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Schuldverhältnis

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Jedes Schuldverhältnis besteht zwischen mindestens zwei Personen. Diese werden als Gläubiger und Schuldner bezeichnet. Aufgrund des Schuldverhältnisses, das die beiden geschlossen haben, ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu verlangen. Gründet sich das Schuldverhältnis auf einen geschlossenen Kaufvertrag, besteht die Erfüllung der Leistung z. B. in der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

In diesem Text stellen wir dir das Schuldverhältnis vor. Du erfährst, was sich dahinter verbirgt und wie Schuldverhältnisse entstehen. Abschließend klären wir, wie ein Schuldverhältnis erlischt. Um deinen Wissensstand zu aktualisieren, kannst du nach diesem Beitrag einige Übungsfragen beantworten.

Synonym: debt relationship

Inhalt dieser Lektion

  • Was solltest du über Schuldverhältnisse wissen?
  • Wie entsteht ein Schuldverhältnis?
    • Gesetzliche Schuldverhältnisse
    • Vertragliche Schuldverhältnisse
    • Rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
  • Schuldverhältnis im engeren Sinn und Schuldverhältnis im weiteren Sinn: Was ist der Unterschied?
  • Wie kann ein Schuldverhältnis erlöschen?
  • Übungsfragen

Was solltest du über Schuldverhältnisse wissen?

Das Schuldverhältnis ist ein Rechtsgeschäft, das im § 241 BGB geregelt ist. Für die Begründung eines Schuldverhältnisses sind mindestens zwei Personen erforderlich. Dies sind der Gläubiger und der Schuldner. Kennzeichnend ist, dass der Gläubiger nur ein relatives Recht geltend machen kann, weil er aufgrund des Schuldverhältnisses selbst zu einer Leistung verpflichtet wird.

Schuldverhältnisse können sich aufgrund einer gesetzlichen Regelung (z. B. § 535 BGB Mietvertrag) oder auf der Basis einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Daneben kennt das bürgerliche Recht auch rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse.

Schuldverhältnis
Schuldverhältnis
Beispiel
Ein Bewerber schließt mit einem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ab. Aus bürgerlich-rechtlicher Sicht wurde ein vertragliches Schuldverhältnis begründet. Beide Parteien haben Verpflichtungen und können gegenüber dem anderen Rechte durchsetzen.

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Mitarbeiter einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, ihn zu beschäftigen und die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Der Arbeitnehmer stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung. Dafür kann er seinen Anspruch auf die vereinbarte Entlohnung durchsetzen.

Wie entsteht ein Schuldverhältnis?

Ein Schuldverhältnis entsteht auf einer der folgenden Grundlagen:

  • Gesetzliche Schuldverhältnisse
  • Vertragliche Schuldverhältnisse
  • Rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse

Gesetzliche Schuldverhältnisse

Gesetzliche Schuldverhältnisse bestehen aufgrund einer gesetzlichen Norm. Sie entstehen dadurch, dass die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Ein Beispiel für ein gesetzliches Schuldverhältnis bildet z. B. die unerlaubte Handlung nach § 823 BGB.

Vertragliche Schuldverhältnisse

Vertragliche Schuldverhältnisse ergeben sich aufgrund eines geschlossenen Vertrages. Dies kann ein Kaufvertrag, ein Mietvertrag, ein Arbeitsvertrag oder auch eine andere Vertragsart sein, die sowohl den Gläubiger als auch den Schuldner zur Erbringung einer Leistung verpflichtet.

Rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse

Rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse entstehen bei der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder der Anbahnung eines Vertrages. Die gesetzliche Grundlage hierzu liefert § 311 BGB. Entscheidend ist, dass sich aus einem rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnis keine direkte Leistungspflicht ergibt. Hier stehen die Nebenpflichten eines Schulverhältnisses im Fokus.

Schuldverhältnis im engeren Sinn und Schuldverhältnis im weiteren Sinn: Was ist der Unterschied?

Das bürgerliche Recht unterscheidet zwischen Schuldverhältnissen im weiteren Sinn und Schuldverhältnissen im engeren Sinn.

Unter dem Schuldverhältnis im weiteren Sinn wird die Gesamtheit aller Rechte und Pflichten verstanden, die sich aus einem Schuldverhältnis ergeben.

Das Schuldverhältnis im engeren Sinn bezieht sich hingegen auf die einzelne Forderung, die sich z. B. aus einem Kaufvertrag oder einem Mietvertrag ergibt. Die Forderung des Gläubigers besteht in der Zahlung des Kaufpreises. Der Schuldner kann seinerseits auf die Übergabe der Kaufsache bestehen.

Wie kann ein Schuldverhältnis erlöschen?

Bei dem Erlöschen eines Schuldverhältnisses spielt die Unterscheidung nach weiterem und engerem Sinn ebenfalls eine tragende Rolle.

Das Schuldverhältnis im weiteren Sinn erlischt erst, wenn alle Schuldverhältnisse, die hiermit in Zusammenhang stehen, erloschen sind.

Das Schuldverhältnis im engeren Sinn erlischt durch das Auslösen einer bestimmten Aktion. Dies kann z. B. die Erfüllung einer Leistung oder die gegenseitige Aufrechnung von Forderungen und Schulden sein. Auch der Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Unmöglichkeit einer Leistung führen dazu, dass ein Schuldverhältnis erlischt.

Übungsfragen

#1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert ein Schuldverhältnis?

#2. Wie viele Personen sind an einem Schuldverhältnis beteiligt?

#3. Welche Art von Schuldverhältnissen kennt das bürgerliche Recht nicht?

#4. Welche Aussage zu den Schuldverhältnissen ist korrekt?

Fertig

Ergebnis

Häufig gestellte Fragen zum Schuldverhältnis

Schuldverhältnisse gehören zu den Rechtsgeschäften. Unterschieden werden gesetzliche Schuldverhältnisse, rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse.

Zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen zählen alle Schuldverhältnisse, die sich auf eine gesetzliche Norm stützen. Ein Beispiel ist der Kaufvertrag, der im § 433 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt ist.

Rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen liegt ein Vertrag zugrunde. Deshalb werden sie im Rechtsverkehr auch als vertragliche Schuldverhältnisse bezeichnet.

Um rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse handelt es sich, wenn mindestens eine Person eine rechtsverbindliche Willenserklärung abgibt. Gesetzlich normiert sind sie im § 311 Absatz 2 BGB.

Die Beteiligten eines Schuldverhältnisses sind der Gläubiger und der Schuldner. Der Gläubiger hat einen Anspruch, den der Schuldner erfüllen muss. Besteht das Schuldverhältnis z. B. aufgrund eines geschlossenen Kaufvertrages, kann der Gläubiger die Zahlung des Kaufpreises von dem Schuldner verlangen. Erfüllt der Schuldner die Verpflichtung nicht, ist er gegenüber dem Gläubiger schadenersatzpflichtig.

Schuldverhältnisse im engeren Sinne grenzen sich von den Schuldverhältnissen im weiteren Sinn ab. Der Gläubiger nimmt die Stellung einer Person ein, die gegen den anderen Vertragspartner einen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch geltend machen kann. Dem Schuldner wird die Aufgabe auferlegt, den Anspruch des Gläubigers zu befriedigen.

Aus einem Schuldverhältnis ergeben sich Haupt- und Nebenpflichten. Die Hauptpflichten sind im § 241 Absatz 1 BGB geregelt. Hiernach kann der Gläubiger von dem Schuldner eine Leistung fordern, die auch in einem Unterlassen bestehen kann.

Die Nebenpflichten des Schuldverhältnisses ergeben sich aus § 241 Absatz 2 BGB. Hierzu gehören die Schutzpflichten, die Aufklärungspflichten und die Treue- und Rücksichtsnahmepflichten. Die Nebenpflichten dienen lediglich der Vorbereitung und der Durchführung eines Schuldverhältnisses.

Die Beteiligten eines Schuldverhältnisses werden als Gläubiger und Schuldner bezeichnet. Für beide ist dieses Rechtsgeschäft mit Rechten und Pflichten verbunden. Der Gläubiger hat die Pflicht, eine bestimmte Leistung (z. B. der Übergabe einer Sache) zu erfüllen. Dafür kann er gegenüber dem Schuldner das Recht geltend machen, die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen. Weil den Gläubiger aber gleichzeitig die Verpflichtung zur Übergabe einer Sache betrifft, handelt es sich aus rechtlicher Sicht nur um ein relatives Recht.

Das Gegenteil eines relativen Rechts ist das absolute Recht. Dieses besteht, wenn der Rechteinhaber keine Verpflichtungen erfüllen muss, um zu seinem Recht zu kommen.

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