Abhängig beschäftigt ist, wer als Angestellter oder Arbeiter den Weisungen eines Arbeitgebers unterliegt und Anspruch auf eine monatliche Bezahlung hat. Von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ist die Selbstständigkeit abzugrenzen. Diese unterteilt sich in eine gewerbliche und eine freiberufliche Tätigkeit.
In diesem Text zeigen wir dir, was sich hinter einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis verbirgt. Hier erfährst du, wann ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt und welche Merkmale eine selbstständige Beschäftigung mit sich bringt. Abschließend zeigen wir dir, welche Konsequenzen die Scheinselbstständigkeit hat und ob ein Handelsvertreter selbstständig arbeitet oder abhängig beschäftigt ist. Zur Vertiefung deiner Kenntnisse kannst du nach dem Beitrag einige Übungsfragen beantworten.
- Synonyme: nicht selbstständige Arbeit | weisungsgebundene Arbeit
- Antonym: selbstständige Arbeit
Was solltest du über ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wissen?
Wer in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgeht, arbeitet entweder selbstständig oder ist abhängig beschäftigt. Eine abhängig beschäftigte Person wird als Arbeitnehmer bezeichnet. Voraussetzung für das abhängige Beschäftigungsverhältnis ist, dass zwischen dem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. In diesem Arbeitsvertrag sind die Rechte und Pflichten für beide Vertragsparteien geregelt. Eine abhängig beschäftigte Person verpflichtet sich, seine Arbeitskraft für den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug hat er Anspruch auf eine entsprechende Entlohnung.
Eine selbstständige Person unterliegt nicht den Bestimmungen des Arbeitsrechts. Sie ist nicht an die Weisungen eines Arbeitgebers gebunden. Dafür trägt sie das gesamte Unternehmensrisiko.
Wie kennzeichnet sich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis?
Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis kennzeichnet sich dadurch, dass ein Arbeitnehmer den Weisungen eines Arbeitgebers unterliegt. Dies bezieht sich sowohl auf die Arbeitszeit als auch auf den Umfang der Tätigkeit.
Die Details eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses werden in einem Arbeitsvertrag bestimmt. Hier ist auch geregelt, welche Vergütung ein Arbeitnehmer dafür erhält, dass er seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt.
Für einen abhängig beschäftigten Arbeitnehmer besteht in vier Zweigen der Sozialversicherung eine Sozialversicherungspflicht. Dies betrifft die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Rentenversicherung. Für die Unfallversicherung ist der Arbeitgeber allein zuständig. Hierzu ist es notwendig, dass das Unternehmen sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft meldet.
Wer gehört zu den abhängig Beschäftigten?
Zu den abhängig beschäftigten Personen zählen nicht nur alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
Nach Auslegung des Statistischen Bundesamtes haben auch die folgenden Gruppen den Status eines abhängig Beschäftigten:
- Teilnehmer von ABM-Maßnahmen und anderen Beschäftigungsprogrammen
- Anteilseigner einer GmbH, wenn sie gleichzeitig die Funktion des Geschäftsführers übernehmen
- Arbeitnehmer, die bestimmte Lohnersatzleistungen beziehen. Hierzu zählen das Krankengeld und das Mutterschaftsgeld. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitsvertrag weiter Bestand hat
Beispiele für abhängig beschäftigte Personen
- Zahnarzthelfer
- Verwaltungsangestellter
- Beamter bei der Deutschen Bahn AG
- Steuerberater, der bei einem anderen Berufsträger angestellt ist
Merkmale einer selbstständigen oder einer freiberuflichen Beschäftigung
Selbstständig handelt ein Erwerbstätiger, der keine Weisungen eines Arbeitgebers erfüllen muss. Der Selbstständige kann seine Arbeitszeit und den Umfang seiner Selbstständigkeit eigenverantwortlich bestimmen. Ein Nachteil bei Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit besteht darin, dass der selbstständig allein das Unternehmensrisiko trägt. Dies bedeutet aber z. B. nicht, dass ein Selbstständiger kein Geld bekommt oder keinen Urlaub machen kann.
Weil in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht, muss ein Selbstständiger sich in der Kranken- und Pflegeversicherung versichern. Hierzu hat er die Möglichkeit, ein freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. Alternativ steht ihm der Weg offen, sich privat zu versichern.
- Steuerberater, der allein oder in einer Sozietät Mandanten betreut und Steuererklärungen anfertigt
- Apotheker
- Architekt
- Ladenverkäufer
Was bedeutet Scheinselbstständigkeit?
Von der selbstständigen Tätigkeit muss die Scheinselbstständigkeit abgegrenzt werden.
Eine selbstständig tätige Person ist in der Regel für mehrere Auftraggeber tätig. Hat eine selbstständige Person nur einen einzigen Auftraggeber, ist zu prüfen, ob die anderen Merkmale der Scheinselbstständigkeit erfüllt sind.
Die Merkmale der Scheinselbstständigkeit sind:
- Zu dem einzigen Auftraggeber besteht eine unmittelbare Weisungsbefugnis.
- Arbeitszeit und Umfang der Arbeit sind vorgegeben.
- Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber über die Fortschritte der Arbeit informieren.
- Der Auftragnehmer ist in die Organisation des Auftraggebers eingebunden.
Die Prüferin begründet ihren Verdacht mit den folgenden Belegen:
- Der Auftraggeber bestimmt, wann und von wem welche Texte geschrieben werden.
- Die Arbeitszeiten sind für jeden Texter starr vorgegeben. Wer unentschuldigt fehlt, hat keinen Anspruch auf Vergütung.
- Die Texter erhalten ein Grundgehalt und für jeden erstellten Text eine Provision.
- Zwischen dem Auftraggeber und den Textern werden regelmäßige Reportings vereinbart.
- Die Texter gehen kein Unternehmensrisiko ein. Sie haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr.
Handelsvertreter: Selbstständig oder abhängig beschäftigt?
Bei der Abgrenzung zwischen einem selbstständig Beschäftigten und einer abhängig beschäftigten Person kommt dem Handelsvertreter eine besondere Bedeutung zu. Dieser kann nämlich sowohl auf eigene Rechnung arbeiten als auch angestellt sein.
Ein deutliches Kennzeichen für eine selbstständige Tätigkeit ist, wenn der Handelsvertreter seine Arbeitszeit und den Umfang seiner Tätigkeit selbst bestimmen kann. Weiter spricht dafür, dass ein Handelsvertreter eigenverantwortlich das Unternehmensrisiko trägt, wenn er selbst Arbeitnehmer beschäftigt.
Muss ein Handelsvertreter bestimmte Umsatzvorgaben und Anwesenheitspflichten erfüllen, spricht dies dafür, dass er nur weisungsgebunden handeln darf. In diesem Fall gilt er als abhängig beschäftigt.
Übungsfragen
#1. Wer ist nicht abhängig beschäftigt?
#2. Welcher Nachteil ergibt sich für eine selbstständige Person?
#3. Bei Bezug welcher Lohnersatzleistung gilt der Bezieher nicht als abhängig beschäftigt?
#4. In welchem Zweig der Sozialversicherung besteht für eine abhängig beschäftigte Person keine Versicherungspflicht?
Ergebnisse
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