BWL-Lexikon.de
  • Home
  • Grundlagen
    • Aufbau eines Betriebs
    • Definitionen
    • Organisation
    • Personalwirtschaft
    • Planung und Entscheidung
    • Produktionsfaktoren
    • Unternehmensführung
  • BWL
    • Rechtsformen
    • Rechnungswesen
      • Finanzbuchhaltung
      • Kostenarten
      • Jahresabschluss
    • Marketing
    • Logistik
      • Logistik Kennzahlen
      • Beschaffung
      • Lagerverfahren
      • Materialarten
    • Kennzahlen
      • Bilanzkennzahlen
      • Produktivitätskennzahlen
      • Rentabilitätskennzahlen
      • Kennzahlen der GuV
  • VWL
    • Makroökonomie
    • Mikroökonomie
  • Fehler gefunden?

Du bist hier: Startseite » Alle Lektionen » Investition & Finanzierung » Finanzierung » Außenfinanzierung » Tratte

Tratte

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Der Tratte ist eine besondere Form des Wechsels. Als gezogener Wechsel grenzt er sich von dem eigenen Wechsel (Solawechsel) ab. Kennzeichnet ist, dass der Aussteller den Schuldner mit der Ausstellung eines Wechsels zu einer Zahlung verpflichtet.

In diesem Abschnitt stellen wir dir den Tratte vor. Du erfährst, was der Tratte ist und welche Beteiligten die Sonderform eines Wechsels kennt. Nachdem du weißt, auf welcher rechtlichen Grundlage der Tratte beruht, stellen wir dir abschließend weitere Formen des Wechsels vor. Damit du deine Kenntnisse zu dem Tratte erweitern kannst, beantwortest du nach diesem Text einige Übungsfragen.

  • Synonym: gezogener Wechsel
  • Akronym: Eigenwechsel (Solawechsel)

Inhalt dieser Lektion

Toggle
  • Was solltest du über den Tratte wissen?
  • Wer sind die Beteiligten einer Tratte?
    • Trassant
    • Trassat
  • Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht der Tratte?
  • Welche Formen des Wechsels werden unterschieden?
    • Tageswechsel
    • Nachsichtwechsel
    • Datowechsel
    • Sichtwechsel
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Was solltest du über den Tratte wissen?

Die Tratte ist eine bestimmte Form des Wechsels, mit dem der Gläubiger den Schuldner einer Forderung zur Zahlung verpflichten kann. Dabei erfüllt die Tratte gleichzeitig die Kriterien eines Zahlungsmittels und eines Finanzierungsinstruments.

Der Tratte gilt als Zahlungsmittel, weil die Summe, dem Zahlungsempfänger zur Verfügung steht, sobald das Papier von dem Wechselbezieher unterschrieben wurde. Als Eigentümer kann der Wechselnehmer den Tratte z. B. an einen eigenen Gläubiger weitergeben oder selbst bei der Bank einlösen.

Beispiel
Das Unternehmen A hat gegenüber einem Kunden B eine Forderung, die mit der Vereinbarung einer Tratte beglichen werden soll. Hierzu erstellt das Unternehmen A am 5. Februar 2023 einen Wechsel über 5.000 Euro, der bis zum 31. März erfüllt sein muss. Mit der Unterschrift des B wird der Tratte für den Schuldner B am 5. März verbindlich. Zu diesem Zeitpunkt ist das Unternehmen A Eigentümer des Tratte. Man verwendet das Geld, um gegenüber einem eigenen Gläubiger eine Zahlungsverpflichtung zu erfüllen.

Der gezogene Wechsel stellt gleichzeitig ein Kreditinstrument dar, weil die Zahlungsverpflichtung zu einem bestimmten Datum erfüllt werden muss. Keine Voraussetzung ist, dass der Aussteller des Wechsels mit dem Zahlungsempfänger identisch sein muss. Wird der Wechsel für einen anderen Gläubiger ausgestellt, wird dieser als Wechselnehmer bezeichnet. Der Schuldner muss seine Zahlungsverpflichtung dann gegenüber ihm erfüllen.

Tratte: Ablauf eines Wechsels
Tratte: Ablauf eines Wechsels

Wer sind die Beteiligten einer Tratte?

Die Beteiligten einer Tratte sind die folgenden Personen:

  • Trassant
  • Trassat

Trassant

Als Trassant wird der Aussteller eines Tratte bezeichnet. Er nutzt das Mittel des gezogenen Wechsels, um gegenüber einem Schuldner eine Zahlungsforderung durchzusetzen. Hat der Trassat seine Unterschrift unter den Wechsel geleistet, akzeptiert er den Tratte. Damit wird er zum Eigentümer oder Inhaber des Wechselpapiers. Als Eigentümer kann er mit dem Tratte nach Belieben verfahren. Dies heißt z. B. dass der Trassant den Wechsel an einen eigenen Gläubiger weitergibt oder bei einer Bank einlöst, um sofort über mehr Liquidität zu verfügen. Alternativ steht ihm auch das Recht zu, den Wechsel direkt nach der Unterschrift weiterzuveräußern.

Trassat

Der Trassat ist der zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages Verpflichtete. Stellt der Trassant den Wechsel für sich selbst aus, muss der Schuldner seine Verbindlichkeit gegenüber ihm erfüllen. Bestimmt der Trassant als Gläubiger eine andere Person, nimmt diese bei dem Rechtsgeschäft die Stellung des Wechselnehmers ein. Dieser kann seine Forderung gegen den Trassat mit dem Tratte durchsetzen.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht der Tratte?

Der Tratte findet seine rechtlichen Wurzeln in dem Wechselgesetz. Im Artikel 1 des Wechselgesetzes ist die Tratte definiert. Hiernach muss der Tratte eine unbedingte Zahlungsanweisung erhalten, die von einer bestimmten Person (Bezogener) zu leisten ist. Als weitere Voraussetzung nennt Artikel 1 des Wechselgesetzes, dass in der Tratte die Fälligkeit, der Erfüllungsort und den Namen des Begünstigten erhalten soll. Letztlich ist es wichtig, dass das Datum der Vereinbarung vermerkt ist und dass der Zahlungsverpflichtende den Tratte mit seiner Unterschrift anerkennt.

Welche Formen des Wechsels werden unterschieden?

Neben dem Tratte kennt das deutsche Wechselrecht die folgenden Formen des Wechsels:

  • Tageswechsel
  • Nachsichtwechsel
  • Datowechsel
  • Sichtwechsel

Tageswechsel

Mit einem Tageswechsel vereinbaren die beteiligten Parteien eines Wechsels, dass dieser zu einem bestimmten Datum fällig werden soll. Der Schuldner muss seine Zahlungsverpflichtung bis zu diesem Tag erfüllen.

Nachsichtwechsel

Beim Nachsichtwechsel wird die Zahlungsverpflichtung fällig, sobald eine bestimmte Frist abgelaufen ist. Diese Frist muss in dem Wechsel vermerkt sein.

Datowechsel

Im Datowechsel bestimmen der Trassant und der Trassat, dass der Wechsel nach Ablauf einer bestimmten Zeit fällig wird und von dem Schuldner eingelöst werden muss.

Sichtwechsel

Wird ein Sichtwechsel vereinbart, haben die beteiligten Parteien festgelegt, dass der Wechsel bei Sicht fällig wird. Sicht bedeutet in diesem Zusammenhang die Vorlage beim Schuldner. Dieser muss die Forderung unverzüglich erfüllen.

Übungsfragen

 

#1. Was ist ein Tratte?

#2. Welche gesetzliche Voraussetzung ist für die Erfüllung eines gezogenen Wechsels nicht erforderlich?

#3. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert der Tratte?

#4. Welche Form des Wechsels gibt es im deutschen Wechselrecht nicht?

Vorherige
Fertig

Ergebnisse

Share your score!
Tweet your score!
Share to other

FAQ zum Tratte

Die Tratte ist eine Sonderform des Wechsels. Dieser trägt die Eigenschaften eines Kredits und eines Zahlungsmittels in sich.

Als Zahlungsmittel kann der Wechsel deshalb bezeichnet werden, weil der Wechselinhaber gegenüber dem anderen Beteiligten den Anspruch auf eine bestimmte Summe geltend machen kann. Für die Geltendmachung dieses Anspruchs ist es nicht notwendig, dass der Aussteller des Wechsels und der Wechselinhaber identisch sind.

Der Wechsel kann als Kreditmittel eingesetzt werden, weil die auf dem Papier vermerkte Summe in der Regel zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig wird. Die Tratte erfüllt die Voraussetzungen eines Dreieckgeschäfts, weil der Aussteller des Wechsels auch mit dem Zahlungsempfänger nicht identisch sein muss.

Wechsel – wie z. B. der Tratte – stellen eine unbedingte Zahlungsanweisung dar. Der Aussteller des Wechsels verpflichtet sich gegenüber seinem Gläubiger, einen bestimmten Zahlungsbetrag innerhalb einer vorgegebenen Frist zu zahlen. Damit kann der Gläubiger als Eigentümer des Wechsels angesehen werden. Was mit dem Wechsel noch bestimmt wird, ist der Ort, an dem die Zahlungsverpflichtung zu erfüllen ist.

Das Besondere an dem Wechsel ist, dass der Zahlungsempfänger in der Zeit, bis dieser eingelöst wird, mit dem Wechsel arbeiten kann. Weil er der Eigentümer ist, kann er den Wechsel z. B. weiterveräußern oder diesen an einen eigenen Gläubiger weitergeben. Alternativ löst er den Wechsel bei der Bank ein, um seine eigene Liquidität zu stützen.

Neben der Tratte, die eine besondere Form des Wechsels darstellt, gibt es weitere Formen des Wechsels. Dies sind der Tagwechsel, der Datowechsel, der Nachsichtwechsel und der Sichtwechsel.

Überdies grenzt sich der gezogene Wechsel – auch als Tratte bekannt – von dem Solawechsel ab. Der Solawechsel ist auch als eigener Wechsel bekannt, weil der Aussteller sich hiermit selbst zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages verpflichtet.

Der gezogene Wechsel ist eine besondere Form des Wechsels, bei dem es sich für den Schuldner um eine unbedingte Zahlungsanweisung handelt. Diese muss er gegenüber dem Gläubiger erfüllen. Die Zahlungsanweisung erhält der Schuldner mit der Tratte, die vom Gläubiger der Zahlungsforderung ausgestellt wird. Wichtig ist, dass der Schuldner – auch als Wechselbezieher bezeichnet – seine Zahlungsverpflichtung mit einer Unterschrift unter den Wechsel anerkennt. Verweigert der Schuldner die Zahlung, ist der Wechsel nicht rechtskräftig.

Ein Wechsel – wozu auch der Tratte gehört – ist ein Dokument, mit dem die beteiligten Parteien ein Zahlungsversprechen vereinbaren. Das Besondere an dem Wechsel ist, dass das Zahlungsversprechen zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden muss. Die beteiligten Parteien bei einem Wechsel werden als Trassant und Trassat bezeichnet.

Der Trassant fungiert als Aussteller des Wechsels. Als Trassat tritt diejenige Person bei einem Wechsel in Erscheinung, die die Zahlungsverpflichtung erfüllen muss. Buchhalterisch spielt der Wechsel nur für große Kapitalgesellschaften eine Rolle, die die strengen Buchhaltungsvorschriften des HGB beachten müssen. Diese weisen den Wechsel mit einer bestimmten Buchung als separaten Posten in ihrer Bilanz aus.

Könnte dich auch interessieren:

Diskontkredit

Diskontkredit

Ein Diskontkredit beschreibt einen Kredit mit kurzer Laufzeit, der einem Unternehmen durch eine Bank gewährt wird, indem das Kreditinstitut einen … weiterlesen >>

Akzeptkredit: Mittel- und kurzfristige Fremdfinanzierung

Akzeptkredit

Bei einem Akzeptkredit kommt es zu einem Wechselgeschäft zwischen dem Kreditnehmer und der Bank. Damit weicht diese Art des Kredites … weiterlesen >>

Abwicklung des Dokumentenakkreditivs

Dokumentenakkreditiv

Bei einem Dokumentenakkreditiv handelt es sich um eine vertraglich festgelegte Zahlungsverpflichtung einer Bank. Diese wird im Auftrag, für Rechnung und … weiterlesen >>

Außenfinanzierung: Fremdfinanzierungsformen

Außenfinanzierung

Bei der Außenfinanzierung handelt es sich um eine Marktfinanzierung, bei der das Kapital von außen über den Kapitalmarkt auf die … weiterlesen >>

Forfaitierung: Ablauf als Schema

Forfaitierung

Forfaitierung stellt einen Forderungsverkauf dar, insbesondere an Kunden mit Sitz im Ausland. Die Ankäufer dieser Forderungen (Forfaiteure) sind in der … weiterlesen >>

Nichts passendes dabei?

Erkunde andere Fachbereiche oder benutze die Suchfunktion. Falls Du keine Antwort auf Deine Frage findest, schick uns gerne eine Nachricht, wir versuchen dann passenden Content für Dich zu schaffen.

Zur Übersicht
Oder lieber die Suche benutzen?
  • Eselsbrücke
  • |
  • Buchungssatz
  • |
  • Formeln
  • |
  • Beispiele
  • |
  • Grafiken
  • |
  • Definition
  • |
  • Übungsfragen
  • © BWL-Lexikon.de
  • Datenschutz
  • Impressum
Cookie Einstellungen
Fehler gefunden?

Danke, dass du dir die Zeit nimmst, uns dein Feedback zu geben. Bitte beschreibe so genau wie möglich wo du einen Fehler gefunden hast.