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GWG / Geringwertige Wirtschaftsgüter

Enthält: Beispiele · Buchungssatz · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind Vermögenswerte, deren Anschaffungskosten eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Regelung ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen von Bedeutung, da sie eine vereinfachte Handhabung in der Buchführung und Bilanzierung ermöglicht. GWG können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden, was die steuerliche Belastung verringert und die Liquidität der Unternehmen verbessert. Gemäß den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes (EStG) dürfen Wirtschaftsgüter, die nicht mehr als 800 Euro netto kosten, im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Diese Möglichkeit der Sofortabschreibung bietet Unternehmen einen praktischen Vorteil und reduziert den administrativen Aufwand bei der Erstellung der Jahresabschlüsse. Liegen die Anschaffungskosten zwischen 250,01 EUR und 800 EUR ist die Bildung eines Sammelpostens ebenfalls zulässig.

In diesem Artikel erhältst du eine umfassende und leicht verständliche Einführung in das Thema geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Du lernst, welche Kriterien GWG erfüllen müssen, wie sie in der Buchhaltung erfasst werden und welche steuerlichen Vorteile sich daraus ergeben können. Am Ende des Artikels findest du Übungsfragen, die dir helfen, dein Wissen zu vertiefen und anzuwenden.

  • Synonyme: Geringwertige Anlagegüter | Geringwertige Vermögenswerte | Geringwertige Sachanlagen | Niedrigwertige Wirtschaftsgüter | Klein- und Geringgüter
  • Englisch: low-value assets | low-value goods | small-value assets

Inhalt dieser Lektion

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  • Warum sind Geringwertige Wirtschaftsgüter wichtig?
  • Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter?
    • Beispiele für GWG
  • Abgrenzung zu anderen Anlagegütern
  • Voraussetzungen für die Qualifizierung als GWG
  • Rechtsgrundlagen
    • Regelungen nach dem Einkommensteuergesetz
    • Änderungen der Wertgrenzen im Laufe der Zeit
    • Bedeutung der Abschreibungsgrenzen für Unternehmen
  • Wertgrenzen und Abschreibungsmöglichkeiten
    • Sofortabschreibung von GWG
    • Sammelposten
    • Niedrigwertige Güter (bis 250 EUR netto)
  • Abschreibungsverfahren für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
    • Sofortabschreibung
    • Bildung eines Sammelpostens
  • Steuerliche Behandlung der GWG
    • Auswirkungen auf die Einkommensteuer
    • Unterschiedliche Abschreibungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen auf die Steuerlast
    • Steuerliche Vorteile durch die Wahl der Sofortabschreibung oder Sammelpostenbildung
    • Abschluss der Konten für GWG bei Bildung eines Sammelpostens
      • Abschlussbuchungen zum Jahresende
      • Buchung des Sammelpostens im Jahresabschluss
      • Übernahme in die nächste Periode
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Warum sind Geringwertige Wirtschaftsgüter wichtig?

Das Thema „Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)“ ist für Unternehmen aus mehreren Gründen wichtig:

  • Steuerliche Vorteile: Unternehmen können GWG in der Regel sofort als Betriebsausgaben absetzen, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führt. Dies ist besonders vorteilhaft für Unternehmen, die Investitionen in kleine Vermögenswerte tätigen.
  • Vereinfachte Buchführung: Die Erfassung von GWG ist weniger aufwendig als die für höherwertige Wirtschaftsgüter. Das bedeutet, dass Unternehmen bei der Buchhaltung und Vermögensverwaltung Zeit und Ressourcen sparen können.
  • Cashflow-Management: Durch die Möglichkeit, kleinere Investitionen sofort abzusetzen, verbessert sich der Cashflow. Unternehmen können dadurch flexibler mit ihren finanziellen Mitteln umgehen.
  • Anschaffungsgrenze: GWG unterliegen oft einer spezifischen Anschaffungsgrenze, was bedeutet, dass Unternehmen gezielt in kleinere Vermögenswerte investieren können, ohne umfangreiche Abschreibungen vornehmen zu müssen.
  • Vermögensverwaltung: GWG umfasst häufig alltägliche Büroausstattungen oder Werkzeuge, die für den Betrieb unerlässlich sind. Ein gutes Verständnis für diese Vermögenswerte ermöglicht es Unternehmen, ihre Ausgaben effizienter zu planen.
  • Relevanz für Bilanzierung: Die korrekte Behandlung von GWG ist wichtig für die Erstellung der Bilanz und die Einhaltung steuerlicher Vorschriften. Fehler in der Klassifizierung können zu rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen führen.

Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter?

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind Vermögensgegenstände, die aufgrund ihres niedrigen Anschaffungs- oder Herstellungspreises einer vereinfachten Abschreibungsmethode unterliegen. In Deutschland sind GWG im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt und gelten als Wirtschaftsgüter, die die wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens unterstützen, jedoch nicht die finanziellen Mittel belasten, die typischerweise für größere Investitionen erforderlich sind. Die Behandlung dieser Güter erfolgt durch sofortige Abschreibung im Jahr der Anschaffung, was die Buchführung für Unternehmen erleichtert.

Beispiele für GWG

Zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern zählen verschiedene Arten von Anschaffungen, die häufig in Büros und Betrieben zu finden sind.

Beispiele sind
  • Büromaterialien wie Stifte, Papier und Ordner
  • Werkzeuge und Kleingeräte, z. B. Schraubenzieher oder Zangen
  • Computerzubehör wie Mäuse, Tastaturen oder Drucker
  • kleine Maschinen und Geräte, die unterhalb der festgelegten Wertgrenze liegen

Diese Beispiele zeigen, dass GWG sowohl alltägliche Verbrauchsmaterialien als auch Geräte umfassen können, die zur Ausführung von Arbeitsaufgaben erforderlich sind.

Abgrenzung zu anderen Anlagegütern

GWG unterscheiden sich von anderen Anlagegütern, die in der Regel einen höheren Anschaffungswert haben und über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden. Anlagegüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder Immobilien werden in der Regel über mehrere Jahre abgeschrieben, was eine komplexere Buchführung erfordert. Der Hauptunterschied liegt also in der Wertgrenze, die für die Einstufung als GWG entscheidend ist.

Voraussetzungen für die Qualifizierung als GWG

Um als geringwertiges Wirtschaftsgut qualifiziert zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Beweglich: GWG müssen physisch beweglich sein, das heißt, sie können transportiert und an einem anderen Ort genutzt werden.
  • Abnutzbar: Das Wirtschaftsgut muss abnutzbar sein, was bedeutet, dass es durch Gebrauch oder Zeitverschleiß an Wert verliert.
  • Selbstständig nutzbar: GWG müssen eigenständig nutzbar sein, das heißt, sie können unabhängig von anderen Wirtschaftsgütern verwendet werden, um ihre Funktion zu erfüllen.

Selbstständige Nutzbarkeit

Die Bedingung, dass ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) selbstständig nutzbar sein muss, bedeutet, dass das Gut unabhängig von anderen Gütern funktionieren kann. Im Fall von Computerzubehör wie einer Maus oder einer Tastatur ist die Selbstständigkeit etwas komplexer zu betrachten:

  1. Einzelne Nutzung: Eine Computermaus oder Tastatur kann in vielen Fällen auch ohne andere Computerkomponenten funktionieren. Sie wird in der Regel an einen Computer angeschlossen, der bereits die notwendige Software und Hardware hat, um sie zu verwenden.
  2. Unabhängigkeit: In diesem Kontext bedeutet selbstständig nutzbar, dass das Computerzubehör eine eigene Funktion hat, die zur Benutzung eines Computers beiträgt. Eine Maus oder Tastatur benötigt zwar einen Computer, um ihre Funktion zu erfüllen, ist aber für sich allein ein eigenständiges, nutzbares Produkt.
  3. Integration in bestehende Systeme: Während Computerzubehör in der Regel Teil eines Gesamtsystems (Computer) ist, wird es oft als eigenständiges Element betrachtet, da es bei Bedarf leicht ersetzt oder aktualisiert werden kann. Es ist nicht an einen bestimmten Computer gebunden und kann an verschiedene Geräte angeschlossen werden.

Ein Beispiel wäre eine drahtlose Maus, die leicht an verschiedene Laptops oder Desktops angeschlossen werden kann. Auch wenn sie zur Nutzung einen Computer benötigt, erfüllt sie die Kriterien der selbstständigen Nutzbarkeit, weil sie in verschiedenen Umgebungen verwendet werden kann.

Insgesamt ist die selbstständige Nutzbarkeit von Computerzubehör insofern gegeben, als es eigenständig verwendet werden kann, um die Interaktion mit einem Computer zu ermöglichen, auch wenn es in Verbindung mit einem anderen Hauptgerät genutzt wird.

Rechtsgrundlagen

Die Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert, insbesondere in den Paragraphen § 6 Abs. 2 und § 6 Abs. 2a. Diese Bestimmungen regeln die Abschreibungsmöglichkeiten für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Regelungen nach dem Einkommensteuergesetz

Nach § 6 Abs. 2 EStG können Wirtschaftsgüter, die die festgelegten Wertgrenzen nicht überschreiten, im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dies ermöglicht es Unternehmen, ihre Liquidität zu verbessern, da die Kosten sofort in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können. § 6 Abs. 2a EStG ergänzt diese Regelungen und definiert die konkreten Wertgrenzen für GWG.

Änderungen der Wertgrenzen im Laufe der Zeit

Die Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter haben sich im Laufe der Jahre verändert. Seit dem Jahr 2018 liegt die Grenze bei 800 EUR netto. Dies bedeutet, dass Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 800 EUR (ohne Umsatzsteuer) als GWG klassifiziert werden können. Diese Erhöhung im Vergleich zu vorherigen Regelungen ermöglicht es Unternehmen, einen größeren Teil ihrer Investitionen sofort steuerlich abzusetzen.

Bedeutung der Abschreibungsgrenzen für Unternehmen

Die Bedeutung der Abschreibungsgrenzen für Unternehmen ist vielschichtig. Sie beeinflussen nicht nur die Liquidität, sondern auch die steuerliche Planung und die Bilanzgestaltung. Unternehmen können durch die sofortige Absetzung geringwertiger Wirtschaftsgüter ihre Steuerlast senken und die finanzielle Flexibilität erhöhen. Darüber hinaus fördert die GWG-Regelung die Investitionsbereitschaft, da Anschaffungen in diesem Rahmen steuerlich begünstigt sind. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann dies eine wesentliche Unterstützung bei der Ausstattung und Modernisierung ihres Betriebes darstellen.

Wertgrenzen und Abschreibungsmöglichkeiten

Die Regelungen zu den Wertgrenzen und Abschreibungsmöglichkeiten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind entscheidend für die steuerliche Behandlung und Planung von Investitionen in Unternehmen. Die verschiedenen Optionen bieten Flexibilität in der Buchführung und ermöglichen eine strategische Steueroptimierung.

Abschreibungsmethoden bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
Abschreibungsmethoden bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)

Sofortabschreibung von GWG

Die Sofortabschreibung ist eine wesentliche Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 800 EUR netto. Diese Regelung erlaubt es Unternehmen, die vollen Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben abzusetzen. Der Vorteil der Sofortabschreibung liegt in der direkten Minderung der Steuerlast und der Verbesserung der Liquidität, da Unternehmen diese Ausgaben sofort steuerlich geltend machen können, ohne über mehrere Jahre hinweg Abschreibungen vornehmen zu müssen. Diese Regelung fördert insbesondere die Anschaffung kleinerer Wirtschaftsgüter, die für den laufenden Betrieb wichtig sind.

Sammelposten

Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR netto besteht die Möglichkeit, diese in einem sogenannten Sammelposten zusammenzufassen. Anstatt eine Sofortabschreibung vorzunehmen, können Unternehmen die Anschaffungskosten dieser Güter über eine Laufzeit von fünf Jahren gleichmäßig abschreiben. Diese Methode kann vorteilhaft sein, wenn Unternehmen mehrere kleine Investitionen tätigen, die sich summieren und eine steuerliche Belastung in den Folgejahren gleichmäßiger verteilen möchten. Der Sammelposten bietet eine sinnvolle Alternative zur Sofortabschreibung und kann helfen, die Steuerlast über einen längeren Zeitraum zu steuern.

Niedrigwertige Güter (bis 250 EUR netto)

Niedrigwertige Güter, die einen Anschaffungspreis von bis zu 250 EUR netto nicht überschreiten, können ebenfalls sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Diese Regelung ermöglicht es Unternehmen, kleinere Anschaffungen unkompliziert und schnell abzuwickeln, ohne sich mit den Formalitäten einer Abschreibung auseinandersetzen zu müssen. Dies gilt insbesondere für Verbrauchsmaterialien, Bürobedarf und kleinere Werkzeuge, die regelmäßig angeschafft werden und für den betrieblichen Alltag von Bedeutung sind.

Abschreibungsverfahren für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Bei der Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) haben Unternehmen die Wahl zwischen unterschiedlichen Abschreibungsverfahren, abhängig von den Anschaffungskosten. Diese Verfahren bieten Möglichkeiten zur sofortigen Absetzung oder einer gestreckten Abschreibung über mehrere Jahre. Zwei gängige Methoden sind die Sofortabschreibung und die Bildung eines Sammelpostens.

Sofortabschreibung

Die Sofortabschreibung ist ein besonders einfaches und vorteilhaftes Verfahren für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 800 EUR netto. Hierbei können Unternehmen den vollen Betrag der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben verbuchen, ohne die Kosten über mehrere Jahre abschreiben zu müssen.

Beispiel
Ein Unternehmen kauft im März einen Bürostuhl für 500 EUR netto. Da die Anschaffungskosten unterhalb der Grenze von 800 EUR netto liegen, kann der gesamte Betrag im Jahr der Anschaffung direkt als Aufwand gebucht werden.

Die Anschaffung dieses Bürostuhls wird folgendermaßen gebucht:

Aufwand für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) 500 EUR
Vorsteuer 95 EUR
an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 595 EUR

Die Bezahlung der Rechnung per Banküberweisung wird wie folgt gebucht:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 595 EUR
an Bank 595 EUR

Da der Betrag von 500 EUR sofort als Aufwand gebucht wurde, erfolgt keine zusätzliche Abschreibungsbuchung am Jahresende!

Buchung auf Konto GWG oder BGA?

Ein Bürostuhl oder ähnliches Interieur, das als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) gilt, wird direkt auf das GWG-Konto gebucht, nicht auf das Konto für Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA). Der Grund dafür ist, dass GWG eine Sonderregelung haben, die es erlaubt, solche Anschaffungen sofort abzuschreiben, wenn sie die Wertgrenze von 800 EUR netto nicht überschreiten.

Das Konto BGA hingegen wird in der Regel für langlebige Anlagegüter verwendet, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden, zum Beispiel ein Aktenschrank oder ein Konferenztisch, deren Anschaffungskosten über 800 EUR netto liegt. Ein Bürostuhl, der die GWG-Grenze erfüllt, kann also sofort abgeschrieben werden und wird daher auf das GWG-Konto gebucht.

Bildung eines Sammelpostens

Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR netto gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Sammelposten zu bilden. Dieser Sammelposten fasst alle Anschaffungen innerhalb dieses Wertbereichs zusammen und wird gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben.

Beispiel für Buchungssätze und Abbildung in der Bilanz
Ein Unternehmen kauft im selben Jahr fünf unterschiedliche Kleingeräte für insgesamt 3.000 EUR. Jedes dieser Geräte kostet zwischen 250 EUR und 1.000 EUR netto. Statt die Anschaffungskosten im Jahr des Kaufs komplett als Aufwand zu verbuchen, wird der Sammelposten in der Bilanz geführt und über fünf Jahre abgeschrieben.

Der Buchungssatz bei der Anschaffung lautet:

Sammelposten GWG an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.000 EUR

Da der Sammelposten über fünf Jahre abgeschrieben wird, muss dies jährlich gebucht werden.
Der Buchungssatz für die Abschreibung lautet demnach wie folgt:

Abschreibung auf Sammelposten GWG an Sammelposten GWG 600 EUR
(Anschaffungskosten 3.000 EUR / 5 Jahre)

Steuerliche Behandlung der GWG

Die steuerliche Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) hat wesentliche Auswirkungen auf die Einkommensteuer und die finanzielle Gestaltung von Unternehmen. Insbesondere die Wahl der Abschreibungsmethode kann die Steuerlast eines Unternehmens erheblich beeinflussen.

Auswirkungen auf die Einkommensteuer

Die sofortige Abschreibung von GWG ermöglicht es Unternehmen, Anschaffungskosten bis zu 800 EUR netto im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgaben geltend zu machen. Dies führt zu einer unmittelbaren Minderung des zu versteuernden Einkommens und damit auch der Einkommensteuerlast. Für viele Unternehmen ist dies besonders vorteilhaft, da sie die Liquidität erhöhen können, indem sie Kosten schnell abziehen und steuerliche Vorteile nutzen.

Unterschiedliche Abschreibungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen auf die Steuerlast

Neben der Sofortabschreibung gibt es die Möglichkeit, für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR netto einen Sammelposten zu bilden. Dieser wird über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig abgeschrieben. Obwohl die Sammelpostenbildung zu einer weniger sofortigen steuerlichen Entlastung führt, kann sie für Unternehmen vorteilhaft sein, die mehrere kleine Investitionen tätigen. So wird die Steuerlast gleichmäßiger verteilt, und Unternehmen können ihre Planung besser steuern.

Die Wahl zwischen Sofortabschreibung und Sammelpostenbildung hängt daher von der individuellen finanziellen Situation und den Investitionsstrategien des Unternehmens ab. Unternehmen mit höherem Investitionsbedarf könnten die Sofortabschreibung bevorzugen, während kleinere Unternehmen oder solche, die mehrere geringwertige Wirtschaftsgüter erwerben, von der Bildung eines Sammelpostens profitieren können.

Steuerliche Vorteile durch die Wahl der Sofortabschreibung oder Sammelpostenbildung

Die sofortige Absetzung von GWG als Betriebsausgaben bietet zahlreiche steuerliche Vorteile. Unternehmen können durch diese Regelung ihre Steuerlast reduzieren und gleichzeitig ihre Liquidität verbessern. Dies ist besonders für kleine und mittelständische Unternehmen von Bedeutung, die oft auf kurzfristige Finanzierungsquellen angewiesen sind.

Im Gegensatz dazu ermöglicht die Bildung eines Sammelpostens eine gleichmäßige Verteilung der Steuerlast über mehrere Jahre, was insbesondere für Unternehmen sinnvoll ist, die in einem Jahr mehrere Investitionen tätigen. Insgesamt können Unternehmen durch die richtige Wahl der Abschreibungsmethode nicht nur ihre steuerliche Belastung optimieren, sondern auch strategische finanzielle Entscheidungen besser umsetzen.

Abschluss der Konten für GWG bei Bildung eines Sammelpostens

Der Abschluss der Konten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) umfasst die Abschlussbuchungen, die korrekte Darstellung in der Bilanz sowie die Übernahme in die nächste Periode.
Hier sind die einzelnen Schritte und deren Bedeutung:

Abschlussbuchungen zum Jahresende

Am Jahresende müssen die entsprechenden Konten für die GWG abgeschlossen werden. Dies geschieht durch die Buchung der Abschreibungen und der Übertragung der Salden auf die jeweiligen Schlusskonten.

Im Falle eines Sammelpostens wird die jährliche Abschreibung wie folgt gebucht:

Abschreibung auf Sammelposten GWG an Sammelposten GWG 600 EUR

Diese Buchung reduziert den Buchwert des Sammelpostens und erfasst die Abschreibung als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Buchung des Sammelpostens im Jahresabschluss

Der Sammelposten für GWG wird im Jahresabschluss gesondert ausgewiesen. Nach der jährlichen Abschreibung beträgt der Buchwert des Sammelpostens beispielsweise 2.400 EUR (nach der ersten Abschreibung von 600 EUR von ursprünglich 3.000 EUR).
Abschlussbuchung:
Schlussbilanzkonto an Sammelposten GWG 2.400 EUR (nach Abschreibungen)

Der Sammelposten muss im Anlagenspiegel als separate Position aufgeführt werden, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Übernahme in die nächste Periode

Die Buchwerte der GWG, insbesondere des Sammelpostens, werden in die nächste Periode übernommen. Dies geschieht automatisch im Rahmen des Abschlussprozesses. Der Kontostand des Sammelpostens wird in das neue Geschäftsjahr überführt, wodurch die Kontinuität der Buchführung gewährleistet ist.

Buchung der Übernahme des Sammelpostens in die nächste Periode / ins nächste Geschäftsjahr:

Sammelposten GWG an Eröffnungsbilanzkonto 2.400 EUR

Übungsfragen

 

#1. Was gilt für Güter, deren Anschaffungspreis bis zu 250 EUR netto beträgt, in Bezug auf die steuerliche Absetzbarkeit?

#2. Welche Voraussetzungen muss ein Wirtschaftsgut erfüllen, um als geringwertig eingestuft zu werden?

#3. Was kann definitiv NICHT zu den GWG gezählt werden?

#4. Ein Unternehmen richtet ein Büro für eine neue Mitarbeiterin ein. Dazu werden insgesamt acht Kleingeräte und Einrichtungsgegenstände erworben. Jedes eingekaufte Objekt kostet zwischen 300 und 900 EUR; insgesamt fallen Kosten in Höhe von 5.000 EUR an. Wie geht das Unternehmen optimal vor?

#5. Wie lautet der Buchungssatz zur Abschreibung eines Sammelpostens?

#6. Wie lautet der Buchungssatz beim Erwerb eines portablen Druckers, der 150 EUR netto kostet? Der Kaufpreis wird sofort bar gezahlt.

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