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Uneinbringliche Forderung

Enthält: Beispiele · Buchungssatz · Definition · Grafiken · Übungsfragen

In der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet man Forderungen als uneinbringlich, wenn diese vom Unternehmen nicht mehr realisiert bzw. eingezogen werden können. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise die Zahlungsunfähigkeit von Kunden oder Insolvenzfälle. Die korrekte Behandlung und Abwicklung uneinbringlicher Forderungen sorgt für die finanzielle Stabilität und Transparenz eines Unternehmens.

In dieser Lektion werden wir dir die Ursachen uneinbringlicher Forderungen, ihre Auswirkungen auf die Bilanz, Maßnahmen zur Vermeidung sowie die rechtlichen und steuerlichen Aspekte erklären. Weiterhin erfährst du, wie uneinbringliche Forderungen korrekt gebucht werden. Zum Schluss dieser Lerneinheit bieten wir einige Übungsfragen zur Lernkontrolle an.

  • Synonym: Forderungsausfall | Verlustforderungen
  • Englisch: uncollectible debts | bad debts

Inhalt dieser Lektion

Toggle
  • Warum ist das Thema “Uneinbringliche Forderung” wichtig?
  • Was sind uneinbringliche Forderungen?
  • Gründe für uneinbringliche Forderungen
  • Behandlung uneinbringlicher Forderungen in der Buchhaltung
  • Uneinbringliche Forderungen buchen
  • Auswirkungen uneinbringlicher auf die Bilanz
    • Reduzierung der Forderungen
    • Erhöhung der Aufwendungen
    • Auswirkungen auf das Eigenkapital
  • Auswirkungen auf die Liquidität und Finanzplanung
    • Steuerliche Auswirkungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung uneinbringlicher Forderungen
    • Prüfung der Kreditwürdigkeit von Kunden
      • die Bonitätsprüfung
      • die Risikokategorisierung
    • Risikomanagement im Forderungsmanagement
      • Überwachung der offenen Forderungen
      • Risikoeinschätzung und -bewältigung
      • Vertragsgestaltung
    • Einrichtung eines effektiven Mahnwesens
      • Mahnverfahren
      • Kommunikation
      • Rechtliche Schritte
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Warum ist das Thema “Uneinbringliche Forderung” wichtig?

Das Thema “Uneinbringliche Forderungen” hat direkte Auswirkungen auf die finanzielle Gesundheit eines Unternehmens. Wenn Kunden ihre Rechnungen nicht begleichen und diese als uneinbringlich eingestuft werden müssen, führt dies zu einem Verlust für das Unternehmen.

Es ist wichtig, uneinbringliche Forderungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um deren Auswirkungen zu minimieren. Dies kann beispielsweise umfassende Bonitätsprüfungen, die Anpassung der Zahlungsbedingungen, die Einführung strengerer Mahnverfahren oder die Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen beinhalten.

Darüber hinaus sind uneinbringliche Forderungen auch aus bilanzieller Sicht relevant, da sie zu Wertberichtigungen in der Bilanz führen und somit das Eigenkapital des Unternehmens beeinflussen können.

Was sind uneinbringliche Forderungen?

Uneinbringliche Forderungen sind Rechnungsbeträge, die das Unternehmen als nicht mehr realisierbar einstuft. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Kunde zahlungsunfähig ist, insolvent wird oder die Absicht hat, seine Schulden nicht zu begleichen. Uneinbringliche Forderungen werden in der Buchhaltung als Verlust gebucht und können die finanzielle Lage eines Unternehmens negativ beeinflussen. Es ist wichtig, uneinbringliche Forderungen rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Auswirkungen auf die Liquidität und Rentabilität des Unternehmens zu minimieren.

Gründe für uneinbringliche Forderungen

Eine der Hauptursachen für uneinbringliche Forderungen ist die Zahlungsunfähigkeit von Kunden. Wenn Kunden nicht in der Lage sind, ihre Rechnungen zu begleichen, entstehen offene Forderungen, die nicht mehr eingetrieben werden können.

Die Insolvenz von Kunden ist eine weitere Ursache für uneinbringliche Forderungen. In Fällen von Insolvenz wird es oft schwierig oder unmöglich, ausstehende Beträge einzufordern, da die Insolvenz bedeutet, dass das Unternehmen oder die Person endgültig nicht in der Lage ist, die Schulden zu begleichen. Bei Insolvenzverfahren werden in der Regel alle Gläubiger des Schuldners behandelt, und die verfügbaren Vermögenswerte werden nach einem bestimmten Prozess aufgeteilt. Oftmals reichen die vorhandenen Vermögenswerte jedoch nicht aus, um alle Gläubiger vollständig zu befriedigen, und in einem solchen Fall erhalten die Gläubiger nur einen Bruchteil oder sogar keinen Anteil an den ausstehenden Beträgen. Daher ist es in Insolvenzfällen oft schwierig, offene Forderungen gegen den insolventen Schuldner erfolgreich einzufordern.

Sonstige Gründe für uneinbringliche Forderungen: Zusätzlich zu Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz können auch diverse andere Gründe zu uneinbringlichen Forderungen führen. Dazu zählen beispielsweise betrügerische Handlungen von Kunden, unklare Vertragsklauseln oder fehlerhafte Abrechnungen. Es ist wichtig, diese Ursachen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Prävention von uneinbringlichen Forderungen zu ergreifen.

Gerichtsurteil zu uneinbringlichen Forderungen

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 08.03.2012 (Az. V R 49/10) festgelegt, dass eine Forderung dann uneinbringlich ist, „wenn der Anspruch auf Entrichtung des Entgelts nicht erfüllt wird und bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit nicht durchsetzen kann“. Weiterhin heißt es, dass dies bereits dann der Fall ist, wenn der Schuldner das Bestehen der Forderung bestreitet, und nicht erst bei Zahlungsunfähigkeit.

Im Rechnungswesen ist dies insofern relevant, dass offene Forderungen möglicherweise auf ein Aufwandskonto gebucht werden können, bevor ein Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.

Behandlung uneinbringlicher Forderungen in der Buchhaltung

Uneinbringliche Forderungen werden im Handelsgesetzbuch (HGB) nur indirekt behandelt, insbesondere durch das Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (“Es ist vorsichtig zu bewerten …”) und das strenge Niederstwertprinzip für das Umlaufvermögen nach § 253 Abs. 4 HGB. Diese Prinzipien verlangen von der Buchhaltung, Wertberichtigungen vorzunehmen, sobald bekannt wird, dass eine Forderung zweifelhaft oder uneinbringlich ist.

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) befasst sich ebenfalls mit uneinbringlichen Forderungen, da diese in der Regel die Umsatzsteuer betreffen, die der Leistungserbringer im Auftrag des Staates in Rechnung stellt. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG muss der Steuerpflichtige den geschuldeten Steuerbetrag berichtigen, sobald sich die Bemessungsgrundlage ändert. Dies ist der Fall, wenn die Forderung nur teilweise durchgesetzt werden kann, etwa wenn die Insolvenzquote eines Schuldners 20 % beträgt und er somit nur ein Fünftel seiner Schulden begleichen kann.

§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG regelt den Fall des vollständigen Zahlungsausfalls, wenn das vereinbarte Entgelt uneinbringlich geworden ist. Im Falle einer nachträglichen Vereinnahmung des Entgelts müssen Steuerbetrag und Vorsteuerabzug erneut berichtigt werden.

Diese Wertberichtigungen nach dem UStG betreffen jedoch nur Unternehmen, die der Sollversteuerung nach § 16 UStG unterliegen. Für sie entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt wurden (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 a UStG). Kleine Unternehmen und Selbstständige, die die Steuern erst nach vereinnahmten Entgelten berechnen (§ 20 UStG), sind von diesen Wertberichtigungen nicht betroffen, da sie die Umsatzsteuer noch nicht an das Finanzamt abgeführt haben.

Uneinbringliche Forderungen buchen

Um zweifelhafte Forderungen von uneinbringlichen Forderungen klar abzugrenzen, machen wir einen kurzen „Abstecher“ zu ersterem und erklären, wann genau eine Forderung als zweifelhaft einzustufen ist:

  • Es liegt vom Kunden eine Mängelrüge vor.
  • Der Kunde vertröstet das Unternehmen nach Fälligkeit des Rechnungsbetrages oder bittet um Stundung.
  • Der Kunde reagiert nicht auf Mahnungen.
  • Die Schecks des Kunden können nicht eingelöst werden bzw. Lastschriften werden abgewiesen.
  • Dem Kunden droht eine Insolvenz oder er hat eine Insolvenz beantragt.

In all den genannten Fällen ist es nicht sicher, ob der Erbringer der Leistung seine Forderung in absehbarer Zeit durchsetzen kann.

Uneinbringliche Forderung: Arten von Forderungen
Uneinbringliche Forderung: Arten von Forderungen
Beispiel 1
Bei einem Kunden zeichnet sich ab, dass die Forderung in Höhe von 10.000 EUR uneinbringlich wird. Zunächst wird dieser Betrag auf das Konto „Zweifelhafte Forderungen“ umgebucht, und zwar ohne Berücksichtigung der enthaltenen Umsatzsteuer. Der Buchungssatz lautet

Zweifelhafte Forderungen an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.000 EUR

Ist die Forderung uneinbringlich geworden, ist – unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer – folgendermaßen zu buchen:

Forderungsverluste 8.403,36 EUR
und Umsatzsteuer 1.596,64 EUR an Zweifelhafte Forderungen 10.000 EUR

Beispiel 2
Im Zuge eines Insolvenzverfahrens eines Kunden wird eine Insolvenzquote von 50 % ermittelt. Das heißt, dass die Hälfte der Schulden beglichen wird, die andere muss der Gläubiger als Verlust buchen. Bei einem Forderungsbetrag von brutto 10.000 EUR lautet der Buchungssatz wie folgt:

Bank 5.000 EUR
Forderungsverluste 4.201,68 EUR
Umsatzsteuer 798,32 EUR
an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.000 EUR

Beispiel 3
Es kommt vor, dass bereits als Verlust abgeschriebene Forderungen doch noch beglichen werden kann und wird. Gehen wir von einem Betrag von netto 3.000 EUR aus. Der Buchungssatz lautet dann

Bank 3.570 EUR
an Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 3.000 EUR
an Umsatzsteuer 570 EUR

Auswirkungen uneinbringlicher auf die Bilanz

Uneinbringliche Forderungen und deren Abschreibung haben mehrere wesentliche Auswirkungen auf die Bilanz eines Unternehmens. Diese Auswirkungen sind sowohl direkt als auch indirekt und betreffen unterschiedliche Bilanzposten.

Reduzierung der Forderungen

Uneinbringliche Forderungen führen zur Reduzierung des Forderungsbestands in der Bilanz. Sobald eine Forderung als uneinbringlich identifiziert wird, wird sie entweder direkt abgeschrieben oder durch eine Wertberichtigung auf den voraussichtlichen realisierbaren Betrag herabgesetzt. Dies beeinflusst den Posten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Erhöhung der Aufwendungen

Die Abschreibung uneinbringlicher Forderungen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst. Dies erhöht die Betriebskosten und reduziert den Gewinn des Unternehmens. In der Bilanz wirkt sich dieser Aufwand indirekt auf das Eigenkapital aus, da ein gesenkter Gewinn das Eigenkapital verringert.

Auswirkungen auf das Eigenkapital

Da die Abschreibung uneinbringlicher Forderungen den Gewinn reduziert, wirkt sich dies negativ auf das Eigenkapital des Unternehmens aus. Das Eigenkapital ist die Differenz zwischen den Aktiva und Passiva, und eine Reduzierung des Gewinns führt zu einem geringeren Eigenkapital.

Auswirkungen auf die Liquidität und Finanzplanung

Uneinbringliche Forderungen können auch die Liquidität des Unternehmens beeinflussen. Obwohl die Abschreibung keine unmittelbare Auswirkung auf die Liquidität hat (da sie keine Zahlungsmittelbewegung darstellt), kann die Feststellung uneinbringlicher Forderungen auf zugrunde liegende Liquiditätsprobleme hinweisen. Langfristig kann die Belastung durch uneinbringliche Forderungen die Fähigkeit des Unternehmens einschränken, seine kurzfristigen Verbindlichkeiten zu bedienen.

Steuerliche Auswirkungen

Die Abschreibung uneinbringlicher Forderungen hat steuerliche Auswirkungen. Uneinbringliche Forderungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden, was zu einer Reduzierung der steuerlichen Belastung führt. Die Regelungen hierzu finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Körperschaftsteuergesetz (KStG).

Die relevanten Aspekte zusammengefasst:

  • Betriebs- und Betriebsausgaben
    Nach § 4 Abs. 4 EStG (Einkommensteuergesetz) gehören zu den Betriebsausgaben alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, einschließlich der Abschreibungen auf uneinbringliche Forderungen. Für Unternehmen, die der Körperschaftsteuer unterliegen, gilt ähnliches gemäß § 8 Abs. 1 KStG (Körperschaftsteuergesetz).
  • Direkte Abschreibung uneinbringlicher Forderungen
    Uneinbringliche Forderungen können direkt abgeschrieben werden, was die Betriebsausgaben erhöht. Dieser Abzug reduziert den steuerlichen Gewinn und damit die Steuerlast.
  • Wertberichtigung
    Für zweifelhafte Forderungen, die noch nicht als uneinbringlich gelten, kann eine Wertberichtigung vorgenommen werden. Diese Wertberichtigung wird als Aufwendung erfasst, was ebenfalls die steuerliche Belastung reduziert.
  • Steuerliche Behandlung nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG)
    Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG kann im Fall eines vollständigen Zahlungsausfalls der Umsatzsteuerbetrag berichtigt werden. Die Berichtigung des Umsatzsteuerbetrags führt dazu, dass der Umsatzsteuer-Vorauszahlungsanspruch gesenkt wird. Diese Berichtigung wirkt sich indirekt auf die steuerliche Belastung aus, da sie die Umsatzsteuerforderung gegenüber dem Finanzamt senkt.

Maßnahmen zur Vermeidung uneinbringlicher Forderungen

Die Vermeidung uneinbringlicher Forderungen zählt zu den wichtigsten Aufgaben des Forderungsmanagements eines Unternehmens. Durch präventive Maßnahmen lässt sich das Risiko von Zahlungsausfällen minimieren und die Liquidität des Unternehmens sichern.

Prüfung der Kreditwürdigkeit von Kunden

Eine gründliche Kreditwürdigkeitsprüfung der Kunden ist der erste Schritt, um das Risiko von uneinbringlichen Forderungen zu reduzieren. Dieser Prozess umfasst die Bewertung der finanziellen Situation und der Zahlungsmoral eines potenziellen Kunden, bevor eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird. Dazu zählen unter anderem

die Bonitätsprüfung

  • Finanzberichte und Bilanzen: Analyse der Jahresabschlüsse, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, um die finanzielle Gesundheit des Unternehmens zu beurteilen
  • Kreditauskünfte: Einholung von Bonitätsauskünften bei Wirtschaftsauskunfteien wie SCHUFA, Creditreform oder Dun & Bradstreet, die Informationen über das Zahlungsverhalten und die Kreditwürdigkeit des Kunden liefern
  • Bankauskünfte: Kontaktaufnahme mit der Bank des Kunden, um zusätzliche Informationen über seine Finanzlage und sein Zahlungsverhalten zu erhalten

die Risikokategorisierung

  • Kreditlimits: Festlegung von Kreditlimits basierend auf der Bonität des Kunden, um das Risiko eines Zahlungsausfalls zu begrenzen
  • Zahlungsbedingungen: Anpassung der Zahlungsbedingungen, zum Beispiel kürzere Zahlungsfristen oder Vorauszahlungen, um das Risiko zu minimieren

Risikomanagement im Forderungsmanagement

Ein effektives Risikomanagement im Forderungsmanagement umfasst Strategien und Prozesse zur Überwachung und Steuerung des Kreditrisikos. Ziel ist es, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern.

Überwachung der offenen Forderungen

  • Regelmäßige Überprüfung: Systematische Überprüfung des Forderungsbestands und der Zahlungsfristen, um frühzeitig auf überfällige Rechnungen reagieren zu können
  • Kundenscore: Implementierung eines internen Scoring-Systems, das das Risiko eines Zahlungsausfalls auf Basis von Zahlungsverhalten und anderen Risikofaktoren bewertet

Risikoeinschätzung und -bewältigung

  • Risikobewertung: Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen für bestehende Kunden, um potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen
  • Versicherungen:** Abschluss von Forderungsausfallversicherungen, um sich gegen das Risiko von Zahlungsausfällen abzusichern

Vertragsgestaltung

  • Klarheit der Zahlungsbedingungen: Festlegung klarer und rechtlich bindender Zahlungsbedingungen in den Verträgen, einschließlich der Regelungen zu Verzugszinsen und Mahngebühren
  • Sicherheiten: Vereinbarung von Sicherheiten oder Bürgschaften, wenn notwendig, um das Risiko eines Zahlungsausfalls abzusichern

Einrichtung eines effektiven Mahnwesens

Ein gut organisiertes Mahnwesen bildet die Grundlage für das Inkasso überfälliger Forderungen und die Vermeidung von uneinbringlichen Forderungen. Es umfasst strukturierte Prozesse zur Nachverfolgung von Zahlungen und zur Durchsetzung von Forderungen.

Mahnverfahren

  • Systematische Mahnungen: Implementierung eines systematischen Mahnverfahrens mit klar definierten Fristen und automatisierten Mahnschreiben. Ein typischer Mahnprozess besteht aus mehreren Stufen: Zahlungserinnerung, erste Mahnung, zweite Mahnung und letzte Mahnung vor rechtlichen Schritten
  • Mahngebühren: Festlegung und Durchsetzung von Mahngebühren, um die Kunden zur Zahlung zu bewegen und die zusätzlichen Kosten des Inkassos zu decken

Kommunikation

  • Regelmäßiger Kontakt: Proaktive Kommunikation mit dem Kunden, um Zahlungsprobleme frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu finden, zum Beispiel mittels Anrufe, E-Mails oder persönlicher Gespräche
  • Flexibilität: Angebot von flexiblen Zahlungsvereinbarungen oder Ratenzahlungen, wenn der Kunde vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten ist, um die Wahrscheinlichkeit einer vollständigen Begleichung der Forderung zu erhöhen
  • Rechtliche Schritte

    • Inkassoverfahren: Falls die Mahnungen erfolglos bleiben, sollte das Unternehmen rechtliche Schritte wie die Einschaltung eines Inkassobüros oder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens in Erwägung ziehen
    • Schuldenregulierung: Bei schwerwiegenden Fällen sollte auch eine mögliche Schuldenregulierung oder Insolvenz in Betracht gezogen werden, um den Verlust zu minimieren und rechtliche Klarheit zu erhalten

    Übungsfragen

     

    #1. Forderungen sind uneinbringlich, wenn diese vom Gläubiger nicht mehr eingezogen werden können. Richtig oder falsch?

    #2. Wann liegt eine zweifelhafte Forderung und KEINE uneinbringliche Forderung?

    #3. Die Forderung gegenüber eines Schuldners in Höhe von 23.800 EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer wurde zunächst als zweifelhaft gebucht und ist nun endgültig als nicht realisierbar eingestuft worden. Wie lautet der korrekte Buchungssatz in diesem Fall?

    #4. Während eines Insolvenzverfahrens wird eine Insolvenzquote von 60 % ermittelt. Der gesamte Schuldbetrag beläuft sich auf 10.000 EUR netto. Wie lautet der korrekte Buchungssatz?

    #5. Der Schuldner gewinnt im Lotto und ist in der Lage, dem Gläubiger einen Betrag in Höhe von 4.000 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu überweisen. Dieser hatte die Forderung bereits abgeschrieben. Wie bucht er nun den überraschenden Geldeingang?

    #6. Die Abschreibung uneinbringlicher Forderungen hat KEINE Auswirkungen auf das Eigenkapital des Unternehmens. Richtig oder falsch?

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