Die Rechtsgleichheit ist ein Grundprinzip des Staates. Dies bedeutet, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Niemand darf wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts oder seiner politischen Bildung diskriminiert werden.
In diesem Text zeigen wir dir, was unter Rechtsgleichheit zu verstehen ist. Wir erklären dir, welche rechtliche Grundlagen der Rechtsgleichheit zugrunde liegen und wo diese ihren historischen Ursprung hat. Nachdem du weißt, wie sich die Rechtsgleichheit im Lauf der Zeit gewandelt hat, informieren wir dich über den Zusammenhang, der zwischen der Rechtsgleichheit und der Nichtdiskriminierung von Menschen bestehen. Abschließend erfährst du, wo sich die Rechtsgleichheit des Staates wiederfindet und wo dessen Grenzen sind. Damit du dein Wissen zur Rechtsgleichheit auf dem aktuellen Stand hältst, kannst du nach diesem Text einige Übungsfragen beantworten.
- Englisch: equality of rights
- Synonym: Gleichbehandlungsgebot
Was solltest du über Rechtsgleichheit wissen?
Die Rechtsgleichheit ist keine Vorschrift, die sich in keinem Gesetz widerspiegelt. Es handelt sich hierbei um ein Prinzip, das von fundamentaler Bedeutung ist. Dabei geht es im Kern um die soziale Gerechtigkeit, die der Staat mit der Rechtsgleichheit gewährleisten will. Es ist jedoch wichtig, dass die Rechtsgleichheit in diesem Punkt immer wieder angepasst werden muss.
An die Rechtsgleichheit muss sich die Staatsgewalt ebenso halten wie jeder Bürger, der der Rechtsordnung dieses Staates unterliegt. Auch die öffentliche Verwaltung muss sich an die Rechtsgleichheit halten. Es dürfen keine Gesetze oder rechtliche Normen erlassen werden, die gegen dieses Grundprinzip verstoßen. Eine Entscheidung verletzt z. B. dann den Grundsatz der Rechtsgleichheit, wenn kein vernünftiger Grund für eine Ungleichbehandlung erkennbar ist.
Rechtliche Grundlagen der Rechtsgleichheit
Die Rechtsgleichheit findet sich insbesondere in den beiden folgenden Regelwerken wieder:
- Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
- Das deutsche Grundgesetz (GG)
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde geschaffen, um die politischen und die bürgerlichen Menschenrechte zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass insbesondere die Maßnahmen der Folter und die Sklaverei nicht im Einklang mit den Grundprinzipien der Rechtsgleichheit stehen. Stattdessen sollen mit dieser rechtlichen Grundlage das Recht auf Freiheit, ein faires Gerichtsverfahren und die Meinungsfreiheit gefördert werden.
Deutsches Grundgesetz (GG)
Das deutsche Grundgesetz sichert die Grundrechte der Menschen, die in Deutschland leben. Hierzu zählen insbesondere die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und die Verbreitungsfreiheit.
Mit dem Grundgesetz soll das Zusammenleben der Menschen in Deutschland geregelt werden. An diese Regeln müssen sich alle halten, die hier leben möchten.
Dazu gehören auch:
- Behörden
- Gerichte
- Kommunalverwaltungen
- Krankenhäuser
- Schulen
- Bürger
Wo hat die Rechtsgleichheit ihren historischen Ursprung?
Die Rechtsgleichheit gehörte in Deutschland nicht immer zu den obersten Zielen des Staates. Aber nach dem Ende des 2. Weltkrieges arbeiteten die Entscheidungsträger an einer einheitlichen Grundlage, die für alle Menschen gelten soll, die in Deutschland leben.
Heute soll die Rechtsgleichheit mit Verträgen und der gegenseitigen Akzeptanz gewährleistet werden.
Wie hat sich die Rechtsgleichheit im Wandel der Zeit gewandelt?
Vor 100 Jahren stand das Wahlrecht nur den Männern zu. Auch der Zugang von Universitäten oder das Antreten einer Erbschaft war den Frauen verwehrt. Alle diese Punkte gelten heute als Faktoren der Ungleichbehandlung.
Mit der Abschaffung von alten Vorschriften konnte die Rechtsgleichheit bis heute durchgesetzt werden. Eine Abkehr davon ist zulässig, wenn eine andere Ungleichbehandlung eliminiert werden soll.
Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Rechtsgleichheit und der Nichtdiskriminierung von Menschen?
Von der Rechtsgleichheit sollen alle Menschen im gleichen Maß profitieren können. Sie können alle Rechte wahrnehmen und gleichzeitig den Respekt der anderen einfordern.
Gleiches Recht für alle bedeutet, dass alle das Recht wahrnehmen können, gleich behandelt zu werden. Dies gilt z. B. auch für die Gesetze, die ein Staat er lässt. Aus keiner rechtlichen Vorschrift darf sich eine Bemerkung ergeben, die für den einen oder den anderen diskriminierend wäre.
Wegen der Aspekte, die Rechtsgleichheit mit sich bringt, kann die Nichtdiskriminierung mit ihr gleichgesetzt werden. Doch in einigen Situationen verlangt es die Rechtsgleichheit von uns, dass wir jemanden anders behandeln, um die Rechtsgleichheit wieder herstellen zu können.
Ebenso wie bei der Rechtsgleichheit ist auch die Nichtdiskriminierung des Menschen mit positiven und negativen Aspekten verbunden. Dies bedeutet insbesondere, dass unabhängig von der Herkunft, der Hautfarbe, dem Geschlecht oder der sexuellen Orientierung die gleichen Rechte für alle Menschen bestehen sollen. Gleichzeitig gehen die Menschen hiermit die Verpflichtung ein, diese Rechte zu schützen und niemanden zu diskriminieren.
Wo findet sich die Rechtsgleichheit in unserem Staat wieder?
Die Rechtsgleichheit des Staates findet sich in dem Stufenaufbau unserer Rechtsordnung wieder.
Der Staat möchte die Rechtsgleichheit mit dem folgenden Stufenaufbau gewährleisten:
- EU-Recht
- Grundgesetz
- Rechtsverordnungen
- Satzungen

EU-Recht
Das EU-Recht ist eine Sammlung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, die für alle Menschen bindend sind, die in der Europäischen Union ihre Heimat haben. Seit dem Vertrag von Lissabon – dieser wurde am 1. Dezember 2009 geschlossen – sind auch die Grundrechte der Menschen im EU-Recht zu finden.
Das EU-Recht geht in bestimmten Punkten vor den nationalen Regelungen der 27. Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Grundgesetz
Das Grundgesetz sichert die Grundrechte der Menschen auf nationaler Ebene zu. Es hat jedoch dort seine Einschränkungen, wo europarechtliche Regelungen Vorrang haben.
Rechtsverordnungen
Rechtsverordnungen werden von der Exekutiven (gesetzgebende Gewalt) erlassen. Die Regierung des Landes ist aufgrund der Bestimmung im Grundgesetz (Artikel 80 Absatz 1 GG) hierzu ermächtigt. Die Rechtsverordnung wird in der Regel erlassen, um ein anderes Gesetz zu konkretisieren.
Satzungen
Eine Satzung wird von einer Selbstverwaltungskörperschaft – z. B. einer Gemeinde oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erlassen. Kennzeichnend ist, dass diese Satzung auch Rechtswirkung nach außen hat.
Sachlichkeitsgebot: Wo sind die Grenzen des Staates?
Die Grenzen der Rechtsgleichheit liegen in dem Sachlichkeitsgebot. Dieses legitimiert eine Ungleichbehandlung der Bürger durch den Staat, wenn das Interesse des Gemeinwohls stärker ist.
Übungsfragen
#1. Wer muss sich an die Vorgaben der Rechtsgleichheit halten?
#2. Wie kann die Rechtsgleichheit auch bezeichnet werden?
#3. Welche rechtliche Grundlage beschäftigt sich nicht mit den Grundsätzen der Rechtsgleichheit?
#4. Mit welcher rechtlichen Regelung hat der Staat das Prinzip der Rechtsgleichheit durchbrochen?
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