BWL-Lexikon.de
  • Home
  • Grundlagen
    • Aufbau eines Betriebs
    • Definitionen
    • Organisation
    • Personalwirtschaft
    • Planung und Entscheidung
    • Produktionsfaktoren
    • Unternehmensführung
  • BWL
    • Rechtsformen
    • Rechnungswesen
      • Finanzbuchhaltung
      • Kostenarten
      • Jahresabschluss
    • Marketing
    • Logistik
      • Logistik Kennzahlen
      • Beschaffung
      • Lagerverfahren
      • Materialarten
    • Kennzahlen
      • Bilanzkennzahlen
      • Produktivitätskennzahlen
      • Rentabilitätskennzahlen
      • Kennzahlen der GuV
  • VWL
    • Makroökonomie
    • Mikroökonomie
  • Fehler gefunden?

Du bist hier: Startseite » Alle Lektionen » Recht » Mängelrüge

Mängelrüge

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Die Mängelrüge ist eine Anzeige durch den Käufer eines Handelsgeschäftes, durch die dem Verkäufer ein Mangel oder die Falschlieferung der Ware gemeldet wird. Im Sinne des § 377 Handelsgesetzbuch muss die Ware unverzüglich nach Erhalt durch den Käufer untersucht und etwaige Mängel unverzüglich beanstandet werden. Dabei kann die Mängelrüge formlos erfolgen und hat die Rückabwicklung des Kaufgeschäftes, den Umtausch oder die Gewährung einer anderweitigen Kompensation für den Käufer zur Folge.

In der folgenden Lektion erfährst du, in welchen Fällen eine Mängelrüge zu erfolgen hat, welchen Inhalt sie aufweist und welche rechtlichen Folgen sie mit sich bringt. Am Ende der Lektion findest du außerdem einige hilfreiche Übungsaufgaben zum Thema Mängelrüge.

  • Synonym: Reklamation
  • Englisch: notice of defect | defect complaint

Inhalt dieser Lektion

Toggle
  • Warum ist die Mängelrüge wichtig?
  • Was ist die Mängelrüge?
    • Voraussetzungen einer Mängelrüge
    • Untersuchung der Ware
    • Arten von Mängeln
    • Form der Mängelrüge
  • Folgen der Mängelrüge
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Warum ist die Mängelrüge wichtig?

Die Mängelrüge ist ein wichtiges Instrument des Käufers, um sicherzustellen, dass die von ihm käuflich erworbene Ware in vereinbarter Qualität und ohne andere Mängel geliefert wird.

Das Rechtsmittel der Mängelrüge ermöglicht dem Käufer den Rücktritt vom Kaufgeschäft, den Umtausch der Ware oder eine anderweitige Kompensation.

Was ist die Mängelrüge?

Um die Rechte des Käufers bei einem beiderseitigen Handelskauf zu wahren, stellt das Handelsrecht ihm das Rechtsmittel der Mängelrüge zur Seite. Dabei kann der Käufer eine Ware beanstanden, die nicht in entsprechender Qualität oder Form bei ihm abgeliefert wurde.

Die Mängelrüge hat allerdings ebenso den Zweck, den Verkäufer vor späteren Reklamationen durch den Käufer zu schützen. Die in § 377 HGB geregelte Mängelrüge stellt besonders knappe zeitliche Erfordernisse an die Untersuchung der Ware und die Einbringung der Mängelrüge selbst.

Ziele der Mängelrüge:

  • Käufer kann mangelhafte Ware beanstanden
  • Verkäufer wird unverzüglich über Mangel informiert
  • Schnelle und einfache Abwicklung von Handelskäufen wird gefördert

Voraussetzungen einer Mängelrüge

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Es handelt sich um einen beiderseitigen Handelskauf:
  • Die Ware muss beim Käufer abgeliefert worden sein
  • Die Ware wurde unverzüglich nach Erhalt untersucht
  • Mängelrüge erfolgte unverzüglich (Ausnahme: versteckter Mangel – siehe unten)

Untersuchung der Ware

Laut § 377 HGB muss die Untersuchung der Ware stets “unverzüglich” erfolgen. Damit wird nicht nur der Käufer geschützt, auch der Verkäufer bekommt eine sofortige Rückmeldung, ob die Ware in Ordnung ist. Das schützt außerdem vor späteren Streitigkeiten über die Entstehung des Schadens.

Unverzüglich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Ware je nach Beschaffenheit sobald als möglich untersucht werden muss. Wird die Überprüfung durch den Käufer schuldhaft verzögert, ist eine spätere Mängelrüge rechtlich unwirksam.

Beispiel
Die Überprüfung der Beschaffenheit und Qualität eines Konzertflügels kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die Prüfung eines gekauften Pullovers muss sofort geschehen.

In jedem Fall ist es ratsam, die entsprechenden Reklamationsfristen in den Kaufverträgen schriftlich festzuhalten.

Arten von Mängeln

Nach dem Wortlaut des § 377 HGB wird mit der Mängelrüge stets ein Sachmangel angezeigt. Die Definition für diese Art von Mängeln findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und umschreibt Mängel, die durch eine andere Beschaffenheit der Ware entstanden sind. Dazu gehören auch Merkmale, die vom Käufer nach der üblichen Beschaffenheit der Ware zu erwarten waren.

Beispiel
Es wird ein Kaufvertrag über ein Auto geschlossen. Bei Lieferung der Ware zeigt sich allerdings, dass der Motor des Autos nicht funktionsfähig ist. Obwohl im Kaufvertrag nicht explizit geschrieben steht, dass das Auto fährt, wäre dies durch die übliche Verwendung eines Autos zu erwarten gewesen. Der Käufer kann somit den Kaufpreis zurückverlangen oder die Lieferung eines gleichwertigen, funktionsfähigen Autos verlangen.

In der Definition der Sachmängel lt. BGB findet sich auch ein Verweis zur Lieferung einer falschen Menge. Demnach ist es einem Sachmangel gleichzusetzen, wenn die Ware falsch oder in falscher Menge geliefert wird.

Beispiel
Ein Käufer erhält statt den 90 bestellten Tellern insgesamt nur 87.

Bei sogenannten versteckten Mängeln hat der Käufer den Verkäufer sofort nach Kenntnis des Mangels darüber zu informieren.

Beispiel
Erst bei erstmaligem Wechsel des Filters einer Waschmaschine fällt dem Käufer auf, dass der Filter fehlerhaft ist.

Form der Mängelrüge

Die Mängelrüge bedarf keiner speziellen Form. Sie kann sowohl mündlich als auch schriftlich eingebracht werden. Aus Beweisgründen ist es aber stets ratsam, die Mängelrüge schriftlich beim Verkäufer einzureichen.

Beispiel
Wird beim Verkäufer mündlich ein Mangel angezeigt, trifft den Käufer später die Beweislast, die Mängelrüge auch tatsächlich und rechtzeitig eingebracht zu haben.

Folgen der Mängelrüge

Nach Anzeige eines Sachmangels bei einem Kaufgeschäft sind verschiedene Szenarien denkbar.

Folgen der Mängelrüge:

  • Käufer tritt vom Kaufvertrag zurück: Der Kauf wird rückabgewickelt und der IST-Zustand vor Abschluss des Kaufgeschäftes wiederhergestellt
  • Der Käufer kann den Umtausch oder die Reparatur der Ware verlangen
  • Wenn ein Umtausch oder die Rückabwicklung nicht möglich sind, entstehen dem Käufer Schadenersatzansprüche
Beispiel
Ein bereits verbauter Kachelofen weist Sachmängel auf. Da eine Rückabwicklung und der Umtausch nur unter hohem finanziellen Aufwand für beide Seiten möglich wären, macht der Käufer Schadenersatzansprüche geltend und erhält eine Kaufpreisminderung.
Mängelrüge: Vom Mangel beim Kauf zum Rücktritt / Schadensersatz
Mängelrüge: Vom Mangel beim Kauf zum Rücktritt / Schadensersatz

Übungsfragen

 

Ergebnisse

#1. Wo ist die Mängelrüge rechtlich geregelt?

#2. Wie muss die Mängelrüge erfolgen?

#3. Welche ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit einer Mängelrüge?

#4. Wann muss eine Mängelrüge eingebracht werden?

#5. Welcher Mangel kann mit der Mängelrüge angezeigt werden?

#6. Welche ist keine mögliche Folge der Mängelrüge?

Vorherige
Fertig

Häufig gestellte Fragen zur Mängelrüge

Die Mängelrüge kann auch als Reklamation bezeichnet werden. Sie stärkt die Rechte eines Käufers, wenn eine gekaufte Ware fehlerhaft ist oder Mängel aufweist.

Die Mängelrüge ist im § 377 HGB gesetzlich definiert. Sie bietet einem Käufer die Möglichkeit, eine Ware zu beanstanden, wenn diese nicht die Qualität hat, die ihm vor Abschluss des Kaufvertrages zugesichert worden ist. Mit der Mängelrüge erhält aber auch der Verkäufer einen bestimmten Schutz. Erteilt der Käufer dem Verkäufer eine Mängelrüge, kann er keine weiteren Reklamationen bezüglich der gerügten Ware geltend machen.

Für das Rügen des Mangels einer Ware bleibt dem Käufer nicht viel Zeit. Er muss den Schaden gegenüber dem Verkäufer melden, sobald er den Mangel entdeckt hat. Damit eine Mängelrüge nicht verspätet beim Verkäufer eintrifft, sollte die Ware sofort nach Erhalt geprüft werden.

Eine Ausnahme gilt für versteckte Mängel. Es handelt sich z. B. um einen versteckten Mangel, wenn der Mangel nicht direkt nach dem Kauf erkannt werden konnte. Ein versteckter Mangel liegt z. B. vor, wenn ein gekauftes Fahrzeug eine Woche später Öl verliert.

Die Mängelrüge kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Zwecks einer besseren Beweisführung sollte der Käufer sich aber immer für die Schriftform entscheiden.

Aus der Mängelrüge sollte hervorgehen, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen die gerügte Qualitätsminderung der Ware festgestellt wurde.

Eine Mängelrüge darf jeder Käufer schreiben, der die Qualität einer vorhandenen Ware bemängeln möchte. Voraussetzung ist nach § 377 Absatz 1 HGB, dass es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt. Dies bedeutet, dass nur Kaufleuten das Recht zusteht, eine Mängelrüge zu erteilen. Ein privater Käufer ist nach dem Wortlaut der gesetzlichen Definition nicht hierzu ermächtigt.

aufleuten wird bei dem Erhalt von Waren eine bestimmte Pflicht auferlegt. Sie müssen unverzüglich prüfen, ob diese den Qualitätsansprüchen genügt, die er erwarten konnte. »Unverzüglich« bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Käufer der Ware die Rügefrist nicht überschreiten darf.

Die Rügefrist beginnt, sobald der Verkäufer die Ware bei dem Käufer abgeliefert oder dieser sie in dem Geschäft des Verkäufers abholt. In jedem Fall muss der Käufer die Möglichkeit zur Überprüfung der Ware haben. Sobald die Ware geprüft ist, muss ein entdeckter Mangel unverzüglich gemeldet werden. Handelt der Käufer fahrlässig und erteilt er die Mängelrüge z. B. erst eine Woche später, hat er die Rügefrist überschritten. In diesem Fall wird der Verkäufer nicht mit den Konsequenzen der Mängelrüge konfrontiert.

Eine Ausnahme gilt bei versteckten Mängeln. Hier verschiebt sich der Ablauf der Rügefrist auf einen Zeitpunkt, der 24 Monate nach dem Erhalt der Ware liegt.

Könnte dich auch interessieren:

Bringschuld: Schuldarten im Überblick

Bringschuld

Der Begriff der Bringschuld stammt aus dem Schuldrecht und begründet eine der drei Schuldarten, die den Leistungsort konkretisieren. Der Schuldner … weiterlesen >>

Arten von Erfüllungsorten

Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist nach § 269 BGB die zivilrechtliche Bezeichnung für jenen Ort, an dem eine Leistung durch den Schuldner … weiterlesen >>

Kaufvertrag: Inhalt als Schema

Inhalt des Kaufvertrags

In der Regel können Kaufverträge in jeder beliebigen Form abgeschlossen werden. Wer im Supermarkt eine Ware auf das Kassenband legt, … weiterlesen >>

Holschuld: Schuldarten im Überblick

Holschuld

Die Holschuld ist ein Begriff des Schuldrechts und beschreibt die Art, wie eine Schuld zu erfüllen ist. Dabei sind der … weiterlesen >>

Arten des Kaufvertrags: Unterscheidungsmerkmale

Arten des Kaufvertrags

Ein Kaufvertrag kommt zustande, indem zwei übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – abgegeben werden. Das Ziel ist es dabei, … weiterlesen >>

Nichts passendes dabei?

Erkunde andere Fachbereiche oder benutze die Suchfunktion. Falls Du keine Antwort auf Deine Frage findest, schick uns gerne eine Nachricht, wir versuchen dann passenden Content für Dich zu schaffen.

Zur Übersicht
Oder lieber die Suche benutzen?
  • Eselsbrücke
  • |
  • Buchungssatz
  • |
  • Formeln
  • |
  • Beispiele
  • |
  • Grafiken
  • |
  • Definition
  • |
  • Übungsfragen
  • © BWL-Lexikon.de
  • Datenschutz
  • Impressum
Cookie Einstellungen
Fehler gefunden?

Danke, dass du dir die Zeit nimmst, uns dein Feedback zu geben. Bitte beschreibe so genau wie möglich wo du einen Fehler gefunden hast.