Stückgut & Gattungsware sind zwei Begriffe, die bei dem Verkauf von Gegenständen eine bestimmte Rolle spielen. Vereinbaren der Verkäufer und der Käufer den Verkauf eines Stückguts, möchte der Käufer einen bestimmten Gegenstand erwerben. Bei der Gattungsware handelt es sich um Waren, die der Gattung nach gleich sind.
In diesem Abschnitt stellen wir dir das Thema “Stückgut & Gattungsware” vor. Du erfährst, was sich hinter dem Stückgut und der Gattungsware verbergen. Im Weiteren erklären wir dir, wodurch sich das Stückgut und die Gattungsware voneinander abgrenzen und welche Rolle die Unmöglichkeit der Leistung bei der Unterscheidung spielt. Abschließend grenzen wir den Stückkauf von dem Gattungskauf ab. Damit du dich intensiv in das Thema einarbeitest, kannst du nach dem Text einige Übungsfragen beantworten.
Englisch: general cargo & generic goods
Was solltest du über Stückgut & Gattungskauf wissen?
Die Begriffe “Stückgut & Gattungsware” nehmen im Kaufvertragsrecht eine bestimmte Rolle ein. Denn hier entscheidet sich ein Käufer, ob er einen einzelnen Gegenstand erwerben möchte oder ein Produkt, das er gegebenenfalls gegen ein anderes Produkt derselben Gattung austauschen kann.
Die Art der Ware entscheidet darüber, ob der Verkäufer und der Käufer einen Stückkauf oder einen Gattungskauf abschießen. Der Stückkauf wird in der Praxis auch als ”Spezieskauf” bezeichnet.
Was verbirgt sich hinter einem Stückgut?
Hinter dem Stückgut verbirgt sich eine ganz bestimmte Ware. Sie ist nach Art und Menge bestimmbar und kann nicht beliebig ausgetauscht werden.
Nach dem Diebstahl ist die Lieferung des Wagens für den Autohändler unmöglich geworden. Hinsichtlich des Zustandekommens des Kaufvertrags ist nicht eindeutig klar, ob der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung nach § 439 Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geltend machen kann. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass dies möglich ist, wenn der Verkäufer innerhalb einer bestimmten Frist einen vergleichbaren Gegenstand zum Verkauf anbieten kann. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Mercedes um einen Neuwagen gehandelt hat. War der Mercedes gebraucht, kann § 439 Absatz 1 BGB nach herrschender Meinung nicht zur Anwendung kommen.
Wodurch grenzt sich die Gattungsware vom Stückgut ab?
Die Gattungsware grenzt sich von dem Stückgut ab, weil die Waren beliebig gegeneinander ausgetauscht werden können. Der Vorteil besteht darin, dass die Lieferung von Gattungswaren für den Verkäufer niemals unmöglich wird.
Wann wird die Unmöglichkeit der Lieferung relevant?
Die Unmöglichkeit einer Lieferung ist im § 275 Absatz 1 BGB geregelt. Sie spielt eine Rolle, wenn der Verkäufer und der Käufer einen Stückkauf vereinbaren. Geht dieses Stück – z. B. beim Transport unter – wird es dem Verkäufer unmöglich, den Gegenstand noch zu verkaufen.
Aus der Unmöglichkeit leiten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers ab. Diese bestehen darin, dass er eine Minderung des Kaufpreises durchsetzen kann oder der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Nach herrschender Meinung sind bei der Unmöglichkeit einer Lieferung auch die Voraussetzungen für eine Nachbesserung nach § 439 Absatz 1 BGB zu prüfen. Dies bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer innerhalb einer gesetzten Frist einen vergleichbaren Gegenstand liefert. Nach herrschender Meinung ist dies jedoch nur möglich, wenn es sich bei dem Gegenstand um eine Neuware handelt. Wollte der Käufer einen gebrauchten Gegenstand erwerben, ist bei der Unmöglichkeit einer Lieferung keine Nachbesserung möglich.
Worin besteht der Unterschied zwischen Stückkauf und Spezieskauf
Abhängig von der Art des Gegenstands wird bei jedem Kaufvertrag wie folgt unterschieden:
- Stückkauf
- Gattungskauf
Stückkauf: Die Ware ist individuell bestimmt
Vereinbaren der Verkäufer mit einem Käufer einen Stückkauf, verpflichtet er sich dazu, eine Ware zu liefern, die in dem Kaufvertrag detailliert beschrieben ist. Das Produkt ist individuell bestimmt und lässt sich nicht beliebig austauschen.
Macht der Käufer geltend, dass er nicht die vereinbarte Sache erhalten hat, kann er Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Zu diesen Gewährleistungsansprüchen gehören die Nachbesserung, die Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Kaufvertrag.
Gattungskauf: Es handelt sich um Waren von mittlerer Qualität und Güte
Der Gattungskauf grenzt sich vom Stückkauf ab, weil es sich hierbei nicht um eine individuell bestimmbare Ware handelt. Der Verkaufsgegenstand weist Merkmale auf, die sich bei einer Reihe von Gegenständen zeigen. Abgrenzungsmerkmale wie z. B. Farben oder Muster, spielen beim Gattungskauf keine Rolle.
Übungsfragen
#1. Wo spielt der Begriff "Stückgut" eine Rolle?
#2. Wobei handelt es sich um ein Stückgut?
#3. Was ist kein Gattungskauf?
#4. Welche Folge tritt ein, wenn bei einem Stückkauf über einen gebrauchten Gegenstand die Unmöglichkeit eingetreten ist?
Ergebnisse
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