BWL-Lexikon.de
  • Home
  • Grundlagen
    • Aufbau eines Betriebs
    • Definitionen
    • Organisation
    • Personalwirtschaft
    • Planung und Entscheidung
    • Produktionsfaktoren
    • Unternehmensführung
  • BWL
    • Rechtsformen
    • Rechnungswesen
      • Finanzbuchhaltung
      • Kostenarten
      • Jahresabschluss
    • Marketing
    • Logistik
      • Logistik Kennzahlen
      • Beschaffung
      • Lagerverfahren
      • Materialarten
    • Kennzahlen
      • Bilanzkennzahlen
      • Produktivitätskennzahlen
      • Rentabilitätskennzahlen
      • Kennzahlen der GuV
  • VWL
    • Makroökonomie
    • Mikroökonomie
  • Fehler gefunden?

Du bist hier: Startseite » Alle Lektionen » Rechnungswesen » Durchlaufender Posten

Durchlaufender Posten

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Als durchlaufender Posten wird im Steuerrecht ein Betrag bezeichnet, der im Namen eines anderen vereinnahmt und verausgabt wird. Dabei wird der Posten nur kurzzeitig vereinnahmt und in gleicher Höhe wieder an einen Dritten weitergegeben. Durchlaufende Posten zählen somit weder zu den Betriebseinnahmen noch zu den Betriebsausgaben und werden steuerrechtlich nicht beachtet. Sie wirken sich in weiterer Folge nicht auf den Gewinn eines Unternehmens aus, müssen allerdings in der Bilanz berücksichtigt werden.

Durchlaufender Posten
Durchlaufender Posten

In der folgenden Lektion erfährst du, welche durchlaufenden Posten es gibt, wie sie in der Buchhaltung gehandhabt werden müssen und welche steuerrechtlichen Folgen sie haben. Am Ende der Lektion findest du außerdem einige hilfreiche Übungsaufgaben zum soeben Erlernten.

  • Synonyme: Durchlaufposten
  • Englisch: transit item | transitory item

Inhalt dieser Lektion

Toggle
  • Warum ist ein durchlaufender Posten wichtig?
  • Was ist ein durchlaufender Posten?
  • Unterscheidung von durchlaufenden Posten und der Weiterberechnung
  • Die Umsatzsteuer als durchlaufender Posten
  • Handhabung von durchlaufenden Posten
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Warum ist ein durchlaufender Posten wichtig?

Durchlaufende Posten fallen nicht unter die steuerpflichtigen Einnahmen. Daher ist es wichtig, sie rechtlich korrekt zu handhaben und gegenüber dem Finanzamt stets auszuweisen.

Was ist ein durchlaufender Posten?

Ein durchlaufender Posten ist nach § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG ein Betrag, “den der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt”. Dies führt dazu, dass der Betrag meist nur kurzzeitig als Einnahme aufscheint und wenig später an einen Dritten verausgabt wird.

Beispiele für durchlaufende Posten:

  • Rezeptgebühren
  • Von Rechtsanwälten und Notaren weiterverrechnete (Gerichts-)Gebühren
  • Auslagen einer Spedition (Zoll)
  • Orts- und Kurtaxen
  • Einbehaltene Steuern und Versicherungsbeiträge von Arbeitnehmern, welche später an das Finanzamt oder die Krankenkasse abgeführt werden

Diese Beträge gelten nicht als Einnahmen und Ausgaben und unterliegen somit nicht der Umsatzsteuer.

Unterscheidung von durchlaufenden Posten und der Weiterberechnung

Wird im Rahmen einer Leistungserbringung zwischen Kunde und Unternehmen vereinbart, dass die Kosten für notwendige Leistungen dritter Unternehmen (beispielsweise Kosten für Bahnfahrten o. Ä.) ebenfalls vom Kunden übernommen werden, handelt es sich hierbei nicht um einen durchlaufenden Posten, sondern um eine Weiterberechnung.

Weiterberechnung des durchlaufenden Posten
Weiterberechnung des durchlaufenden Posten
Beispiel
Ein Tischler fertigt für die Familie X eine Küche an. Das Holz für die Verkleidung kauft der Tischler auf eigene Rechnung und verrechnet das Material der Familie X am Ende im Rahmen der Gesamtrechnung weiter. Hier handelt es sich um einfache Betriebsausgaben und -einnahmen.

Die Umsatzsteuer als durchlaufender Posten

Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen spielt die Höhe der Umsatzsteuer nur bedingt eine Rolle, da die Umsatzsteuer keine Auswirkung auf Gewinn und Verlust des Unternehmens hat.

Ein Unternehmer nimmt die Umsatzsteuer zwar ein, führt diese dann aber in voller Höhe an das Finanzamt ab.

Zwar zahlen Unternehmer auch an ihre Lieferanten Umsatzsteuer, diese können Sie aber beim Vorsteuerabzug geltend machen. Auch die Umsatzsteuer ist bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen also ein durchlaufender Posten.

Handhabung von durchlaufenden Posten

Damit das Finanzamt die verschiedenen Geldflüsse von Unternehmen und Unternehmern nachvollziehen kann, müssen durchlaufende Posten auch als solche bekannt gegeben werden.

Wichtige Informationen für das Finanzamt:

  • Höhe des Betrages
  • Daten des Geldeingangs und Geldausgangs
  • Name und Anschrift des Dritten, auf deren Rechnung man vereinnahmt und verausgabt hat
  • Grund für den durchlaufenden Posten

In einer Bilanz müssen durchlaufende Posten stets aktiviert und passiviert werden. Das heißt, dass sie auf der Aktiv- und Passivseite dieselbe Höhe aufweisen müssen und die gleiche Bezeichnung tragen sollten. Ist ein Posten zum Ende des Bilanzjahres zwar vereinnahmt, aber noch nicht verausgabt, ist der Posten als Forderung auszuweisen.

Übungsfragen

 

Ergebnisse

#1. Wo ist die Definition der durchlaufenden Posten gesetzlich geregelt?

#2. Wie werden durchlaufende Posten steuerrechtlich gehandhabt?

#3. Müssen durchlaufende Posten beim Finanzamt ausgewiesen werden?

#4. Welche Information zu durchlaufenden Posten sollte dem Finanzamt stets übermittelt werden?

#5. Welche Steuer ist für Unternehmer im Normalfall ein durchlaufender Posten?

Vorherige
Fertig

Könnte dich auch interessieren:

Umsatzsteueroption

Umsatzsteueroption

Einige Umsätze sind in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Die Aufzählung findet sich in § 4 UStG (Umsatzsteuergesetz) und beinhaltet … weiterlesen >>

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine sogenannte Gemeinschaftssteuer, mit der Bund, Ländern und Gemeinden in Deutschland wichtige Einnahmen erzielen. Die Umsatzsteuer besteuert … weiterlesen >>

Reverse-Charge-Verfahren: Umkehr der Steuerschuldnerschaft

Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine in § 13b UStG (Umsatzsteuergesetz) geregelte Spezialvorschrift und beschreibt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Im Normalfall hat … weiterlesen >>

Steuerbare- und nicht steuerbare Umsätze

Steuerbare / nicht steuerbare Umsätze

Das Steuerrecht unterscheidet steuerbare und nicht steuerbare Umsätze. Dabei können nur steuerbare Umsätze auch der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Die Voraussetzungen für … weiterlesen >>

Zahllast: Ermittlung

Zahllast

Zahllast ist ein Begriff, der im Umsatzsteuerrecht verwendet wird. Die Zahllast entspricht dem Saldo, der sich aus der Umsatzsteuertraglast eines … weiterlesen >>

Nichts passendes dabei?

Erkunde andere Fachbereiche oder benutze die Suchfunktion. Falls Du keine Antwort auf Deine Frage findest, schick uns gerne eine Nachricht, wir versuchen dann passenden Content für Dich zu schaffen.

Zur Übersicht
Oder lieber die Suche benutzen?
  • Eselsbrücke
  • |
  • Buchungssatz
  • |
  • Formeln
  • |
  • Beispiele
  • |
  • Grafiken
  • |
  • Definition
  • |
  • Übungsfragen
  • © BWL-Lexikon.de
  • Datenschutz
  • Impressum
Cookie Einstellungen
Fehler gefunden?

Danke, dass du dir die Zeit nimmst, uns dein Feedback zu geben. Bitte beschreibe so genau wie möglich wo du einen Fehler gefunden hast.