Ein Rumpfwirtschaftsjahr kennzeichnet sich dadurch, dass der Zeitraum auf weniger als zwölf Monate begrenzt ist. Dies ist nur bei einer Betriebseröffnung oder einer Betriebseinstellung der Fall. Zu der Betriebseinstellung zählt auch die Veräußerung eines Unternehmens.
In diesem Text stellen wir dir das Rumpfgeschäftsjahr vor. Du erfährst, was sich dahinter verbirgt und in welchen Fällen es zu einem Rumpfgeschäftsjahr kommt. Hier zeigen wir dir, wodurch sich ein Rumpfgeschäftsjahr von einem abweichenden Geschäftsjahr unterscheidet. Abschließend erklären wir dir, warum ein Geschäftsergebnis immer auf ein volles Wirtschaftsjahr umgerechnet werden sollte. Um deinen Wissensstand zum Rumpfgeschäftsjahr zu aktualisieren, kannst du nach diesem Beitrag einige Übungsfragen beantworten.
Englisch: hull financial year
Was solltest du über das Rumpfgeschäftsjahr wissen?
Die gesetzliche Regelung für ein Rumpfwirtschaftsjahr findet sich im § 8b Satz 2 Nr. 1 EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung). Die gesetzliche Grundlage zeigt, dass die Bestimmung eines Rumpfwirtschaftsjahres nur Bedeutung für das Steuerrecht hat.
Steuerrechtlich ist festgelegt, dass ein Wirtschaftsjahr (auch als Geschäftsjahr bezeichnet) in der Regel einen Zeitraum von 12 Monaten umfasst. Damit stimmt das Geschäftsjahr mit dem Besteuerungszeitraum des Finanzamts überein. Die Festlegung eines Geschäftsjahres ist ebenso für ein bilanzierendes Unternehmen verpflichtend, wie für einen Freiberufler. Dieser erstellt keine Bilanz. Für die Anfertigung muss aber auch ein Geschäftsjahr gewählt werden, dass den Zeitraum von 12 Monaten erfasst.
Im Steuerrecht wird das Geschäftsjahr als Wirtschaftsjahr bezeichnet. Es ergeben sich keine weiteren Unterschiede. Für die Besteuerung legt das Finanzamt den Gewinn zugrunde, den ein steuerpflichtiges Unternehmen für ein Geschäftsjahr ermittelt hat.
Das Rumpfgeschäftsjahr bildet eine Ausnahme. In diesem Fall werden weniger als zwölf Monate für eine Besteuerung zugrunde gelegt. Dies passiert in der Regel nur bei der Aufnahme oder der Beendigung einer unternehmerischen Tätigkeit.
In welchen Fällen kommt es zu einem Rumpfgeschäftsjahr?
Zu einem Rumpfgeschäftsjahr kommt es in der Regel nur in den drei folgenden Fällen:
- Bei der Eröffnung eines Unternehmens
- Bei der Beendigung einer unternehmerischen Tätigkeit
- Bei einer Unternehmensveräußerung
Bei der Eröffnung eines Unternehmens
Wer – unabhängig von der Wahl der Rechtsform oder der Buchführungspflicht – ein Unternehmen gründet, muss als Eröffnungstag nicht zwingend den 1. Januar wählen. Stattdessen kann sich der Unternehmer für jeden anderen Tag als Datum seiner Betriebseröffnung entscheiden. Sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmen soll, endet es am 31. Dezember. Dies bedeutet, dass bis zum Abschluss des ersten Geschäftsjahres ein Zeitraum vergeht, der weniger als 12 Monate umfasst. Dieses wird steuerrechtlich als Rumpfwirtschaftsjahr bezeichnet.
Bei Beendigung einer unternehmerischen Tätigkeit
Ebenso wie die Neugründung eines Unternehmens nicht auf den 1. Januar fallen muss, ist ein Unternehmer nicht verpflichtet, als Datum für die Beendigung seines Unternehmens den 31. Dezember zu wählen. Die Betriebsschließung kann zu jedem Tag im Jahr erfolgen. In der Regel hat sein letztes Geschäftsjahr am 1. Januar begonnen. Es endet mit der Einstellung der betrieblichen Tätigkeit. Falls für die unternehmerische Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet wurde, zeigt der Tag der Gewerbeanmeldung an, zu welchem das Unternehmen beendet wurde. Dieser Tag muss bei einem bilanzierenden Unternehmen als Bilanzstichtag gewählt werden.
Bei Unternehmensveräußerung
Im Fall einer Unternehmensveräußerung verhält es sich ebenso wie bei einer Betriebsaufgabe. Wird das Unternehmen unterjährig verkauft, gilt es mit dem Tag des Verkaufs als beendet.. Auf diesen Tag muss der letzte Bilanzstichtag lauten.
Ist ein abweichendes Geschäftsjahr mit dem Rumpfwirtschaftsjahr identisch?
Nein, ein abweichendes Geschäftsjahr ist nicht mit einem Rumpfwirtschaftsjahr identisch. Denn ein abweichendes Geschäftsjahr umfasst ebenso wie ein kalendergleiches Geschäftsjahr einen Zeitraum von 12 Monaten. Dies ist bei einem Rumpfgeschäftsjahr nicht der Fall.
Warum sollte das Geschäftsergebnis auf ein volles Kalenderjahr umgerechnet werden?
Die Umrechnung des Geschäftsergebnisses eines Rumpfwirtschaftsjahres auf ein volles Geschäftsjahr ist gesetzlich nicht vorgegeben. Auch das Finanzamt verpflichtet einen Steuerpflichtigen nicht, diese Aufgabe im ersten Jahr seiner unternehmerischen Tätigkeit zu erledigen. Es empfiehlt sich aber aus einem anderen Grund.
Rechnet ein Unternehmer den Gewinn, den er z. B. vom 1. Juni bis zum 31. Dezember erzielt hat, von sieben Monaten auf 12 Monate um, hat er die finanzielle Lage seines Unternehmens besser im Blick. Im Folgejahr kann er so beispielsweise analysieren, ob er im Vergleich zum Vorjahr ein besseres oder ein schlechteres Ergebnis erzielt. Auch im Hinblick auf eine Kreditgewährung kann der Unternehmer besser argumentieren, wenn er den Gewinn eines Rumpfwirtschaftsjahres auf ein komplettes Geschäftsjahr umrechnet.
Übungsfragen
#1. In welchem Recht spielt das Rumpfgeschäftsjahr eine Rolle?
#2. In welchem Fall liegt kein Rumpfgeschäftsjahr vor?
#3. Ist ein Geschäftsjahr immer mit dem Kalenderjahr identisch?
#4. Aus welchem Grund wird das Geschäftsergebnis auf ein volles Geschäftsjahr umgerechnet?
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