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Lohnpfändung

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Die Lohnpfändung stellt eine Zwangsvollstreckung in das private Vermögen eines Arbeitnehmers dar. Hierzu kommt es, wenn jemand die Zwangsvollstreckung beantragt hat, weil der Mitarbeiter seine Schulden aus einem anderen Vertragsverhältnis nicht erfüllt hat. Die Lohnpfändung muss von der Lohnabtretung abgegrenzt werden. Außerdem ist der Pfändungsfreibetrag zu berücksichtigen.

In diesem Kapitel widmen wir uns der Lohnpfändung. Du erfährst, was sich dahinter verbirgt und wie die Lohnpfändung von einer Lohnabtretung unterscheidet. Nachdem du weißt, welche Rolle der Arbeitgeber spielt und wie der Ablauf einer Lohnpfändung ist, informieren wir dich über die weiteren Voraussetzungen einer Lohnpfändung. Wir zeigen dir, bis zu welchem Betrag sie durchgeführt werden kann und welche Lohnbestandteile von einer Lohnpfändung ausgenommen sind. Abschließend erläutern wir dir, wie sich die Konsequenzen einer Pfändung verhindern lassen. Um deinen Wissensstand zu aktualisieren, beantwortest du nach dem Lesen dieses Textes einige Übungsfragen.

Englisch: Attachment of Earnings

Inhalt dieser Lektion

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  • Was solltest du über die Lohnpfändung wissen?
  • Was hat die Lohnabtretung mit der Lohnpfändung zu tun?
  • Wie ist der Ablauf einer Lohnpfändung?
  • Bis zu welchem Betrag darf gepfändet werden?
  • Wie lassen sich die Konsequenzen einer Lohnpfändung verhindern?
    • Kurzfristige Begleichung der Schulden
    • Vereinbarung mit dem Gläubiger über eine andere Lösung
    • Anwaltliche Prüfung der Lohnpfändung
    • Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage
    • Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Was solltest du über die Lohnpfändung wissen?

Die gesetzliche Grundlage für eine Lohnpfändung findet sich in der Zivilprozessordnung (ZPO). Sie ist ein Prozess, der von dem Arbeitgeber mit der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung durchgeführt wird. Ausgangspunkt hierfür ist, dass ein Arbeitnehmer seine Schulden gegenüber einem unternehmensfremden Dritten nicht mehr tilgen kann. Hiermit wird eine Zwangsvollstreckung in das private Vermögen des Mitarbeiters in die Wege geleitet.

Wichtig ist, dass nicht alle Lohnbestandteile gepfändet werden dürfen: Spesen, das Urlaubsgeld oder die Entlohnung in Form von Gefahren- und Schmutzzulagen.

Was hat die Lohnabtretung mit der Lohnpfändung zu tun?

Aus dem finanziellen Blickwinkel stellt die Lohnabtretung eine Form der Kreditsicherung dar. Aus diesem Grund sind die Bestimmungen zu der Lohnabtretung und den Konditionen häufig in einem Darlehensvertrag zu finden. Die Lohnabtretung kann ein Kreditgeber in Anspruch nehmen, wenn ein Schuldner in Zahlungsverzug gerät. Voraussetzung für die Lohnabtretung ist, dass der Schuldner in einem Arbeitsverhältnis steht und regelmäßig einen Monatslohn bezieht.

Die Lohnabtretung wirkt sich rechtlich erst aus, wenn ein Arbeitnehmer seinen finanziellen Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht mehr nachkommen kann.

Für eine Lohnpfändung ist es hingegen nicht notwendig, dass sie in einem Darlehens- oder Kreditvertrag vereinbart wird. Sie kann auch ohne schriftliche Grundlage von einem Gläubiger in die Wege geleitet werden. Voraussetzung ist, dass sein Schuldner sich im Zahlungszug befindet und der Gläubiger seine Ansprüche mit einer gerichtlichen Vollstreckung durchsetzen möchte.

Wie ist der Ablauf einer Lohnpfändung?

Bei dem Ablauf einer Lohnpfändung übernimmt der Arbeitgeber eine entscheidende Rolle. Zunächst ist es aber notwendig, dass ein Gläubiger gegen den Schuldner einen vollstreckbaren Titel erwirkt. Dies besteht in der Regel in einem Urteil oder einem Vollstreckungstitel.

Beantragt der Gläubiger, seine Forderung aus dem Lohn des Schuldners zu tilgen, wird der Arbeitgeber informiert. Er ist für den weiteren Ablauf der Lohnpfändung zuständig. Diese wird mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung durchgeführt. Dabei beachtet der Arbeitgeber, dass er die Grenze des Pfändungsfreibetrages nicht überschreitet.

Lohnpfändung
Lohnpfändung
Beispiel
Der Angestellte eines Architektenbüros kommt seiner Zahlungsverpflichtung für den Kauf eines Autos nicht nach. Nachdem der Architekt in Zahlungsverzug geraten ist, erwirkt das Autohaus gegen ihn einen vollstreckbaren Titel.

Das Autohaus beantragt bei Gericht eine Lohnpfändung, die von dem Arbeitgeber des angestellten Architekten durchgeführt wird. Der Arbeitgeber kommt seiner Verpflichtung nach und führt die Lohnpfändung während der Lohn- und Gehaltsabrechnung durch. Hierbei achtet er darauf, dass die Pfändungsfreigrenze nicht überschritten wird. Den übersteigenden Betrag überweist er direkt auf das Konto des Gläubigers.

Bis zu welchem Betrag darf gepfändet werden?

Im Zusammenhang mit einer Lohnpfändung muss eine Pfändungsfreigrenze beachtet werden. Hiermit soll das finanzielle Existenzminimum eines Arbeitnehmers gesichert werden.

Die Pfändungsfreigrenze wird jeweils für den Zeitraum 1. Juli bis 30. Juni festgesetzt. Bis zum 30. Juni 2024 beläuft sie sich auf 1.402,28 Euro.

Bei der Ermittlung des Pfändungsfreibetrages achtet der Arbeitgeber darauf, dass bestimmte Lohnbestandteile ausgenommen sind. Hierzu zählt z. B. das vertraglich vereinbarte Urlaubsgeld.

Wie lassen sich die Konsequenzen einer Lohnpfändung verhindern?

Um eine Lohnpfändung zu verhindern, kann ein Arbeitnehmer die folgenden Maßnahmen in die Wege leiten:

  • Kurzfristige Begleichung der Schulden
  • Vereinbarung mit dem Gläubiger über eine andere Lösung
  • Anwaltliche Prüfung der Lohnpfändung
  • Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage
  • Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens

Kurzfristige Begleichung der Schulden

Ist es einem Arbeitnehmer möglich, die Forderung eines Gläubigers aus einer anderen Quelle (z. B. einer Erbschaft) zu begleichen, kann er die Lohnpfändung vor ihrem Beginn stoppen. Mit der kompletten Tilgung bestehen keine Ansprüche mehr gegen ihn.

Vereinbarung mit dem Gläubiger über eine andere Lösung

Der Arbeitnehmer kann den Gläubiger, der eine Lohnpfändung in die Wege leiten möchte, auch direkt ansprechen. Gemeinsam findet man unter Umständen einen Weg, um den Konsequenzen einer Lohnpfändung aus dem Weg zu gehen. Dies kann z. B. mit einem längerfristigen Zahlungsaufschub verbunden sein.

Anwaltliche Prüfung der Lohnpfändung

Für jede Lohnpfändung muss ein Pfändungsbeschluss vorliegen. Ist ein Arbeitnehmer davon überzeugt, dass dieser Pfändungsbeschluss fehlerhaft ist, kann er ihn durch einen Anwalt überprüfen lassen. Der rechtliche Beistand weist den Arbeitnehmer auch auf die weiteren Schritte hin.

Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage

Zu den weiteren Maßnahmen zählt z. B. die Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage. Diese ist im § 767 ZPO geregelt. Führt die Klage gegen einen Vollstreckungstitel zum Erfolg, kann eine Lohnpfändung abgewehrt werden.

Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens

Kann ein Schuldner auf Dauer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen, beantragt er eine Privatinsolvenz. Damit ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die pfändbaren Lohnbestandteile während des laufenden Insolvenzverfahrens eingezogen werden können.

Übungsfragen

 

#1. Wann wird eine Lohnpfändung durchgeführt?

#2. Was bedeutet eine Lohnpfändung für den Arbeitnehmer?

#3. Wodurch grenzt sich die Lohnpfändung von der Lohnabtretung ab?

#4. Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag?

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Häufig gestellte Fragen zur Lohnpfändung

Lohnpfändung bedeutet, dass ein Teil des Lohnes vom Arbeitgeber einbehalten wird. Dieser Vorgang wird während der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung durchgeführt. Hiermit soll die Forderung eines Gläubigers des Arbeitnehmers befriedigt werden. Dabei muss der Arbeitnehmer es zulassen, dass eine Zwangsvollstreckung in sein Privatvermögen stattfindet.

Die Lohnpfändung hat in der Regel nicht zur Folge, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kündigt. Hierzu kann es aber kommen, wenn nur durch eine Kündigung der Betriebsfrieden des Unternehmens wieder sichergestellt werden kann.

Die rechtliche Regelung in der Zivilprozessordnung hat im Blick, dass die Pfändung nicht über das Existenzminimum eines Schuldners hinausgeht.

Bei einer Lohnpfändung spielt der Pfändungsfreibetrag eine entscheidende Rolle. Er entspricht dem unpfändbaren Grundfreibetrag, der bis zum 30. Juni 2024 auf 1.402,28 Euro festgesetzt wurde. Sie gilt regelmäßig für ein Jahr.

Die Festsetzung des Betrages bezieht sich auf das Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber übernimmt während der Durchführung die Aufgabe, das zu pfändende Einkommen des Arbeitnehmers zu ermitteln und hierbei die Pfändungsfreigrenze zu beachten.

Liegt das Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers unterhalb der Pfändungsfreigrenze, darf der Arbeitgeber die Lohnpfändung nicht durchführen. Er würde hiermit gegen die Bestimmungen der Zivilprozessordnung verstoßen. Erreicht das Gehalt dagegen einen bestimmen Höchstbetrag müssen alle Einkommensteile, die über der Pfändungsfreigrenze liegen, bei der Lohnpfändung beachtet werden.

Ein Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Pfändungsfreigrenze erhöhen zu lassen. Hierfür ist es notwendig, einen entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Amtsgericht zu stellen. Dieses befindet sich in der Regel am Wohnort des Schuldners.

Das Amtsgericht kann einen Antrag auf Heraufsetzung des Pfändungsbetrages nur genehmigen, wenn die Gründe des Schuldners triftig sind. Zu diesem Zweck ist es von Vorteil, wenn die Ausführungen zur finanziellen Situation durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.

Führt ein Arbeitgeber bei einem seiner Mitarbeiter eine Lohnpfändung durch, kann er sich den Zeit- oder Kostenaufwand nicht erstatten lassen. Der Arbeitgeber kann keinen gesetzlichen Anspruch gegen den Arbeitnehmer oder das zuständige Amtsgericht durchsetzen. Ihm ist es auch nicht möglich, eine Betriebsvereinbarung vorzulegen, in der sich die Arbeitnehmer im Falle einer Lohnpfändung zum Ersatz der Kosten verpflichten.

Die Pfändung des eigenen Lohns kann ein Arbeitnehmer durch verschiedene Maßnahmen aufheben. Die einfachste Lösung stellt hierbei die Begleichung einer ausstehenden Schuld dar. Sobald die Forderung des Gläubigers befriedigt ist, kann er gegen seinen Schuldner keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, die Lohnpfändung durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Für die Pfändungen des Lohns ist es notwendig, dass ein rechtskräftiger Pfändungsbeschluss vorliegt. Mangelt es hieran oder ergeben sich aus dem Pfändungsbeschluss Ungereimtheiten, kann der Anwalt die Aufhebung der Lohnpfändung beantragen.

Alternativ spricht der Schuldner den Gläubiger direkt an. Gemeinsam versucht man, eine andere Lösung zu finden.

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