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Stückgut & Gattungsware

Stückgut & Gattungsware sind zwei Begriffe, die bei dem Verkauf von Gegenständen eine bestimmte Rolle spielen. Vereinbaren der Verkäufer und der Käufer den Verkauf eines Stückguts, möchte der Käufer einen bestimmten Gegenstand erwerben. Bei der Gattungsware handelt es sich um Waren, die der Gattung nach gleich sind.

In diesem Abschnitt stellen wir dir das Thema “Stückgut & Gattungsware” vor. Du erfährst, was sich hinter dem Stückgut und der Gattungsware verbergen. Im Weiteren erklären wir dir, wodurch sich das Stückgut und die Gattungsware voneinander abgrenzen und welche Rolle die Unmöglichkeit der Leistung bei der Unterscheidung spielt. Abschließend grenzen wir den Stückkauf von dem Gattungskauf ab. Damit du dich intensiv in das Thema einarbeitest, kannst du nach dem Text einige Übungsfragen beantworten.

Englisch: general cargo & generic goods

Inhalt dieser Lektion

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  • Was solltest du über Stückgut & Gattungskauf wissen?
  • Was verbirgt sich hinter einem Stückgut?
  • Wodurch grenzt sich die Gattungsware vom Stückgut ab?
  • Wann wird die Unmöglichkeit der Lieferung relevant?
  • Worin besteht der Unterschied zwischen Stückkauf und Spezieskauf
    • Stückkauf: Die Ware ist individuell bestimmt
    • Gattungskauf: Es handelt sich um Waren von mittlerer Qualität und Güte
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Was solltest du über Stückgut & Gattungskauf wissen?

Die Begriffe “Stückgut & Gattungsware” nehmen im Kaufvertragsrecht eine bestimmte Rolle ein. Denn hier entscheidet sich ein Käufer, ob er einen einzelnen Gegenstand erwerben möchte oder ein Produkt, das er gegebenenfalls gegen ein anderes Produkt derselben Gattung austauschen kann.

Die Art der Ware entscheidet darüber, ob der Verkäufer und der Käufer einen Stückkauf oder einen Gattungskauf abschießen. Der Stückkauf wird in der Praxis auch als ”Spezieskauf” bezeichnet.

Was verbirgt sich hinter einem Stückgut?

Hinter dem Stückgut verbirgt sich eine ganz bestimmte Ware. Sie ist nach Art und Menge bestimmbar und kann nicht beliebig ausgetauscht werden.

Beispiel: Stückgut
Der Käufer eines Wagens entscheidet sich dafür, dass er einen bestimmten Mercedes erwerben will. Dieser Wagen steht auf dem Gelände des Verkäufers. Vor dem Verkauf wird dieser Wagen gestohlen.

Nach dem Diebstahl ist die Lieferung des Wagens für den Autohändler unmöglich geworden. Hinsichtlich des Zustandekommens des Kaufvertrags ist nicht eindeutig klar, ob der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung nach § 439 Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geltend machen kann. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass dies möglich ist, wenn der Verkäufer innerhalb einer bestimmten Frist einen vergleichbaren Gegenstand zum Verkauf anbieten kann. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Mercedes um einen Neuwagen gehandelt hat. War der Mercedes gebraucht, kann § 439 Absatz 1 BGB nach herrschender Meinung nicht zur Anwendung kommen.

Stückgut in der Logistik

In der Logistik bedeutet Stückgut eine Art von Transportgut, das sich als Stück transportieren lässt, also eine Kiste, ein Fass oder einen Container.

Wodurch grenzt sich die Gattungsware vom Stückgut ab?

Die Gattungsware grenzt sich von dem Stückgut ab, weil die Waren beliebig gegeneinander ausgetauscht werden können. Der Vorteil besteht darin, dass die Lieferung von Gattungswaren für den Verkäufer niemals unmöglich wird.

Beispiel: Gattungsware
Die Kundin eines Modehauses entdeckt im Laden eine Hose, die sie kaufen möchte. Weil sie nicht genügend Geld hat, geht sie kurz in die Bank. Als sie wieder kommt, ist die Hose weg. Die Kundin entscheidet sich für den Kauf einer anderen Hose.

Wann wird die Unmöglichkeit der Lieferung relevant?

Die Unmöglichkeit einer Lieferung ist im § 275 Absatz 1 BGB geregelt. Sie spielt eine Rolle, wenn der Verkäufer und der Käufer einen Stückkauf vereinbaren. Geht dieses Stück – z. B. beim Transport unter – wird es dem Verkäufer unmöglich, den Gegenstand noch zu verkaufen.

Aus der Unmöglichkeit leiten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers ab. Diese bestehen darin, dass er eine Minderung des Kaufpreises durchsetzen kann oder der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Nach herrschender Meinung sind bei der Unmöglichkeit einer Lieferung auch die Voraussetzungen für eine Nachbesserung nach § 439 Absatz 1 BGB zu prüfen. Dies bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer innerhalb einer gesetzten Frist einen vergleichbaren Gegenstand liefert. Nach herrschender Meinung ist dies jedoch nur möglich, wenn es sich bei dem Gegenstand um eine Neuware handelt. Wollte der Käufer einen gebrauchten Gegenstand erwerben, ist bei der Unmöglichkeit einer Lieferung keine Nachbesserung möglich.

Worin besteht der Unterschied zwischen Stückkauf und Spezieskauf

Abhängig von der Art des Gegenstands wird bei jedem Kaufvertrag wie folgt unterschieden:

  • Stückkauf
  • Gattungskauf
Stückgut & Gattungsware
Stückgut & Gattungsware

Stückkauf: Die Ware ist individuell bestimmt

Vereinbaren der Verkäufer mit einem Käufer einen Stückkauf, verpflichtet er sich dazu, eine Ware zu liefern, die in dem Kaufvertrag detailliert beschrieben ist. Das Produkt ist individuell bestimmt und lässt sich nicht beliebig austauschen.

Macht der Käufer geltend, dass er nicht die vereinbarte Sache erhalten hat, kann er Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Zu diesen Gewährleistungsansprüchen gehören die Nachbesserung, die Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Kaufvertrag.

Gattungskauf: Es handelt sich um Waren von mittlerer Qualität und Güte

Der Gattungskauf grenzt sich vom Stückkauf ab, weil es sich hierbei nicht um eine individuell bestimmbare Ware handelt. Der Verkaufsgegenstand weist Merkmale auf, die sich bei einer Reihe von Gegenständen zeigen. Abgrenzungsmerkmale wie z. B. Farben oder Muster, spielen beim Gattungskauf keine Rolle.

Übungsfragen

 

#1. Wo spielt der Begriff “Stückgut” eine Rolle?

#2. Wobei handelt es sich um ein Stückgut?

#3. Was ist kein Gattungskauf?

#4. Welche Folge tritt ein, wenn bei einem Stückkauf über einen gebrauchten Gegenstand die Unmöglichkeit eingetreten ist?

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Häufig gestellte Fragen zum Stückgut und zur Gattungsware

Die Gattungsware ist das Gegenstück zu einem Stückgut. Nachfrager von Gattungswaren kaufen Produkte, die nach der Art gleich sind. Der Vorteil liegt darin, dass Gattungsware gegeneinander austauschbar ist. Beispiele für Gattungswaren sind: Heizöl, Lebensmittel, Bekleidung oder Zeitungen.

Wird ein Kaufvertrag über Gattungswaren geschlossen, unterscheidet der Verkäufer nach Preis, Qualität, Mustern oder Farben. Überdies ist er dazu verpflichtet, eine Ware von mindestens mittlerer Qualität zu liefern. Hiervon kann er nur absehen, wenn in dem Kaufvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Von dem Gattungskauf grenzt sich der Spezieskauf ab. Hierbei möchte der Käufer einen bestimmten Gegenstand kaufen.

Ein Kaufvertrag wird über ein Stückgut abgeschlossen, wenn der Käufer eine Sache erwirbt, die der Art und der Menge nach bestimmt ist. Kennzeichnend ist, dass die Lieferung eines Stückguts nicht mehr möglich ist, wenn dies durch Verderb oder durch Zerstörung untergeht.

In der Logistik hat der Begriff “Stückgut” noch eine weitere Rolle. Hierbei handelt es sich um eine Ware, die am Stück transportiert werden kann. Für den Transport der Waren können z. B. Kisten, Fässer oder Paletten verwendet werden.

Die Nachbesserung ist im § 439 Absatz 1 BGB geregelt. Sie kommt in Betracht, wenn die Lieferung eines Stückguts nicht mehr möglich ist. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass auch bei einem Stückkauf eine Nacherfüllung von dem Verkäufer verlangt werden kann. Die herrschende Meinung stützt sich hierbei auf der Tatsache, dass die Vorschrift des § 439 Absatz 1 BGB nicht nach Stückkauf oder Gattungskauf differenziert. Die Nacherfüllung soll aber nicht möglich sein, wenn es sich bei dem Kauf um gebrauchte Gegenstände handelt.

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