Löhne und Gehälter gehören zu den zentralen Kostenfaktoren in Unternehmen und stellen die vertraglich vereinbarte Vergütung für geleistete Arbeit dar. Während der Begriff „Lohn“ häufig für die Bezahlung von gewerblichen oder handwerklichen Tätigkeiten verwendet wird, ist das „Gehalt“ die übliche Vergütungsform für Angestellte mit festen Monatsbezügen. Beide Begriffe umfassen jedoch die finanzielle Entlohnung für Arbeit und unterliegen gesetzlichen sowie tariflichen Regelungen. In der betrieblichen Praxis haben Löhne und Gehälter eine direkte Auswirkung auf die Personalplanung, die Liquidität und die betriebswirtschaftliche Steuerung. Die korrekte Berechnung, die fristgerechte Abführung von Steuern und Sozialabgaben sowie eine ordnungsgemäße Buchführung sind unerlässlich, um rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und finanzielle Risiken zu vermeiden.
In diesem Artikel lernst du, was Löhne und Gehälter ausmacht, welche unterschiedlichen Arten es gibt und welche Bedeutung sie in der Unternehmenspraxis haben. Du erfährst, welche rechtlichen und steuerlichen Vorgaben bei der Abrechnung zu beachten sind und wie Löhne und Gehälter korrekt verbucht werden. Dieses Wissen unterstützt dich dabei, betriebliche Abläufe besser nachzuvollziehen und buchhalterische Zusammenhänge sicher einzuordnen. Zum Abschluss kannst du dein Wissen mit Übungsfragen überprüfen und festigen.
- Synonym: Vergütung | Entgelt | Einkommen | Arbeitsentgelt
- Englisch: wages | salaries | compensation | remuneration
Warum sind Löhne und Gehälter ein wichtiges Thema?
Löhne und Gehälter beeinflussen sowohl die wirtschaftliche Stabilität eines Unternehmens als auch die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden.
Zum einen stellen sie einen erheblichen Kostenfaktor dar und wirken sich unmittelbar auf die Liquidität und Gewinnsituation eines Unternehmens aus. Eine präzise Kalkulation und korrekte Abwicklung sind daher unerlässlich, um finanzielle Risiken zu vermeiden und die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen.
Zum anderen spielen Löhne und Gehälter eine wichtige Rolle bei der Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Faire und wettbewerbsfähige Vergütungen tragen dazu bei, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig im Unternehmen zu halten. Zudem wirken sich pünktliche und transparente Gehaltszahlungen positiv auf das Betriebsklima und die Motivation der Belegschaft aus.
Auch aus rechtlicher Perspektive ist das Thema relevant. Unternehmen sind verpflichtet, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, wie etwa das Mindestlohngesetz, steuerliche Vorschriften und die korrekte Abführung von Sozialabgaben. Fehler in der Abrechnung können nicht nur finanzielle Nachteile, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Insgesamt ist ein professionelles Lohn- und Gehaltsmanagement ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Stabilität, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und eine positive Unternehmenskultur.
Definition von Löhnen und Gehältern
Löhne und Gehälter sind die finanzielle Vergütung, die Arbeitnehmer für ihre geleistete Arbeit von ihrem Arbeitgeber erhalten. Sie bilden die Grundlage des Einkommens von Beschäftigten und sind ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Kostenstruktur.
Abgrenzung zwischen Lohn und Gehalt
Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es eine grundlegende Unterscheidung:
- Löhne beziehen sich in der Regel auf die Bezahlung von Arbeitnehmern, die nach Stunden, Tagen oder erbrachter Leistung entlohnt werden, beispielsweise im Handwerk oder in der Produktion.
- Gehälter hingegen sind meist monatlich festgelegte Vergütungen, die unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit gezahlt werden. Gehälter sind häufig im kaufmännischen, administrativen oder akademischen Bereich üblich.

Bedeutung von Löhnen und Gehältern für Unternehmen und Arbeitnehmer
Für Unternehmen sind Löhne und Gehälter nicht nur ein Kostenfaktor, sondern auch ein Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation. Faire und pünktliche Zahlungen wirken sich positiv auf das Betriebsklima aus, während wettbewerbsfähige Vergütungen dabei helfen, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.
Für Arbeitnehmer stellen Löhne und Gehälter die Existenzgrundlage dar. Sie sichern die finanzielle Stabilität und ermöglichen die Lebensführung sowie langfristige finanzielle Planungen.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für Löhne und Gehälter ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Vorschriften.
Dazu zählen insbesondere:
- das Mindestlohngesetz, das eine gesetzliche Untergrenze für die Bezahlung festlegt
- Tarifverträge, die in bestimmten Branchen oder Unternehmen spezifische Vergütungsregelungen vorsehen
- arbeitsrechtliche Vorschriften, wie das Arbeitszeitgesetz oder das Mutterschutzgesetz, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen, die die Abführung von Lohnsteuer und Sozialabgaben regeln
Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen die Grundlage dafür, die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eindeutig zu definieren und ein gerechtes Vergütungssystem zu gewährleisten.
Arten von Löhnen und Gehältern
Löhne und Gehälter können auf unterschiedliche Weise gestaltet werden. Die Art der Vergütung hängt häufig von der Branche, der Art der Tätigkeit sowie von betrieblichen oder tariflichen Vereinbarungen ab. Grundsätzlich wird zwischen Lohnarten und Gehaltsarten unterschieden.
Lohnarten
Löhne werden in der Regel für Arbeiter oder Tätigkeiten gezahlt, bei denen die Vergütung auf der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit oder Leistung basiert. Dabei gibt es verschiedene Formen der Lohnzahlung:
Zeitlohn
Beim Zeitlohn erfolgt die Vergütung auf Grundlage der geleisteten Arbeitszeit. Dabei kann die Abrechnung auf Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatsbasis erfolgen. Der Zeitlohn ist vor allem dort verbreitet, wo die Arbeitsleistung schwer messbar ist oder die Qualität der Arbeit im Vordergrund steht.
Akkordlohn
Der Akkordlohn richtet sich nach der erbrachten Arbeitsmenge. Hierbei wird entweder pro produzierter Einheit (Stücklohn) oder pro Zeiteinheit (Zeitakkord) vergütet. Diese Form der Entlohnung fördert eine höhere Produktivität, da der Verdienst direkt von der Leistung abhängt. Allerdings setzt der Akkordlohn klare Leistungsstandards und Qualitätsvorgaben voraus.
Prämienlohn
Beim Prämienlohn erhalten Arbeitnehmer neben einem festen Grundlohn eine zusätzliche Vergütung, wenn bestimmte Ziele erreicht werden. Diese Prämien können auf verschiedenen Kriterien basieren, beispielsweise auf der Produktivität, der Qualität der Arbeit oder der Einhaltung von Sicherheitsvorgaben.
Sonderformen
Zusätzlich zum Grundlohn können Sonderformen der Vergütung anfallen. Dazu zählen Schichtzulagen für Nacht- oder Wochenendarbeit sowie Zuschläge für Überstunden. Auch Gefahrenzulagen oder Zuschläge für besonders anspruchsvolle Tätigkeiten fallen unter diese Kategorie.
Gehaltsarten
Gehälter werden typischerweise an Angestellte gezahlt, die unabhängig von der Anzahl ihrer Arbeitsstunden eine feste Vergütung erhalten. Dabei gibt es verschiedene Arten von Gehaltszahlungen:
Festgehalt
Das Festgehalt ist eine fixe monatliche Vergütung, die unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit ausgezahlt wird. Diese Form des Gehalts ist besonders bei Verwaltungs- und Führungskräften verbreitet.
Variables Gehalt
Ein variables Gehalt setzt sich aus einem festen Grundgehalt und einem leistungsabhängigen Anteil zusammen. Dieser variable Anteil kann beispielsweise in Form von Provisionen, Bonuszahlungen oder Zielvereinbarungen erfolgen. Solche Modelle kommen häufig im Vertrieb oder in Managementpositionen vor.
Sonderzahlungen
Sonderzahlungen sind einmalige oder wiederkehrende Zahlungen, die zusätzlich zum regulären Gehalt ausgezahlt werden. Hierzu zählen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Jubiläumsprämien. Diese Zahlungen können vertraglich oder tariflich vereinbart sein und dienen häufig der Mitarbeiterbindung und -motivation.
Bestandteile des Bruttogehalts
Das Bruttogehalt umfasst alle Vergütungsbestandteile, die einem Arbeitnehmer vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zustehen. Es bildet die Grundlage für die Berechnung von Abzügen und damit für die Ermittlung des Nettogehalts. Die Zusammensetzung des Bruttogehalts kann je nach Branche, Unternehmen und individueller Vereinbarung variieren.
Grundgehalt / Grundlohn
Das Grundgehalt oder der Grundlohn ist der feste, vertraglich vereinbarte Betrag, den ein Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistung erhält. Es handelt sich dabei um den Kernbestandteil des Bruttogehalts, der unabhängig von variablen Leistungen oder Zuschlägen gezahlt wird. Das Grundgehalt wird in der Regel monatlich ausgezahlt und ist bei Angestellten üblich, während der Grundlohn oft bei gewerblichen Arbeitnehmern auf Stundenbasis vereinbart wird.
Zulagen und Zuschläge
Zulagen und Zuschläge sind zusätzliche Zahlungen, die unter bestimmten Bedingungen zum Grundgehalt hinzukommen. Sie dienen dazu, besondere Anforderungen oder Belastungen auszugleichen.
Typische Beispiele sind:
- Nachtzuschlag: Für Arbeit, die in der Nachtzeit geleistet wird
- Gefahrenzulage: Für Tätigkeiten, die mit einem erhöhten Risiko verbunden sind
- Schichtzulage: Für das Arbeiten in wechselnden Schichten
- Überstundenzuschlag: Für geleistete Arbeitsstunden, die über die vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgehen
Diese Zuschläge können gesetzlich, tariflich oder individuell im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Sonderzahlungen
Sonderzahlungen sind zusätzliche Vergütungen, die außerhalb der regulären Gehaltszahlungen gewährt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Weihnachtsgeld: Eine freiwillige oder tariflich vereinbarte Zahlung zum Jahresende
- Urlaubsgeld: Eine zusätzliche Zahlung, die Arbeitnehmer während ihres Urlaubs erhalten können
- Jubiläumszahlungen: Zahlungen, die für langjährige Betriebszugehörigkeit gewährt werden
Diese Zahlungen dienen häufig der Motivation und Bindung von Mitarbeitern. Die Verpflichtung zur Zahlung kann sich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen ergeben.
Sachbezüge
Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt erhalten und die als Teil des Bruttogehalts gelten.
Typische Beispiele sind:
- Dienstwagen zur privaten Nutzung
- Essensgutscheine oder subventionierte Mahlzeiten
- Wohnvorteile, wenn ein Mitarbeiter vergünstigt in einer Dienstwohnung lebt
- Vergünstigte Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens
Sachbezüge sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, es sei denn, sie bleiben innerhalb bestimmter Freigrenzen.
Variable Vergütungsbestandteile
Variable Vergütungsbestandteile sind erfolgsabhängige Zahlungen, die zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt werden. Sie sind häufig an die individuelle Leistung des Mitarbeiters oder den Erfolg des Unternehmens gebunden.
Dazu zählen:
- Provisionen, insbesondere im Vertrieb, bei denen der Verdienst von der Anzahl oder dem Wert abgeschlossener Geschäfte abhängt
- Boni, die bei Erreichen bestimmter Zielvorgaben gezahlt werden
- Tantiemen, die oft an Führungskräfte gezahlt werden und vom Unternehmenserfolg abhängen
Diese variablen Bestandteile sollen Leistungsanreize schaffen und die Motivation der Mitarbeiter steigern. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt in der Regel durch Zielvereinbarungen oder vertragliche Regelungen.
Abzüge und Nettolohnermittlung
Vom Bruttogehalt eines Arbeitnehmers werden verschiedene Abzüge vorgenommen, um das Nettogehalt zu ermitteln – also den Betrag, der dem Arbeitnehmer tatsächlich ausgezahlt wird. Diese Abzüge setzen sich aus gesetzlichen Pflichtabgaben, Sozialversicherungsbeiträgen und gegebenenfalls freiwilligen Abzügen zusammen.
Gesetzliche Abzüge
Die gesetzlichen Abzüge umfassen alle Steuern, die direkt vom Bruttogehalt einbehalten und an die entsprechenden Behörden abgeführt werden.
Dazu gehören:
- Lohnsteuer: Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommenssteuer und wird direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem Bruttogehalt, der Steuerklasse sowie weiteren persönlichen Faktoren wie Freibeträgen.
- Solidaritätszuschlag: Dieser Zuschlag wurde ursprünglich zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt und beträgt 5,5 % der Lohnsteuer. Seit 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für die meisten Arbeitnehmer, bleibt aber bei hohen Einkommen bestehen.
- Kirchensteuer: Für Mitglieder einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft fällt zusätzlich zur Lohnsteuer die Kirchensteuer an. Der Satz beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Lohnsteuer. Arbeitnehmer, die keiner kirchensteuerpflichtigen Gemeinschaft angehören, zahlen keine Kirchensteuer.
Sozialversicherungsabzüge
Die Sozialversicherungsabzüge sind Pflichtbeiträge, die Arbeitnehmer zur Absicherung im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit, im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit leisten müssen. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und automatisch vom Bruttogehalt abgezogen.
Dazu gehören:
- Krankenversicherung: Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sichern die medizinische Versorgung ab. Der Beitragssatz beträgt aktuell 14,6 % des Bruttogehalts, wobei jeder Arbeitnehmer zusätzlich einen individuellen Zusatzbeitrag zahlt. Der Zusatzbeitragssatz beträgt im Durschschnitt 2,5 %.
- Rentenversicherung: Dieser Beitrag dient der Absicherung im Alter. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 18,6 %, wobei der Arbeitnehmer die Hälfte trägt.
- Arbeitslosenversicherung: Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sichern den Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Verlust des Arbeitsplatzes. Der Beitragssatz liegt bei 2,6 %.
- Pflegeversicherung: Diese Versicherung deckt das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Der Beitragssatz beträgt 3,6 %, Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 %.
Freiwillige Abzüge
Neben den verpflichtenden Abzügen können Arbeitnehmer freiwillige Abzüge vereinbaren, die individuell mit dem Arbeitgeber geregelt werden. Diese Abzüge bieten oft langfristige Vorteile oder dienen der zusätzlichen Absicherung.
- Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitnehmer können Teile ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Dies geschieht meist über eine Gehaltsumwandlung, bei der der Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei ist.
- Vermögenswirksame Leistungen (VL): Arbeitgeber können Arbeitnehmern freiwillig vermögenswirksame Leistungen gewähren, die in bestimmte Sparformen wie Bausparverträge oder Fonds fließen. Arbeitnehmer können darüber hinaus eigene Beiträge leisten.
- Gehaltsumwandlungen: Hierzu zählen beispielsweise Vereinbarungen zur Finanzierung eines Dienstwagens oder eines Jobrads. Der geldwerte Vorteil wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und reduziert damit die Steuerlast.
Das Nettogehalt ergibt sich, nachdem alle gesetzlichen, sozialen und freiwilligen Abzüge vom Bruttogehalt abgezogen wurden. Dieses Nettogehalt ist der Betrag, der dem Arbeitnehmer am Monatsende tatsächlich ausgezahlt wird. Eine korrekte Berechnung und fristgerechte Abführung dieser Abzüge sind für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend und sichern die ordnungsgemäße Lohnabrechnung. Gleichzeitig ermöglicht ein korrekt ermitteltes Nettogehalt dem Arbeitnehmer eine verlässliche finanzielle Planung.
Arbeitgeberanteile und Lohnnebenkosten
Neben dem Bruttogehalt, das an die Arbeitnehmer ausgezahlt wird, tragen Arbeitgeber zusätzliche Kosten, die als Lohnnebenkosten bezeichnet werden. Diese Kosten umfassen vor allem Beiträge zur Sozialversicherung sowie weitere betriebliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis entstehen.
Was sind Lohnnebenkosten?
Lohnnebenkosten sind alle zusätzlichen Kosten, die ein Arbeitgeber neben dem Bruttogehalt für seine Arbeitnehmer aufwenden muss. Dazu zählen unter anderem die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, gesetzliche Umlagen und freiwillige Leistungen wie Weiterbildungen oder Ausstattungen. Lohnnebenkosten sind ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Gesamtkosten und müssen bei der Personalplanung berücksichtigt werden.
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
Die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland werden grundsätzlich zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die Arbeitgeberanteile umfassen Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Diese Beiträge führt der Arbeitgeber direkt an die entsprechenden Sozialversicherungsträger ab.
Auch die gesetzliche Unfallversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Sie ist jedoch eine rein vom Arbeitgeber finanzierte Versicherung. Sie schützt Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgeführt und richten sich nach der Gefahrenklasse des Unternehmens sowie der Höhe der Arbeitsentgelte.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seinen Anteil pünktlich und vollständig abzuführen. Diese Kosten stellen einen erheblichen Anteil der Lohnnebenkosten dar und müssen bei der Kalkulation von Personalkosten berücksichtigt werden.
Umlagen
Zusätzlich zu den regulären Sozialversicherungsbeiträgen müssen Arbeitgeber bestimmte Umlagen leisten, die der Absicherung bestimmter Risiken dienen:
- Umlage U1: Diese Umlage deckt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ab. Die Höhe des Umlagesatzes variiert je nach Krankenkasse.
- Umlage U2: Diese Umlage betrifft die Erstattung von Aufwendungen bei Mutterschaft. Auch hier unterscheiden sich die Sätze je nach Krankenkasse.
- Insolvenzgeldumlage: Diese Umlage dient dazu, im Falle einer Insolvenz die Gehälter der Arbeitnehmer für bis zu drei Monate abzusichern. Im Jahr 2025 beträgt sie 0,15 % und entspricht somit wieder dem Satz, der vom Gesetzgeber festgelegt wurde. Per Verordnung wurde der Satz für 2024 auf 0,06 % gesenkt.
Weitere Kosten
Zusätzlich zu den gesetzlichen Abgaben können weitere betriebliche Kosten anfallen, die unter die Lohnnebenkosten fallen:
- Arbeitskleidung: Stellt der Arbeitgeber spezielle Arbeitskleidung zur Verfügung, zählt dies zu den Lohnnebenkosten
- Weiterbildungen: Kosten für Schulungen, Seminare oder Fortbildungen zur Qualifizierung von Mitarbeitern
- Gesundheitsmanagement: Betriebliche Gesundheitsförderungen wie Zuschüsse zu Fitnessangeboten oder ergonomischen Arbeitsplätzen
- Zuschüsse zu Fahrtkosten oder Essensgutscheinen: Diese zusätzlichen Leistungen erhöhen die Arbeitgeberkosten, fördern aber gleichzeitig die Mitarbeiterzufriedenheit
Diese freiwilligen Kosten sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber zur Mitarbeiterbindung beitragen und die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber steigern.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung
Die Lohnabrechnung – auch Gehaltsabrechnung genannt – informiert den Arbeitnehmer über die Zusammensetzung seines Bruttogehalts, die vorgenommenen Abzüge und das letztlich ausgezahlte Nettogehalt. Gleichzeitig dient die Lohnabrechnung dem Arbeitgeber als Nachweis für die ordnungsgemäße Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Aufbau und Inhalte einer Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung
Eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung muss übersichtlich und transparent gestaltet sein, damit der Arbeitnehmer die Berechnung seines Entgelts nachvollziehen kann.
Folgende Inhalte gehören zu einer vollständigen Abrechnung:
- Absender- und Empfängerdaten: Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie Name und Adresse des Arbeitnehmers
- Abrechnungszeitraum: Der Monat oder Zeitraum, für den die Abrechnung erstellt wurde
- Steuer- und Sozialversicherungsdaten: Steueridentifikationsnummer, Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Krankenkasse sowie Beitragssätze für die Sozialversicherung
- Bruttogehalt: Das vereinbarte Grundgehalt inklusive eventueller Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen oder variabler Vergütungsbestandteile
- Abzüge: Gesetzliche Abzüge wie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Auch freiwillige Abzüge wie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen werden hier aufgeführt.
- Nettogehalt: Der Betrag, der dem Arbeitnehmer nach allen Abzügen ausgezahlt wird
- Auszahlungsbetrag: Das tatsächlich auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesene Nettogehalt
- Arbeitgeberanteile: Die vom Arbeitgeber getragenen Sozialversicherungsbeiträge, die in der Abrechnung aufgeführt werden, obwohl sie nicht das Nettogehalt beeinflussen
- Bankverbindung: Die Kontodaten, auf die das Gehalt überwiesen wird
Die Darstellung kann je nach Unternehmen leicht variieren, sollte aber immer die gesetzlichen Mindestangaben enthalten, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.
Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer ist die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung ein wichtiges Dokument, das ihnen einen detaillierten Überblick über ihre Bezüge und Abzüge gibt. Sie dient als Nachweis für das Einkommen und wird häufig für Anträge bei Behörden, Banken oder zur Vorlage bei Vermietern benötigt.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung auszustellen. Die Abrechnung dient der rechtssicheren Dokumentation von Lohn- und Gehaltszahlungen und ist ein zentraler Bestandteil der Personal- und Finanzbuchhaltung. Darüber hinaus hilft sie dem Arbeitgeber, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu dokumentieren und steuerliche sowie sozialversicherungsrechtliche Pflichten korrekt zu erfüllen.
Wichtige Hinweise und gesetzliche Vorgaben
- Pflicht zur Ausstellung: Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmern bei jeder Änderung von Entgeltbestandteilen eine schriftliche Abrechnung zu erstellen. Das ergibt sich aus § 108 der Gewerbeordnung (GewO).
- Aufbewahrungspflichten: Arbeitgeber müssen Lohnabrechnungen mindestens sechs Jahre aufbewahren, für steuerliche Unterlagen gelten sogar zehn Jahre.
- Datenschutz: Da Lohnabrechnungen sensible personenbezogene Daten enthalten, müssen sie vertraulich behandelt und sicher übermittelt werden.
- Korrektheit und Nachvollziehbarkeit: Fehlerhafte oder unvollständige Lohnabrechnungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Arbeitnehmer haben das Recht, bei Unklarheiten eine Korrektur einzufordern.
Buchungssätze im Rahmen der Lohn- und Gehaltszahlungen
Schritt 1: Ermittlung der Abzüge (Stand der Daten Januar 2025)
- Lohnsteuer (aus Tabelle für Steuerklasse 4, Hamburg): 430,00 EUR
- Kirchensteuer (9 % der Lohnsteuer in Hamburg): 38,70 EUR
- Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil, 8,55 % inkl. Zusatzbeitrag): 273,60 EUR
- Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil, 9,3 %): 297,60 EUR
- Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmeranteil, 1,3 %): 41,60 EUR
- Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil, 1,8 % + 0,6 % Zuschlag für Kinderlose):
2,4 % von 3.200 EUR = 76,80 EUR
Das auszuzahlende Nettogehalt beträgt 2.041,70 EUR.
Schritt 2: Ermittlung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung
- Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil): 273,60 EUR
- Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil): 297,60 EUR
- Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil): 41,60 EUR
- Pflegeversicherung (Arbeitgeberanteil, 1,7 % ohne Zuschlag): 57,60 EUR
- Unfallversicherung (angenommen pauschal für das Beispiel): 50,00 EUR
Gesamter Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung: 720,40 EUR
Die Buchungssätze zur Lohn- und Gehaltsabrechnung
Zunächst wird das Bruttogehalt als Aufwand gebucht.
Der Buchungssatz dazu lautet wie folgt:
Gehälter (Aufwand) 3.200,00 EUR
an Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 2.041,70 EUR
an Verbindlichkeiten Lohnsteuer 430,00 EUR
an Verbindlichkeiten Kirchensteuer 38,70 EUR
an Verbindlichkeiten Sozialversicherung 689,60 EUR
Der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge ist als Aufwand zu buchen:
Gesetzlicher Sozialaufwand an Verbindlichkeiten Sozialversicherung Arbeitgeber 670,40 EUR
Die Auszahlung des Nettogehalts wird folgendermaßen gebucht:
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern an Bank 2.041,70 EUR
Anschließend wird die Abführung der einbehaltenen Lohn- und Kirchensteuer an das Finanzamt sowie die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse gebucht:
Verbindlichkeiten Lohnsteuer 430,00 EUR
und Verbindlichkeiten Kirchensteuer 38,70 EUR an Bank 468,70 EUR
Verbindlichkeiten Sozialversicherung (AN) 689,60 EUR
und Verbindlichkeiten Sozialversicherung (AG) 670,40 EUR
an Bank 1.360,00 EUR
Zusätzliche Leistungen – zwei Beispiele
Vermögenswirksame Leistung AG an Verbindlichkeiten VL 40,00 EUR (Buchung des Aufwandes)
Verbindlichkeiten VL an Bank 40,00 EUR (Buchung der Überweisung)
Angenommen, die Mitarbeiterin hat einen eigenen VL-Beitrag in Höhe von 20,00 EUR vereinbart. In diesem Fall handelt es sich um eine Gehaltsumwandlung; ihr Anteil wird vom Nettogehalt abgezogen:
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern an Verbindlichkeiten VL 20,00 EUR
Die gesamten Vermögenswirksamen Leistungen werden dann in einer Summe an das Anlageinstitut überwiesen:
Verbindlichkeiten VL an Bank 60,00 EUR
Ein Arbeitgeber stellt einem Mitarbeiter spezielle Arbeitskleidung im Wert von netto 150,00 EUR. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung; die Kleidung wird ausschließlich betrieblich genutzt und stellt somit eine Betriebsausgabe dar.
Der Buchungssatz beim Kauf der Kleidung (Barzahlung) lautet:
Aufwendungen für Arbeitskleidung 150,00 EUR
und Vorsteuer 28,50 EUR
an Kasse 178,50 EUR
Sollte der Mitarbeiter die Kleidung privat nutzen, liegt ein geldwerter Vorteil vor, der steuer- und sozialversicherungspflichtig wäre.
Die Erfassung des geldwerten Vorteils würde folgendermaßen als Bruttogehalt gebucht werden:
Gehälter (Aufwand) an Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 150,00 EUR
Die (beispielhafte) Berechnung und Buchung der zusätzlichen Abzüge:
Lohnsteuer: 20,00 EUR
Kirchensteuer: 1,80 EUR
Krankenversicherung (8,55 %): 12,83 EUR
Rentenversicherung (9,3 %): 13,95 EUR
Arbeitslosenversicherung (1,3 %): 1,95 EUR
Pflegeversicherung (2,4 % inkl. Zuschlag für Kinderlose): 3,60 EUR
Verbindlichkeiten Lohnsteuer 20,00 EUR
Verbindlichkeiten Kirchensteuer 1,80 EUR
Verbindlichkeiten Sozialversicherung AN 32,33 EUR
an Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 54,13 EUR
Übungsfragen
#1. Welche Aussage zur Unterscheidung von Lohn und Gehalt ist korrekt?
#2. Welche der folgenden Abgaben zählt NICHT zu den gesetzlichen Abzügen vom Bruttogehalt?
#3. Was zählt NICHT zu den Lohnnebenkosten, die ein Arbeitgeber tragen muss?
#4. Wie lautet der korrekte Buchungssatz für die Anschaffung von Arbeitskleidung im Wert von 150 EUR netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer?
#5. Wie werden vermögenswirksame Leistungen (VL) korrekt in der Buchführung erfasst, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss von 40 EUR leistet?
Ergebnisse
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