Die Artvollmacht erteilt der Inhaber eines Unternehmens einer anderen Person, damit diese Geschäfte besonderer Art im Namen des Unternehmens abschließen kann. Die Artvollmacht kann z. B. für den Einkauf oder das Inkasso erteilt werden. Aus diesem Grund eignet sich die Artvollmacht auch, um die Vertretungsbefugnis einzugrenzen. Denn der Inhaber der Artvollmacht kann nur die Geschäfte abschließen, auf die sich die Artvollmacht bezieht.
In diesem Beitrag stellen wir dir die Artvollmacht vor. Wir erklären dir, was die Artvollmacht ist und für welche Aufgaben sie erteilt werden kann. Abschließend geben wir dir einen Überblick über die Einteilung der Vollmachten in einem Unternehmen. Zur Vertiefung deines Wissens kannst du nach dem Beitrag einige Übungsfragen beantworten.
- Englisch: limited power of attorney | special power of attorney
- Synonym: Gattungsvollmacht
Warum solltest du den Begriff Artvollmacht kennen?
Die Artvollmacht erteilt der Vorstand oder der gesetzliche Vertreter eines Unternehmens, um einem leitenden Mitarbeiter den Abschluss von Geschäften ganz besonderer Art zu ermöglichen. Der Mitarbeiter übernimmt dann z. B. den Verkauf der Produkte oder er ist für den Einkauf der Rohstoffe zuständig. Dem leitenden Mitarbeiter ist es nicht möglich, Rechtsgeschäfte abzuschließen, die von dem Umfang der Artvollmacht ausgeschlossen sind. Daher wird diese Art der Vollmacht auch erteilt, wenn andere Vollmachten (z. B. Prokura) ausgeschlossen werden sollen.
Wofür kann die Artvollmacht erteilt werden?
Die Artvollmacht wird für spezielle Bereiche des Unternehmens erteilt.
Dies sind z. B.:
- Der Leiter der Einkaufsabteilung wird ermächtigt, alle Einkäufe in Namen des Unternehmens abzuschließen.
- Ein Mitarbeiter der Lagerverwaltung wird ermächtigt, den Wareneinkauf von Rohstoffen eigenmächtig zu organisieren und alle Rechtsgeschäfte, die mit dieser Tätigkeit im Zusammenhang stehen, im Namen des Unternehmens abzuschließen.
- Der Leiter der Personalabteilung bekommt die Vollmacht selbstständig Mitarbeiter einzustellen und zu entlassen.
Einteilung der Vollmachten in einem Unternehmen
Die Vollmachten, die innerhalb eines Unternehmens verteilt werden, lassen sich in zwei große Blöcke einteilen.
Diese Vollmachten sind:
- Prokura
- Handlungsvollmacht

Prokura
Mit Erteilung der Prokura erhält ein Mitarbeiter die Vollmacht, alle Rechtsgeschäfte im Namen des Unternehmens abzuschließen. Man unterscheidet zwischen Einzelprokura und Gesamtprokura. Ein Einzelprokurist ist der alleinige Stellvertreter des Geschäftsinhabers. Wird diese Art der Vollmacht an mehrere Mitarbeiter übertragen, spricht man von Gesamtprokura. Im § 50 Absatz 1 HGB ist ausdrücklich festgelegt, dass eine Beschränkung der Prokura gegenüber unternehmensfremden Personen ausgeschlossen ist.
Handlungsvollmacht
Die Artvollmacht ist eine Unterform der Handlungsvollmacht.
Daneben kannst du in einem Unternehmen die folgenden Vollmachten finden:
- Generalvollmacht
- Spezialvollmacht
Generalvollmacht
Die Generalvollmacht erteilt ein Betriebsinhaber, wenn er den Abschluss gewöhnlicher Geschäfte an einen Mitarbeiter delegieren möchte. Die Generalvollmacht erhalten insbesondere die Geschäftsführer einer GmbH und die Vorstandsmitglieder einer AG.
Spezialvollmacht
Mit einer Spezialvollmacht erhält der Inhaber der Vollmacht das Recht, ein klar definiertes Rechtsgeschäft abzuschließen. Nach der Vertragsunterschrift wird die Spezialvollmacht ungültig. Soll sie sich auf ein anderes Rechtsgeschäft beziehen, muss sie neu erteilt werden.
Übungsfragen
#1. Welche Rechtsgeschäfte darf der Inhaber der Artvollmacht abschließen?
#2. Welche Aussage ist nicht richtig?
#3. Was kann ein Geschäftsinhaber hinsichtlich der Erteilung von Prokura nicht tun?
#4. Wer wird in der Regel mit einer Generalvollmacht ausgestattet?
Ergebnisse
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