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Zession

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Die Zession ist die rechtliche Definition der Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf den nächsten Gläubiger (Zessionar). Die Grundsätze der Zession sind in § 398 Abs. 1 BGB verankert und sehen in der Zession einen Verfügungsvertrag, der nach vertragsrechtlichen Maßstäben beurteilt werden muss. Dabei muss eine Einigung zwischen dem Abtretenden und dem Abtretungsempfänger entstehen. Grundsätzlich können alle Forderungen mit Vermögenswert abgetreten werden.

In der folgenden Lektion erfährst du, welche Anforderungen eine Zession erfüllen muss und welche rechtlichen Folgen sie mit sich bringt. Am Ende der Lektion findest du außerdem einige hilfreiche Übungsaufgaben zum Thema Zession.

  • Herkunft: von dem lateinischen „cessio“ – Abtretung, Übergabe
  • Synonyme: Abtretung
  • Englisch: cession

Inhalt dieser Lektion

  • Warum ist die Zession wichtig?
  • Was ist die Zession?
  • Schutz des Schuldners
    • Empfangszuständigkeit des bisherigen Gläubigers
    • Aufrechnung
  • Andere Arten der Abtretung
  • Übungsaufgaben

Warum ist die Zession wichtig?

Die Abtretung ermöglicht dem Gläubiger, seine Forderung – ohne Änderung der Person des Schuldners oder dem Inhalt der Forderung – an einen neuen Gläubiger abzutreten. Das kann insbesondere dann notwendig werden, wenn der Gläubiger eine neue Forderung anderweitig nicht begleichen kann.

Was ist die Zession?

Die Zession (auch Abtretung genannt) ist die rechtliche Übertragung einer Forderung von einem alten Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Dabei muss die Forderung immer einen Vermögenswert aufweisen und darf sich während der Übertragung in Inhalt und Höhe nicht ändern.

Auch die Person des Schuldners bleibt bei der Übertragung dieselbe. Bei der Zession nach § 398 BGB handelt es sich um einen sogenannten Verfügungsvertrag, bei dem der Abtretende dem Abtretungsempfänger die Übertragung seiner Forderung anbietet und Letzerer das Angebot annimmt.

Die Übertragung der Forderung erfolgt erst durch Angebot und Annahme des Angebots. Eine einseitige Erklärung des Zedenten reicht nicht aus.

Die Forderung muss bei Übertragung eindeutig bestimmbar sein. Dabei ist es auch möglich, zukünftige Forderungen abzutreten, sofern sie bereits jetzt objektiv bestimmbar ist. Die Abtretung wird allerdings erst im Augenblick der Entstehung der Forderung rechtswirksam.

Nach Abtretung der Forderung kann der neue Gläubiger (Zessionar) diese gegenüber dem Schuldner geltend machen.

Forderungen, die nicht abgetreten werden können:

  • Arbeitseinkommen: teilweise nicht pfändbar
  • Der Großteil der Sozialleistungen
  • Höchstpersönliche Ansprüche: Der Inhalt der Forderung würde sich ändern, wenn an einen anderen Gläubiger geschuldet wird
  • Ansprüche auf Dienstleistungen, die sich durch Wechsel des Gläubigers ändern würden

Schutz des Schuldners

Der Schuldner hat im Falle einer Zession ein besonderes Schutzbedürfnis, da er an der eigentlichen Abtretung der Forderung nicht beteiligt ist. In vielen Fällen erfährt er gar nicht von der Abtretung der gegen ihn aufrechten Forderung (stille Zession). Damit der Schuldner keine Nachteile erleidet, trifft das BGB einige wichtige Regelungen um den Schuldner zu schützen.

Empfangszuständigkeit des bisherigen Gläubigers

§ 407 BGB sieht vor, dass der Schuldner in einigen Fällen an den bisherigen Gläubiger leisten kann. Voraussetzung dafür ist, dass er von der Übertragung der Forderung keine Kenntnis hatte.

Beispiel
Herr M schuldet dem Gläubiger G 1.000 €. Am Monatsanfang erhält Herr M sein Gehalt und überweist dem Gläubiger die gesamte Summe.

In der Zwischenzeit hat der Gläubiger G die Forderung allerdings an den neuen Gläubiger N abgetreten. Obwohl Herr M an den „falschen“ Gläubiger geleistet hat, handelte er in gutem Glauben und der Gläubiger G muss die Leistung der Summe gestatten.

Ist die Unwissenheit des Schuldners jedoch zu seinem Nachteil, kann er die Leistung vom Zedenten zurückfordern.

Beispiel
Herr M hat zwar an Gläubiger G geleistet, erfährt jedoch wenig später, dass der neue Gläubiger N wäre, der ihm zufällig seinerseits 1.000 € schuldet. Da er die Forderungen hätte aufrechnen können, kann er die Summe von G zurückfordern.

Aufrechnung

Auch im Falle der Möglichkeit der Aufrechnung mit dem bisherigen Gläubiger ist der Zeitpunkt der Kenntnis der Forderungsabtretung ausschlaggebend. Durch die Zession kann der Fall eintreten, dass die Gegenseitigkeit, die eine Aufrechnung verlangt, nicht mehr gegeben ist (§ 387 BGB). Für diese Fälle sieht der Gesetzgeber vor, den Schuldner zu schützen.

Andere Arten der Abtretung

Auch speziellere Formen der Zession kommen in Deutschland häufig zur Anwendung:

  • Sicherungszession: Die Übertragung der Forderung dient nur dem Zweck, einen Waren- oder Bankkredit abzusichern. Nur im Falle der Nichtbegleichung des Kredites wird die Forderung geltend gemacht.
  • Inkassozession: Der Altgläubiger tritt die Forderung ab, damit der Neugläubiger diese beim Schuldner für ihn eintreibt
  • Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Hier hat der Käufer zwar das Recht, die erworbene Sache weiterzuverkaufen. Die daraus resultierenden Forderungen gehen allerdings auf den ursprünglichen Verkäufer über
  • Rahmenzession: Hier werden alle oder einzelne Forderungen eines Unternehmens gebündelt abgetreten
  • Stille Zession: Der Schuldner wird nicht über die Abtretung informiert
Zession: Unterteilung in offene und stille Zession
Zession: Unterteilung in offene und stille Zession

Übungsaufgaben

Ergebnis

#1. Wo ist die Zession geregelt?

#2. Um welche Art des Rechtsgeschäfts handelt es sich bei der Zession?

#3. Welche Person ändert sich bei Übertragung einer Forderung nicht?

#4. Welche Person ändert sich bei Übertragung einer Forderung nicht?

#5. Welche Spezialform der Zession kennst du?

#6. Worauf wird bei der Zession besonderes Augenmerk gelegt?

#7. Welchen Zweck hat die Sicherungsabtretung?

Fertig

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