Ein Eigenbetrieb untersteht der Führung einer Trägergesellschaft. Diese Trägergesellschaft ist in der Regel eine kommunale Verwaltung (Stadt- oder Gemeindeverwaltung). Ein Eigenbetrieb übernimmt wichtige öffentliche Aufgaben. Dies kann z. B. die Grundversorgung der Bürger mit Wasser und Elektrizität sein.
In diesem Abschnitt stellen wir dir den Eigenbetrieb vor. Du erfährst, was ein Eigenbetrieb ist und an welchen Merkmalen du einen Eigenbetrieb erkennst. Wir informieren dich über die Einteilung eines Eigenbetriebs in die Struktur der öffentlichen Kommunalverwaltung und zeigen dir abschließend auf, welche Vor- und Nachteile mit einem Eigenbetrieb verbunden sind. Zur Vertiefung deiner Kenntnisse kannst du nach dem Text einige Übungsfragen beantworten.
Englisch: municipal company
Was solltest du über den Eigenbetrieb wissen?
Ein Eigenbetrieb ist kein wirtschaftlich geführtes Unternehmen. Es handelt sich um einen öffentlich-rechtlichen Betrieb, der aus dem Gefüge einer öffentlichen Kommunalverwaltung ausgegliedert wurde. Trotzdem ist der Eigenbetrieb mit keiner eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Die öffentliche Kommunalverwaltung fungiert als Trägergesellschaft über den Eigenbetrieb. Für sie stellt dieser ein Sondervermögen dar, das sowohl finanzwirtschaftlich als auch in organisatorischer Hinsicht aus dem Haushalt der Stadtverwaltung ausgegliedert ist. Auch im Außenverhältnis hat der Eigenbetrieb keine eigenständige Bedeutung. Alle rechtlichen Handlungen werden der Trägergesellschaft zugeschrieben.
Verantwortlich für die vom Eigenbetrieb durchgeführte Buchführung ist ein Ausschuss, der von dem Rat der Gemeindeverwaltung bestellt wird. Diesem obliegt auch die Führung des Betriebes nach außen. Wird der Eigenbetrieb in der Rechtsform einer GmbH betrieben, ist der Ausschuss für die Wahl des Geschäftsführers verantwortlich.
Kennzeichen des Eigenbetriebs
An den folgenden Kennzeichen kannst du einen Eigenbetrieb erkennen:
- Eigenbetriebe werden immer von einer öffentlichen Verwaltung betrieben. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Eigenbetrieb in der Rechtsform einer GmbH fungiert.
- Ein Eigenbetrieb hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis werden alle Handlungen von der Trägergesellschaft bestimmt.
- Der Eigenbetrieb ist organisatorisch aus dem Haushalt der Gemeindeverwaltung ausgegliedert. Es wird eine eigene Buchhaltung und ein eigener Jahresabschluss erstellt.
Einteilung des Eigenbetriebs in die Struktur der kommunalen Verwaltung
Eine Kommunalverwaltung nimmt öffentlich-rechtliche Aufgaben wahr. Hierzu zählt z. B. die Verwaltung der Freibäder oder die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkanlagen. Außerdem schafft die Kommunalverwaltung für alle Bürger Sicherheit und Ordnung. Sie unterhält die öffentlichen Gebäude und bietet ein breites Kulturangebot an. Außerdem muss ein Bauherr den Bau eines Hauses durch die Kommunalverwaltung genehmigen lassen, wenn sich das Gebäude auf deren Gebiet befindet.
Zu den Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zählt auch die Grundversorgung der Bürger mit Wasser und Elektrizität. Da diese Aufgabe so umfangreich ist, lagern die Gemeinden diesen Bereich aus dem eigentlichen Haushalt aus. Die Aufgabe der Grundversorgung übernimmt ein Eigenbetrieb, der von der Gemeindeverwaltung speziell hierfür eingerichtet wird. Der Eigenbetrieb ist nicht selbstständig tätig. Er unterliegt der Führung und der Kontrolle der Trägergesellschaft.
Die Vor- und Nachteile eines Eigenbetriebs
Die Führung eines Eigenbetriebes ist mit den folgenden Vor- und Nachteilen verbunden:
Vorteile
- Ein Eigenbetrieb übernimmt z. B. die Versorgung der Bürger mit Wasser und Elektrizität. Für einen privat geführten Betrieb würde sich diese Unternehmung nicht lohnen, weil die Investitionskosten zu hoch wären.
- Jeder Eigenbetrieb kann mit einem geringen bürokratischen Aufwand betrieben werden.
- Wichtige Aufgaben (z. B. die Grundversorgung mit Wasser und Elektrizität) werden aus den Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung ausgegliedert.
- Der Eigenbetrieb kann wirtschaftlich geführt werden, weil er über eine eigene Buchhaltung verfügt.
Nachteile
- Ein Eigenbetrieb besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann nicht selbstständig handeln. Er unterliegt immer der Führung der Trägergesellschaft.
- Ein Eigenbetrieb übernimmt nur die von der Trägergesellschaft ausgelagerten Bereiche.
Abgrenzung vom Regiebetrieb
Neben Eigenbetrieben gibt es auch Regiebetriebe, die ebenfalls Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sind. Auch sie verfügen über keine eigene Rechtspersönlichkeit. Einnahmen und Ausgaben des Regiebetriebs werden aber in einem separaten Wirtschaftsplan erfasst.
Übungsfragen
#1. Was ist kein Vorteil des Eigenbetriebs?
#2. Welcher Aufgabenbereich wird in der Regel an einen Eigenbetrieb übergeben?
#3. Welchen Bereich übernimmt ein Eigenbetrieb selbst?
#4. Welche Aussage ist nicht korrekt?
Ergebnisse
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