Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die errichtet wird, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Um diesen Stiftungszweck zu erreichen, stellen die Gründer – hier als Stifter bezeichnet – einen bestimmten Teil ihres Vermögens zur Verfügung. An die Person des Stifters knüpft das deutsche Recht keine besonderen Voraussetzungen. Jeder kann eine Stiftung gründen. In der Praxis wird in Familienstiftungen, öffentliche Stiftungen, privatnützige Stiftungen und kirchliche Stiftungen unterschieden.
In diesem Beitrag behandeln wir die Stiftung. Du erfährst, was eine Stiftung ist und in welcher Rechtsform sie geführt werden kann. Wir zeigen dir die unterschiedlichen Arten einer Stiftung und stellen dir die Organe vor, durch die eine Stiftung handlungsfähig wird. Wir informieren dich über die Organisation einer Stiftung und erklären dir, von welchen Steuerbegünstigungen eine Stiftung profitieren kann. Abschließend erfährst du, wie eine Stiftung beendet wird und was das Wesen einer nicht rechtsfähigen Stiftung ist. Zur Festigung deiner Kenntnisse kannst du nach dem Text einige Übungsfragen beantworten.
- Synonym: Fundation
- Englisch: foundation
Was solltest du über Stiftungen wissen?
Stiftungen sind Einrichtungen, die vom Stifter gegründet werden, um einen bestimmten, gemeinnützigen, Zweck zu erreichen. Stiftungen können danach unterschieden werden, ob sie rechtsfähig oder nicht rechtsfähig sind. Eine rechtsfähige Stiftung fußt in der Regel auf den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Eine Stiftung kann grundsätzlich unter lebenden Personen errichtet werden, es ist aber auch möglich, die Errichtung einer Stiftung durch Testament oder Erbvertrag zu verfügen. Entscheidend ist, dass bei der Errichtung einer Stiftung das gestifete Vermögen dauerhaft abgegeben wird. In der Folgezeit verwaltet also die Stiftung das Stiftungsvermögen, legt es also beispielsweise an.
Die Rechtsgrundlagen für die Stiftung ergeben sich aus § 80 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Diese Vorschriften bestimmen, dass die Stifter eine Satzung festlegen, die u.a. Angaben über die folgenden Punkte enthält:
- Name und Sitz der Stiftung
- Zweck der Stiftung
- Vermögen der Stiftung
- Namen des Stiftungsvorstands
Zwei Personen gründen eine Stiftung, welche die Krebs-Forschung unterstützen soll. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs stellen sie eine Satzung auf, die über den Namen und den Sitz der Stiftung Auskunft gibt. Der weitere Inhalt informiert über den Zweck und das Vermögen der Stiftung. In der Satzung sind zudem die Namen des Stiftungsvorstands vermerkt.
Der Zweck der Stiftung ist festgeschrieben und darf in der Zukunft zwar geringfügig, aber nicht wesentlich, verändert werden. Die meisten Stiftungen sind gemeinnützig, allerdings nicht alle. Die Gemeinnützigkeit muss vom Finanzamt anerkannt werden und hat zur Folge, dass steuerliche Begünstigungen möglich sind.
Rechtsformen einer Stiftung
Für die Stiftung sieht der Gesetzgeber keine bestimmte Rechtsform vor. Deshalb ist es den Stiftern möglich, eine Stiftung als
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Stiftungs-GmbH
- Stiftungsverein
zu führen.
Je nachdem, für welche Rechtsform sich die Stifter entscheiden, gehen damit unterschiedliche Folgen für die Verwaltung der Stiftung einher.
Stiftung als Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Eine Stiftung, die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt wird, hat keine Mitglieder. Sie besteht nur aus dem Stiftungsvermögen, das eingebracht wurde. Der begünstigte Personenkreis wird bei einer Stiftung des bürgerlichen Rechts nicht als Mitglied dieser Stiftung angesehen.
Die Stiftung kann durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch eine testamentarische Verfügung von Todes wegen errichtet werden. Wichtig ist, dass die Stiftung von der zuständigen Landesbehörde als solche anerkannt wird.
Stiftung als GmbH
Wird die Stiftung in der Rechtsform einer GmbH geführt, müssen die Stifter zusätzlich die handels- und steuerrechtlichen Erfordernisse erfüllen, die der Gesetzgeber an eine GmbH knüpft.
Dies bedeutet z.B., dass die Stifter bei der Gründung ein Mindestkapital von 25.000 EUR in die Stiftung einbringen müssen. Ebenso werden die Gesellschafter dazu verpflichtet, am Jahresende eine Bilanz zu erstellen und diese offenzulegen.
Wurde die GmbH gegründet, um einen gemeinnützigen Zweck zu erfüllen – also als gGmbH – sieht das Steuerrecht von einer Besteuerung des Gewinns ab. Hierfür müssen die Stifter aber besondere Voraussetzungen erfüllen.
Stiftung als Verein
Eine Stiftung, die als Verein geführt wird, hat die Vorschriften des Körperschaftsteuerrechts zu beachten. Dies bedeutet, dass eine als Verein geführte Stiftung Steuern zahlen muss, wenn die Grenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb überschritten ist. Darüber hinaus müssen die Stifter auch bestimmte Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten erfüllen.
Formen der Stiftung
Im deutschen Recht können die folgenden Stiftungsformen unterschieden werden:
- Familienstiftung
- Öffentliche Stiftung
- Privatnützige Stiftung
- Gemeinnützige Stiftung
- Unternehmensverbundene Stiftungen
- Kirchliche Stiftungen
Familienstiftung
Der Stifter errichtet die Familienstiftung, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Dieser Zweck besteht darin, das Wohl einer bestimmten Familie zu fördern. Weil der wirtschaftliche Zweck einer Familienstiftung im Vordergrund steht, kann die Form der Stiftung niemals gemeinnützig sein.
Die Begünstigten der Familienstiftung werden als Destinäre bezeichnet. Zum Stifter haben sie ein familiäres oder ein verwandtschaftliches Verhältnis. Ihre Zuwendungen generieren die Destinäre aus den Erträgen, die die Stiftung erzielt. Diese bestehen z.B. aus Unternehmensgewinnen, Mieten oder Kapitalerträgen.
Ebenso wie bei anderen Stiftungsformen muss auch für die Familienstiftung eine verbindliche Satzung errichtet werden.
Öffentliche Stiftung
Bei einer Stiftung des öffentlichen Rechts kommen die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts nicht zur Anwendung. Die verbindlichen Regelungen ergeben sich aus dem Stiftungsgesetz und der Gemeindeordnung.
Die Gründung einer öffentlichen Stiftung basiert auf einem Gesetz oder einer Rechtsverordnung. Alternativ kann der Errichtung auch ein Verwaltungsakt oder ein einfacher Kabinettsbeschluss zugrunde liegen.
Privatnützige Stiftung
Privatnützige Stiftungen erfüllen den Zweck, einen abgeschlossenen Personenkreis zu begünstigen. Jede Familienstiftung kann daher auch als privatnützige Stiftung angesehen werden. Aber auch, wenn mit dem Zweck ein anderer, feststehender Personenkreis unterstützt werden soll, handelt es sich um eine privatnützige Stiftung.
Gemeinnützige Stiftung
Eine gemeinnützige Stiftung dient dem Gemeinwohl. Aus diesem Grund kann eine gemeinnützige Stiftung von den Steuerbegünstigungen profitieren, die der Gesetzgeber in den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) geregelt hat. Steuerbegünstigt sind hiernach auch Stiftungen, die einen mildtätigen oder einen kirchlichen Zweck verfolgen.
Die Steuerbegünstigung, von der eine gemeinnützige Stiftung profitieren kann, bezieht sich auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine Subventionierung sieht auch das Körperschaftsteuerrecht vor.
Unternehmensverbundene Stiftungen
Das Merkmal unternehmensverbundener Stiftungen besteht darin, dass das Vermögen sich aus einem ganzen Unternehmen oder den Beteiligungen an mehreren Unternehmen zusammensetzt.
Kirchliche Stiftungen
Die Begünstigten einer kirchlichen Stiftung setzen sich aus Bedürftigen, Pfarrern und Gotteshäusern zusammen. In Deutschland gibt es eine Reihe von Stiftungen, die diesen Zweck verfolgen.
Organe einer Stiftung
Durch seine Organe wird eine Stiftung handlungsfähig. Einige der Stiftungsorgane sind gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Organe sind:
- Stiftungsvorstand
- Stiftungsrat
Den Stiftungsvorstand schreibt das Gesetz vor. Neben dem Geschäftsführer sind in dem Stiftungsvorstand nur ehrenamtliche Mitglieder tätig. Ihnen obliegt die Vertretung der Stiftung nach außen und die Leitung der Geschäfte. Die Haftung der Mitglieder ist mit den Risiken vergleichbar, die auch ein GmbH-Geschäftsführer trägt.
Hinsichtlich der Vergütung ist zu entscheiden, wer ehrenamtlich und wer hauptberuflich im Stiftungsvorstand tätig ist. Anspruch auf eine Vergütung haben die hauptberuflich tätigen Mitglieder. Ein Mitglied, das ehrenamtlich für die Stiftung tätig ist, kann den Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Es ist also möglich, dass eine Aufwandsentschädigung festgelegt wird.
Neben dem Stiftungsvorstand kann jede Stiftung einen Stiftungsrat als freiwilliges Organ bestimmen. Dieser fungiert beispielsweise als Aufsichtsratsorgan. Soll der Stiftungsrat weitere Aufgaben übernehmen, muss dies in der Satzung der Stiftung klar geregelt werden. Vielfach wird der Stiftungsrat eingesetzt, um den Stiftungsvorstand durch eine beratende Funktion zu entlasten.
Auflösung von Stiftungen
Stiftungen sind in der Regel dauerhaft angelegt, eine Auflösung ist daher nicht unbedingt vorgesehen. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist eine Auflösung allerdings möglich. Ein Grund kann das Erreichen des Stiftungszwecks sein.
Mit dem Erreichen des bestimmten Zwecks wird das Fortbestehen einer Stiftung beendet. Über das Ende der Stiftung gibt in der Regel die Stiftungssatzung Auskunft. Hier ist geregelt, wem nach dem Auflösen der Stiftung das Vermögen zufällt. Gibt es hierzu keine Vereinbarung, entscheidet das Stiftungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Neben dem Beschluss, den die Stiftungsorgane gemeinsam tragen, ist auch eine Genehmigung der zuständigen Stiftungsbehörde einzuholen.
Was ist eine nicht rechtsfähige Stiftung?
Eine nicht rechtsfähige Stiftung wird auch als “treuhänderische Stiftung” oder “fiduzarische Stiftung” bezeichnet. Die Treuhandstiftung muss nicht zwingend von einem Stiftungsvorstand vertreten werden. Im Gegensatz zu einer rechtsfähigen Stiftung kann die nicht rechtsfähige Stiftung selbst nicht Träger von Rechten und Pflichten sein. Für die Errichtung einer Treuhandstiftung ist ein geringeres Kapital erforderlich als für rechtsfähige Stiftungen und wird gerne dann vom Stifter gewählt, wenn das Vermögen zwar dauerhaft einem bestimmten Zweck dienen soll, aber weniger Verwaltungsaufwand, z. B. durch eine Satzung, gewünscht ist.
Übungsfragen
#1. Wer kann eine Stiftung gründen?
#2. Welches Erfordernis muss bei einer Stiftung des bürgerlichen Rechts erfüllt sein?
#3. Was ist eine gGmbH?
#4. Was sind Destinäre?
#5. Die Errichtung welcher Stiftung beruht auf einem Verwaltungsakt?
Ergebnisse
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