Wer Kaufmann ist, kann Mitarbeitern eine Handlungsvollmacht erteilen. Sie ermächtigt sie, Handlungen und Geschäfte zu vollziehen, die sonst nur dem Führungspersonal vorbehalten wären. Gegenüber der Prokura kann die Handlungsvollmacht aufgrund des geringeren Umfangs als ihre “kleine Schwester” bezeichnet werden. Sie versetzt Mitarbeiter in die Lage, zum Beispiel Waren zu bestellen, Geschäfte mit Dritten abzuschließen, Arbeitsverträge zu unterschreiben oder Bankgeschäfte abzuwickeln.
In dieser Lektion erfährst du, was eine Handlungsvollmacht ist, welchen Umfang sie hat und wie sie sich von der Prokura unterscheidet. Du lernst die verschiedenen Arten kennen, wie eine Handlungsvollmacht erteilt wird und wie sie wieder erlischt. Am Ende stehen Übungsfragen zum Überprüfen des Gelernten bereit.
- Synonyme: Handelsrechtliche Vertretungsmacht | handelsrechtliche Ermächtigung | kaufmännisches Vertretungshandeln
- Englisch: power of attorney | proxy | commercial power
Wann ist die Handlungsvollmacht von Bedeutung?
Die Handlungsvollmacht wird ausgewählten Mitarbeitern in einem Unternehmen nicht uneingeschränkt, sondern für ihren jeweiligen Bereich erteilt. Dadurch sind sie handlungsfähig, ohne jedes Mal den Geschäftsführer, Inhaber, Vorstand oder Prokuristen um Erlaubnis für eine rechtsgeschäftliche Handlung bitten zu müssen.
Dadurch werden Führungskräfte entlastet, gleichzeitig wird ein reibungsloser Ablauf innerhalb des Unternehmens sichergestellt.
Warum ist die Handlungsvollmacht wichtig?
Die Handlungsvollmacht ist eine handelsrechtliche Vertretungsmacht, die den Bevollmächtigten ermächtigt, bestimmte Handlungen und Geschäfte eigenverantwortlich auszuführen. Abhängig von ihrem jeweiligen Umfang kann sich diese Befugnis auf ganz unterschiedliche Bereiche auswirken.
Die Handlungsvollmacht kann sich auswirken auf:
- unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte
- die Haftung innerhalb eines Unternehmens
- branchenübliche Geschäfte
- den Erfolg des Unternehmens
- die Produktion
- die Personalpolitik
- die Rechtssicherheit
- die Finanzpolitik eines Unternehmens
Die Auswirkungen und Rechtsfolgen einer Handlungsvollmacht sind abhängig von der Art der Vollmacht und ihrem jeweiligen Umfang. Sie gibt dem Bevollmächtigten das Recht, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Insoweit beinhaltet diese Entscheidungsbefugnis das Recht, für das Unternehmen geschäftlich zu agieren, wobei sich die Folgen mal mehr, mal weniger auf das Unternehmen auswirken.
Arten der Handlungsvollmacht
Im Gegensatz zur Prokura hat der Gesetzgeber den Umfang der Handlungsvollmacht nicht definiert. Stattdessen wird er vom Vollmachtgeber bestimmt.
§ 54 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch) nennt drei Fälle der Handlungsvollmacht:
- Die Generalhandlungsvollmacht,
- die Arthandlungsvollmacht und
- die Spezialhandlungsvollmacht.
- Generalhandlungsvollmacht: Die Generalhandlungsvollmacht wird auch “allgemeine Handlungsvollmacht” genannt. Sie erstreckt sich die Handlungsvollmacht auf den gesamten Bereich des betreffenden Handelsgewerbes.
- Arthandlungsvollmacht: Die Arthandlungsvollmacht beschränkt sich auf eine bestimmte Geschäftsart.
- Spezialhandlungsvollmacht: Noch enger als die Arthandlungsvollmacht ist die Spezialhandlungsvollmacht, die auch Einzelhandlungsvollmacht genannt wird. Sie bezieht sich auf die Vornahme einzelner, ganz konkreter Geschäfte.
Die Generalhandlungsvollmacht – welchen Umfang hat sie, und für wen eignet sie sich?
Die Generalhandlungsvollmacht ist die weitreichendste Handlungsvollmacht.
Die Generalhandlungsvollmacht ermächtigt Mitarbeiter:
- bis zum Erlöschen der Handlungsvollmacht
- zu beinahe allen Rechtshandlungen und Geschäften, die
- im Zusammenhang mit einem Unternehmen stehen.
Aufgrund des Handlungsrahmens ähnelt die Generalhandlungsvollmacht der Prokura. Trotz einer Generalhandlungsvollmacht dürfen Mitarbeiter keine Geschäfte tätigen, die den Bestand des Unternehmens betreffen. Sie dürfen also keine Grundstücke des Unternehmens verkaufen und auch kein Darlehen aufnehmen.
Die Arthandlungsvollmacht – die typischste Form der Handlungsvollmachten
Die Arthandlungsvollmacht ist die am häufigsten vorkommende Form der Handlungsvollmachten.
Mitarbeiter, die im Besitz einer Arthandlungsvollmacht sind, dürfen:
- bis zum Erlöschen der Arthandlungsvollmacht
- eine bestimmte Art von Handlungen und Geschäften tätigen.
- Das bedeutet, dass ein Mitarbeiter mit einer Arthandlungsvollmacht nur die Geschäfte und Handlungen eigenverantwortlich ausführen darf, die in dem Bereich anfallen, in dem er arbeitet.
Eine andere Variante der Arthandlungsvollmacht ist, dass sie sich nicht auf den Arbeitsbereich konzentriert, sondern auf einen vorgegebenen finanziellen Rahmen, innerhalb dem der Mitarbeiter Geschäfte tätigen darf.
Die Spezialhandlungsvollmacht
Die Spezialhandlungsvollmacht befugt den bevollmächtigten Mitarbeiter nur zu einzelnen Handlungen oder Geschäften, die genau definiert sind.
Das bedeutet, dass sie:
- einmalig und
- nur für ein ganz konkretes Geschäft
eingesetzt wird.
Sobald dieses konkrete Geschäft abgeschlossen ist, erlischt die Spezialhandlungsvollmacht wieder.
Nicht von der Handlungsvollmacht gedeckt sind:
Der Umfang der Handlungsvollmacht ergibt sich aus den Anordnungen des jeweiligen Vollmachtgebers. Außergewöhnliche Geschäfte sind nicht von der Handlungsvollmacht gedeckt.
Dazu gehören
- die Belastung und Veräußerung von Grundstücken
- das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten
- das Führen von Prozessen und
- das Aufnehmen von Darlehen.
Erteilen der Handlungsvollmacht
Eine Handlungsvollmacht kann erteilt werden durch:
- die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens,
- durch den Prokuristen
- durch andere Handlungsbevollmächtigte, sofern diese berechtigt sind.
Der Gesetzgeber lässt offen, wie der Mitarbeiter bevollmächtigt wird, sodass die Bevollmächtigung auch konkludent erfolgen kann. Aus Beweisgründen ist es empfehlenswert, über die Vollmachterteilung ein Schriftstück aufzusetzen, um auch die Grenzen schriftlich zu fixieren. Im Gegensatz zur Prokura muss die Handlungsvollmacht nicht in das Handelsregister eingetragen werden.
Regelung über den Arbeitsvertrag
Werden in einem Arbeitsvertrag der Aufgabenbereich des Mitarbeiters und seine Funktion konkret beschrieben, ist es aufgrund der Ausführlichkeit sinnvoll, darin auch den Umfang der Handlungsvollmacht festzulegen. Ein separates Schriftstück ist dann entbehrlich, da der Arbeitsvertrag größtmögliche Rechtssicherheit bietet.
Regelung mittels einer Urkunde
Die Handlungsvollmacht kann auch über eine Urkunde ausgestellt werden. Sinnvoll ist, darin die Art der Handlungsvollmacht festzulegen ebenso wie Art und Umfang der Geschäfte und Handlungen, für die der Mitarbeiter bevollmächtigt wird.
Erlöschen der Handlungsvollmacht
Eine Handlungsvollmacht kann erteilt werden und aus unterschiedlichen Gründen erlöschen.
Eine Handlungsvollmacht erlischt, wenn:
- der Vollmachtgeber die Handlungsvollmacht widerruft,
- der bevollmächtigte Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt,
- der Arbeitnehmer die Urkunde zurückgibt, die ihn bevollmächtigt hat. Tut er das nicht, obwohl der das Unternehmen verlässt, kann er auch weiterhin Geschäfte mit Dritten abschließen.
Wodurch sich Prokura und Handlungsvollmacht unterscheiden
Prokura und Handlungsvollmacht unterscheiden sich in diesen Punkten:
Handlungsvollmacht | Prokura | |
---|---|---|
Erteilung | Eine konkludente Erteilung reicht aus; kein Eintrag in das Handelsregister | Wird nur ausdrücklich erklärt; die Erteilung wird in das Handelsregister eingetragen |
Umfang | Der Umfang der Handlungsvollmacht kann von demjenigen, der sie erteilt, gestaltet und bestimmt werden. | Der Umfang der Prokura ist gesetzlich in § 49 HGB konkretisiert |
Handlungsspielraum | Der Handlungsbevollmächtigte darf lediglich einzelne oder bestimmte Rechtshandlungen oder Geschäfte ausführen | Die Prokura berechtigt den Prokuristen, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtshandlungen und Geschäfte auszuführen, die für irgendein Handelsgewerbe anfallen können |
Übertragbarkeit | Mit Zustimmung kann die Handlungsvollmacht übertragen werden. | Die Prokura ist nicht übertragbar. |
Übungsfragen
#1. Es gibt verschiedene Arten von Handlungsvollmachten. Welche kommt am häufigsten zur Anwendung?
#2. Welche Aussage ist falsch?
#3. Wodurch unterscheidet sich die Handlungsvollmacht von der Prokura?
#4. Welchen Nutzen bietet die Handlungsvollmacht?
Ergebnisse
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