Die Mängelrüge ist eine Anzeige durch den Käufer eines Handelsgeschäftes, durch die dem Verkäufer ein Mangel oder die Falschlieferung der Ware gemeldet wird. Im Sinne des § 377 Handelsgesetzbuch muss die Ware unverzüglich nach Erhalt durch den Käufer untersucht und etwaige Mängel unverzüglich beanstandet werden. Dabei kann die Mängelrüge formlos erfolgen und hat die Rückabwicklung des Kaufgeschäftes, den Umtausch oder die Gewährung einer anderweitigen Kompensation für den Käufer zur Folge.
In der folgenden Lektion erfährst du, in welchen Fällen eine Mängelrüge zu erfolgen hat, welchen Inhalt sie aufweist und welche rechtlichen Folgen sie mit sich bringt. Am Ende der Lektion findest du außerdem einige hilfreiche Übungsaufgaben zum Thema Mängelrüge.
- Synonym: Reklamation
- Englisch: notice of defect | defect complaint
Warum ist die Mängelrüge wichtig?
Die Mängelrüge ist ein wichtiges Instrument des Käufers, um sicherzustellen, dass die von ihm käuflich erworbene Ware in vereinbarter Qualität und ohne andere Mängel geliefert wird.
Das Rechtsmittel der Mängelrüge ermöglicht dem Käufer den Rücktritt vom Kaufgeschäft, den Umtausch der Ware oder eine anderweitige Kompensation.
Was ist die Mängelrüge?
Um die Rechte des Käufers bei einem beiderseitigen Handelskauf zu wahren, stellt das Handelsrecht ihm das Rechtsmittel der Mängelrüge zur Seite. Dabei kann der Käufer eine Ware beanstanden, die nicht in entsprechender Qualität oder Form bei ihm abgeliefert wurde.
Die Mängelrüge hat allerdings ebenso den Zweck, den Verkäufer vor späteren Reklamationen durch den Käufer zu schützen. Die in § 377 HGB geregelte Mängelrüge stellt besonders knappe zeitliche Erfordernisse an die Untersuchung der Ware und die Einbringung der Mängelrüge selbst.
Ziele der Mängelrüge:
- Käufer kann mangelhafte Ware beanstanden
- Verkäufer wird unverzüglich über Mangel informiert
- Schnelle und einfache Abwicklung von Handelskäufen wird gefördert
Voraussetzungen einer Mängelrüge
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Es handelt sich um einen beiderseitigen Handelskauf:
- Die Ware muss beim Käufer abgeliefert worden sein
- Die Ware wurde unverzüglich nach Erhalt untersucht
- Mängelrüge erfolgte unverzüglich (Ausnahme: versteckter Mangel – siehe unten)
Untersuchung der Ware
Laut § 377 HGB muss die Untersuchung der Ware stets “unverzüglich” erfolgen. Damit wird nicht nur der Käufer geschützt, auch der Verkäufer bekommt eine sofortige Rückmeldung, ob die Ware in Ordnung ist. Das schützt außerdem vor späteren Streitigkeiten über die Entstehung des Schadens.
Unverzüglich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Ware je nach Beschaffenheit sobald als möglich untersucht werden muss. Wird die Überprüfung durch den Käufer schuldhaft verzögert, ist eine spätere Mängelrüge rechtlich unwirksam.
In jedem Fall ist es ratsam, die entsprechenden Reklamationsfristen in den Kaufverträgen schriftlich festzuhalten.
Arten von Mängeln
Nach dem Wortlaut des § 377 HGB wird mit der Mängelrüge stets ein Sachmangel angezeigt. Die Definition für diese Art von Mängeln findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und umschreibt Mängel, die durch eine andere Beschaffenheit der Ware entstanden sind. Dazu gehören auch Merkmale, die vom Käufer nach der üblichen Beschaffenheit der Ware zu erwarten waren.
In der Definition der Sachmängel lt. BGB findet sich auch ein Verweis zur Lieferung einer falschen Menge. Demnach ist es einem Sachmangel gleichzusetzen, wenn die Ware falsch oder in falscher Menge geliefert wird.
Bei sogenannten versteckten Mängeln hat der Käufer den Verkäufer sofort nach Kenntnis des Mangels darüber zu informieren.
Form der Mängelrüge
Die Mängelrüge bedarf keiner speziellen Form. Sie kann sowohl mündlich als auch schriftlich eingebracht werden. Aus Beweisgründen ist es aber stets ratsam, die Mängelrüge schriftlich beim Verkäufer einzureichen.
Folgen der Mängelrüge
Nach Anzeige eines Sachmangels bei einem Kaufgeschäft sind verschiedene Szenarien denkbar.
Folgen der Mängelrüge:
- Käufer tritt vom Kaufvertrag zurück: Der Kauf wird rückabgewickelt und der IST-Zustand vor Abschluss des Kaufgeschäftes wiederhergestellt
- Der Käufer kann den Umtausch oder die Reparatur der Ware verlangen
- Wenn ein Umtausch oder die Rückabwicklung nicht möglich sind, entstehen dem Käufer Schadenersatzansprüche
Übungsfragen
Ergebnisse
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Mehr Informationen#1. Wo ist die Mängelrüge rechtlich geregelt?
#2. Wie muss die Mängelrüge erfolgen?
#3. Welche ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit einer Mängelrüge?
#4. Wann muss eine Mängelrüge eingebracht werden?
#5. Welcher Mangel kann mit der Mängelrüge angezeigt werden?
#6. Welche ist keine mögliche Folge der Mängelrüge?
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