BWL-Lexikon.de
  • Home
  • Grundlagen
    • Aufbau eines Betriebs
    • Definitionen
    • Organisation
    • Personalwirtschaft
    • Planung und Entscheidung
    • Produktionsfaktoren
    • Unternehmensführung
  • BWL
    • Rechtsformen
    • Rechnungswesen
      • Finanzbuchhaltung
      • Kostenarten
      • Jahresabschluss
    • Marketing
    • Logistik
      • Logistik Kennzahlen
      • Beschaffung
      • Lagerverfahren
      • Materialarten
    • Kennzahlen
      • Bilanzkennzahlen
      • Produktivitätskennzahlen
      • Rentabilitätskennzahlen
      • Kennzahlen der GuV
  • VWL
    • Makroökonomie
    • Mikroökonomie
  • Fehler gefunden?

Du bist hier: Startseite » Alle Lektionen » Recht » Letter of Intent / Absichtserklärung

Letter of Intent / Absichtserklärung

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Der Letter of Intent hat keinen Rechtscharakter. Es handelt sich hierbei weder um eine Rechtsnorm noch um einen Vertrag. Der LOI ist eine unverbindliche Absichtserklärung, mit der zwei Verhandlungspartner erklären, eine vertragliche Verbindung einzugehen.

In diesem Text stellen wir dir den Letter of Intent vor. Du erfährst, was sich hinter der Absichtserklärung verbirgt und welcher Inhalt sich aus dem Letter of Intent ergibt. Hier grenzen wir den weichen und den harten LOI voneinander ab und zeigen dir, warum der Abschluss eines LOI sinnvoll ist. Anschließend informieren wir dich darüber, dass der Letter of Intent kein Vorvertrag ist und welche Vor- und Nachteile sich hieraus ergeben können. Um deine Kenntnisse zum Letter of Intent zu erweitern, kannst du nach diesem Beitrag einige Übungsfragen beantworten.

  • Deutsch: Absichtserklärung
  • Englisch: Memorandum of Unterstanding
  • Abkürzung: LOI

Inhalt dieser Lektion

Toggle
  • Was solltest du über den Letter of Intent wissen?
  • Welcher Inhalt ergibt sich aus einem Letter of Intent?
  • Abgrenzung: Weicher Letter of Intent und harter Letter of Intent
    • Weicher Letter of Intent
    • Harter Letter of Intent
  • Warum ist der Abschluss eines Letter of Intent sinnvoll?
  • Abgrenzung des Letter of Intent zum Vorvertrag
  • Welche Vor- und Nachteile hat der Letter of Intent?
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Was solltest du über den Letter of Intent wissen?

Schließen zwei Verhandlungspartner einen Letter of Intent ab, gehen sie noch keine endgültige vertragliche Bindung ein. Nichtsdestotrotz können hier einige Punkte festgelegt werden, die beide Parteien zu einem bestimmten Handeln verpflichten. Dies kann sich z. B. auf die Geheimhaltung der Vertragsgespräche oder den Umgang mit sensiblen Daten beziehen. Die Verpflichtung zum Abschluss des endgültigen Vertrages wird aber keinem der beiden Parteien auferlegt.

Ein wichtiger Punkt, den beide Parteien bei der Vereinbarung des LOI beachten müssen, ist eine einvernehmliche Dokumentation darüber, dass sich beide Seiten auf demselben Verhandlungsstand befinden. Dafür ist es notwendig, den späteren Vertragsgegenstand genau zu definieren.

Welcher Inhalt ergibt sich aus einem Letter of Intent?

Für den Letter of Intent ist keine feste Form vorgeschrieben. Dennoch ist es für beide Verhandlungspartner sinnvoll, wenn sich aus der Absichtserklärung ein bestimmter Inhalt ergibt.

Mindestens geklärt werden sollte:

  • Die Parteien, die einen Vertrag aushandeln wollen und ihre gesetzlichen Vertreter.
  • Der Gegenstand des Vertrages.
  • Der Zeitplan, in dem das gemeinsame Projekt umgesetzt werden soll.
  • Ein fester Termin, bis zu dem die vertraglichen Vereinbarungen beginnen sollen.
  • Die Aufteilung der Kosten, die eventuell bei der Vorbereitung des gemeinsamen Projekts anfallen.
  • Weitere Punkte zur Exklusivität oder zur Vertraulichkeit der Vertragsverhandlungen.
Beispiel
Die gesetzlichen Vertreter zweier Unternehmen einigen sich darüber, dass eine Unternehmen A an ein Unternehmen B verkauft werden soll. Hierüber schließen sie eine Absichtserklärung ab. Aus dieser Absichtserklärung ergibt sich, wer die beiden Unternehmen und ihre gesetzlichen Vertreter sind. Ferner wird festgelegt, dass das Unternehmen A an das Unternehmen B verkauft wird. Außerdem enthält der Letter of Intent einen detaillierten Zeitplan und einen festen Termin, zu dem die endgültigen Vertragsverhandlungen beginnen sollen.

Abgrenzung: Weicher Letter of Intent und harter Letter of Intent

Sollen die vertragliche Zusammenarbeit von zwei Unternehmen bestätigt werden, haben die beiden Parteien die Möglichkeit, einen harten Letter of Intent oder einen weichen Letter of Intent abzuschließen.

Letter of Intent
Letter of Intent

Hierbei ergeben sich die folgenden Unterschiede:

Weicher Letter of Intent

Der weiche Letter of Intent ist lediglich eine Bestätigung dafür, dass zwei Parteien vertragliche Beziehungen aufnehmen möchten. Hierbei kommen die Standpunkte der Verhandlungspartner deutlich zur Geltung.

Den weichen Letter of Intent kann einer der Partner als einseitige Willenserklärung verstehen. Das Dokument entfaltet aber in jedem Fall keinen Rechtscharakter nach außen, denn es mangelt hier an dem Rechtsfolgewillen der beiden Verhandlungspartner.

Harter Letter of Intent

In dem harten Letter of Intent wird ein konkreter Inhalt festgelegt. Hier können auch Erklärungen beschlossen werden, die für beide verbindlich sind. Dies betrifft z. B. die Schutz- und Sorgfaltsverpflichtungen. Nach außen ist aber auch der harte Letter of Intent nicht rechtsverbindlich.

Warum ist der Abschluss eines Letter of Intent sinnvoll?

Für die Errichtung eines Letter of Intent sollten sich zwei Verhandlungspartner in jedem Fall entscheiden, wenn es um den Verkauf eines Unternehmens geht. Dabei sind weder der Umfang noch der konkrete Inhalt des Letter of Intent festgelegt. Es geht hauptsächlich darum, dass beide Seiten ihre Ernsthaftigkeit an einer Vertragsverhandlung dokumentieren und der LOI dazu genutzt wird, letzte Zweifel aus dem Weg zu räumen.

Der Letter of Intent kann auch dazu beitragen, dass ein gewünschter Zeitplan manifestiert wird und beiden Vertragsparteien eingehalten werden muss. In der Praxis ist häufig zu beachten, dass Vertragsverhandlungen über den Verkauf eines Unternehmens scheitern, wenn sich diese über einen längeren Zeitraum hinziehen. Mit dem Letter of Intent kann dies verhindert werden.

Abgrenzung des Letter of Intent zum Vorvertrag

Der LOI ist nicht mehr als eine Absichtserklärung, die zwei Unternehmen abgeben. Kennzeichnend ist, dass für keine der Verhandlungspartner eine Bindungswirkung von dem LOI ausgeht. Dies grenzt den Letter of Intent von einem Vorvertrag ab.

In einem Vorvertrag werden bereits wesentliche Vertragspunkte des endgültigen Vertrages festgelegt. Dies bedeutet, dass die Parteien bei Abschluss eines Vorvertrages zur Durchführung des Hauptvertrages gezwungen sind. Wird stattdessen einer Letter of Intent vereinbart, ergibt sich hieraus nicht die unbedingte Verpflichtung, tatsächlich in die Vertragsverhandlungen einzusteigen.

Entscheidend ist auch der Rechtsbindungswillen der beiden Parteien. Ist dieser aus dem Dokument eindeutig ersichtlich, haben die Parteien einen Vorvertrag mit Bindungswirkung abgeschlossen.

Welche Vor- und Nachteile hat der Letter of Intent?

Mit dem Abschluss eines Letter of Intent können sich die folgenden Vor- und Nachteile ergeben:

Vorteile:

  • Der LOI übernimmt eine Protokollfunktion. Beide Parteien können später nachverfolgen, was sie vorher beschlossen haben.
  • Mit der Vereinbarung wird das gegenseitige Vertrauen der Verhandlungspartner gestärkt.
Nachteile:

  • Mit der Vereinbarung des Letter of Intent ist häufig ein zu hoher zeitlicher Aufwand verbunden. Zudem muss ein Unternehmen hohe Kosten aufwenden, um einen LOI zu vereinbaren.
  • Der LOI ist eine unverbindliche Absichtserklärung. Keine der Verhandlungspartner kann sich im Fall einer Uneinigkeit über den Vertragsgegenstand oder dessen Bestandteile auf die getroffene Vereinbarung stützen.
  • Der Letter of Intent ist im deutschsprachigen Raum kaum bekannt. Deshalb wird er hier häufig nicht in die Vertragsverhandlungen einbezogen oder der Erklärungsbedarf ist so groß, dass die Vertragsparteien von der Vereinbarung des LOI absehen.

Übungsfragen

 

#1. Welchen Rechtscharakter hat der Letter of Intent?

#2. Welcher Inhalt ist im Letter of Intent nicht zu finden?

#3. Welches ist kein Merkmal des harten Letter of Intents?

#4. Welche Aussage ist falsch?

Vorherige
Fertig

Ergebnisse

Share your score!
Tweet your score!
Tweet your score!
Share to other

Häufig gestellte Fragen zum Letter of Intent

Mit dem Letter of Intent zeigen zwei Verhandlungspartner an, dass sie an einer stärkern Zusammenarbeit interessiert sind. Es handelt sich hierbei um eine Art Grundsatzvereinbarung, in der sich beide Parteien dazu bereit erklären weitere Schritte einer gemeinsamen Zusammenarbeit zu veranlassen. Der Letter of Intent selbst ist kein Vertrag. Dies bedeutet, dass von ihm keine rechtliche Bindung nach außen ausgeht.

Eine Absichtserklärung wird häufig im Vorfeld eines Unternehmenskaufvertrages abgeschlossen. Von dem Letter of Intent selbst geht aber weder für den Käufer noch den Verkäufer eines Unternehmens eine rechtliche Wirkung nach außen aus. Dies bedeutet, dass die Absicht ein Unternehmen zu kaufen oder zu verkaufen noch so lange geändert werden kann, wie der Unternehmenskaufvertrag noch nicht unterschrieben ist.

In einem Letter of Intent klären die beiden Vertragsparteien bestimmte vorvertragliche Punkte ab. Hierzu gehören z. B. die beiden Verhandlungspartner und der Gegenstand, über den der LOI abgeschlossen werden soll. Dies kann ein Unternehmenskauf sein. Weiter werden in dem LOI der Zeitplan, die Kosten und eine eventuelle Geheimhaltungsverpflichtung vereinbart.

Der Letter of Intent ist eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien, die an keine bestimmte Form geknüpft ist. Im Grunde wird hiermit nur vereinbart, dass beide Parteien dazu bereit sind, Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Eine rechtliche Bindung entsteht für keine der beiden Seiten.

Die Absichtserklärung ist kein Vertrag. Mit dem Letter of Intent bestätigen zwei Parteien lediglich, dass sie mit der anderen Seite Vertragsverhandlungen aufnehmen wollen. Eine rechtliche Bindung – z. B. zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises – ergibt sich aber erst mit der Unterschrift unter den endgültigen Unternehmenskaufvertrag.

Könnte dich auch interessieren:

Commercial Letter Of Credit: Arten von Akkreditiven

Commercial Letter Of Credit / Standby Letter Of Credit

Der Commercial Letter of Credit – kurz: CLC – ist ein Dokument, mit der eine Bank die Zahlungsfähigkeit eines Käufers … weiterlesen >>

Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Arten des Eigentumvorbehalts

Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Der erweiterte Eigentumsvorbehalt ist eine Sonderform des Eigentumsvorbehalts. Beim einfachen Eigentumsvorbehalt vereinbart der Verkäufer mit dem Käufer, dass er sich … weiterlesen >>

Holschuld: Schuldarten im Überblick

Holschuld

Die Holschuld ist ein Begriff des Schuldrechts und beschreibt die Art, wie eine Schuld zu erfüllen ist. Dabei sind der … weiterlesen >>

Term Sheet

Term Sheet

Ein Term Sheet ist ein Grundlagenpapier. Hier fasst das Unternehmen die wichtigsten Eckpunkte einer Verhandlung oder die Konditionen eines Vertrages … weiterlesen >>

Zedent: Ablauf eines Zessionverfahrens

Zedent

Der Zedent ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Forderung an eine andere Person abtritt. Für die Rechtswirksamkeit der … weiterlesen >>

Nichts passendes dabei?

Erkunde andere Fachbereiche oder benutze die Suchfunktion. Falls Du keine Antwort auf Deine Frage findest, schick uns gerne eine Nachricht, wir versuchen dann passenden Content für Dich zu schaffen.

Zur Übersicht
Oder lieber die Suche benutzen?
  • Eselsbrücke
  • |
  • Buchungssatz
  • |
  • Formeln
  • |
  • Beispiele
  • |
  • Grafiken
  • |
  • Definition
  • |
  • Übungsfragen
  • © BWL-Lexikon.de
  • Datenschutz
  • Impressum
Cookie Einstellungen
Fehler gefunden?

Danke, dass du dir die Zeit nimmst, uns dein Feedback zu geben. Bitte beschreibe so genau wie möglich wo du einen Fehler gefunden hast.