Formen des Naturalrabatts gibt es neben der Draufgabe?

Neben der Draufgabe kennt der Naturalrabatt die beiden folgenden Formen:

  • Dreingabe
  • Zugabe

Dreingabe

Die Dreingabe grenzt sich von der Draufgabe ab, weil die Maßnahmen des Herstellers sich nicht auf die gelieferte Menge beziehen. Diese wird dem Käufer wie vereinbart zur Verfügung gestellt. Bei der Dreingabe wird aber der Verkaufspreis geändert. Der Hersteller oder Verkäufer nimmt in Kauf, dass er einen geringeren Umsatz erwirtschaftet, wenn der Kunde ihm die Ware abnimmt.

In der Praxis findet sich die Dreingabe häufig in den »Kaufe-zwei-für-ein-Produkten« wieder. Hierbei erhält der Käufer die doppelte Menge, wenn er sich für das Produkt entscheidet. Er spart also 50 % seiner Kosten ein. Diese Verkaufsaktionen findet man z. B. in Supermärkten oder bei regionalen Weinhändlern. Du bestellst zwei Kisten mit jeweils sechs Flaschen. Der Winzer berechnet dir aber nur zehn Flaschen. Die anderen zwei Flaschen musst du nicht bezahlen.

Zugabe

Die Zugabe ist eine Verkaufstechnik, bei der ein Verkäufer ein zusätzliches Teil erhält. Dieses wird an dem gekauften Produkt angebracht. Die Zugabe grenzt sich von der Dreingabe ab, weil der Käufer kein zweites Produkt erhält.

Beispiel
Ein Käufer bestellt bei einem Autohaus ein neues Fahrzeug. Als Zugabe stattet der Hersteller das Fahrzeug mit speziellen Ledersitzen aus, die den Fahrkomfort des Käufers erhöhen sollen.

Welche Rabattarten gibt es neben dem Naturalrabatt?

Neben dem Naturalrabatt kennt das bürgerlich-rechtliche Kaufvertragsrecht noch weitere Rabattarten.

Hierzu gehören:

  • Treuerabatt
  • Wiederverkäuferrabatt
  • Sonderrabatt

Treuerabatt

Den Treuerabatt erhält ein Kunde, wenn er sich häufig dazu entschließt, bei demselben Verkäufer oder Hersteller einzukaufen. In diesem Fall wird der Käufer von dem Unternehmen wie ein Stammkunde behandelt. Dies bedeutet z. B., dass er von einem monatlichen Bonus profitiert oder ihm der Rabatt bei jeder Bestellung in anderer Form zugutekommt.

Mit dem Treuerabatt soll der Kaufanreiz des Käufers gesteigert werden. Er wird nur mit dem Bonus belohnt, wenn er sich immer wieder dazu entschließt, bei demselben Verkäufer einzukaufen. Ein Treuerabatt unterscheidet sich z. B. von einem Neukundenrabatt. Diesen erhalten die Kunden nur, wenn sie zum ersten Mal bei diesem Unternehmen einkaufen.

Wiederverkäuferrabatt

Der Wiederverkäuferrabatt spielt im B2B-Bereich eine Rolle. Dies bedeutet, dass er nur bei einer geschäftlichen Beziehung gewährt wird. Im B2C-Bereich findet der Wiederverkäuferrabatt hingegen keine Anwendung.

Bei dem Wiederverkäuferrabatt handelt es sich um eine Handelsspanne für Waren, deren Verkaufspreise durch den Verkäufer bereits festgesetzt wurden. In dieser Eigenschaft zählt der Wiederverkäuferrabatt zu den umsatzbezogenen Rabatten. Der Naturalrabatt – wozu auch der Mengenrabatt und die Draufgabe gehören – stellt hingegen eine sonstige Rabattform dar. Mit dem Wiederverkäuferrabatt möchte der Verkäufer sich einen angemessenen Gewinn sichern. Diesen erwirtschaftet er dadurch, dass andere Händler immer wieder bei ihm einkaufen.

Sonderrabatt

Ein Sonderrabatt wird von dem Verkäufer eines Produkts bei entsprechenden Anlässen gewählt. Im Gegensatz zu dem Wiederverkäuferrabatt steht er sowohl Geschäftskunden als ach Privatkunden zur Verfügung. Trotzdem ist der Kreis der Personen bei der Gewährung eines Sonderrabatts eingeschränkt. Hinsichtlich der Umsatzsteuer muss ein Unternehmen bei der Vergabe eines Sonderrabatts aufpassen. Denn hier wird ein geringeres Nettoentgelt berechnet. Das Nettoentgelt stellt die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer dar. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen einen niedrigeren Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt überweisen muss, wenn es dem Kunden einen Sonderrabatt gewährt.

Beispiel: Wo begegnet dir die Draufgabe im Alltag?
Die Draufgabe ist ein Phänomen, das du in Supermärkten und anderen Ladenlokalen vorfindest. Hier bieten die Inhaber stellvertretend für die Hersteller der Produkte sogenannte “Vorteilspackungen” an. Sie werben damit, dass in diesen Packungen ein oder zwei Produkte mehr sind als in den üblichen Verpackungen. Kennzeichnend ist, dass der Preis identisch ist. Mit den Draufgaben möchte der Hersteller des Produkts den Absatz seiner Waren fördern.

Übungsfragen

 

#1. Was ist die Draufgabe?

#2. Welche Bezeichnung für die Draufgabe ist nicht korrekt?

#3. Was ist ein positiver Effekt von sogenannten “Vorteilspackungen”?

#4. Welcher Rabatt wird nur bei einer geschäftlichen Beziehung gewährt?

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Häufig gestellte Fragen zur Draufgabe

Die Draufgabe ist auch als Draufgeld bekannt. Sie zählt neben der Dreingabe und der Zugabe zu den drei Formen des Naturalrabatts. Die Draufgabe kennzeichnet sich dadurch, dass der Kunde den vereinbarten Kaufpreis für eine von der üblichen Verpackung abweichende Menge bezahlt. Dem Verkäufer kommt es mit dieser Art Angebot darauf an, den Kunden mit einer speziellen Aktion auf seine Produkte aufmerksam zu machen. Sein Ziel besteht darin, mit der Draufgabe den Absatz für seine Waren zu fördern. Geht der Kunde hierauf ein, ergibt sich eine Win-win-Situation.

Draufgaben und Dreingaben stellen beide Unterformen des Naturalrabatts dar. Bei einer Draufgabe verändert der Hersteller den Preis nicht. Ein Kunde, der das Produkt erwerben möchte, zahlt denselben Preis. Sein Vorteil besteht darin, dass er eine Mengeneinheit mehr erhält. Aus diesem Grund wird die Draufgabe auch als »Naturalrabatt exklusive« bezeichnet.

Die Dreingabe bildet den Gegensatz der Draufgabe. Sie ist auch unter der Bezeichnung »Naturalrabatt inklusive« bekannt. Hier erfolgt ein tatsächlicher Rabatt auf die Ware. Dies bedeutet, dass der Kunde die vereinbarte Menge erhält. Hierfür muss er aber einen geringeren Preis zahlen.

Der Naturalrabatt ist ein fester Bestandteil des Kaufvertragsrechts. Das Kaufvertragsrecht ist im bürgerlich-rechtlichen Gesetzbuch verankert. Die entscheidenden Vorschriften finden sich in den §§ 336 bis 338 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Nach § 336 Absatz 1 BGB ist die Draufgabe als Zeichen für den Abschluss eines Kaufvertrages anzusehen. Sie wird im Zweifel nicht als Reugeld anerkannt (§ 336 Absatz 2 BGB). § 337 Absatz 2 BGB legt fest, dass ein Kunde die Draufgabe zurückgeben muss, wenn die Draufgabe nicht zustande kommt. § 338 BGB bestimmt, dass ein Käufer die Draufgabe auch dann behalten kann, wenn dem Geber die Erfüllung der Leistung unmöglich geworden ist.

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