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Firma

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Die Firma ist der Name, unter dem der Inhaber am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Der Inhaber einer Firma ist berechtigt, zu klagen. Auf der anderen Seite kann er unter dem Namen seiner Firma auch verklagt werden. Im Übrigen ist es wichtig, dass ein Firmeninhaber sich an die Firmengrundsätze hält.

In diesem Artikel zeigen wir dir, was sich hinter einer Firma verbirgt. Du erfährst, welche Voraussetzungen für das Führen einer Firma erfüllt werden müssen und welche vier Firmenarten sich unterscheiden lassen. Nachdem du über die Rolle des Handelsregisters Bescheid weißt, stellen wir dir abschließend die wichtigsten Firmengrundsätze vor und grenzen die Vorteile einer Firmengründung von dessen Nachteilen ab. Damit du deine Kenntnisse zur Firma ausbaust, kannst nach diesem Text einige Übungsfragen beantworten.

Englisch: company | business

Inhalt dieser Lektion

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  • Was solltest du über eine Firma wissen?
  • Welche vier Firmenarten gibt es?
  • Welche Rolle spielt das Handelsregister?
  • Die wichtigsten Firmengrundsätze
    • Grundsatz der Firmenwahrheit
    • Grundsatz der Firmenöffentlichkeit
    • Grundsatz der Firmenbeständigkeit
    • Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit
    • Grundsatz der Firmeneinheit
  • Welche Vor- und Nachteile bringt die Gründung einer Firma mit sich?
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Was solltest du über eine Firma wissen?

Die gesetzlichen Grundlagen für die Gründung einer Firma ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch. § 18 Absatz 1 HGB verlangt, dass eine Firma zur Kennzeichnung eines Kaufmanns geeignet sein muss. Neben den namensrechtlichen Voraussetzungen gilt es für den Inhaber einer Firma auch, die ordnungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Diese ordnungsrechtlichen Voraussetzungen sind in den Firmengrundsätzen verankert.

Für die Gründung einer Firma entscheidest du, in welcher Rechtsform deine Firma am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen soll. Gründest du z. B. ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, musst du kein Mindeststammkapital aufbringen. Dies sieht bei der Errichtung einer GmbH anders aus:

Beispiel
Um eine GmbH zu gründen, musst du ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro vereinbaren. Dieser hohe Kapitalanteil bietet dir im Haftungsfall Schutz. Denn für die Schulden und Verbindlichkeiten deines Unternehmens musst du nicht mit deinem Privatvermögen haften. Als Inhaber einer Einzelfirma besteht für dich zu jeder Zeit das Risiko, auch privat in Regress genommen zu werden.

Welche vier Firmenarten gibt es?

Im wirtschaftlichen Verkehr lassen sich die folgenden vier Firmenarten unterscheiden:

  • Personenfirma
  • Sachfirma
  • Gemischte Firma
  • Fantasiefirma
Firma: Arten von Firmen
Firma: Arten von Firmen

Welche Rolle spielt das Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, in dem alle eintragungspflichtigen Firmen aufgenommen werden. Eintragungspflichtig sind alle Kaufleute, die nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuchs als Vollkaufleute eingestuft werden. Die hier angegebenen Daten sind für jedermann einsehbar. So kannst du dich z. B. über die Inhaber einer Firma oder unterschiedliche Haftungsverhältnisse informieren.

Der Eintrag in das Handelsregister bildet die Grundlage für die Gründung einer Firma. Fehlt dieser Eintrag, gilt die Firma als nicht rechtswirksam gegründet. Wird die Firma eingestellt oder über das Vermögen einer Firma ein Insolvenzverfahren eröffnet, muss dies ebenfalls in dem Handelsregister eingetragen werden.

Die wichtigsten Firmengrundsätze

Das Führen einer Firma setzt das Befolgen der handelsrechtlichen Vorschriften voraus.

Diese sind in den folgenden fünf Firmengrundsätzen verankert:

  • Grundsatz der Firmenwahrheit
  • Grundsatz der Firmenöffentlichkeit
  • Grundsatz der Firmenbeständigkeit
  • Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit
  • Grundsatz der Firmeneinheit

Grundsatz der Firmenwahrheit

Der Grundsatz der Firmenwahrheit verlangt, dass die Kunden der Firma von dem Inhaber nicht in die Irre geführt werden dürfen. Dies bezieht sich nicht nur auf die Art der unternehmerischen Tätigkeit. Auch über den Umfang des Unternehmens und die Größe muss der Firmeninhaber Geschäftspartner und Kunden ausreichend informieren.

Grundsatz der Firmenöffentlichkeit

Die Gründung einer Firma muss öffentlich bekannt gemacht werden. So fordert es die Vorschrift des § 29 HGB. Dieses Erfordernis ist von dem Inhaber der Firma erfüllt, wenn er sie in dem Handelsregister eintragen lässt. Hier kann sich jeder, der mit der Firma in einer geschäftlichen Beziehung steht, über den Inhaber und die Art der geschäftlichen Beschäftigung informieren.

Grundsatz der Firmenbeständigkeit

Mit dem Grundsatz der Firmenbeständigkeit wird der Grundsatz der Firmenwahrheit eingeschränkt. Denn eine Firma kann auch dann weitergeführt werden, wenn bei einer Personenfirma der Inhaber wechselt. Aus werbewirksamen Gründen ist es von Vorteil, wenn der Firmenname hier nicht angepasst wird.

Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit

Eine Firma muss unterscheidbar sein. Dies bedeutet, dass zwei Inhaber nicht denselben Namen für ihre Firma verwenden dürfen. Hiermit könnte es zu einer Verwechslungsgefahr kommen, die weitreichende Folgen nach sich zieht. Dies wirkt sich z. B. auf die Kreditwürdigkeit einer Firma aus.

Grundsatz der Firmeneinheit

Der Grundsatz der Firmeneinheit setzt voraus, dass ein Inhaber nur eine Firma führt. Diese handelsrechtliche Vorgabe dient ebenfalls dem Schutz von Geschäftspartnern, Kunden und Gläubigern der Firma. Der Grundsatz der Firmeneinheit ist selbst nicht im HGB verankert. Er ergibt sich aus dem Grundsatz der Firmenwahrheit.

Welche Vor- und Nachteile bringt die Gründung einer Firma mit sich?

Die Gründung einer Firma ist mit den folgenden Vor- und Nachteilen verbunden:

Vorteile:

  • Alle Ausgaben, die sich auf die Gründung oder den Betrieb des Unternehmens beziehen, machst du steuerlich geltend.
  • Die Geschäftskontinuität deiner Firma bleibt gewahrt, wenn du selbst als Inhaber ausscheidest.
  • Mit dem Ansehen deiner Firma steigt auch die Bonität. Dies erleichtert es dir, einen Kredit aufzunehmen.
Nachteile:

  • Deine Entscheidungsfindung büßt an Flexibilität ein, weil du bestimmte gesetzliche Bestimmungen erfüllen musst.
  • Deine Kalkulation sieht vor, dass du sowohl bei der Gründung als auch bei dem Betrieb des Unternehmens hohe Kosten aufwenden musst.
  • Als Firmeninhaber triffst du alle Entscheidungen, die die Firma betreffen. Dies erfordert, dass du dich im Marketing ebenso schnell zurechtfindest wie in der Buchführung.

Übungsfragen

 

#1. Ist eine Firma identisch mit einem Unternehmen?

#2. Welche Art Firma hast du gegründet, wenn deine Firma den Namen “Max Müller Immobilien GmbH” trägt?

#3. Welchen Firmengrundsatz muss ein Firmeninhaber nicht befolgen?

#4. Was ist kein Nachteil einer Firmengründung?

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Häufig gestellte Fragen zur Firma

Die Begriffe Firma und Unternehmen werden häufig als Synonym verwendet. Aus juristischer Sicht gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied. Die Firma ist der Name, unter welcher der Firmeninhaber seine unternehmerische Tätigkeit betreibt. § 17 Absatz 2 HGB (Handelsgesetzbuch) legt fest, dass der Inhaber im Namen seiner Firma selbst klagen und auch verklagt werden kann. Der ebenfalls im Handelsrecht verankerte Firmenschutz gesteht dem Inhaber das Recht zu, den Namen seiner Firma gegen einen außenstehenden Dritten zu verteidigen. Dies bedeutet, dass eine andere Person nicht unter dem Namen der Firma eines Inhabers am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen darf.

Die Begriffe Firma und Unternehmen können aus juristischer Sicht nicht synonym verwendet werden. Sie grenzen sich in den folgenden Punkten voneinander ab:

Mit der Firma wird nur deutlich, unter welchem Namen der Inhaber seine unternehmerischen Handlungen ausführt. Die Führung eines Unternehmens ist für den Inhaber mit Rechten und Pflichten verbunden. So entscheidet die Wahl der Rechtsform z. B. darüber, ob eine Gewerbesteuerpflicht besteht und ob das Unternehmen eine Bilanz erstellen muss.

Im wirtschaftlichen Rechtsverkehr lassen sich die folgenden drei Firmenarten unterscheiden:

Setzt sich der Firmenname aus dem Vor- und Zunamen des Inhabers zusammen, spricht man von einer Namens- oder Personenfirma.

Beschreibt der Firmeninhaber mit dem Firmennamen seine Tätigkeit, handelt es sich um eine Sachfirma.

Wählt der Inhaber einer Firma einen frei erfunden Namen, hat er eine Fantasiefirma gegründet.

Daneben besteht die Möglichkeit, einen frei erfundenen Namen mit dem Namen des Inhabers zu kombinieren. Hier handelt es sich um eine gemischte Firma.

Das deutsche Handelsrecht lässt es zu, dass eine einzelne Person eine Firma gründet. Der Name der Firma setzt sich in der Regel aus dem Vor- und Nachnamen des Geschäftsinhabers zusammen. Anders als bei der Gründung einer GmbH muss hier keine Mindesteinlage eingebracht werden. Dafür haftet der Inhaber einer Einzelfirma für Schulden und Verbindlichkeiten auch mit seinem Privatvermögen.

In einer Einzelfirma ist es nicht möglich, einen weiteren Teilhaber aufzunehmen. Die Beschäftigung von Personal steht dem Prinzip der Einzelfirma nicht entgegen. In diesem Fall ist der Inhaber der Einzelfirma für die korrekte Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung verantwortlich. Außerdem kann er für die nicht abgeführte Lohnsteuer seiner Mitarbeiter in Haftung genommen werden.

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