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Zweckaufwand

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Der Zweckaufwand ist ein Begriff, der im internen Rechnungswesen verwendet wird. Man verbindet hiermit sämtliche Aufwendungen eines Unternehmens, die getätigt werden, um den Betriebszweck zu erfüllen. Unter den Aufwendungen werden die betrieblichen Kosten verstanden, die ein Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit aufwendet.

In diesem Text behandeln wir den Zweckaufwand. Du erfährst, was sich dahinter verbirgt und welcher Unterschied generell zwischen Aufwand und Kosten besteht. Wir zeigen dir, in welche zwei Kostenarten sich der Zweckaufwand einteilen lässt und wie du diesen berechnen kannst. Zum Schluss des Beitrags grenzen wir den Zweckaufwand von anderen Aufwendungen ab. Um deine Kenntnisse zum Zweckaufwand zu erweitern, kannst du nach diesem Beitrag einige Übungsfragen beantworten.

Englisch: appropriate expenditure

Inhalt dieser Lektion

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  • Was solltest du über den Zweckaufwand wissen?
  • Wo liegt der Unterschied zwischen Aufwand und Kosten?
  • Die zwei Kostenarten des Zweckaufwands
    • Grundkosten
    • Anderskosten
  • Wie lässt sich der Zweckaufwand ermitteln?
  • Wodurch grenzt sich der Zweckaufwand von anderen Aufwendungen ab?
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Was solltest du über den Zweckaufwand wissen?

Der Zweckaufwand bezieht sich auf die Kosten, die in einem Betrieb entstehen. Hiermit grenzt sich der Zweckaufwand von dem neutralen Aufwand ab. Addierst du diese beiden Positionen, erhältst du den gesamten Aufwand eines Unternehmens für eine bestimmte Periode.

Kennzeichnend für den Zweckaufwand ist, dass hierin weder außerordentliche Aufwendungen, periodenfremde Aufwendungen noch betriebsfremde Aufwendungen enthalten sind.

Außerordentliche Aufwendungen fallen wie der Zweckaufwand für den betrieblichen Bereich des Unternehmens an. Im direkten Vergleich sind sie aber deutlich höher.

Beispiel
Ein Unternehmen erwirbt eine Immobilie für 100.000 Euro. Der ermittelte Zweckaufwand beträgt insgesamt 33.000 Euro. Der außerordentliche Aufwand für die Immobilie wird hier nicht einbezogen.

Der periodenfremde Aufwand wird wie der Zweckaufwand getätigt, um die Ziele des Unternehmens zu erreichen. Allerdings gehören die periodenfremden Aufträge in einen anderen Abrechnungszeitraum. So stellt z. B. die Steuernachzahlung für das Vorjahr einen periodenfremden Aufwand dar.
Beispiel

Das Unternehmen bezahlt im März die Nachforderung für die Mietzahlung Dezember aus dem vorangegangenen Kalenderjahr. Die Miete wird für eine betrieblich genutzte Halle gezahlt.

Es handelt sich zweifelsfrei um einen betrieblichen Aufwand, der allerdings periodenfremd ist. Deshalb darf das Unternehmen diesen Posten bei der Ermittlung des Zweckaufwands für das laufende Jahr nicht berücksichtigen.

Als betriebsfremde Aufwendungen kennzeichnen sich alle Aufwendungen, die nicht mit dem Betriebszweck in einem engen Zusammenhang stehen. Sie fallen an, ohne dass die Ziele des Unternehmens hierdurch beeinflusst werden.

Beispiel: Betriebsfremde Aufwendungen
Ein Unternehmer bezahlt von seinem Geschäftskonto die Miete für eine ausschließlich privat genutzte Immobilie. Die Nutzung steht in keinem Zusammenhang mit dem Erreichen der unternehmerischen Ziele. Es handelt sich um einen betriebsfremden Aufwand, der bei der Ermittlung Zweckaufwands nicht berücksichtigt werden darf.

Wo liegt der Unterschied zwischen Aufwand und Kosten?

Auch wenn die Begriffe Aufwand und Kosten oft synonym verwendet werden, kommt ihnen im Rechnungswesen eine unterschiedliche Bedeutung zu.

Mit dem Aufwand beschreibst du den Wert der Güter, die in einem Produktionsprozess untergehen. Auch die Dienstleistungen, die ein Unternehmen aus betrieblichen Anlass in Anspruch nimmt, fallen unter die betrieblichen Aufwendungen.

Aufwendungen sind Kosten, wenn sie ausschließlich für betriebliche Zwecke aufgewendet werden. Sobald es sich jedoch um neutrale Aufwendungen handelt, gehören sie nicht mehr zu den betrieblichen Kosten.

Im externen Rechnungswesen werden die Aufwendungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Im internen Rechnungswesen berücksichtigt das Controlling die Kosten. Hierbei ist z. B. die Einteilung von fixen und variablen Kosten entscheidend.

Die zwei Kostenarten des Zweckaufwands

Der Zweckaufwand eines Unternehmens lässt sich in die beiden folgenden Kostenarten unterteilen:

  • Grundkosten
  • Zusatzkosten
Zweckaufwand
Zweckaufwand

Grundkosten

Grundkosten definieren sich als aufwandsgleiche Kosten. Sie werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung des Unternehmens berücksichtigt. Zu den Grundkosten zählen z. B. die Ausgaben für Rohstoffe und Materialien. Zu beachten ist, dass sich die Grundkosten von den Anderskosten und von den Zusatzkosten abgrenzen. Anderskosten sind aufwandsungleiche Kosten. Sie beruhen auf einem Aufwand, der im externen Rechnungswesen des Unternehmens (Finanzbuchführung, Bilanz) entstanden ist. Zusatzkosten haben mit dem externen Rechnungswesen nichts zu tun. Als aufwandsungleiche Kosten stehen sie in keinem Verhältnis zu den Kosten, die in der Finanzbuchführung ausgewiesen wurden. Zu den Zusatzkosten rechnen z. B. der kalkulatorische Unternehmerlohn und die kalkulatorische Miete. Ein realer Aufwand steht diesen Positionen nicht entgegen.

Anderskosten

Anderskosten zählen wie die Zusatzkosten auch zu den aufwandsungleichen Kosten. Sie grenzen sich aber von diesen ab, weil die Anderskosten in der externen Finanzbuchhaltung ein Aufwand gegenübersteht. Die beiden Posten unterscheiden sich, weil der Aufwand in der Finanzbuchführung nicht in derselben Höhe ausgewiesen wird.

Wie lässt sich der Zweckaufwand ermitteln?

Der Zweckaufwand setzt sich aus den Grundkosten und den Anderskosten zusammen. Deshalb ist es notwendig, dass du zunächst die Grundkosten und die Anderskosten eines Unternehmens ermittelst.

Grundkosten und Anderskosten stellt das Unternehmen in der betriebsinternen Kosten- und Leistungsrechnung zusammen. Welche Kosten hier im Einzelnen berücksichtigt werden, hängt von der Unternehmenstätigkeit ab. So werden neben den Produktionskosten auch die Personalkosten in den Zweckaufwand einbezogen, die für die Vermarktung der Produkte anfallen.

In die Ermittlung des Zweckaufwands werde keine privaten Kosten eines Betriebsinhabers abgezogen. Dies gilt auch für die Einkommensteuerzahlung des Geschäftsführers.

Wodurch grenzt sich der Zweckaufwand von anderen Aufwendungen ab?

Der Zweckaufwand grenzt sich insbesondere von den neutralen Aufwendungen ab. Ein neutraler Aufwand kennzeichnet sich dadurch, dass er periodenfremd, außerordentlich und betriebsfremd ist.

Übungsfragen

 

#1. Welche Kostenart spielt im Zusammenhang mit dem Zweckaufwand keine Rolle?

#2. Wo werden die Grundkosten eines Unternehmens berücksichtigt?

#3. Was spielt bei der Ermittlung des Zweckaufwands keine Rolle?

#4. Was ist kein Zweckaufwand?

#5. Welche Aussage zum Zweckaufwand ist nicht korrekt?

#6. Welches Anzeichen deutet nicht auf einen neutralen Aufwand hin?

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