Das Lobbyregister ist eine Datenbank, die von jeder Person eingesehen werden kann. Hier werden alle Informationen über die Akteure zusammengetragen, die im Lobbyismus tätig sind. Mit dem Eintrag in das Lobbyregister soll für jeden Bürger nachvollziehbar dargestellt werden, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Verabschiedung neuer Gesetze verantwortlich ist. Welche Angaben in ein Lobbyregister gehören, werden auf nationaler Ebene von jedem Land separat entschieden.
In diesem Text lernst du das Lobbyregister kennen. Wir erklären dir, warum es das Lobbyregister gibt und welche Kernelemente es enthält. Du erfährst, wie das Lobbyregister auf der Ebene der EU funktioniert und welche Kritikpunkte es daran gibt. Abschließend stellen wir dir aktuelle und überholte Transparenzregeln vor. Um deine Kenntnisse zum Lobbyregister zu erweitern, kannst du nach diesem Beitrag einige Übungsfragen beantworten.
Englisch: lobby registry
Inhalt dieser Lektion
Warum solltest dich über ein Lobbyregister informieren?
Das Lobbyregister ist ein Verzeichnis von Interessenvertretern und Lobbyisten, das von jeder Person öffentlich eingesehen werden kann. Hinter den Interessenvertretern und Lobbyisten stehen große Konzerne, die dafür bezahlen, dass die Interessenvertreter und Lobbyisten auf politischen Entscheidungen einwirken.

Ziel ist es, dass bei der Gesetzgebung die Interessen dieser großen Konzerne berücksichtigt werden.
Die Auflistung in dem Lobbyregister zeigt, welche Unternehmen, Verbände, Organisationen und Plattformen regelmäßig politische Einflussnahme nehmen und wie die Gesetzgebung hierdurch beeinflusst werden kann. Wichtig ist, dass auch einzelne Personen in einem Lobbyregister aufgenommen werden können. Dies gilt besonders dann, wenn sie im Auftrag einer Lobbyvereinigung tätig sind.
Welche Angaben sind in einem Lobbyregister vermerkt?
Damit Lobbyisten und Interessenvertreter ihre Angabepflicht für das Lobbyregister erfüllen, müssen sie neben ihren persönlichen Daten auch Informationen über ihre Tätigkeit machen. Ein Unternehmen, das im Lobbyismus aktiv ist, muss z. B. angeben, wie viele Beschäftigte für sie tätig sind, um politische Einflussnahme zu nehmen. Außerdem sind Angaben über die Höhe der jährlichen Lobbyausgaben zu machen und wie diese sich im Verhältnis zu den anderen Personalkosten aufteilen.
Hat ein Unternehmen Spenden oder Zuwendungen bekommen, die den Jahresbetrag von 20.000 Euro überschreiten, müssen diese in dem Jahresabschluss separat aufgeführt werden. Werden die erforderlichen Angaben verweigert, wird das Unternehmen in eine besondere Liste aufgenommen. Die Folge, die sich daraus für das Unternehmen ergibt, ist, dass dem Unternehmen oder einem einzelnen Lobbyisten das Hausrecht verweigert werden kann. Dies bedeutet, dass er nicht als Gasthörer an der Sitzung des Bundestages teilnehmen darf.
Welche Kernelement kennt ein Lobbyregister?
In einem Lobbyregister sind die beiden folgenden Kernelemente enthalten:
- LobbyControl
- Europarat
LobbyControl
LobbyControl ist eine Institution, die die Einhaltung der gesetzlichen Normen bei der Lobbyarbeit im Blick hat. Hierzu gehört die Überprüfung der Daten, die sich als registrierungspflichtige Interessenvertreter oder Lobbyisten zwingend in dem Lobbyregister eintragen müssen. Wer gegen die Eintragungspflicht verstößt, kann mit einem Bußgeld sanktioniert werden.
Europarat
Der Europarat ist für die Ausarbeitung der Richtlinien zuständig, die für das Lobbyregister der Mitgliedsländer in der Europäischen Union verbindlich zu beachten sind. Aus diesen Richtlinien geht z. B. hervor, dass in dem Lobbyregister sowohl die persönlichen Daten als auch die Kontaktdaten enthalten sein müssen. Im Weiteren müssen die Lobbyisten und Interessenvertreter auch Auskunft über die Tätigkeit geben, die mit den Aktivitäten im Lobbyismus in einem engen Zusammenhang steht.
Der Europarat kann auch Empfehlungen aussprechen. Diese betreffen z. B. die Anzahl der Personen, die von einem Unternehmen höchstens mit Aufgaben innerhalb der Lobbyarbeit betraut werden dürfen. Bei Verstößen gegen diese Empfehlungen müssen die Unternehmen mit entsprechenden Sanktionen rechnen.
Wie funktioniert das Lobbyregister EU?
Das Lobbyregister EU wurde im Jahr 2008 eingeführt. Es ist ein Transparenzregister, das die Aktivitäten der Interessenvertreter und Lobbyisten im Blick hat, die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aktiv sind. Mit der Überwachung soll sichergestellt werden, dass die Tätigkeiten der Lobbyisten im Einklang mit der Arbeit der folgenden Institutionen stehen und sie nicht an ihrer Arbeit hindern:
- EU-Parlament
- Europäische Union
- Rat der EU
Damit die Voraussetzungen erfüllt werden, verpflichten sich alle Akteure im Lobbyismus, einen bestimmten Verhaltenskodex abzulegen und diesen während ihrer Tätigkeit einzuhalten. In dem Lobbyregister EU werden nur die neusten Einträge aufgenommen. Ältere Informationen finden sich z. B. auf lobbyfacts.de
Welche Kritik gibt es bei dem Lobbyregister EU?
Zum Lobbyregister EU werden immer wieder auch kritische Stimmen laut. Diese beziehen sich insbesondere auf die Qualität der Daten und die mangelnde Sanktionsbereitschaft der verantwortlichen Behörde.
Die Kritik an der Datenqualität bezieht sich darauf, dass in den vergangenen Jahren viele Einträge im Lobbyregister falsche oder unzureichende Angaben enthalten. Dies würde dazu, dass viele Einträge geändert und andere gelöscht wurden. Allerdings hielt LobbyControl auch dieses Vorgehen für nicht ausreichend.
Weil das Lobbyregister EU keine rechtsverbindlichen Bestimmungen enthält, ist es für die Konsequenzen, die aus einem Verstoß folgen, nicht anwendbar. Im Klartext bedeutet dies, dass den Behörden häufig die rechtlichen Möglichkeiten fehlen, um ein Fehlverhalten zu sanktionieren.
Aktuelle und überholte Transparenzregeln in Deutschland
In Deutschland gab oder gibt es die folgenden Transparenzregeln:
- Bis zum Jahr 2021 wurde eine öffentliche Verbändeliste geführt. Hier konnten sich alle Verbände eintragen, die sich für bestimmte Interessen gegenüber dem Bundestag und des Bundestagsabgeordneten einsetzten.
- Das Abgeordnetengesetz ist noch heute aktiv. Es zeigt die Nebentätigkeiten der Personen auf, die im Deutschen Bundestag tätig sind. Sie müssen auch Auskunft über den Verdienst aus dieser Nebentätigkeit geben.
- Im Jahr 2015 wurde eine Karenzzeit-Regel eingeführt. Hiernach müssen die ehemaligen Angehörigen des Deutschen Bundestages innerhalb von 18 Monaten entsprechende Angaben machen, wenn sie nach ihrem Ausscheiden aus der Politik eine Beschäftigung annehmen, die außerhalb des öffentlichen Dienstes liegt.