BWL-Lexikon.de
  • Home
  • Grundlagen
    • Aufbau eines Betriebs
    • Definitionen
    • Organisation
    • Personalwirtschaft
    • Planung und Entscheidung
    • Produktionsfaktoren
    • Unternehmensführung
  • BWL
    • Rechtsformen
    • Rechnungswesen
      • Finanzbuchhaltung
      • Kostenarten
      • Jahresabschluss
    • Marketing
    • Logistik
      • Logistik Kennzahlen
      • Beschaffung
      • Lagerverfahren
      • Materialarten
    • Kennzahlen
      • Bilanzkennzahlen
      • Produktivitätskennzahlen
      • Rentabilitätskennzahlen
      • Kennzahlen der GuV
  • VWL
    • Makroökonomie
    • Mikroökonomie
  • Fehler gefunden?

Du bist hier: Startseite » Alle Lektionen » Grundlagen » Definitionen » Rüstzeit

Rüstzeit

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Die Rüstzeit beschreibt die Zeit, die für die Vorbereitung und die Nachbereitung eines Arbeitstages notwendig ist. Sie wird von einem Arbeitnehmer z. B. benötigt, um einen Computer hochzufahren oder eine Maschine in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Auch das Anlegen der Dienstkleidung in bestimmten Arbeitsbereichen wird der Rüstzeit zugerechnet.

In diesem Beitrag erfährst du, was sich hinter der Rüstzeit verbirgt. Wir erklären dir, was du über die Rüstzeit wissen solltest und wie sich diese zusammensetzt. Nachdem du weißt, wie die Rüstzeit arbeitsrechtlich behandelt wird, zeigen wir dir abschließend, welche Schritte für deren Ermittlung notwendig sind. Damit du optimal mit dem Wissen zur Rüstzeit versorgt bist, beantwortest du nach dem Text einige Übungsfragen.

Englisch: set-up-time

Inhalt dieser Lektion

Toggle
  • Was solltest du über die Rüstzeit wissen?
  • Was gehört zur Rüstzeit?
    • Vorbereitung der Arbeit
    • Nachbereitung der Arbeit
  • Wie wird die Rüstzeit arbeitsrechtlich behandelt?
  • Ermittlung der Rüstzeit
    • Rüstgrundzeit
    • Rüstverteilzeit
    • Rüsterholzeit
  • Welche gerichtlichen Entscheidungen zur Rüstzeit sind wichtig?
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Was solltest du über die Rüstzeit wissen?

Die Rüstzeit gehört zu den Phasen eines Arbeitstages, die der Arbeitnehmer nicht direkt für effektive Tätigkeiten nutzt. Es handelt sich hierbei ausschließlich um vorbereitende und nachbereitende Maßnahmen. Diese sind notwendig, damit der Arbeitnehmer die Arbeit in der gewünschten Form erledigt.

Als Rüstzeit werden z. B. die folgenden Tätigkeiten angesehen:

  • Das Ankleiden von Schutzkleidung
  • Das Starten einer Maschine
  • Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands

Weil der Arbeitnehmer die Tätigkeiten an seinem Arbeitsplatz verrichtet, ist es fraglich, ob die Rüstzeit vergütungspflichtig ist. Hierbei gehen die Blickwinkel des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers auseinander. Während der Arbeitnehmer die Rüstzeit sehr wohl als Arbeitszeit ansieht, möchte der Arbeitgeber diese aus der vergütungspflichtigen Arbeitszeit ausklammern. Fakt bleibt aber, dass es systembedingte vor- und nachbereitende Tätigkeiten gibt. Diese sind zwingend notwendig, damit ein Auftrag ausgeführt oder eine Aufgabe erledigt werden kann. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt. Deshalb gilt die Rüstzeit nach dem Arbeitszeitgesetz als vergütungspflichtige Arbeitszeit.

Aus diesen Gründen ist ein Arbeitgeber daran interessiert, die Rüstzeiten auf einen möglichst geringen Zeitaufwand zu beschränken.

Was gehört zur Rüstzeit?

Zu der Rüstzeit eines Arbeitnehmers gehören die beiden folgenden Zeitspannen:

  • Vorbereitung der Arbeit
  • Nachbereitung der Arbeit

Vorbereitung der Arbeit

Die Vorbereitung der Arbeit führt ein Arbeitnehmer aus, indem er seinen Arbeitsplatz für die Tätigkeit vorbereitet. Hierzu zählen z. B. das Hochfahren des Computers und das Zurechtlegen der notwendigen Dokumente und Arbeitsutensilien.

Nachbereitung der Arbeit

Die Nachbereitung seiner Arbeit führt ein Arbeitnehmer aus, wenn er seinen Schreibtisch aufräumt, sich umkleidet oder eine verwendete Maschine ausstellt. Hiermit stellt er den ursprünglichen Zustand an dem Ort seiner Tätigkeit wieder her.

Wie wird die Rüstzeit arbeitsrechtlich behandelt?

Die Rüstzeit stellt ein arbeitsrechtliches Problem dar, weil Uneinigkeit darüber besteht, ob sie vergütungspflichtig ist oder nicht. Dies zeigt sich besonders bei der Rüstzeit, die für das Umkleiden von Arbeits- oder Schutzkleidung verwendet wird. Ist die Regelung Teil einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass ihn die Rüstzeit vergütet wird.

Eine Vergütung der Rüstzeit sieht die Rechtsprechung auch vor, wenn der Arbeitgeber anordnet, dass sich seine Mitarbeiter nur am Arbeitsort umkleiden dürfen.

Beispiel
Auf Anordnung ihres Dienstherrn wechselt eine Polizeibeamtin ihre Kleidung erst auf der Polizeiwache. Die hierfür verwendete Zeit gehört zu der Arbeitszeit, die der Arbeitgeber vergüten muss.

Ermittlung der Rüstzeit

Um die Zeit für die vorbereitenden und nachbereitenden Tätigkeiten zu ermitteln, wird die Rüstzeit in die folgenden drei Abschnitte unterteilt:

  • Rüstgrundzeit
  • Rüstverteilzeit
  • Rüsterholzeit

    \[ Rüstzeit = Rüstgrundzeit + Rüstverteilzeit + Rüsterholzeit \]

Rüstgrundzeit

Die Rüstgrundzeit ist identisch mit der Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer beim Rüsten verwendet. Sie macht den größten Anteil der Rüstzeit auf. Sie bezieht sich auf die vor- und nachbereitende Maßnahme – z. B. das Hoch- und Herunterfahren eines Computers.

Rüstverteilzeit

Die Verteilzeit bezieht sich auf die Zeit je Einheit, die beim Rüsten veranschlagt werden muss. Kennzeichnend ist, dass die Rüstzeit prozentual zu der Rüstgrundzeit hinzugerechnet wird.

Rüsterholzeit

Die Rüsterholzeit wird auf Schätzbasis ermittelt. Für die endgültige Ermittlung der Rüstzeit geht sie als Zuschlagsfaktor in die Berechnung ein.

Die Summe aus Rüstgrundzeit, Rüstverteilzeit und Rüsterholzeit macht die gesamte Rüstzeit aus. Diese muss ein Arbeitgeber zusätzlich vergüten.

Welche gerichtlichen Entscheidungen zur Rüstzeit sind wichtig?

Zu der Rüstzeit hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Reihe von Urteilen gefällt.

Hierzu gehören z. B.:

  • In dem Urteil vom 11. Oktober 2000 (BAG. 11.10.2000 – Az.: 5 AZR 122/99) gelangte das BAG zu der Ansicht, dass die Rüstzeit für das Anziehen der Arbeitskleidung nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehört. Eine Ausnahme besteht, wenn dies in dem Arbeitsvertrag explizit geregelt wurde.
  • In einem Urteil vom 19. September 2012 (BAG, 19. September 2012 – Az.: 5 AZR 678/11) bestätigte das BAG, dass das Umkleiden zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehört. Der entscheidende Aspekt in diesem Fall war, dass der Arbeitgeber das Umkleiden in den Betrieb angeordnet hatte.

Übungsfragen

 

#1. Was zählt nicht zur Rüstzeit?

#2. Warum ist die Rüstzeit für einen Arbeitgeber problematisch?

#3. Welcher Bestandteil spiel bei der Ermittlung der Rüstzeit keine Rolle?

#4. Sind die gesetzlichen Regelungen zur Rüstzeit bindend?

Vorherige
Fertig

Ergebnisse

Share your score!
Tweet your score!
Tweet your score!
Share to other

Häufig gestellte Fragen zur Rüstzeit

Die Rüstzeit gehört nicht zu der eigentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers. Es handelt sich hier vielmehr um die Zeit, in der die tägliche Arbeitszeit vorbereitet wird. Hierzu zählen alle notwendigen Tätigkeiten, wie z. B. das Anziehen entsprechender Schutzkleidung, das Hochfahren eines Computers oder das Starten einer Fertigungsmaschine. Auch das Nachbereiten eines Arbeitstages, z. B. das Aufräumen eines Schreibtisches, wird der Rüstzeit zugerechnet.

Problematisch gestaltete sich die Rüstzeit in einem Arbeitsalltag des 20. Jahrhunderts. Damit verhinderten – heute überholte – Produktionsabläufe, dass die Rüstzeit in Grenzen gehalten werden konnten. Heute wird dieser Prozess durch neue Techniken – wie z. B. die digitale Steuerung einer Maschine – unterstützt.

Fraglich ist, ob die Rüstzeit zu der Arbeitszeit gerechnet werden kann, die durch einen Arbeitgeber entlohnt werden muss. Dies ist der Fall, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. So ist es wichtig, dass die Tätigkeit zwingend ausgeführt werden muss, um die anschließende Arbeit zu erledigen. Sie sollte vor allem den Interessen des Unternehmens dienen. Die Interessen des Arbeitnehmers geraten vollkommen in den Hintergrund. Wenn die Vorbereitungszeit systembedingt aufgewendet werden muss, gehört die Rüstzeit schon deshalb zur Arbeitszeit. So sieht es auch das Arbeitszeitgesetz vor. Im Einzelfall kann ein Arbeitgeber jedoch entscheiden, welche vorbereitenden Maßnahmen er vergütet und welche nicht.

Die Rüstzeit kann aufgeteilt werden in eine Rüstgrundzeit, eine Rüstverteilzeit und eine Rüsterholzeit.

Die Rüstgrundzeit bezieht sich auf die Arbeitszeit einer arbeitenden Person. Sie macht den größten Anteil der Rüstzeit aus. Die Rüstverteilzeit wird prozentual aufgeschlagen. Schließlich dient die Rüsterholzeit dem Zweck, Erholungszeiten zu berücksichtigen. Sie wird auf Grundlage der Rüstgrundzeit ermittelt. Maßgeblich ist hier die Verwendung eines Zuschlagsfaktors.

Aus der Addition der Rüstgrundzeit, der Rüstverteilzeit und der Rüsterholzeit berechnet sich schließlich die gesamte Rüstzeit.

Die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers in einem Unternehmen lässt sich in verschiedene Bereiche unterteilen. Bevor der Arbeitnehmer seine eigentliche Tätigkeit ausführt, muss er vorbereitende Maßnahmen treffen. Hierzu zählt z. B. das Ankleiden einer bestimmten Schutzkleidung. Erst danach kann er seine eigentliche Tätigkeit ausführen. Am Schluss des Arbeitstages legt der Arbeitnehmer seine Schutzkleidung wieder ab. Danach ist der Arbeitstag für ihn beendet. Die Rüstzeit beginnt für ihn mit den vorbereitenden Maßnahmen.

Die Rüstzeit erstreckt sich den vorbereitenden Teil und den nachbereitenden Teil eines Arbeitstages. Sie ist beendet, wenn ein Arbeitnehmer seine Schutzkleidung abgelegt, den Schreibtisch aufgeräumt oder einen Computer heruntergefahren hat. In einem Produktionsbetrieb endet die Rüstzeit, wenn eine für den Produktentstehungsprozess wichtige Maschine abgestellt ist.

Die Rüstzeit gehört nach dem Arbeitszeitgesetz zu der vergütungspflichtigen Arbeitszeit. Außerdem bestimmt die Rechtsprechung, wann ein Arbeitnehmer den Anspruch auf eine vergütungspflichtige Rüstzeit gegen seinen Chef geltend machen kann. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Tarifvertrag oder eine betriebliche Vereinbarung die Vergütung für die Rüstzeit vorsehen.

Könnte dich auch interessieren:

Säulen der Sozialversicherung

Säulen der Sozialversicherung

Die Säulen der Sozialversicherung bestehen aus fünf Versicherungszweigen. Alle fünf Sozialversicherungen finden ihre gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch (SGB). Die gesamte … weiterlesen >>

Solidaritätsprinzip

Solidaritätsprinzip

Das Solidaritätsprinzip funktioniert nur in einer Solidargemeinschaft. Es kennzeichnet sich dadurch, dass alle Beteiligten nicht nur für sich selbst, sondern … weiterlesen >>

Personalkosten pro Arbeitnehmer: Gesamter Personalaufwand

Personalkosten pro Arbeitnehmer

Die Personalkosten pro Arbeitnehmer beziehen auf die Kosten im Personalbereich für nur einen Mitarbeiter. In die Ermittlung werden alle Kosten … weiterlesen >>

Beteiligungsrechte des Betriebsrats: Mitbestimmungsrecht

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats sieht eine Mitbestimmung der Personalvertretung bei allen relevanten Personalentscheidungen vor. Gesetzlich verankert ist dies im Betriebsverfassungsgesetz … weiterlesen >>

Beteiligungsformen

Beteiligungslohn

Der Beteiligungslohn ist eine Form der Entlohnung, die den Arbeitnehmer direkt am Erfolg des Betriebes beteiligt. Durch die Bereitschaft der … weiterlesen >>

Nichts passendes dabei?

Erkunde andere Fachbereiche oder benutze die Suchfunktion. Falls Du keine Antwort auf Deine Frage findest, schick uns gerne eine Nachricht, wir versuchen dann passenden Content für Dich zu schaffen.

Zur Übersicht
Oder lieber die Suche benutzen?
  • Eselsbrücke
  • |
  • Buchungssatz
  • |
  • Formeln
  • |
  • Beispiele
  • |
  • Grafiken
  • |
  • Übungsfragen
  • |
  • Definition
  • © BWL-Lexikon.de
  • Datenschutz
  • Impressum
Cookie Einstellungen
Fehler gefunden?

Danke, dass du dir die Zeit nimmst, uns dein Feedback zu geben. Bitte beschreibe so genau wie möglich wo du einen Fehler gefunden hast.