Der Tariflohn ist die Form des Entgelts, die dem Tarifvertrag zugrunde liegt und grundsätzlich für alle Mitarbeiter des Unternehmens gilt. Die Höhe des Tariflohns wird nicht von den Mitarbeitern selbst verhandelt, sondern von den vertretenden Gewerkschaften. Der Tarifvertrag wird in den meisten Fällen für eine ganze Branche, in der das Unternehmen tätig ist, gültig. Im Gegensatz dazu wird der sogenannte Mindestlohn vom Staat festgesetzt und gilt für alle Arbeitnehmer eines Landes. In den meisten Fällen ist der Tariflohn in Form des Zeitlohns gestaltet und die Höhe bemisst sich nach einer gewissen – im Vorhinein festgelegten – Zeitspanne, wobei der Stundenlohn die am öftesten verwendete Form des Tariflohns darstellt.
In der folgenden Lektion erfährst du, wie der Tariflohn verhandelt und festgesetzt wird, für wen er gilt und welche Vor- und Nachteile er für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich bringt. Am Ende dieser Lektion findest du einige hilfreiche Übungsaufgaben zum Thema Tariflohn.
- Aus dem arabischen “ta’rifa” = Preisliste, Bekanntmachung
- Englisch: standard wage
Warum ist der Tariflohn wichtig?
Der Tariflohn ist mit über 50.000 Tarifverträgen die wohl geläufigste Form des Entgeltes in Deutschland und ist ausschlaggebender Bestandteil zur Bestimmung des Gehaltes einer bestimmten Branche.
Was ist der Tariflohn?
Der Tariflohn basiert auf dem sogenannten Tarifvertrag, welcher zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern verhandelt wird. Neben der Entlohnung enthält er auch die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgeber. Der Tariflohn hat stets auch Mindestlohncharakter, da sehr oft ein Mindestgehalt der jeweiligen Branche festgesetzt wird. Der festgesetzt Tariflohn darf in weiterer Folge also überschritten, aber nicht unterschritten werden.
Sehr oft wird der Tariflohn in Form eines Zeitlohns festgesetzt und orientiert sich an den zeitlich messbaren Einheiten, die der Arbeitnehmer mit Arbeit verbringt. Die häufigste Form ist in diesem Fall der Stundenlohn.
Merkmale des Tariflohns:
- Regelt den Lohn für verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern
- Setzt Standards für Arbeitsbedingungen fest
- Effektivlohn darf nicht unter vertraglich festgesetztem Tariflohn liegen
- Deutschlandweit in über 50.000 Tarifverträgen geregelt
- Tarifverträge werden im Schnitt alle 2-3 Jahre erneuert
Wer bestimmt den Tariflohn?
Der Tariflohn wird grundsätzlich von Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverband und Arbeitnehmer bzw. dessen Interessenvertretung vereinbart. Da nicht alle Unternehmen dem Arbeitgeberverband unterliegen, sind für einige Branchen keine Tarifverträge verhandelt.
In diesem Fall wird allerdings oftmals trotzdem von anderen Tarifverträgen profitiert: Viele Unternehmen orientieren sich an branchenüblichen Tariflöhnen, um ihre Arbeitnehmer nicht schlechter zu stellen und gegebenenfalls zum Gewerkschaftsbeitritt zu animieren.
Allgemeinverbindliche Tarifverträge
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann Tarifverträge für “allgemeinverbindlich” erklären, sodass ihre Bestandteile für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb eines gewissen Geltungsbereiches verbindlich werden. Diese Möglichkeit ist in § 5 Tarifvertragsgesetz verankert und hat den Zweck, wirtschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, soweit dies dem öffentlichen Interesse entspricht.
Vor- und Nachteile des Tariflohns
- Regelung des Arbeitsmarktes
- Verminderung der Konkurrenz unter Arbeitnehmern
- Schutzfunktion für Arbeitnehmer
- Einheitliche Wettbewerbsbedingung für Unternehmen
- Entlastung des Staates und seiner Kontrollfunktion
- Leichtere Kalkulation von Lohnkosten
- Streikverbot während Laufzeit des Tarifvertrages
- Keine willkürliche Änderung der Gehaltskosten möglich
- Größere Transparenz
- Keine Flexibilität der Lohngestaltung während der Laufzeit des Vertrages
- Mitarbeiter mit höherer Leistung werden eventuell nicht gerecht entlohnt
- Häufige Streiks während der Tarifverhandlungen
- Keine hohen Gehaltssprünge möglich
- Mantelverträge werden nur nach größeren Zeitabständen erneut verhandelt
Arten des Tariflohns
Der Tariflohn kann auf verschiedenen Arten von Tarifverträgen basieren. Je nachdem, welche sachlichen und örtlichen Geltungsbereiche mit dem Vertrag abgedeckt werden, unterscheiden wir zum Beispiel Flächen- und Firmentarifverträge, Mantel- und Rahmentarifverträge oder Lohn- und Gehaltstarifverträge.
Lohn- und Gehaltstarifvertrag
Diese Art der Tarifverträge regelt vor allem die Höhe der tatsächlichen Gehälter einer bestimmten Branche. Das beinhaltet den Mindestlohn, aber etwa auch die Vergütung von Auszubildenden. Die Arbeitnehmer werden dabei in verschiedene Gruppen eingeteilt, denen eine bestimmte Vergütung zusteht. Diese Gruppen können je nach Bildungs- und Verantwortungsgrad, aber auch nach Betriebszugehörigkeit definiert werden.
Bei Einstellung des Arbeitnehmers muss daher stets festgestellt werden, welcher Vergütungsgruppe er zugeteilt wird. Ergänzt werden die Gehaltstarifverträge oft von den sogenannten Mantelverträgen, die alle anderen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses regeln.
Mantel- und Rahmentarifvertrag
Mantel- oder Rahmentarifverträge regeln nicht die Höhe des Gehaltes der Mitarbeiter, sondern allgemeinere Regelungen, die für größere Personengruppen gültig werden.
Mögliche Regelungen im Manteltarifvertrag sind zum Beispiel:
- Dauer des Urlaubs
- Anforderung zur Krankheitsmeldung
- Kündigungs- und Einstellungsfristen
- Zuschläge für Wochenend- oder Nachtdienste
- Arbeitszeitregelungen
- Beiträge zur Alterssicherung
- Schutzmaßnahmen an der Arbeitsstätte
Damit der Mantel- bzw. Rahmentarifvertrag Gültigkeit erlangt, muss in den jeweiligen Arbeitsverträgen darauf Bezug genommen werden. Auch diese Art von Tarifverträgen kann vom Bundesministerium für allgemein verbindlich erklärt werden.
Flächen- und Firmentarifvertrag
Flächentarifverträge gelten stets für einen bestimmten örtlichen Bereich oder eine Fläche. Dabei kann es sich etwa um ein gesamtes Bundesland oder ein Teil davon handeln. Da er gleichzeitig auch für eine bestimmte Branche Gültigkeit erlangt, wird der Flächentarifvertrag auch Branchentarifvertrag genannt.
Beim Firmentarifvertrag handelt es sich um ein Übereinkommen von gewissen Unternehmen mit der Gewerkschaft einer Branche.
In Firmentarifverträgen ist es oft üblich, den für den örtlichen Geltungsraum geschlossenen Flächentarifvertrag zu vereinbaren.
Anwendungsbereiche des Tariflohns
In Deutschland gibt es mittlerweile über 50.000 verschiedene Tarifverträge, die ca. alle 2-3 Jahre erneuert werden. Der Tariflohn hat aufgrund seiner Vorteile für Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sehr hohe Bedeutung. Er findet in zahlreichen Branchen Anwendung, eine genau Auflistung der gültigen Tarifverträge findet sich im Tarifregister.
Übungsfragen
#1. Welcher ist einer der Vorteile des Tariflohns?
#2. Wer nimmt im Normalfall an den Tarifverhandlungen teil?
#3. Welche Form des Tarifvertrages gibt es wirklich?
#4. In welcher Form wird der Tariflohn meistens abgerechnet?
Ergebnisse
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