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Regiebetrieb

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Ein Regiebetrieb ist Teil einer Trägerkörperschaft, die ohne eigene Rechtspersönlichkeit ausgestattet ist. Dies bedeutet, dass der Regiebetrieb keine von der Trägerkörperschaft (z. B. Gemeinde) getrennt agierende juristische Person ist. Vielmehr ist der Regiebetrieb in die Organisation der Trägerkörperschaft eingegliedert.

In diesem Abschnitt beschäftigen wir uns mit dem Regiebetrieb. Wir zeigen dir, wie sich der Regiebetrieb von anderen öffentlich-rechtlichen Betrieben unterscheidet und weshalb eine Differenzierung nach reinen und verselbstständigten Regiebetrieben erforderlich ist. Zur Festigung deines Wissens kannst du nach dem Beitrag einige Übungsfragen zum Regiebetrieb beantworten.

Englisch: direction company

Inhalt dieser Lektion

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  • Was solltest du über den Regiebetrieb wissen?
  • Einteilung der Rechtsformen des öffentlichen Rechts
    • Eigenbetrieb
    • Anstalt des öffentlichen Rechts
    • Stiftung öffentlichen Rechts
  • Reine und verselbständigte Regiebetriebe
    • Reine Regiebetriebe
    • Verselbständigte Regiebetriebe
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Was solltest du über den Regiebetrieb wissen?

Der Regiebetrieb ist kein Unternehmen im eigentlichen Sinn. Weder verfügt der Regiebetrieb über eine eigene Unternehmensführung, die die betrieblichen Ziele vorgibt, noch kann ein Regiebetrieb die betrieblichen Abläufe eigenständig organisieren. Die komplette Organisation des Regiebetriebs wird von der Trägerkörperschaft übernommen, in deren Organisation der Regiebetrieb eingegliedert ist. Alle Einnahmen und Ausgaben, die den Regiebetrieb betreffen, werden im Haushaltsplan der Trägerkörperschaft erfasst.

Einteilung der Rechtsformen des öffentlichen Rechts

Der Regiebetrieb gehört zu den Rechtsformen des öffentlichen Rechts, die keine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Daneben gibt es noch den Eigenbetrieb.

Zu den Rechtsformen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, zählen die folgenden beiden Rechtsformen:

  • Anstalt des öffentlichen Rechts
  • Stiftung öffentlichen Rechts
Regiebetrieb
Regiebetrieb

Eigenbetrieb

Der Eigenbetrieb gehört ebenso wie der Regiebetrieb zu den Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, die nicht mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet ist. Vom Regiebetrieb unterscheidet sich der Eigenbetrieb, weil die Einnahmen und Ausgaben in einem separaten Wirtschaftsplan erfasst werden. Im Haushaltsplan werden keine Angaben aus der Buchhaltung des Eigenbetriebs sichtbar. Außerdem stellt der Eigenbetrieb einen eigenständigen Jahresabschluss auf.

Anstalt des öffentlichen Rechts

Die Anstalt des öffentlichen Rechts hat die Stellung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. Im Gegensatz zum Regiebetrieb und zum Eigenbetrieb kann eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet sein. Daneben fungieren aber auch teilrechtsfähige und nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.

Ein Beispiel für eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF).

Stiftung öffentlichen Rechts

Stiftungen werden nicht nur auf privatrechtlicher Ebene gegründet. Eine Stiftung öffentlichen Rechts ist eine rechtsfähige Institution, die sich selbstständig organsiert und alle Aufgaben in Eigenverantwortung wahrnimmt. Die Hauptaufgabe einer Stiftung öffentlichen Rechts ist die Verwaltung eines Vermögensbestandes.

Eine GmbH ist auch mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Sie unterscheidet sich aber z. B. von einer Anstalt des öffentlichen Rechts dadurch, dass sie keine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die GmbH zählt zu den juristischen Personen des privaten Rechts.

Reine und verselbständigte Regiebetriebe

Bei den Regiebetrieben muss die folgende Unterscheidung vorgenommen werden:

  • Reine Regiebetriebe
  • Verselbständigte Regiebetriebe

Reine Regiebetriebe

Reine Regiebetriebe werden als Teil der öffentlichen Verwaltung angesehen. Sie sind weder in organisatorischer noch in rechtlicher Hinsicht selbstständig. Dies bedeutet auch, dass einem reinen Regiebetrieb abgesprochen wird, eigenständige Entscheidungen zu treffen und Handlungen nach eigenen Vorgaben durchzuführen. Der reine Regiebetrieb ist komplett auf die Anweisungen der Trägerkörperschaft angewiesen.

Beispiel: Reiner Regiebetrieb
In der Stadt X gibt es eine Stadtbibliothek. Diese fungiert als reiner Regiebetrieb. Dies bedeutet, dass der Regiebetrieb keine eigenständigen Entscheidungen treffen kann. Die Entlohnung der Bibliotheksmitarbeiter wird ebenso von der Trägerkörperschaft (Stadt X) bestimmt wie die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek.

Verselbständigte Regiebetriebe

Verselbstständigte Regiebetriebe genießen dagegen in gewissen Grenzen ein Eigenleben. Sie verfügen über eine eigene Entscheidungskompetenz und können sich eigenständig unternehmerische Ziele setzen und diese auch verfolgen. Zu den verselbstständigten Regiebetrieben gehören die Elektrizitätswerke, die Wasserwerke und auch die kommunalen Verkehrsbetriebe.

Übungsfragen

 

#1. In wessen Organisationsablauf ist ein Regiebetrieb fest eingegliedert?

#2. Welche Rechtsform gehört nicht zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind?

#3. Was unterscheidet den Regiebetrieb vom Eigenbetrieb?

#4. Welches Unternehmen fungiert nicht als Regiebetrieb?

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