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Du bist hier: Startseite » Alle Lektionen » Recht » Umkehrschluss (argumentum e contrario)

Umkehrschluss (argumentum e contrario)

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Der Umkehrschluss ist ein Hilfsmittel, das bei der Auslegung von Rechtsnormen angewendet werden kann. Aus diesem Umkehrschluss soll eine verbindliche Lösung für den Sachverhalt gefunden werden, der von der Rechtsnorm nicht erfasst wurde. Neben dem argumentum e contrario gibt es weitere Argumentationsmittel.

In dieser Lektion behandeln wir den Umkehrschluss. Du erfährst, was der Umkehrschluss ist und wo dieser zur Anwendung kommt. Anschließend zeigen wir dir, welche Argumentationsmittel das deutsche Recht noch kennt. Um deinen Kenntnisstand zum Umkehrschluss zu erweitern, kannst du nach diesem Beitrag einige Übungsfragen beantworten.

  • Lateinisch: argumentum e contrario
  • Deutsches Synonym: Gegenschluss

Inhalt dieser Lektion

Toggle
  • Was solltest du über den Umkehrschluss wissen?
  • Wo kommt der Umkehrschluss zur Anwendung?
  • Welche Argumentationsmittel kennt das deutsche Recht neben dem Umkehrschluss?
    • argumentum a maiore ad minus
    • argumentum a minore ad maius
    • argumentum a simili
    • argumentum ad absurdum
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Was solltest du über den Umkehrschluss wissen?

Argumentum e contrario ist ein Argumentationsmittel, das zur Anwendung kommt, wenn eine Rechtsnorm nicht alle Möglichkeiten eines Sachverhalts umfasst. Mit dem Umkehrschluss soll aus der Rechtsnorm eine rechtlich verbindliche Aussage für den nicht erfassten Sachverhalt gefunden werden. Nach seinem Sinn sagt der Umkehrschluss das Folgende aus: Wenn in einer gesetzlichen Vorschrift ein bestimmter Sachverhalt nicht geregelt ist, kann jeder davon ausgehen, dass die Regelung dieses Sachverhalts nicht gewollt ist. Insoweit wird mit Anwendung des Umkehrschlusses eine rechtliche Lücke geschlossen.

Umkehrschluss
Umkehrschluss

Wo kommt der Umkehrschluss zur Anwendung?

Nach dem bürgerlichen Recht dürfen Minderjährige keine Verträge abschließen. Ihre Willenserklärungen gegenüber einer geschäftsfähigen Person sind unwirksam. Es sei den, der gesetzliche Vertreter dieser minderjährigen Person stimmt dem abgeschlossenen Vertrag im Nachhinein zu.

Diese Bestimmung findet im § 107 BGB seine Einschränkung. Denn hiernach entfaltet die Willenserklärung einer minderjährigen Person sehr wohl und auch ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten eine Rechtswirkung nach außen, wenn der Minderjährige hierdurch ausschließlich einen Vorteil erlangt.

Bei Anwendung des Umkehrschlusses ergibt sich als Lösung, dass ein Minderjähriger die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person nicht einzuholen braucht, wenn er aus dem Vertrag ausschließlich einen Vorteil erlangt.

Beispiel
Die Großmutter schenkt ihrem 10-jährigen Enkel zum Geburtstag ein Fahrrad. Aus dieser schenkungsrechtlichen Rechtsbeziehung entstehen dem 10-jährigen Enkel keine Verpflichtungen. Er erzielt nur den Vorteil, dass er das Fahrrad bekommt.

Welche Argumentationsmittel kennt das deutsche Recht neben dem Umkehrschluss?

Neben dem argumentum e contrario kennt das deutsche Recht die folgenden Argumentationsmittel:

  • argumentum a maiore ad minus
  • argumentum a minore ad maius
  • argumentum a simili
  • argumentum ad absurdum

argumentum a maiore ad minus

Mit diesem Grundsatz wird im juristischen Bereich von dem Größeren auf das Kleinere geschlossen.

argumentum a minore ad maius

Hier gilt genau das Umgekehrte. Bei Anwendung dieses Grundsatzes schließt der Jurist von dem Kleineren auf das Größere.

argumentum a simili

Dieser Grundsatz wird auch als Gleichheitsschluss bezeichnet. Dies bedeutet, dass gleiches auch gleichbehandelt werden muss.

argumentum ad absurdum

Mit diesem Argumentationsmittel soll auf das Widersinnige in einer Aussage hingewiesen werden.

Übungsfragen

 

#1. Wo kommt der Umkehrschluss zur Anwendung?

#2. Welches Ziel wird mit Anwendung des Umkehrschlusses erreicht?

#3. Welches Rechtsgeschäft darf eine minderjährige Person mit Anwendung des Umkehrschlusses auch ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten eingehen?

#4. Welche Aussage ist falsch?

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