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Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats sieht eine Mitbestimmung der Personalvertretung bei allen relevanten Personalentscheidungen vor. Gesetzlich verankert ist dies im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das Mitbestimmungsrecht ist das stärkste von insgesamt drei Beteiligungsrechten des Betriebsrats. Daneben ist der Betriebsrat mit Mitwirkungsrechten und Informationsrechten ausgestattet.

In dieser Lektion lernst du das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats kennen. Du erfährst, was unter dem Mitbestimmungsrecht zu verstehen ist und welche Mitbestimmungsrechte das Betriebsverfassungsgesetz kennt. Wir erklären dir hier, welche personellen Angelegenheiten mitbestimmungspflichtig sind und welche Rechte dem Betriebsrat neben dem Mitbestimmungsrecht zustehen. Zur Festigung deines Wissens über das Mitbestimmungsrecht kannst du nach diesem Beitrag einige Übungsfragen beantworten.

  • Synonym: Recht auf Mitbestimmung
  • Englisch: co-determination of works council

Inhalt dieser Lektion

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  • Was solltest du über das Mitbestimmungsrecht wissen?
  • Welche Mitbestimmungsrechte kennt das Betriebsverfassungsgesetz?
    • Zustimmungsverweigerungsrecht
    • Widerspruchsrecht
    • Durchsetzbare Mitbestimmung
  • Welche personellen Angelegenheiten sind mitbestimmungspflichtig?
  • Welche Rechte hat der Betriebsrat?
    • Mitwirkungsrechte
    • Informationsrechte
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Was solltest du über das Mitbestimmungsrecht wissen?

Das Mitbestimmungsrecht ist das stärkste Beteiligungsrecht, das der Betriebsrat gegen den Arbeitnehmer geltend machen kann. Im Gegensatz zum Mitwirkungsrecht – hier muss sich der Arbeitgeber nicht an die Entscheidung des Betriebsrats halten – kann der Arbeitgeber bei den Mitbestimmungsrechten seine Entscheidung nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrats fällen.

Welche Mitbestimmungsrechte kennt das Betriebsverfassungsgesetz?

Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet die folgenden Mitbestimmungsrechte:

  • Zustimmungsverweigerungsrecht
  • Widerspruchsrecht
  • Durchsetzbare Mitbestimmung

Zustimmungsverweigerungsrecht

Möchte ein Arbeitgeber bestimmte Entscheidungen fällen, die einzelne Arbeitnehmer betreffen, ist er auf die Zustimmung des Betriebsrats angewiesen.

Beispiel: Zustimmungsverweigerung
Ein Arbeitgeber möchte seinen Arbeitnehmer auf einem Arbeitsplatz einsetzen, der eine geringere Lohnzahlung vorsieht. Bevor der Arbeitgeber seine Entscheidung trifft, muss der Betriebsrat zustimmen.

Widerspruchsrecht

Das Widerspruchsrecht des Betriebsrats kommt zum Tragen, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigen möchte und der Betriebsrat Bedenken hat. Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn es sich um einen schwerbehinderten Arbeitnehmer handelt.

Durchsetzbare Mitbestimmung

Durchsetzbare Mitbestimmung bedeutet, dass der Arbeitgeber auf die Zustimmung des Betriebsrats angewiesen ist. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, kann der Arbeitgeber sich an die Einigungsstelle wenden.

Welche personellen Angelegenheiten sind mitbestimmungspflichtig?

Zu den mitbestimmungspflichtigen personellen Angelegenheiten gehören:

  • Soziale personelle Angelegenheiten
  • Entwicklung und Einführung von Personalfragebögen
  • Erstellung von Richtlinien bei der Personalauswahl

Welche Rechte hat der Betriebsrat?

Neben dem Mitbestimmungsrecht kann der Betriebsrecht noch die beiden folgenden Beteiligungsrechte gegen den Arbeitgeber geltend machen:

  • Mitwirkungsrechte
  • Informationsrechte

Mitwirkungsrechte

Die Mitwirkungsrechte verlangen von einem Arbeitgeber, dass er sich in Personalangelegenheiten mit dem Betriebsrat berät und ihn anhört. Zu den wichtigsten Mitwirkungsrechten gehört die Anhörung des Betriebsrats, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter kündigen möchte. Die endgültige Entscheidungsbefugnis wird durch die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats nicht eingeschränkt.

Beispiel: Anhörung des Betriebsrats
In einem großen Unternehmen fällt ein Arbeitnehmer negativ auf, weil er seit Wochen nicht pünktlich im Büro erscheint und seine Arbeitsleistung nicht den Anforderungen entspricht, die sein Arbeitsplatz erfordert. Nach der dritten Abmahnung möchte der Arbeitgeber den entsprechenden Arbeitnehmer kündigen. Bevor er dies tut, hört er den Betriebsrat an. Dieser spricht sich nach einer Beratung gegen die Kündigung aus.

In diesem Fall spielt das Mitwirkungsrecht des Betriebsrats keine Rolle. Bei weitreichenden personellen Entscheidungen – wie z. B. der Kündigung eines Arbeitnehmers – hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber ist von der Entscheidung des Betriebsrats abhängig. Er darf die Kündigung des Mitarbeiters nicht aussprechen, ohne dass der Betriebsrat zugestimmt hat.

Informationsrechte

Die Informationsrechte zählen zu den schwächsten Beteiligungsrechten des Betriebsrats. Ein Arbeitgeber muss den Betriebsrat über die Belange informieren, die direkt oder indirekt die Belegschaft des Unternehmens betreffen.

Hierzu zählen z. B.:

  • Pläne zur Umgestaltung von Arbeitsplätzen
  • Pläne zur Umgestaltung von Arbeitsverfahren und Produktionsprozessen
  • Pläne zur Stilllegung des Betriebs oder Umstellung auf Kurzarbeit
  • Pläne zur Versetzung oder Kündigung von Mitarbeitern
  • Pläne zur Einführung von Unfallverhütungsmaßnahmen am Arbeitsplatz
Beteiligungsrechte des Betriebsrats: Mitbestimmungsrecht
Beteiligungsrechte des Betriebsrats: Mitbestimmungsrecht

Übungsfragen

 

#1. Was ist der entscheidende Unterschied zwischen dem Mitwirkungsrecht und dem Mitbestimmungsrecht?

#2. Welche Aussage trifft im Hinblick auf das Mitwirkungsrecht des Betriebsrats nicht zu?

#3. Worüber muss ein Arbeitgeber den Betriebsrat nicht informieren?

#4. Der Arbeitgeber möchte einen Arbeitnehmer kündigen. Welches Recht hat der Betriebsrat?

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