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Annahmeverzug

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Der in § 293 ff. BGB geregelte Annahmeverzug entsteht, wenn der Gläubiger die ihm ordnungsgemäß angebotene und fällige Leistung nicht annimmt. Der Annahmeverzug kann sowohl schuldhaft als auch schuldfrei erfolgen und entbindet den Gläubiger nicht von der Erfüllung seiner eigenen Leistung. Das Entstehen eines Annahmeverzugs bildet das Gegenstück zum Schuldnerverzug und setzt voraus, dass der Schuldner die Leistung auch tatsächlich anbietet.

In der folgenden Lektion erfährst du, wann ein Annahmeverzug vorliegt und welche rechtlichen Folgen er hat. Am Ende dieser Lektion findest du außerdem einige nützliche Übungsfragen zum Thema Annahmeverzug.

  • Synonyme: Gläubigerverzug
  • Englisch: delay of acceptance | default of acceptance

Inhalt dieser Lektion

Toggle
  • Warum ist der Annahmeverzug wichtig?
  • Was ist der Annahmeverzug?
    • Voraussetzungen für einen Annahmeverzug
    • Folgen des Annahmeverzuges
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Warum ist der Annahmeverzug wichtig?

Da im engeren Sinn keine Pflicht besteht, eine Leistung anzunehmen, schützen die Regelungen des Annahmeverzugs den Schuldner im Falle der Nichtannahme durch den Gläubiger.

Was ist der Annahmeverzug?

Der Annahmeverzug stellt keine Leistungsstörung im engeren Sinn, sondern eine einfache Störung des Schuldverhältnisses dar. Dabei wird die ihm ordnungsgemäß und rechtzeitig angebotene Leistung vom Gläubiger entweder nicht angenommen, oder die Annahme verweigert.

Es spielt keine Rolle, ob er Gläubiger in diesem Fall schuldhaft handelt oder nicht. Wichtig ist, dass die Leistung vom Schuldner auch tatsächlich angeboten wurde. Rechtlich gesehen besteht für den Gläubiger keine Pflicht zur Annahme der Leistung, sondern eine Obliegenheit.

Der Gläubiger gerät nicht nur in Annahmeverzug, wenn er die Leistung nicht annimmt, sondern auch, wenn er die Mithilfe, die für die ordentliche Übergabe der Leistung notwendig ist, unterlässt.

Es liegt kein Annahmeverzug vor, wenn zwar der Gläubiger die Leistung nicht annehmen kann, gleichzeitig aber der Schuldner die Leistung nicht ordnungsgemäß erbringen kann. (§ 297 BGB)

Beispiel
Der Elektriker E soll das Deckenlicht des B zu einem bestimmten Zeitpunkt reparieren. B vergisst den Termin und ist nicht zu Hause. Allerdings ist E an diesem Tag krank und kann den Termin ebenfalls nicht wahrnehmen. Da E die Leistung nicht ordnungsgemäß zum richtigen Zeitpunkt anbietet, gerät Herr B nicht in Annahmeverzug, obwohl er den Termin vergessen hat.

Voraussetzungen für einen Annahmeverzug

Annahmeverzug liegt unter den folgenden Voraussetzungen vor:

  • Die Leistung wird rechtzeitig und ordnungsgemäß vom Schuldner angeboten
  • Die Leistung wird vollständig und mangelfrei angeboten
  • Der Gläubiger nimmt die Leistung nicht an oder unterlässt die erforderliche Mithilfe zur Annahme
Beispiel
Herr F bestellt eine Einbauküche, die am 20. August geliefert werden soll. Die Montagefirma bringt die Küche allerdings bereits am 18. August und kann Herrn F nicht zu Hause antreffen. Obwohl Herr F die Leistung nicht angenommen hat, befindet er sich nicht im Annahmeverzug, da die Küche erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert werden sollte.

Bei Zug-um-Zug Geschäften liegt auch Annahmeverzug vor, wenn der Gläubiger zwar die Leistung annehmen möchte, gleichzeitig aber seine Leistung nicht erbringen will.

Kein Annahmeverzug liegt vor, wenn…

  • … der Gläubiger die Leistung zwar annimmt, sie aber für mangelhaft oder nicht vertragsgemäß erklärt und zurückgibt.
  • … der Gläubiger die Leistung nur vorübergehend nicht annehmen kann, weil er verhindert ist. Das gilt nicht für Fälle, in denen ein genauer Zeitpunkt für die Übergabe verabredet war. Es ist in jedem Fall für den Gläubiger nicht zumutbar, die Leistung immer und an jedem Ort annehmen zu können.
Beispiel
Ohne einen genauen Termin vereinbart zu haben, liefert das Montageunternehmen die von Herrn F bestellt Einbauküche. Herr F ist zu dieser Zeit in der Arbeit und kann die Lieferung nicht annehmen. Da ihm nicht zuzumuten ist, zu jeder Zeit zu Hause zu sein, gerät er nicht in Annahmeverzug.

Folgen des Annahmeverzuges

Der Annahmeverzug führt zu zahlreichen Erleichterungen für den Schuldner, da ihn kein Verschulden an der Nichtannahme seiner Leistung trifft.

Annahmeverzug
Annahmeverzug

Rechtsfolgen des Annahmeverzugs:

  • Der Schuldner haftet nicht mehr für leichte Fahrlässigkeit, sondern nur noch für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz (Haftungsmilderung, § 300 Abs. 1 BGB)
  • Die Preis- und Leistungsgefahr geht nach Annahmeverzug auf den Gläubiger über (§ 326 Abs. 2 Satz 1 BGB)
  • Entstehen dem Schuldner Mehrkosten, kann er diese beim Gläubiger einfordern
  • Schuldner hat Recht auf Selbsthilfe- oder Notverkauf, um finanziellen Schaden von ihm abzuwenden
  • Möglichkeit der Klage auf Abnahme gegenüber dem Gläubiger
Beispiel
Frau K bestellt einen Konzertflügel und lässt sich das Instrument am vereinbarten Tag liefern. Leider hat sie den Termin vergessen und ist nicht zu Hause.

Als das Klavier wieder ins Lager gebracht wird, ist der Lieferwagen – unverschuldet – in einen Unfall verwickelt und das Klavier wird beschädigt. Frau K haftet für die Schäden, da sie sich zum Zeitpunkt des Unfalls im Annahmeverzug befand. (Haftungsmilderung)

Übungsfragen

 

Ergebnisse

#1. Wie wird der Annahmeverzug noch genannt?

#2. Wo sind die rechtlichen Maßstäbe des Annahmeverzugs geregelt?

#3. Welche ist keine Folge des Annahmeverzugs?

#4. Wann liegt kein Annahmeverzug im Sinne des BGB vor?

#5. Welche ist eine der Voraussetzungen für den Annahmeverzug?

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