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Erfüllungsort

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Der Erfüllungsort ist nach § 269 BGB die zivilrechtliche Bezeichnung für jenen Ort, an dem eine Leistung durch den Schuldner erfüllt werden muss. Nicht zu verwechseln ist der Erfüllungsort (auch als Leistungsort bezeichnet) mit dem Ort, an dem der Leistungserfolg eintritt. Der Erfüllungsort kann eine Stadt oder Land, aber auch ein Gebäude oder ein Geschäft sein. Der Leistungsort kann von beiden Parteien vertraglich festgelegt werden, bei Fehlen einer Vereinbarung greifen die gesetzlichen Regelungen.

In der folgenden Lektion erfährst du alles über den rechtlichen Begriff des Erfüllungsortes, welche Vorschriften dafür gelten und welche rechtlichen Folgen er mit sich bringt. Am Ende der Lektion findest du des Weiteren einige hilfreiche Übungsaufgaben zum soeben Erlernten.

  • Synonyme: Leistungsort
  • Englisch: place of fulfillment

Inhalt dieser Lektion

Toggle
  • Warum ist der Erfüllungsort wichtig?
  • Was ist der Erfüllungsort?
    • Holschuld
    • Bringschuld
    • Schickschuld
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Warum ist der Erfüllungsort wichtig?

Damit der Schuldner seiner Leistungspflicht ordnungsgemäß nachkommen kann, hat er sich an den Fälligkeitszeitpunkt und einen vereinbarten oder gesetzlich festgelegten Erfüllungsort zu halten. Die Festlegung des Erfüllungsortes hat enorme wirtschaftliche Bedeutung, wenn die Ware oder Leistung auf dem Transportweg beschädigt wird.

Was ist der Erfüllungsort?

Der Erfüllungsort ist jener Ort, an dem der Schuldner eines Geschäftsverhältnisses seine Schuld erfüllen muss. Ist dieser Ort nicht dezidiert von beiden Parteien definiert worden, schafft das Gesetz Abhilfe und bestimmt den Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners als Erfüllungsort. Da es bei Kaufverträgen jeweils zwei Schuldner gibt, gibt es auch zwei (verschiedene) Erfüllungsorte für Sach- und Geldleistung.

Der Erfüllungs- oder Leistungsort kann entweder von den beiden Parteien vereinbart werden, sich aber auch durch die natürliche Art der Sache ergeben.

Beispiel
Jemand wird am Knie operiert. Die Erfüllung der Leistung durch die Ärzte geschieht im Operationssaal des Krankenhauses.
Arten von Erfüllungsorten
Arten von Erfüllungsorten

Der Erfüllungsort bestimmt auch den Gerichtsstand der streitigen Sache: Laut § 29 ZPO ist die Klage beim vertraglich festgesetzten oder gesetzlich bestimmten Erfüllungsort einzubringen.

Ist kein Erfüllungsort vereinbart oder ergibt er sich nicht aus der Natur der Leistung, trifft das Gesetz Vorkehrungen und definiert einen Leistungsort. Zunächst muss allerdings definiert werden, um welche Art von Schuld es sich handelt.

Mögliche Arten von Schulden:

  • Holschuld
  • Bringschuld
  • Schickschuld

Holschuld

Der schuldrechtliche Begriff der Holschuld beschreibt die Pflicht des Gläubigers, die Leistung am Ort des Schuldners zu holen. Der Leistungserfolg tritt dementsprechend an der Arbeitsstätte oder dem Wohnort des Schuldners ein. Ist nichts anderes vereinbart, ist die in § 269 Abs. 1 BGB gesetzlich vorgesehene Holschuld der Regelfall. Das entbindet den Schuldner von der Pflicht, die Ware schicken zu müssen.

Beispiel
Beim alltäglichen Einkauf wird die Ware im Geschäft des Verkäufers abgeholt. Der Verkäufer hat keine Verpflichtung, die Ware an einen bestimmten Ort zu senden.

Bei Übergabe der Ware geht die Leistungsgefahr auf den Gläubiger bzw. Käufer über.

“Warenschulden sind Holschulden.”

Bringschuld

Das Gegenteil der Holschuld ist die Bringschuld. Hier ist der Gläubiger ausnahmsweise nicht dazu verpflichtet, die Leistung am Ort des Schuldners abzuholen, sondern der Schuldner muss die Ware zum Gläubiger bringen. Das kann sowohl die Geschäfts-, als auch die Wohnstätte des Gläubigers sein.

Vor allem beim Kauf von großen und hochwertigen Gegenständen wird die Bringschuld häufig vereinbart. Der Schuldner bringt die Ware zum Gläubiger und ist erst bei vollständiger Lieferung von der Transportgefahr befreit.

Beispiel
Unternehmen “Beispiel GmbH” liefert ein Klavier an Frau T. Der Transporter hat einen Unfall und das Klavier wird beschädigt. Die Reparaturkosten bzw. den Schaden muss die “Beispiel GmbH” tragen, denn die Erfüllung der Leistung wäre erst am Ort der Frau T. eingetreten.

Schickschuld

Beim Sonderfall der Schickschuld sind Erfüllungs- und Erfolgsort nicht identisch. Die Leistung wird am Absendeort erfüllt, der Erfolg tritt jedoch erst ein, wenn die Leistung bzw. Ware beim Gläubiger eintrifft.

Beispiel
Ein Kunde kauft im Onlineversandhandel eine Hose, die ihm zwei Tage später zugeschickt wird.

Der Schuldner übergibt die Ware an ein Transportunternehmen und erfüllt seine Leistung an seinem Geschäfts- oder Wohnort. Weil der Erfolg (Erhalt der Ware) erst am Ort des Käufers eintritt, haftet dieser nach § 474 ff BGB während des Transports für den Untergang oder die Beschädigung der Sache.

Ausnahme

Eine Ausnahme bilden Geldschulden als qualifizierte Schickschulden: Hier trägt der Schuldner nach § 270 Abs. 1 BGB die Leistungsgefahr, bis der Gläubiger das Geld erhält.

Übungsfragen

 

#1. Wie wird der Erfüllungsort noch genannt?

#2. Wo befindet sich die rechtliche Definition des Erfüllungsortes?

#3. Welche der folgenden Schuldarten gibt es nicht?

#4. Was ist der Erfüllungsort nach § 29 ZPO gleichzeitig?

#5. Warenschulden sind im Normalfall stets…

#6. Wer trägt bei der Schickschuld die Transportgefahr?

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