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Transferzahlungen

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Die Transferzahlungen gehören zu den Begriffen, die in der Volkswirtschaft verwendet werden. Sie stellen eine Leistung des Staates an einen privaten Haushalt oder an ein Unternehmen dar, die keine direkte Gegenleistung voraussetzen. Wird die Transferzahlung an ein Unternehmen geleistet, bezeichnet man dies in der Volkswirtschaft als Subvention.

In diesem Abschnitt zeigen wir dir, was Transferzahlungen sind. Du erfährst, was sich dahinter verbirgt und aus welchen Gründen sie an einen privaten Haushalt oder ein Unternehmen geleistet werden. Hier zeigen wir dir, welche Arten von Transferzahlungen es gibt und was nicht zu den Transferzahlungen gehört. Um dein Wissen zu den Transferzahlungen zu festigen, kannst du nach diesem Beitrag einige Übungsfragen beantworten.

Englisch: transfer payment

Inhalt dieser Lektion

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  • Was solltest du über Transferzahlungen wissen?
  • Aus welchen Gründen werden staatliche Transferzahlungen geleistet?
  • Welche Arten von Transferzahlungen leistet der Staat?
    • BAföG
    • Elterngeld
    • Kindergeld
    • Sozialhilfe
  • Transferzahlungen an Unternehmen
  • Was zählt nicht zu den Transferzahlungen?
    • Arbeitslosengeld
    • Mutterschaftsgeld
    • Krankengeld
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Was solltest du über Transferzahlungen wissen?

Transferzahlungen stellen im volkswirtschaftlichen Sinn eine Leistung dar, die der Staat an einen privaten Haushalt oder ein Unternehmen leistet. Kennzeichnend für diese Art der Zuwendung ist, dass der Empfänger zu keiner wirtschaftlichen Gegenleistung verpflichtet wird.

Leistet der Staat die Zahlung an einen privaten Haushalt, spricht man von einer Sozialleistung. Erhält ein Unternehmen eine Transferzahlung des Staates, ist von einer Subvention die Rede.

Aus welchen Gründen werden staatliche Transferzahlungen geleistet?

Die Gründe, die dafür sprechen, dass ein Staat Transferzahlungen leistet, liegen nicht in den ökonomischen Zielen. Wäre dies der Fall, würde der Staat eine Gegenleistung verlangen. Weil dies aber keine Voraussetzung ist, die der Empfänger der Transferzahlung erfüllen muss, liegt der Grund in der sozialen Unterstützung.

Der Staat möchte verhindern, dass es einigen Teilen der Gesellschaft schlechter geht als anderen Teilen. Deshalb unterstützt er sie mit Transferzahlungen. Zu den Empfängern gehören neben den Studenten aber auch Menschen, die wegen eines Kindes mit einer höheren finanziellen Belastung rechnen müssen.

Welche Arten von Transferzahlungen leistet der Staat?

Der Staat zahlt an die privaten Haushalte z. B. die folgenden Transferzahlungen:

  • BaföG
  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Sozialhilfe
Transferzahlungen
Transferzahlungen

BAföG

Die Zahlung von BAföG-Leistungen ist im Bundesausbildungsförderungsgesetz geregelt. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, von der Schüler, Auszubildende und Studenten profitieren können. Mit seiner Unterstützung möchte der Staat für alle den Weg zur Bildung freimachen. Die Familiensituation und das Einkommen der Eltern wirken sich auf die Höhe des BAföGs aus.

Das BAföG ist eine Transferleistung, die als individuelle Ausbildungsförderung nach Antragsstellung ausgezahlt wird, wenn es sich bei der Art der Ausbildung um eine solche handelt, die förderungsfähig ist. Schüler erhalten die Leistung als Zuschuss und müssen sie nicht zurückzahlen. Bei Studierenden besteht das BAföG zur Hälfte aus diesem Zuschuss und zur Hälfte aus einem Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss.

Elterngeld

Das Elterngeld erhalten Väter und Mütter von Säuglingen und Kleinkindern. Mit der finanziellen Unterstützung sollen sie ihre Kinder erziehen und betreuen können. Durch das Elterngeld soll die wirtschaftliche Situation von Familien gestärkt werden, wenn diese sich nach der Geburt dafür entscheiden, vorerst nicht oder weniger zu arbeiten.

Das Elterngeld kann in drei Varianten beantragt werden: Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus.

Ob der Anspruch auf Elterngeld durchgesetzt werden kann, hängt von diesen Voraussetzungen ab:

  • Die Eltern betreuen ihr Kind selbst.
  • Das Kind lebt mit dem Antragsstellern in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Der Wohnort der Familie befindet sich in Deutschland.
  • Die Eltern gehen jeweils 32 Stunden oder weniger die Woche arbeiten.

Dabei gilt, dass Elterngeld auch bezogen werden kann, wenn vor der Geburt des Kindes kein Arbeitsverhältnis bestand. Auch getrennt lebende oder getrennt erziehende Eltern können Elterngeld bekommen. Details und aktuelle Ergäntungen zum Elterngeld, beispielsweise zu Einkommensgrenzen, findest du hier: Familienportal

Kindergeld

Das Kindergeld soll die grundlegende Versorgung des Kindes abdecken. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten erhalten es von der Familienkasse. Diese ist an die Agentur der Arbeit angeschlossen. Die finanzielle Unterstützung geht mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Hauptsächlich profitieren hiervon Familien, die über ein kleineres oder ein mittleres Einkommen verfügen.

Beim Kindergeld gilt:

  • Der Betrag ist einkommensunabhängig und für alle Kinder und Familien gleich hoch.
  • Kindergeld wird erst nach erfolgtem Antrag gezahlt, bis zu 6 Monate rückwirkend.
  • Kinder, die noch in Schul- oder Berufsausbildung sind, können auch nach dem 18. Lebensjahr noch Kindergeld erhalten.

Das Kindergeld grenzt sich vom Kinderfreibetrag ab. Diesen erhalten die Eltern, wenn eine Günstigerprüfung des Finanzamts ergibt, dass die Familie besser gestellt ist. Hierzu ist es erforderlich, dass die Eltern eine Einkommensteuererklärung bei ihrem Finanzamt einreichen.

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe ist für jene Menschen da, die sich nicht aus eigener Kraft selbst versorgen können. Sie bildet das letzte Auffangnetz, um die Menschen vor einem sozialen Abstieg und Armut zu schützen. Sozialhilfe wird an Menschen ausgezahlt, die nicht erwerbsfähig sind, also nicht arbeiten können.

Was zur Sozialhilfe fällt, ist im § 27a SGB XII geregelt. Hierzu rechnen insbesondere die finanzielle Unterstützung für Nahrung, Kleidung und Wohnung. Außerdem erhält ein Sozialhilfeempfänger die notwendige Unterstützung bei den Kosten für Körperpflege und Hausrat.

Zur Sozialhilfe gehören diese Leistungen:

  • Grundsicherung im Alter (nicht zu verwechseln mit der Grundrente)
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (vorübergehende Leistung)
  • Bürgergeld (für erwerbsfähige Personen, die keine Arbeit finden oder als Zuschlag für Personen mit geringem Einkommen)

Auch Wohngeld oder Kinderzuschlag gehören zu den Sozialleistungen.

Transferzahlungen an Unternehmen

Die Transferzahlungen an Unternehmen werden als Subventionen bezeichnet. Sie lassen sich in Anpassungs-, Erhaltungs- und Produktivitätshilfen abgrenzen.

Anpassungshilfen werden vom Staat geleistet, um die bestehende Struktur von Unternehmen zu verändern. Mit den Transferzahlungen soll die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen wieder hergestellt werden. Die betroffenen Regionen sollen beim Strukturwandel entlastet werden.

Beispiel
Die neuen Bundesländer profitieren von der Investitionszulage, die den Unternehmen seit der Wiedervereinigung gezahlt werden. Mit den Zuschüssen können die Unternehmen z. B. Ersatzinvestitionen tätigen.

Die Erhaltungshilfen sollen bestimmte Sektoren fördern. Sie beziehen sich z. B. auf den Schiffsbau oder die Landwirtschaft. Dem Staat ist es hierbei wichtig, einen Sektor zu unterstützen, der von sozialer Bedeutung ist.

Produktivitätshilfen kommen insbesondere der verarbeitenden Industrie zugute. Mit der finanziellen Unterstützung soll der Produktivitätsfortschritt eines Unternehmens unterstützt werden. Der Staat möchte hiermit zukunftsweisenden Branchen unter die Arme greifen. Hierzu zählen alle Unternehmen, die in der Energietechnik oder im Umweltbereich tätig sind.

Für Subventionen gilt dasselbe wie für Sozialleistungen. Die Unternehmen sind nicht verpflichtet, die Zahlungen an den Staat zurückerstatten. Eine Ausnahme gilt hier nur, wenn einem Unternehmen ein Subventionsbetrug nachgewiesen werden kann.

Was zählt nicht zu den Transferzahlungen?

Zu den Transferzahlungen des Staates zählen nicht die Leistungen aus der Sozialversicherung, weil die Beiträge von Arbeitnehmern und Selbstständigen eine Gegenleistung der Zahlung darstellen.

Zu den staatlichen Leistungen, die nicht den Transferzahlungen zuzuordnen sind, gehören:

  • Arbeitslosengeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Krankengeld

Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld erhältst du, wenn du arbeitslos wirst. Aus steuerrechtlicher Sicht gehört es zu den “Lohnersatzleistungen”. Lohnersatzleistungen sind nicht steuerpflichtig. Sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass der Bezug von Arbeitslosengeld indirekt zu einer Steuerbelastung führt. Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehört, dass du dich arbeitslos meldest und bis zu 15 Wochenstunden arbeiten gehen könntest.

Die Bezugsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. So erhältst du bis zu sechs Monaten Arbeitslosengeld, wenn du innerhalb der letzten 30 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hast. Ab einem Alter von 50 kannst du das Arbeitslosengeld für mindestens 24 Monate beziehen. Davor endet der Bezugsraum nach spätestens zwölf Monaten.

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld kann jede werdende Mutter für den Zeitraum vor und nach der Geburt beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Frau nicht arbeitslos ist und in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist. Das Mutterschaftsgeld wird von den Krankenkassen ausbezahlt. Zusätzlich kann der Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers geltend gemacht werden. Dieser wird zusätzlich zu dem Mutterschaftsgeld geleistet.

Krankengeld

Das Krankengeld stellt ebenso wie das Mutterschaftsgeld und das Arbeitslosengeld eine “Lohnersatzleistung” dar. Es handelt sich hierbei nicht um eine Transferzahlung des Staates, weil die Zahlung nur geleistet wird, wenn zuvor Beiträge in die Krankenversicherung erfolgt sind.

Der Anspruch auf Krankengeld kann erst geltend gemacht werden, wenn ein Arbeitnehmer länger als 6 Wochen (genau 42 Tage) krank ist. Voraussetzung ist außerdem, dass der Arbeitnehmer immer für dieselbe Erkrankung krankgeschrieben wurde. Vor dem Ablauf der 6-Wochenfrist ist der Arbeitgeber für die Entlohnung des Arbeitnehmers zuständig. Seine Auslagen kann er sich bis zu einem bestimmten Prozentsatz – in der Regel 70 oder 80 % – von der Krankenkasse des Arbeitnehmers erstatten lassen. Der Bezug des Krankengeldes ist steuerfrei. Hier muss aber ebenfalls der Progressionsvorbehalt beachtet werden.

Übungsfragen

 

#1. In welchem Sachgebiet spielen Transferzahlungen eine Rolle?

#2. Was ist das Kennzeichen einer Transferzahlung?

#3. Wer bekommt eine Subvention als staatliche Transferzahlung?

#4. Wer gehört nicht zu den Empfängern von Sozialleistungen?

#5. Welches Unternehmen profitiert von Produktivitätshilfen?

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