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Erlösschmälerung

Enthält: Beispiele · Buchungssatz · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Eine Erlösschmälerung kennzeichnet sich dadurch, dass der Umsatzerlös eines Unternehmens geschmälert wird. Die Reduzierung des Verkaufspreises beruht in der Regel auf einem Preisnachlass. Daneben gibt es aber auch ungeplante Erlösschmälerungen. Diese entsteht z. B., wenn eine Ware mit mangelhafter Qualität verkauft wurde. Beide Formen einer Erlösschmälerung müssen buchhalterisch erfasst werden.

In diesem Abschnitt stellen wir dir die Erlösschmälerungen vor. Du erfährst, was sich dahinter verbirgt und welche Gründe zu einer Erlösschmälerung führen können. Nachdem du weißt, wie eine Erlösschmälerung verbucht wird, zeigen wir dir, wie du diese vermeiden kannst. Abschließend informieren wir dich darüber, was du im Zusammenhang mit einer Erlösschmälerung zu beachten hast. Damit du deinen Wissensstand zu den Erlösschmälerungen verbesserst, kannst du nach diesem Beitrag einige Übungsfragen beantworten.

  • Englisch: reduction in proceeds
  • Synonym: Erlösminderung

Inhalt dieser Lektion

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  • Was solltest du über eine Erlösschmälerung wissen?
  • Welche Gründe gibt es für eine Erlösschmälerung?
    • Geplante Erlösminderung
    • Ungeplante Erlösminderung
  • Wie wird eine ungeplante Erlösschmälerung verbucht?
  • Wie können Erlösschmälerungen vermieden werden?
  • Was solltest du im Zusammenhang mit einer Erlösschmälerung beachten?
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Was solltest du über eine Erlösschmälerung wissen?

Bei einer Erlösschmälerung reduziert sich der Bruttoverkaufspreis der Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Dies bedeutet, dass sich jede Erlösminderung auch auf die Höhe der Umsatzsteuer auswirkt.

Jede Erlösminderung hat eine Reduzierung der Bruttoumsatzerlöse zur Folge. Deshalb ist es notwendig, dass eine Erlösschmälerung buchhalterisch erfasst wird. Hierfür spricht der Buchhalter bei der Erstellung der Buchhaltung ein bestimmtes Konto an.

In der Buchführung wird zwischen geplanten und ungeplanten Erlösschmälerungen unterschieden. Zielführend für ein Unternehmen ist es, wenn die ungeplanten Erlösschmälerungen vermieden werden können. Dies geschieht z. B. in der Weise, dass man die Kundenbedürfnisse im Blick hat.

Welche Gründe gibt es für eine Erlösschmälerung?

Zu einer Erlösminderung kann es aus den beiden folgenden Gründen kommen:

  • Geplante Erlösminderung
  • Ungeplante Erlösminderung
Erlösschmälerung
Erlösschmälerung

Geplante Erlösminderung

Eine geplante Erlösminderung ist von dem Unternehmen beabsichtigt. Die Geschäftsführung möchte z. B. die Bindung eines bestimmten Kunden stärken. Aus diesem Grund wird ein Preisnachlass vereinbart. Zu den Preisnachlässen gehören Skonti und Rabatte.

Von dem Skonto profitiert der Kunde, wenn er die Rechnung bis zu einem bestimmten Tag bezahlt. In diesem Fall mindert sich der Verkaufspreis um 2 % oder um 3 %. Ein Rabatt wird z. B. gewährt, wenn der Kunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine vereinbarte Menge abnimmt.

In beiden Fällen kommt es zu einer Erlösschmälerung, die buchhalterisch nicht explizit erfasst werden muss, weil sie schon eingeplant ist. Der Kunde zahlt die Rechnung nach der Berücksichtigung von Skonto oder Rabatt. Eine zusätzliche Korrekturbuchung muss hier nicht erfolgen.

Ungeplante Erlösminderung

Eine ungeplante Erlösminderung ist von dem Unternehmen nicht gewollt. Sie ist die Folge eines Berechnungsfehlers oder eines Buchungsfehlers. Auch die nachträgliche Reduzierung eines Kaufpreises stellt für das Unternehmen eine ungeplante Erlösminderung dar. Diese muss in der Buchhaltung entsprechend erfasst werden. Anderenfalls versteuert das Unternehmen einen zu hohen Gewinn.

Wie wird eine ungeplante Erlösschmälerung verbucht?

Die Verbuchung einer Erlösschmälerung erfolgt in der Finanzbuchhaltung auf einem Unterkonto der Erlöskonten. Es wird z. B. als ”Erlösminderungen” bezeichnet. Weil die Buchung einem Aufwand des Unternehmens gleichkommt, ist dieses Konto mit einem Aufwandskonto identisch. Die Buchung erfolgt auf der Sollseite. Wichtig ist, dass die Verbuchung auch in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung des Unternehmens korrekt dargestellt wird.

Beispiel
Ein Unternehmen hat Waren zu einem Nettoverkaufswert von 15.000 Euro verkauft. Die Rechnung wurde noch nicht bezahlt. Buchhalterisch wird dieser Vorgang wie folgt erfasst:

Forderungen aus LL 17.850 Euro an Erlöse 15.000 Euro an Umsatzsteuer 2.850 Euro

Weil die Ware nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand beim Kunden ankommt, möchte dieser von dem Kaufvertrag zurücktreten. Man einigt sich darauf, dass das Unternehmen den Nettoverkaufspreis um 2.000 Euro senkt. Die Erlösschmälerung hat aber auch Auswirkung auf die Höhe der Umsatzsteuer.

In der Buchhaltung wird die folgende Korrekturbuchung vorgenommen:

Erlösminderung: 2.000 Euro und Umsatzsteuer 380 Euro an Forderungen aus LL 2.380 Euro

Wie können Erlösschmälerungen vermieden werden?

Bei einer ungeplanten Erlösschmälerung hat das Unternehmen es ebenfalls selbst in der Hand, diese zu verhindern. Dabei sollte der Blick auf den Wünschen und Interessen der Kunden liegen. Diese möchten, dass die Ware wie bestellt bei ihnen ankommt und allen Qualitätsansprüchen gerecht wird.

Beispiel: Verhinderung von Erlösminderungen
Ein Unternehmen, das im Versandhandel tätig ist, hat die Kundenzufriedenheit nicht im Blick. Die Produkte kommen nicht termingerecht bei den Kunden an und entsprechen auch nicht der angebotenen Qualität. Weil einige Kunden sich beschweren, erklärt das Unternehmen sich bereit, den Nettoverkaufspreis zu senken. Die Erlösschmälerung muss buchhalterisch erfasst werden.

Ein Mitbewerber dieses Unternehmens versendet die Produkte erst nach einer Endkontrolle an die Kunden. Bei dem Transport der Waren achtet man ebenfalls darauf, dass diese unbeschädigt ihr Ziel erreichen. Hier beschwert sich niemand. Demzufolge muss das Unternehmen auch keine Erlösschmälerungen bei der Erstellung der Buchhaltung berücksichtigen.

Was solltest du im Zusammenhang mit einer Erlösschmälerung beachten?

Eine Erlösschmälerung wirkt sich auf das Betriebsergebnis eines Unternehmens aus. Deshalb muss sie auch in einer Buchführung sichtbar sein. Bei der Erstellung der Buchführung muss ein Unternehmen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung beachten. Hierunter fällt auch, dass die Buchführung zeitnah erstellt wird. Dieses bezieht sich auch darauf, dass eine Erlöskorrektur zeitnah bei der Erstellung der Buchführung berücksichtigt wird.

Übungsfragen

 

#1. Was ist kein Grund für die Erlösschmälerung eines Unternehmens?

#2. Was zählt nicht zu den geplanten Erlösminderungen?

#3. Was muss bei der Verbuchung einer Erlösschmälerung auch berücksichtigt werden?

#4. Wie lässt sich eine ungeplante Erlösschmälerung für das Unternehmen zielführend vermeiden?

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