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Du bist hier: Startseite » Alle Lektionen » VWL » Saisonale Arbeitslosigkeit

Saisonale Arbeitslosigkeit

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Saisonale Arbeitslosigkeit ist von der Jahreszeit abhängig. Manche Unternehmen können ihre Produkte oder Dienstleistungen nur zu einer bestimmten Zeit anbieten. Um Entlassungen zu verhindern, werden die betroffenen Betriebe (z. B. in der Baubranche) mit staatlichen Mitteln subventioniert.

In dieser Lektion wird die saisonale Arbeitslosigkeit behandelt. Du lernst die Ursachen für saisonale Arbeitslosigkeit kennen und erfährst, welche Branchen am häufigsten von der saisonalen Arbeitslosigkeit betroffen sind. Anhand von Beispielen verdeutlichen wir dir, wie praxisrelevant die saisonale Arbeitslosigkeit ist. Abschließend zeigen wir dir die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen bei saisonaler Arbeitslosigkeit auf. Zur Vertiefung deines Wissens kannst du nach dem Text einige Übungsfragen beantworten.

Englisch: seasonal unemployment

Inhalt dieser Lektion

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  • Welche Ursachen hat die saisonale Arbeitslosigkeit?
    • Saisonale Arbeitslosigkeit in der Bauindustrie
    • Saisonale Arbeitslosigkeit in der Gastronomie
    • Saisonale Arbeitslosigkeit in der Landwirtschaft
  • Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es gegen die saisonale Arbeitslosigkeit?
  • Beispiele zu saisonalen Arbeitslosigkeit
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Welche Ursachen hat die saisonale Arbeitslosigkeit?

Die saisonale Arbeitslosigkeit steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Jahreszeit. Dies liegt daran, dass bestimmte Produkte oder Dienstleistungen nicht über das ganze Jahr angeboten werden können.

Folgenden Branchen sind besonders von saisonaler Arbeitslosigkeit betroffen:

  • Bauindustrie
  • Gastronomie
  • Landwirtschaft

Saisonale Arbeitslosigkeit in der Bauindustrie

In den Wintermonaten lahmt die Bauindustrie. Das liegt daran, dass viele Bauarbeiten wetterbedingt nicht durchgeführt werden können, weil es für die Arbeitnehmer zu gefährlich ist. Auch technische Aspekte führen dazu, dass viele Bauunternehmen ihren Betrieb während der kalten Jahreszeit einstellen. Einen kleinen Ausgleich kann die Branche dadurch verzeichnen, dass sie in den Sommermonaten boomt.

Saisonale Arbeitslosigkeit in der Gastronomie

Die saisonale Arbeitslosigkeit wirkt sich in der Gastronomie nicht so stark aus, wie in der Bauindustrie. Dennoch verzeichnen die Gaststätten zur Biergartensaison einen höheren Zulauf als in den anderen Monaten. Einen zusätzlich Anstoss erhält die Gastronomie durch weitere Events (z. B. Fußball-WM). Viele Gastwirte beschäftigen in diesen Monaten Aushilfen als Kellnerinnen und Kellner. In den anderen Monaten werden sie nicht beschäftigt.

Saisonale Arbeitslosigkeit in der Gastronomie hängt aber auch mit regionalen Gegebenheiten zusammen. In Urlaubsgebieten ist sie nicht so stark ausgeprägt wie in den anderen Teilen einer Volkswirtschaft.

Saisonale Arbeitslosigkeit in der Landwirtschaft

Saisonale Arbeitslosigkeit wirkt sich auf die Landwirtschaft aus, weil bestimmte Pflanzen und Gemüsesorten nur in bestimmten Monaten angebaut werden können. Im Frühjahr werden viele Aushilfskräfte zum Spargelstechen gesucht. Diese Arbeitskräfte werden spätestens ab Juni nicht mehr benötigt. Sie sind dann von der saisonalen Arbeitslosigkeit betroffen.

Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es gegen die saisonale Arbeitslosigkeit?

Die Bauindustrie ist am stärksten von der saisonalen Arbeitslosigkeit betroffen. Während der Wintermonate können viele Bauarbeiten nicht ausgeführt werden. Neben der Hoch- und Tiefbaubranche müssen auch die Dachdecker ihre Arbeit während der sogenannten “Schlechtwetterzeit” einstellen.

Die “Schlechtwetterzeit” beginnt am 01. Dezember und endet am 31. März des folgenden Jahres. Meldet ein Bauunternehmer während dieser Zeit Kurzarbeit für seinen Betrieb an, haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld (Saison KUG) und das Zuschuss-Wintergeld (ZWG).

Saisonale Arbeitslosigkeit: Geplante Neuerungen zur Vermeidung der Winterarbeitslosigkeit im Baugewerbe
Saisonale Arbeitslosigkeit: Geplante Neuerungen zur Vermeidung der Winterarbeitslosigkeit im Baugewerbe

Das Saison KUG im Bausektor entspricht in der Höhe dem Kurzarbeitergeld, das allen anderen Branchen zusteht, wenn diese von Kurzarbeit betroffen sind. Dies sind 60 % des letzten Nettogehalts. Das Saison KUG wird auf Antrag von der Agentur für Arbeit gezahlt, um die Beschäftigungsverhältnisse im Bausektor zu stabilisieren. Auf diese Weise sind die Bauunternehmer nicht dazu gezwungen, ihre Mitarbeiter über die Wintermonate zu entlassen. Anspruch auf Saison KUG besteht nur während der Schlechtwetterzeit.

Alternativ haben die Arbeitnehmer im Baugewerbe Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld (ZWG). Für das ZWG fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an. Es beträgt 2,50 € für jede Ausfallstunde. Das Zuschuss-Wintergeld ist nicht auf die Schlechtwetterzeit begrenzt. Es wird auch für Ausfallstunden gezahlt, die aus wirtschaftlichen Gründen entstehen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitszeitguthaben, das der Arbeitnehmer während der Sommermonate aufbauen konnte, bereits aufgebraucht ist.

Beispiele zu saisonalen Arbeitslosigkeit

Die Unterstützungsmaßnahmen werden anhand von zwei Beispielen dargestellt.

Beispiel 1: Zahlung Saison KUG
Anfang Dezember verschlechtert sich die Auftragslage der Bau GmbH so drastisch, dass das Unternehmen bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragt. Der Arbeitnehmer A. hat Anspruch auf Saison KUG. Sein letzter Nettoverdienst betrug 2.500 €. Die Auftragslage änderte sich erst wieder im Mai.

Für die Monate Dezember bis März hat A. Anspruch auf Saison KUG. Es beträgt 60 % seines letzten Nettolohns. A bekommt monatlich 1.500 €.

Beispiel 2: Zahlung des Zuschusses zum Wintergeld
Wegen der wirtschaftlichen Lage seines Arbeitgebers hat der Bauarbeiter B. in den Monaten Dezember bis Februar eine verkürzte Arbeitszeit.

Seine Ausfallstunden betrugen:

  • im Dezember 20 Stunden
  • im Januar 23 Stunden
  • im Februar 17 Stunden

Insgesamt müssen bei B 60 Ausfallstunden berücksichtigt werden.

Der Zuschuss zum Wintergeld ermittelt sich wie folgt:

60 Stunden * 2,50 € = 150 €

Übungsfragen

 

#1. In welcher Branche spielt die saisonale Arbeitslosigkeit keine Rolle?

#2. Ist die saisonale Arbeitslosigkeit in der Gastronomie ein generelles Problem?

#3. Welche Unterstützungsmaßnahmen bietet der Staat gegen die saisonale Arbeitslosigkeit in der Baubranche?

#4. In welchem Zeitraum können die Arbeitnehmer eines Baubetriebes Saison KUG in Anspruch nehmen?

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