Juristische Personen sind Personenvereinigungen oder Zweckvermögen, deren rechtliche Selbstständigkeit vom Gesetz anerkannt ist. Ebenso wie natürliche Personen sind sie Träger von Rechten und Pflichten und können als solche am Rechtsverkehr teilnehmen. Juristische Personen können über Vermögen verfügen, sie können als Erbe eingesetzt sowie in eigenem Namen klagen oder verklagt werden. Als selbstständiges Rechtssubjekt werden juristische Personen durch eine eigene Handlungsorganisation vertreten und haften nur für sich selbst.
In dieser Lektion lernst du die Arten von juristischen Personen und ihre Unterteilung in juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des Privatrechts kennen. Die Übungsaufgaben am Ende der Lektion helfen dir, deinen Wissensstand zu prüfen.
Englisch: Legal person | legal entity
Wann sind juristische Personen von Bedeutung?
Juristische Personen sind immer dann von Bedeutung, wenn es um Personenvereinigungen oder Zweckvermögen geht.
Juristische Personen spielen eine Rolle bei:
- Vertragsschlüssen
- Besteuerung
- Erbauseinandersetzungen
- Haftungsfragen
- Rechtlichen Auseinandersetzungen
- Insolvenzen
Warum sind juristische Personen wichtig?
Als Träger von Rechten und Pflichten nehmen juristische Personen am Rechtsverkehr teil.
Juristische Personen können Einfluss nehmen auf:
- Unternehmenspolitik
- Strategische, finanzielle und personelle Entscheidungen
- Vertragsschlüsse
- Erbauseinandersetzungen
- Investitionen
- Expansion
- Standortwahl
- Erfolg und Misserfolg
- Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
- Maßnahmen der Kapitalherabsetzung
Die Rechtsstellung von Rechtssubjekten: Was ist eine juristische Person?
Die Rechtsstellung von Rechtssubjekten beschreibt den Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen. Beide besitzen Rechtsfähigkeit. Das bedeutet, dass sie die Fähigkeit haben, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie können Verträge abschließen, vor Gericht klagen oder erben.
Neben Rechten haben sie auch Pflichten, zum Beispiel die Pflicht, Steuern zu zahlen. Natürliche Personen sind in Deutschland alle Menschen, wobei nur diejenigen volle Rechtsfähigkeit erlangen, die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Rechtssubjekten:
- Natürliche Personen (Menschen)
- Sonstige Rechtssubjekte
1. Der Mensch als Rechtssubjekt
Nach § 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit der Vollendung der Geburt. Das bedeutet, dass jeder Mensch mit Vollendung der Geburt Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person endet mit ihrem Tod.
Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
- Nach § 1923 Abs. 2 BGB ist das ungeborene Kind erbfähig.
- Gemäß §§ 218 ff. StGB (Strafgesetzbuch) beginnt der Schutz des menschlichen Lebens bereits vor der Geburt.
2. Sonstige Rechtssubjekte
Bei den sonstigen Rechtssubjekten wird zwischen den Rechtssubjekten des öffentlichen Rechts und des Privatrechts differenziert.
Rechtssubjekte des öffentlichen Rechts
Rechtssubjekte des öffentlichen Rechts sind die Europäische Union (EU), Staaten, der Bund, Länder und Gemeinden. Juristische Personen des öffentlichen Rechts werden regelmäßig durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes errichtet, verändert oder aufgelöst.
Sie werden in drei Typen unterteilt: in Körperschaften, Stiftungen und rechtsfähige Anstalten.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich hoheitlicher Mittel bedienen, zum Beispiel Verwaltungsakte erlassen oder Verwaltungszwang anwenden. Sie unterliegen der staatlichen Aufsicht durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Juristische Personen des öffentlichen Rechts verfügen über das Recht der Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass sie im Rahmen der sogenannten Satzungsautonomie die Befugnis haben, ihre Angelegenheiten durch Satzungen selbst zu regeln.
- Beispiele für Körperschaften sind Kreise, Gemeinden, Universitäten, Ortskrankenkassen, Ärztekammern, Landesversicherungsanstalten und Berufsgenossenschaften.
- Beispiele für Stiftungen sind die Berliner Philharmoniker, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und die Hamburger Museums-Stiftungen.
- Beispiele für rechtsfähige Anstalten sind die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) sowie die Landesrundfunkanstalten von ARD und ZDF.
Rechtssubjekte des Privatrechts
werden unterteilt in juristische Personen und Gesamthandsgemeinschaften.
Zu den juristischen Personen des Privatrechts gehören:
- Eingetragener Verein (e.V.)
- Stiftung
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Eingetragene Genossenschaft (e.G.)
- Europäische Aktiengesellschaft (SE)
- Europäische Genossenschaft (SCE)
- EU-Auslandsgesellschaften
Die juristische Person des Privatrechts spielt vor allem im Handelsrecht eine bedeutende Rolle. Ihre Rechtsfähigkeit erlangt sie durch staatliche Genehmigung, durch staatliche Verleihung und meistens durch Eintragung in ein vom zuständigen Gericht geführtes Register. Beim Verein erfolgt die Eintragung in das Vereinsregister, während sich die AG, die GmbH, die e.G. und die KGaA in das Handelsregister eintragen.
Zu den rechtsfähigen Gesamthandsgemeinschaften gehören:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
Im Gegensatz zu einer natürlichen Person entsteht eine juristische Person nicht mit der Geburt. Wann eine juristische Person entsteht, ist abhängig davon, ob es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts handelt. Während die juristische Person des öffentlichen Rechts durch einen Hoheitsakt entsteht, erlangen juristische Personen des Privatrechts ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in ein Register.
Merkmale juristischer Personen
Juristische Personen weisen diese besonderen Merkmale auf:
- Wesen: Zweckgebundene Organisation; keine Personen, sondern rechtliche Gebilde; Träger von Rechten und Pflichten und Teilnahme am Rechtsverkehr
- Rechtsfähigkeit: Erlangen der Rechtsfähigkeit durch die Rechtsordnung, insbesondere durch die Eintragung in ein Register
- Geschäftsfähigkeit: Keine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit, sodass sie jederzeit Verträge schließen können
- Kapital: Vermögen
- Handlungsfähigkeit: Rechtssubjekt, das durch eine eigene Handlungsorganisation vertreten wird; juristische Personen können keine Willenserklärungen abgeben und nicht eigenständig handeln
- Haftung: Verbindlichkeiten werden nur für sich selbst und nicht zu Lasten der Mitglieder begründet; juristische Personen können aus der Kapitalmasse für Schulden haftbar gemacht werden
- Erbrecht: Können als Erbe eingesetzt werden
- Klagebefugnis: Können in eigenem Namen klagen und verklagt werden
Übungsfragen
Ergebnisse
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Mehr Informationen#1. Welche Aussage ist richtig?
#2. Was ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – eine juristische oder eine natürliche Person?
#3. Wodurch erlangt eine juristische Person des Privatrechts ihre Rechtsfähigkeit?
#4. Was sind juristische Personen des öffentlichen Rechts?
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