BWL-Lexikon.de
  • Home
  • Grundlagen
    • Aufbau eines Betriebs
    • Definitionen
    • Organisation
    • Personalwirtschaft
    • Planung und Entscheidung
    • Produktionsfaktoren
    • Unternehmensführung
  • BWL
    • Rechtsformen
    • Rechnungswesen
      • Finanzbuchhaltung
      • Kostenarten
      • Jahresabschluss
    • Marketing
    • Logistik
      • Logistik Kennzahlen
      • Beschaffung
      • Lagerverfahren
      • Materialarten
    • Kennzahlen
      • Bilanzkennzahlen
      • Produktivitätskennzahlen
      • Rentabilitätskennzahlen
      • Kennzahlen der GuV
  • VWL
    • Makroökonomie
    • Mikroökonomie
  • Fehler gefunden?

Du bist hier: Startseite » Alle Lektionen » Rechnungswesen » Finanzbuchhaltung » Einzelwertberichtigung

Einzelwertberichtigung

Enthält: Beispiele · Buchungssatz · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Einzelwertberichtigungen (EWB) helfen dabei, den Buchwert von Forderungen an deren tatsächlichen Wert anzupassen und somit eine realistische Darstellung der finanziellen Lage des Unternehmens zu gewährleisten. Diese Anpassungen sind wichtig, um potenzielle Verluste frühzeitig zu erkennen, Risiken zu managen und gesetzliche sowie regulatorische Anforderungen zu erfüllen. EWB tragen dazu bei, finanzielle Transparenz und Genauigkeit zu schaffen, was das Vertrauen von Investoren und Kreditgebern stärkt.

In dieser Lektion erklären wir dir, warum EWB wichtig sind, wann und wie sie vorgenommen werden sollten und welche Bewertungsmethoden nach HGB und IFRS angewendet werden. Zudem werden praktische Beispiele zur Berechnung und Buchung von EWB sowie deren Darstellung in der Bilanz behandelt. Abschließend findest du einige Übungsaufgaben, mit deren Hilfe du dein Wissen zum Thema kontrollieren kannst.

  • Synonyme: spezifische Wertberichtigung | Forderungskorrektur | direkte Wertminderung
  • Englisch: specific allowance for doubtful accounts | individual impairment of receivables

Inhalt dieser Lektion

Toggle
  • Warum ist das Thema “Einzelwertberichtigung” wichtig?
    • Finanzielle Transparenz und Genauigkeit
    • Risikomanagement
    • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
    • Steuerliche Auswirkungen
    • Unternehmenssteuerung und Planung
    • Vertrauen und Glaubwürdigkeit
  • Warum Einzelwertberichtigungen (EWB) wichtig sind
  • Wann und wie Forderungen zu berichtigen sind
  • Was bedeutet EWB?
  • Wie unterscheiden sich Einzelwertberichtigungen von direkter Abschreibung?
  • Mögliche Gründe für eine EWB
  • Bewertungsmethoden für EWB
  • Berechnung und Buchung von Einzelwertberichtigungen
    • Auflösung der Einzelwertberichtigungen
  • Wie zeigen sich EWB in der Bilanz?
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Warum ist das Thema “Einzelwertberichtigung” wichtig?

Die Einzelwertberichtigung trägt dazu bei, dass Unternehmen ihre finanzielle Lage genau und zuverlässig darstellen, Risiken frühzeitig erkennen und steuern sowie gesetzliche und regulatorische Anforderungen erfüllen. Die Punkte im Einzelnen:

Finanzielle Transparenz und Genauigkeit

Die Einzelwertberichtigung sorgt dafür, dass die finanzielle Situation eines Unternehmens realistisch dargestellt wird. Durch die Anpassung des Buchwerts von Forderungen an ihren tatsächlichen Wert wird verhindert, dass das Unternehmen überhöhte Vermögenswerte ausweist.

Risikomanagement

Die EWB ermöglicht es Unternehmen, potenzielle Verluste frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen. Dies hilft dabei, finanzielle Risiken besser zu managen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Bilanzen nach gesetzlichen Vorgaben wie dem Handelsgesetzbuch (HGB) und internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu erstellen. Die EWB trägt zur Einhaltung dieser Vorschriften bei, indem sie sicherstellt, dass Forderungen korrekt bewertet werden.

Steuerliche Auswirkungen

Die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen kann steuerliche Vorteile bringen, da die Aufwendungen für EWB den steuerlichen Gewinn und somit die Steuerlast des Unternehmens reduzieren können.

Unternehmenssteuerung und Planung

Durch die realistische Bewertung von Forderungen können Unternehmen fundiertere Entscheidungen treffen. Dies betrifft insbesondere die Finanzplanung, die Liquiditätssteuerung und das Controlling.

Vertrauen und Glaubwürdigkeit

Eine präzise und transparente Finanzberichterstattung stärkt das Vertrauen von Investoren, Kreditgebern und anderen Stakeholdern in das Unternehmen. Es zeigt, dass das Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen und Risiken ernst nimmt und professionell handhabt.

Warum Einzelwertberichtigungen (EWB) wichtig sind

Forderungen eines Unternehmens sind immer vom Risiko eines Ausfalls bedroht. Für eine ordnungsgemäße Buchführung müssen sie beim Jahresabschluss zu ihrem niedrigsten Wert angesetzt und als Verlust berücksichtigt werden, auch wenn der Ausfall noch nicht feststeht. Mit Wertberichtigungen können Unternehmer ihre Forderungen einzeln oder gesammelt korrigieren.

Wann und wie Forderungen zu berichtigen sind

Beim Jahresabschluss muss der Forderungsbestand eines Unternehmens auf die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung geprüft und bewertet werden. Dabei sind Forderungen unter Berücksichtigung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners mit ihrem tatsächlichen Wert in der Bilanz anzusetzen. Hier gilt das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB).

Bei der Bewertung von Forderungen unterscheidet man grundsätzlich zwischen:

  • einwandfreien Forderungen
  • zweifelhaften Forderungen
  • uneinbringlichen Forderungen
  • Einzelwertberichtigung: Arten von Forderungen
    Einzelwertberichtigung: Arten von Forderungen

    Einwandfreie Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nennwert angesetzt und können einer Pauschalwertberichtigung (PWB) unterzogen werden. Zweifelhafte Forderungen sind Forderungen, bei denen ein Ausfall möglich, aber noch nicht eingetreten ist. Sie werden durch eine Einzelwertberichtigung an ihren wahrscheinlichen Wert angepasst. Uneinbringliche Forderungen sind über eine Abschreibung auszubuchen.

    Was bedeutet EWB?

    Einzelwertberichtigungen (EWB) stellen in der doppelten Buchführung den Prozess dar, bei dem der Buchwert einer Forderung an ihren tatsächlichen Wert angepasst wird. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind in den Bewertungsgrundsätzen der §§ 252 und 253 HGB verankert.

    Wenn eine einzelne Forderung einem Ausfallrisiko unterliegt, muss sie als zweifelhafte Forderung eingestuft und entsprechend eine Einzelwertberichtigung vorgenommen werden. Dies basiert auf dem Einzelbewertungsgrundsatz gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB. Nach dem strengen Niederstwertprinzip (§ 253 HGB) ist der niedrigste Wert anzusetzen. Hierbei sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste zu berücksichtigen, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind (Vorsichtsprinzip § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

    Einzelwertberichtigungen haben eine erfolgswirksame Wirkung und nehmen potenzielle Verluste bereits vorweg, noch bevor der tatsächliche Ausfall der Forderung eintritt.

    Wie unterscheiden sich Einzelwertberichtigungen von direkter Abschreibung?

    Einzelwertberichtigungen erfassen potenzielle Verluste, bevor diese tatsächlich eintreten, und fungieren daher als Vorstufe zur Abschreibung. Wenn eine zweifelhafte Forderung neu bewertet und der ausfallgefährdete Betrag durch eine EWB erfasst wird, bleibt der volle Wert der Forderung in der Bilanz erhalten. Diese Methode wird als indirekte Abschreibung bezeichnet. Im Gegensatz dazu wird bei uneinbringlichen Forderungen der Forderungswert direkt um den Abschreibungsbetrag reduziert, daher die Bezeichnung „direkte Abschreibung“.

    Einzelwertberichtigungen werden brutto ohne Umsatzsteuer gebucht, da der tatsächliche Forderungsausfall noch nicht eingetreten ist. Die Korrektur der Umsatzsteuer erfolgt erst dann, wenn der Forderungsausfall bestätigt wird und die Forderung endgültig abgeschrieben werden muss.

    Mögliche Gründe für eine EWB

    Einzelwertberichtigungen sind notwendig, wenn ein teilweiser oder vollständiger Ausfall einer Forderung erwartet wird.

    Gründe für ein Ausfallrisiko können sein:

    • Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Schuldners
    • drohende Zahlungsunfähigkeit
    • Antrag auf Insolvenz
    • unbezahlte Rechnungen trotz Mahnungen
    • vorliegende Reklamationen
    • nicht eingelöste Schecks
    • Abhängigkeit von Wechselkursen bei Forderungen

    Bewertungsmethoden für EWB

    Die Bewertung von Einzelwertberichtigungen (EWB) nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) erfolgt nach dem Vorsichtsprinzip und ist sehr konservativ. Das bedeutet, EWB sind schon bei kleinsten Zweifeln zu buchen. Die Wertminderung wird aus dem ursprünglichen Wert der Forderung abzüglich der erwarteten Zahlungen und Erlöse aus Sicherheiten berechnet.

    Nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) basiert die EWB auf dem IAS Standard 39 und orientiert sich an dem wahrscheinlich ausfallenden Betrag. In der Praxis bedeutet dies, dass eine EWB nur vorgenommen wird, wenn die Ausfallwahrscheinlichkeit über 50% liegt. Zusätzlich berücksichtigen die IFRS den Barwert der erwarteten Zahlungen.

    Berechnung und Buchung von Einzelwertberichtigungen

    Werden Forderungen in die Kategorie „zweifelhaft“ eingeordnet, ist in zwei Schritten vorzugehen. Zuerst ist die ausfallgefährdete Forderung als Bilanzposten von den einwandfreien Forderungen abzugrenzen. Anschließend ist für den erwarteten Forderungsausfall die erfolgswirksame EWB-Buchung vorzunehmen.

    Beispiel
    Die ”Hanseatic Hardware AG” hat eine Forderung gegenüber einem Kunden in Höhe von 23.800 EUR. Der Kunde teilt mit, dass er voraussichtlich nur 20 % dieser Forderung begleichen kann.

    Die Berechnungsgrundlage:

    • Gesamtforderung: 23.800 EUR
    • enthaltene Umsatzsteuer (19 %): 3.800 EUR
    • Nettoforderung: 20.000 EUR
    • zu berichtigen (80 % der Nettoforderung): 16.000 EUR

    Zunächst muss die gesamte unsichere Forderung inklusive Umsatzsteuer als zweifelhaft abgegrenzt werden. Der Buchungssatz dazu lautet

    Zweifelhafte Forderungen an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 23.800 EUR

    Im nächsten Schritt ist eine Einzelwertberichtigung für den erwarteten Forderungsausfall zu buchen. Dazu wird der Nettobetrag einerseits auf das Passivkonto „EWB auf Forderungen“ gebucht sowie als Aufwand auf dem Konto „Einstellung in EWB auf Forderungen“:

    Einstellung in EWB auf Forderungen an EWB auf Forderungen 16.000 EUR

    Auflösung der Einzelwertberichtigungen

    Es gibt drei Möglichkeiten, wie zweifelhafte Forderungen sich auflösen können:

    • Die eingehenden Zahlungen entsprechen exakt den kalkulierten Einzelwertberichtigungen.
    • Die eingehenden Zahlungen sind geringer als kalkuliert.
    • Die eingehenden Zahlungen sind höher als kalkuliert.
    Beispiel1: Die eingehenden Zahlungen entsprechen exakt den kalkulierten Einzelwertberichtigungen

    Der Kunde der ”Hanseatic Hardware AG” aus dem obigen Beispiel zahlt wie angekündigt lediglich 20 % der Forderung per Banküberweisung. Im ersten Schritt ist der Zahlungseingang zu erfassen:

    Bank an zweifelhafte Forderungen 4.760 EUR

    Umsatzsteuer

    Wie bei jedem Geldeingang von Forderungsbeträgen wird auch hier brutto inklusive Umsatzsteuer gebucht.

    Der endgültig ausgefallene Betrag wurde bereits erfolgswirksam gebucht; die Einzelwertberichtigung kann nun einfach aufgelöst und die Forderung abgeschrieben werden. Im gleichen Schritt wird die Umsatzsteuer korrigiert:

    EWB auf Forderungen 16.000 EUR
    Umsatzsteuer 19 % 3.040 EUR
    an zweifelhafte Forderungen 19.040 EUR

    Beispiel 2: Die eingehenden Zahlungen sind geringer als kalkuliert
    Der Kunde der ”Hanseatic Hardware AG” aus dem obigen Beispiel teilt mit, dass er die Forderung nicht, also auch nicht teilweise begleichen kann. Das heißt, dass sie vollständig abzuschreiben und aus dem Konto „zweifelhafte Forderungen“ auszubuchen ist. Im ersten Schritt lautet der Buchungssatz

    EWB auf Forderungen 20.000 EUR
    Umsatzsteuer 19 % 3.800 EUR
    an zweifelhafte Forderungen 23.800 EUR

    Anschließend ist der Betrag des unerwarteten Zahlungsausfalls, der noch nicht in den Einzelwertberichtigungen erfasst wurde, als Aufwand zu buchen:

    Forderungsverluste an EWB auf Forderungen 4.000 EUR

    Beispiel 3: Die eingehenden Zahlungen sind höher als kalkuliert
    Der Kunde der Hanseatic Hardware AG aus dem obigen Beispiel zahlt statt der angekündigten 20 % nun doch 50 % der Forderung per Banküberweisung. Im ersten Schritt ist wieder der Zahlungseingang inklusive Umsatzsteuer zu erfassen:

    Bank an zweifelhafte Forderungen 11.900 EUR

    Die restlichen 50 % sind abzuschreiben. Da die Hanseatic Hardware AG bereits 16.000 EUR als EWB gebucht hatte, stellt der unerwartete Zahlungseingang von netto 6.000 EUR einen Ertrag dar. Diese Buchung gleicht den vorab gebuchten Aufwand aus; in der GuV verbleibt lediglich der Zahlungsausfall von 10.000 EUR als Verlust.

    Für die Abschreibung der Forderung lautet der Buchungssatz

    EWB auf Forderungen 10.000 EUR
    Umsatzsteuer 19 % 1.900 EUR
    an zweifelhafte Forderungen 11.900 EUR

    Damit ist die zweifelhafte Forderung ausgebucht.

    Der Buchungssatz für den Ertrag aus der unerwarteten Zahlung lautet schließlich

    EWB auf Forderungen an Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 6.000 EUR

    Zahlungseingang aus Vorjahr

    Ist ein unerwarteter Zahlungseingang zu verzeichnen, der sich auf eine im Vorjahr abgeschriebene Forderung bezieht, ist dieser inklusive Umsatzsteuer als periodenfremder Ertrag zu erfassen. Der Buchungssatz dazu lautet

    Bank an periodenfremde Erträge

    Wie zeigen sich EWB in der Bilanz?

    Zweifelhafte Forderungen, die berichtigt und in die EWB eingestellt wurden, erscheinen in der Bilanz nicht als einzelne Positionen. Sie werden vor Erstellung der Bilanz mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Diese indirekte Abschreibung sorgt dafür, dass Forderungen entsprechend dem Grundsatz der Bilanzklarheit in voller Höhe auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden.

    Übungsfragen

     

    #1. Für einen erwarteten Forderungsausfall ist eine EWB-Buchung vorzunehmen. Wie lautet der Buchungssatz?

    #2. Eine bereits in die EWB eingestellte Forderung muss abgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang ist die Umsatzsteuer zu korrigieren. Richtig oder falsch?

    #3. Ein unerwarteter Forderungsausfall wurde noch nicht in den EWB erfasst. Wie ist dieser zu buchen?

    #4. Ein Kunde zahlt mehr als ursprünglich angenommen. Die Forderung wurde bereits als zweifelhaft erfasst. Wie ist der Zahlungseingang zu buchen?

    #5. Zweifelhafte Forderungen, die berichtigt und in die EWB eingestellt wurden, erscheinen in der Bilanz als einzelne Positionen. Sie dürfen vor Erstellung der Bilanz mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht verrechnet werden. Richtig oder falsch?

    #6. Bei der Bewertung von Forderungen …

    Vorherige
    Fertig

    Ergebnisse

    Share your score!
    Tweet your score!
    Tweet your score!
    Share to other

Könnte dich auch interessieren:

Zweifelhafte Forderung: Arten von Forderungen

Zweifelhafte Forderung

Zweifelhafte Forderungen stellen eine erhebliche Herausforderung für Unternehmen dar. Solche Forderungen belasten die Liquidität eines Unternehmens belasten und können seine … weiterlesen >>

Uneinbringliche Forderung: Arten von Forderungen

Uneinbringliche Forderung

In der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet man Forderungen als uneinbringlich, wenn diese vom Unternehmen nicht mehr realisiert bzw. eingezogen werden können. Dies … weiterlesen >>

Working Capital: Bilanz mit positivem Working Capital

Working Capital

Das Working Capital ist mit dem Betriebskapital eines Unternehmens identisch. Die betriebswirtschaftliche Größe wird aus den Zahlen der Bilanz entwickelt. … weiterlesen >>

Working Capital: Net Working Capital und kurzfristige Verbindlichkeiten

Net Working Capital

Das Net Working Capital (NWC) wird auch als Nettoumlaufvermögen bezeichnet. Es gehört zu den Kennzahlen, die ausschließlich aus den Positionen … weiterlesen >>

Forderungsquote: Beispiel

Forderungsquote

Mit der Forderungsquote wird der Anteil der Forderungen am gesamten Unternehmensvermögen bestimmt. Im Fokus der Ermittlung stehen die mit dem … weiterlesen >>

Nichts passendes dabei?

Erkunde andere Fachbereiche oder benutze die Suchfunktion. Falls Du keine Antwort auf Deine Frage findest, schick uns gerne eine Nachricht, wir versuchen dann passenden Content für Dich zu schaffen.

Zur Übersicht
Oder lieber die Suche benutzen?
  • Eselsbrücke
  • |
  • Buchungssatz
  • |
  • Formeln
  • |
  • Beispiele
  • |
  • Grafiken
  • |
  • Definition
  • |
  • Übungsfragen
  • © BWL-Lexikon.de
  • Datenschutz
  • Impressum
Cookie Einstellungen
Fehler gefunden?

Danke, dass du dir die Zeit nimmst, uns dein Feedback zu geben. Bitte beschreibe so genau wie möglich wo du einen Fehler gefunden hast.