Die Holschuld ist ein Begriff des Schuldrechts und beschreibt die Art, wie eine Schuld zu erfüllen ist. Dabei sind der Ort der Erfüllung und der Ort des Leistungseintritts jeweils der Wohnsitz des Schuldners. Die in § 269 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelte Holschuld steht dabei im Gegensatz zur Bringschuld und Schickschuld. Sie stellt den Regelfall dar und ist immer dann gegeben, wenn keine weiteren Regelungen getroffen wurden oder die Leistung an sich nichts anderes vorschreibt.
In der folgenden Lektion erfährst du, was der Begriff der Holschuld bedeutet und welche Verpflichtungen dem Gläubiger und dem Schuldner daraus erwachsen. Am Ende der Lektion findest du außerdem einige hilfreiche Übungsaufgaben zum Thema Holschuld.
Englisch: collectable debt | debt collectible by creditor
Warum ist die Holschuld wichtig?
Die Holschuld nach § 269 Abs. 1 BGB stellt den Regelfall des Leistungsortes einer Schuld dar. Der Wohnsitz des Schuldners ist immer dann Leistungs- und Erfolgsort, wenn das Gesetz oder die Vereinbarung nichts anderes vorsehen oder die Sache an sich keinen anderen Erfüllungsort veranlasst.
Was ist die Holschuld?
Der Begriff der Holschuld stammt aus dem deutschen Schuldrecht und beschreibt den Ort der Leistungserfüllung. Dieser ist im Falle der Holschuld identisch mit Wohnort des Schuldners. Im Falle eines Kaufvertrages ist dies der Ort des Verkäufers.
Erst, wenn der Schuldner die Leistung erfüllt hat und der Leistungserfolg eintritt, erlischt die Schuld.
Das Schuldrecht kennt folgende Schuldarten:
- Holschuld
- Bringschuld
- Schickschuld
Zum Annahmeverzug kommt es dann, wenn die Sache durch den Schuldner zwar ausgesondert und dem Gläubiger bzw. Käufer angeboten wurde, dieser die Leistung aber nicht annimmt.
Die Holschuld bei Kaufverträgen
Bei einem Kaufvertrag sind sowohl Käufer als auch Verkäufer gleichzeitig Gläubiger und Schuldner. Der Käufer schuldet den Kaufpreis und der Verkäufer schuldet die Ware oder Leistung. Ist im Kaufvertrag nichts anderes geregelt, ist stets der Wohnort des Verkäufers der Leistungsort.
Durch die Bereitstellung der Ware erfüllt der Verkäufer die geschuldete Leistung.
Bestimmung des Leistungsortes
Der Leistungsort lässt sich bei allen gegenseitigen Rechtsgeschäften vertraglich vereinbaren. Dieser Ort ist dann maßgeblich für die Erfüllung der Leistung.
Vereinbaren die beiden Parteien keinen Leistungsort, richtet sich dieser nach der Art des Schuldverhältnisses. Im Zweifel ist Leistungsort allerdings der Ort des Schuldners (Holschuld).
Übungsfragen
Ergebnisse
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Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen#1. Welche Schuldart kennt das deutsche Recht nicht?
#2. Wer muss bei der vertraglichen Vereinbarung des Leistungsortes zustimmen?
#3. Welcher ist der Ort der Leistungserfüllung bei der Holschuld?
#4. „Warenschulden sind… „
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