Die Rüstzeit beschreibt die Zeit, die für die Vorbereitung und die Nachbereitung eines Arbeitstages notwendig ist. Sie wird von einem Arbeitnehmer z. B. benötigt, um einen Computer hochzufahren oder eine Maschine in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Auch das Anlegen der Dienstkleidung in bestimmten Arbeitsbereichen wird der Rüstzeit zugerechnet.
In diesem Beitrag erfährst du, was sich hinter der Rüstzeit verbirgt. Wir erklären dir, was du über die Rüstzeit wissen solltest und wie sich diese zusammensetzt. Nachdem du weißt, wie die Rüstzeit arbeitsrechtlich behandelt wird, zeigen wir dir abschließend, welche Schritte für deren Ermittlung notwendig sind. Damit du optimal mit dem Wissen zur Rüstzeit versorgt bist, beantwortest du nach dem Text einige Übungsfragen.
Englisch: set-up-time
Was solltest du über die Rüstzeit wissen?
Die Rüstzeit gehört zu den Phasen eines Arbeitstages, die der Arbeitnehmer nicht direkt für effektive Tätigkeiten nutzt. Es handelt sich hierbei ausschließlich um vorbereitende und nachbereitende Maßnahmen. Diese sind notwendig, damit der Arbeitnehmer die Arbeit in der gewünschten Form erledigt.
Als Rüstzeit werden z. B. die folgenden Tätigkeiten angesehen:
- Das Ankleiden von Schutzkleidung
- Das Starten einer Maschine
- Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
Weil der Arbeitnehmer die Tätigkeiten an seinem Arbeitsplatz verrichtet, ist es fraglich, ob die Rüstzeit vergütungspflichtig ist. Hierbei gehen die Blickwinkel des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers auseinander. Während der Arbeitnehmer die Rüstzeit sehr wohl als Arbeitszeit ansieht, möchte der Arbeitgeber diese aus der vergütungspflichtigen Arbeitszeit ausklammern. Fakt bleibt aber, dass es systembedingte vor- und nachbereitende Tätigkeiten gibt. Diese sind zwingend notwendig, damit ein Auftrag ausgeführt oder eine Aufgabe erledigt werden kann. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt. Deshalb gilt die Rüstzeit nach dem Arbeitszeitgesetz als vergütungspflichtige Arbeitszeit.
Aus diesen Gründen ist ein Arbeitgeber daran interessiert, die Rüstzeiten auf einen möglichst geringen Zeitaufwand zu beschränken.
Was gehört zur Rüstzeit?
Zu der Rüstzeit eines Arbeitnehmers gehören die beiden folgenden Zeitspannen:
- Vorbereitung der Arbeit
- Nachbereitung der Arbeit
Vorbereitung der Arbeit
Die Vorbereitung der Arbeit führt ein Arbeitnehmer aus, indem er seinen Arbeitsplatz für die Tätigkeit vorbereitet. Hierzu zählen z. B. das Hochfahren des Computers und das Zurechtlegen der notwendigen Dokumente und Arbeitsutensilien.
Nachbereitung der Arbeit
Die Nachbereitung seiner Arbeit führt ein Arbeitnehmer aus, wenn er seinen Schreibtisch aufräumt, sich umkleidet oder eine verwendete Maschine ausstellt. Hiermit stellt er den ursprünglichen Zustand an dem Ort seiner Tätigkeit wieder her.
Wie wird die Rüstzeit arbeitsrechtlich behandelt?
Die Rüstzeit stellt ein arbeitsrechtliches Problem dar, weil Uneinigkeit darüber besteht, ob sie vergütungspflichtig ist oder nicht. Dies zeigt sich besonders bei der Rüstzeit, die für das Umkleiden von Arbeits- oder Schutzkleidung verwendet wird. Ist die Regelung Teil einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass ihn die Rüstzeit vergütet wird.
Eine Vergütung der Rüstzeit sieht die Rechtsprechung auch vor, wenn der Arbeitgeber anordnet, dass sich seine Mitarbeiter nur am Arbeitsort umkleiden dürfen.
Ermittlung der Rüstzeit
Um die Zeit für die vorbereitenden und nachbereitenden Tätigkeiten zu ermitteln, wird die Rüstzeit in die folgenden drei Abschnitte unterteilt:
- Rüstgrundzeit
- Rüstverteilzeit
- Rüsterholzeit
Rüstgrundzeit
Die Rüstgrundzeit ist identisch mit der Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer beim Rüsten verwendet. Sie macht den größten Anteil der Rüstzeit auf. Sie bezieht sich auf die vor- und nachbereitende Maßnahme – z. B. das Hoch- und Herunterfahren eines Computers.
Rüstverteilzeit
Die Verteilzeit bezieht sich auf die Zeit je Einheit, die beim Rüsten veranschlagt werden muss. Kennzeichnend ist, dass die Rüstzeit prozentual zu der Rüstgrundzeit hinzugerechnet wird.
Rüsterholzeit
Die Rüsterholzeit wird auf Schätzbasis ermittelt. Für die endgültige Ermittlung der Rüstzeit geht sie als Zuschlagsfaktor in die Berechnung ein.
Die Summe aus Rüstgrundzeit, Rüstverteilzeit und Rüsterholzeit macht die gesamte Rüstzeit aus. Diese muss ein Arbeitgeber zusätzlich vergüten.
Welche gerichtlichen Entscheidungen zur Rüstzeit sind wichtig?
Zu der Rüstzeit hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Reihe von Urteilen gefällt.
Hierzu gehören z. B.:
- In dem Urteil vom 11. Oktober 2000 (BAG. 11.10.2000 – Az.: 5 AZR 122/99) gelangte das BAG zu der Ansicht, dass die Rüstzeit für das Anziehen der Arbeitskleidung nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehört. Eine Ausnahme besteht, wenn dies in dem Arbeitsvertrag explizit geregelt wurde.
- In einem Urteil vom 19. September 2012 (BAG, 19. September 2012 – Az.: 5 AZR 678/11) bestätigte das BAG, dass das Umkleiden zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehört. Der entscheidende Aspekt in diesem Fall war, dass der Arbeitgeber das Umkleiden in den Betrieb angeordnet hatte.
Übungsfragen
#1. Was zählt nicht zur Rüstzeit?
#2. Warum ist die Rüstzeit für einen Arbeitgeber problematisch?
#3. Welcher Bestandteil spiel bei der Ermittlung der Rüstzeit keine Rolle?
#4. Sind die gesetzlichen Regelungen zur Rüstzeit bindend?
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