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Vorsteuer buchen

Enthält: Beispiele · Buchungssatz · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Die Vorsteuer ist ein essenzielles Konzept im Bereich der Unternehmensfinanzen und spielt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Belastung von Unternehmen. Dieser Lehrtext bietet eine fundierte Einführung in das Thema Vorsteuer, beleuchtet ihre Bedeutung für Unternehmen und erläutert, wie sie korrekt gebucht wird.

Dieser Lehrtext wird dir helfen zu verstehen, was die Vorsteuer ist, welche Bedeutung sie für Unternehmen hat und wie sie gebucht wird. Wir nennen dir Beispiele aus der Praxis und bieten dir zum Schluss Übungsaufgaben an, mit deren Hilfe du dein Wissen überprüfen kannst.

  • Synonyme: Inputsteuer | inverser Steuerabzug
  • Englisch: input tax

Inhalt dieser Lektion

Toggle
  • Warum ist die Vorsteuer wichtig?
    • Finanzielle Effizienz
    • Liquiditätsmanagement
    • Compliance und Vermeidung von Strafen
    • Wettbewerbsfähigkeit
  • Was ist die Vorsteuer?
  • Exkurs: Vorsteuer, Umsatzsteuer und Zahllast
  • Besonderheiten bei der Geltendmachung der Vorsteuer
    • Keine Vorsteuer für Kleinunternehmen
  • Privatnutzung des Firmenwagens
  • Der besondere Fall: Eine Kfz-Reparatur und die Versicherung
  • Vorsteuer-Korrektur
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Warum ist die Vorsteuer wichtig?

Die Vorsteuer ist ein zentrales Thema in der Welt der Unternehmensfinanzen und spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der steuerlichen Belastung eines Unternehmens. Verstanden als die Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen auf seine Einkäufe zahlt, ist die Vorsteuer nicht nur ein steuerlicher Aspekt, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der finanziellen Planung und Buchführung.

Finanzielle Effizienz

Unternehmen tätigen regelmäßig Einkäufe, sei es für Rohstoffe, Dienstleistungen oder Anlagen. Die auf diesen Ausgaben lastende Mehrwertsteuer wird als Vorsteuer betrachtet. Durch die korrekte Verrechnung und Buchung dieser Vorsteuer kann ein Unternehmen seine finanzielle Effizienz steigern. Eine genaue Buchführung ermöglicht es, die Vorsteuer von den geschuldeten Steuern abzuziehen, was zu einer Verringerung der steuerlichen Belastung führt.

Liquiditätsmanagement

Das Verständnis der Vorsteuer ist entscheidend für das Liquiditätsmanagement eines Unternehmens. Die Möglichkeit, gezahlte Vorsteuern in der Buchführung zu berücksichtigen, wirkt sich direkt auf den verfügbaren Cashflow aus. Eine präzise Buchführung ermöglicht es Unternehmen, ihre finanziellen Ressourcen effektiv zu nutzen, indem sie Vorsteuern als Teil ihres Liquiditätsmanagements berücksichtigen.

Compliance und Vermeidung von Strafen

Die ordnungsgemäße Behandlung der Vorsteuer ist nicht nur eine finanzielle Überlegung, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung. Unternehmen, die ihre Vorsteuer nicht korrekt buchen oder deklarieren, können sich rechtlichen Konsequenzen gegenübersehen. Das Verständnis der Vorsteuervorschriften und die Einhaltung der steuerlichen Bestimmungen sind daher von entscheidender Bedeutung, um Strafen und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Wettbewerbsfähigkeit

In vielen Branchen kann die richtige Handhabung der Vorsteuer einen Wettbewerbsvorteil bieten. Unternehmen, die effektiv mit ihrer Vorsteuer umgehen können, haben oft niedrigere Belastungen und können ihre Produkte oder Dienstleistungen zu geringeren Preisen anbieten. Dies kann einen direkten Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Markterfolg haben.

Was ist die Vorsteuer?

Die Vorsteuer ist ein Konzept im Rahmen der Mehrwertsteuer, das Unternehmen betrifft. Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen für geschäftliche Zwecke kauft, wird auf diese Transaktion normalerweise eine Steuer erhoben, die als Umsatzsteuer bekannt ist. Die Vorsteuer ist jedoch die Steuer, die ein Unternehmen selbst zahlt, wenn es Waren oder Dienstleistungen von einem anderen Unternehmen kauft.

Hier ist der entscheidende Unterschied zur Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer wird von einem Unternehmen auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an seine Kunden erhoben, während die Vorsteuer die Steuer ist, die ein Unternehmen auf die Waren oder Dienstleistungen zahlt, die es selbst kauft.

Die Vorsteuer ist im Grunde genommen die Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen auf seine Einkäufe zahlt, und diese kann es später von der Umsatzsteuer abziehen, die es auf seine eigenen Verkäufe erhebt. Dies bedeutet, dass die Vorsteuer letztendlich eine Vorauszahlung auf die Umsatzsteuer ist, die das Unternehmen seinen Kunden in Rechnung stellt.

Beispiel
Die ”Hanseatic Hardware AG” kauft für 1.000 EUR Computerkomponenten von einem Zulieferer. Auf diesen Kauf wird eine Mehrwertsteuer von 19 % erhoben, was einer Vorsteuer von 190 EUR entspricht. Dies bedeutet, dass die ”Hanseatic Hardware AG” 190 EUR an den Zulieferer zahlt, die als Vorsteuer betrachtet wird.

Später verkauft die ”Hanseatic Hardware AG” die Computerkomponenten an ihre Kunden für insgesamt 2.000 EUR. Auf diesen Verkauf erhebt das Unternehmen eine Umsatzsteuer von 19 %, was einer Steuer von 380 EUR entspricht.

Der Buchungssatz zu dem Geschäftsfall „Einkauf von Hardwarekomponenten auf Ziel“ lautet:

Wareneingang 1.000 EUR und Vorsteuer 19 % 190 EUR
an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190 EUR

Exkurs: Vorsteuer, Umsatzsteuer und Zahllast

Wenn wir nun die Vorsteuer und die Umsatzsteuer gegenüberstellen, wird deutlich, wie das Unternehmen damit umgeht:

  • Vorsteuer: Die ”Hanseatic Hardware AG” hat 190 EUR als Vorsteuer auf die Computerkomponenten gezahlt, die sie gekauft hat.
  • Umsatzsteuer: Das Unternehmen erhebt 380 EUR an Umsatzsteuer auf den Verkauf der Computerkomponenten an seine Kunden.

Wenn wir die Umsatzsteuer von der Vorsteuer abziehen, ergibt sich:

380 EUR (Umsatzsteuer) - 190 EUR (Vorsteuer) = 190 EUR Zahllast

Das bedeutet, dass die ”Hanseatic Hardware AG” insgesamt 190 EUR an Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen muss. Die Vorsteuer, die sie auf ihre Einkäufe gezahlt hat, kann sie von der Umsatzsteuer abziehen, die sie auf ihre Verkäufe erhebt, was zu einer Reduzierung ihrer Steuerschuld führt.

Besonderheiten bei der Geltendmachung der Vorsteuer

Nicht immer kann die Vorsteuer in voller Höhe geltend gemacht werden.

Beispiele für mögliche Einschränkungen sind unter anderem:

  1. Einschränkungen für bestimmte Ausgabenkategorien:
    In einigen Ländern und für bestimmte Ausgabenkategorien können Einschränkungen gelten, was die Geltendmachung der Vorsteuer betrifft. Zum Beispiel können Unterhaltungs- oder Bewirtungskosten möglicherweise nur teilweise oder gar nicht als Vorsteuer abgezogen werden.
  2. Spezielle Regelungen für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU:
    Bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der Europäischen Union (EU) gelten spezielle Regelungen für die Geltendmachung der Vorsteuer. Hier müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die Anforderungen des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates und die Regelungen für die Vorsteuererstattung erfüllen. Dies kann eine zusätzliche Dokumentation sowie die Einhaltung von Fristen erfordern.
  3. Umsatzsteueroption bei bestimmten Ausgaben:
    In einigen Fällen können Unternehmen die Möglichkeit haben, auf die Anwendung der Vorsteueroption zu verzichten. Dies kann beispielsweise bei der Nutzung von Kleinunternehmerregelungen der Fall sein, bei denen Unternehmen unter bestimmten Umsatzgrenzen von der Umsatzsteuer befreit sind und daher keine Vorsteuer geltend machen können.
  4. Gemischte Nutzung von Waren und Dienstleistungen:
    Wenn Waren oder Dienstleistungen sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke genutzt werden, kann die Geltendmachung der Vorsteuer komplexer werden. Unternehmen müssen in der Lage sein, den geschäftlichen Anteil der Nutzung zu bestimmen und nur die Vorsteuer auf den geschäftlichen Teil geltend zu machen.

Diese Besonderheiten unterstreichen die Notwendigkeit einer genauen Buchhaltung und Kenntnis der steuerlichen Vorschriften, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Vorsteuer ordnungsgemäß geltend machen und potenzielle Probleme mit den Steuerbehörden vermeiden können.

Vorsteuer buchen
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Keine Vorsteuer für Kleinunternehmen

In Deutschland sind Kleinunternehmen gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie in einem Kalenderjahr einen Umsatz von maximal 22.000 EUR erzielen und im folgenden Jahr voraussichtlich einen Umsatz von maximal 50.000 EUR nicht überschreiten werden. Diese Regelung gilt für Unternehmen, die keine steuerpflichtigen Umsätze im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätigen.

Die Befreiung von der Umsatzsteuer hat zur Folge, dass diese Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben und somit auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Da sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, können sie auch keine Vorsteuer geltend machen. Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen auf Eingangsleistungen (z. B. Waren und Dienstleistungen, die für das Unternehmen gekauft wurden) bezahlt hat und die es normalerweise von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen kann.

Die Befreiung von der Umsatzsteuer und die damit verbundene Unmöglichkeit, Vorsteuer abzuziehen, zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand für kleine Unternehmen zu reduzieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, indem sie von der Erfüllung umfangreicher Umsatzsteuerpflichten befreit werden.

Privatnutzung des Firmenwagens

Ein klassisches Beispiel für die gemischte Nutzung von Waren oder Dienstleistungen ist ein Unternehmer, der ein Auto sowohl geschäftlich als auch privat nutzt. In diesem Fall muss der Unternehmer in der Lage sein, den geschäftlichen Anteil der Autonutzung zu bestimmen, um nur die Vorsteuer auf den geschäftlichen Teil geltend zu machen.

Angenommen, der Unternehmer verwendet sein Auto zu 70 % geschäftlich und zu 30 % privat. Wenn er das Auto für 30.000 EUR netto gekauft hat und 19 % Umsatzsteuer gezahlt hat, beträgt die Vorsteuer 5.700 EUR (30.000 EUR * 19 %). Allerdings kann der Unternehmer nur 70 % dieser Vorsteuer, also 3.990 EUR (5.700 EUR * 70 %), geltend machen, da dies dem geschäftlichen Anteil der Autonutzung entspricht.

Um den geschäftlichen Anteil der Autonutzung zu bestimmen, kann der Unternehmer Fahrtenbuch führen oder andere geeignete Methoden verwenden, um den Umfang der geschäftlichen und privaten Nutzung zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Vorsteuer nur auf den geschäftlichen Teil der Autonutzung geltend gemacht wird und um mögliche Fragen der Steuerbehörden zu beantworten.

Die gemischte Nutzung von Waren oder Dienstleistungen erfordert also eine genaue Dokumentation und Berechnung des geschäftlichen Anteils, um sicherzustellen, dass die Vorsteuer korrekt geltend gemacht wird.

Der besondere Fall: Eine Kfz-Reparatur und die Versicherung

Beispiel
Ein Mitarbeiter der ”Hanseatic Hardware AG” hat mit einem der Firmenfahrzeuge Waren ausgeliefert. Ein anderer Verkehrsteilnehmer hat die Vorfahrt nicht beachtet und am Firmenfahrzeug einen Unfall mit Sachschaden verursacht. Die Reparatur kostet netto 3.000 EUR; die Kosten werden der gegnerischen Versicherung direkt in Rechnung gestellt und von dieser vollständig übernommen.

Da die ”Hanseatic Hardware AG” berechtigt ist, Vorsteuer abzuziehen, stellt die Werkstatt dem Unternehmen diese in Höhe von 570 EUR gesondert in Rechnung. Die ”Hanseatic Hardware AG” wird die gezahlte Vorsteuer bei der nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen und von der Zahllast abziehen.

Vorsteuer-Korrektur

Eine Vorsteuer-Korrektur ist erforderlich, wenn sich nachträglich Änderungen ergeben, die Auswirkungen auf den ursprünglich geltend gemachten Vorsteuerbetrag haben. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich der Verwendungszweck eines gekauften Gegenstandes ändert oder wenn eine ursprünglich als geschäftlich genutzte Ware oder Dienstleistung später doch privat verwendet wird.
Auch wenn eine Gutschrift erfolgt – beispielsweise über zuvor erhaltene und zurückgegebene Waren oder über eine erfolgreich bemängelte Dienstleistung -, ist die Vorsteuer entsprechend zu korrigieren.

Die Vorsteuer-Korrektur erfolgt in der Regel durch eine Anpassung des ursprünglich geltend gemachten Vorsteuerbetrags. Es ist wichtig, die Korrekturen ordnungsgemäß vorzunehmen, um mögliche steuerliche Risiken zu vermeiden. Unternehmen sollten die entsprechenden Unterlagen und Dokumentationen führen, um Änderungen in der Verwendung von Waren und Dienstleistungen nachvollziehbar zu dokumentieren und sicherzustellen, dass die Vorsteuer korrekt korrigiert wird.

Die Vorsteuer-Korrektur trägt dazu bei, die Richtigkeit und Genauigkeit der steuerlichen Buchführung zu gewährleisten und stellt sicher, dass Unternehmen ihre steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen.

Beispiel für die Buchung einer Vorsteuer-Korrektur
Die ”Hanseatic Hardware AG” hat Waren im Wert von 5.000 EUR netto eingekauft; die Rechnung ist in 30 Tagen zur Zahlung fällig. Der Buchungssatz lautet:
Wareneingang 5.000 EUR und Vorsteuer 19 % 950 EUR
an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.950 EUR

Beim Auspacken und Kontrollieren der Waren stellt die Mitarbeiterin fest, dass 20 % der Lieferung beschädigt ist und nicht verwendet werden kann. Der Zulieferer sagt zu, dass er die schadhafte Ware zurücknimmt und darüber eine Gutschrift erstellt.
Diese wird wie folgt gebucht:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190 EUR
an Wareneingang 1.000 EUR und Vorsteuer 19 % 190 EUR

Übungsfragen

 

#1. Vorsteuer und Umsatzsteuer sind für das interne Rechnungswesen dasselbe. Richtig oder falsch?

#2. Die Vorsteuer fällt beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen an und muss an den Lieferer bzw. Dienstleister überwiesen werden. Richtig oder falsch?

#3. Welche Aussage zur Vorsteuer ist FALSCH?

#4. Die Hanseatic Hardware AG kauft von einem Händler ein Firmenfahrzeug im Wert von netto 25.000 EUR ein. Bei Abholung werden 5.000 EUR bar gezahlt, der Rest wird nach 30 Tagen per Banküberweisung beglichen. Wie lautet der Buchungssatz am Tag des Erwerbs?

#5. Welcher Geschäftsvorfall könnte folgenden Buchungssatz herbeiführen? Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an Rohstoffe und an Vorsteuer

#6. Ein Unternehmer nutzt seinen Firmenwagen zu einem bestimmten Prozentsatz auch für private Zwecke. Darf er dennoch die Vorsteuer vom Kaufpreis des Fahrzeugs vollständig geltend machen?

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