Der Tratte ist eine besondere Form des Wechsels. Als gezogener Wechsel grenzt er sich von dem eigenen Wechsel (Solawechsel) ab. Kennzeichnet ist, dass der Aussteller den Schuldner mit der Ausstellung eines Wechsels zu einer Zahlung verpflichtet.
In diesem Abschnitt stellen wir dir den Tratte vor. Du erfährst, was der Tratte ist und welche Beteiligten die Sonderform eines Wechsels kennt. Nachdem du weißt, auf welcher rechtlichen Grundlage der Tratte beruht, stellen wir dir abschließend weitere Formen des Wechsels vor. Damit du deine Kenntnisse zu dem Tratte erweitern kannst, beantwortest du nach diesem Text einige Übungsfragen.
- Synonym: gezogener Wechsel
- Akronym: Eigenwechsel (Solawechsel)
Was solltest du über den Tratte wissen?
Die Tratte ist eine bestimmte Form des Wechsels, mit dem der Gläubiger den Schuldner einer Forderung zur Zahlung verpflichten kann. Dabei erfüllt die Tratte gleichzeitig die Kriterien eines Zahlungsmittels und eines Finanzierungsinstruments.
Der Tratte gilt als Zahlungsmittel, weil die Summe, dem Zahlungsempfänger zur Verfügung steht, sobald das Papier von dem Wechselbezieher unterschrieben wurde. Als Eigentümer kann der Wechselnehmer den Tratte z. B. an einen eigenen Gläubiger weitergeben oder selbst bei der Bank einlösen.
Der gezogene Wechsel stellt gleichzeitig ein Kreditinstrument dar, weil die Zahlungsverpflichtung zu einem bestimmten Datum erfüllt werden muss. Keine Voraussetzung ist, dass der Aussteller des Wechsels mit dem Zahlungsempfänger identisch sein muss. Wird der Wechsel für einen anderen Gläubiger ausgestellt, wird dieser als Wechselnehmer bezeichnet. Der Schuldner muss seine Zahlungsverpflichtung dann gegenüber ihm erfüllen.
Wer sind die Beteiligten einer Tratte?
Die Beteiligten einer Tratte sind die folgenden Personen:
- Trassant
- Trassat
Trassant
Als Trassant wird der Aussteller eines Tratte bezeichnet. Er nutzt das Mittel des gezogenen Wechsels, um gegenüber einem Schuldner eine Zahlungsforderung durchzusetzen. Hat der Trassat seine Unterschrift unter den Wechsel geleistet, akzeptiert er den Tratte. Damit wird er zum Eigentümer oder Inhaber des Wechselpapiers. Als Eigentümer kann er mit dem Tratte nach Belieben verfahren. Dies heißt z. B. dass der Trassant den Wechsel an einen eigenen Gläubiger weitergibt oder bei einer Bank einlöst, um sofort über mehr Liquidität zu verfügen. Alternativ steht ihm auch das Recht zu, den Wechsel direkt nach der Unterschrift weiterzuveräußern.
Trassat
Der Trassat ist der zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages Verpflichtete. Stellt der Trassant den Wechsel für sich selbst aus, muss der Schuldner seine Verbindlichkeit gegenüber ihm erfüllen. Bestimmt der Trassant als Gläubiger eine andere Person, nimmt diese bei dem Rechtsgeschäft die Stellung des Wechselnehmers ein. Dieser kann seine Forderung gegen den Trassat mit dem Tratte durchsetzen.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht der Tratte?
Der Tratte findet seine rechtlichen Wurzeln in dem Wechselgesetz. Im Artikel 1 des Wechselgesetzes ist die Tratte definiert. Hiernach muss der Tratte eine unbedingte Zahlungsanweisung erhalten, die von einer bestimmten Person (Bezogener) zu leisten ist. Als weitere Voraussetzung nennt Artikel 1 des Wechselgesetzes, dass in der Tratte die Fälligkeit, der Erfüllungsort und den Namen des Begünstigten erhalten soll. Letztlich ist es wichtig, dass das Datum der Vereinbarung vermerkt ist und dass der Zahlungsverpflichtende den Tratte mit seiner Unterschrift anerkennt.
Welche Formen des Wechsels werden unterschieden?
Neben dem Tratte kennt das deutsche Wechselrecht die folgenden Formen des Wechsels:
- Tageswechsel
- Nachsichtwechsel
- Datowechsel
- Sichtwechsel
Tageswechsel
Mit einem Tageswechsel vereinbaren die beteiligten Parteien eines Wechsels, dass dieser zu einem bestimmten Datum fällig werden soll. Der Schuldner muss seine Zahlungsverpflichtung bis zu diesem Tag erfüllen.
Nachsichtwechsel
Beim Nachsichtwechsel wird die Zahlungsverpflichtung fällig, sobald eine bestimmte Frist abgelaufen ist. Diese Frist muss in dem Wechsel vermerkt sein.
Datowechsel
Im Datowechsel bestimmen der Trassant und der Trassat, dass der Wechsel nach Ablauf einer bestimmten Zeit fällig wird und von dem Schuldner eingelöst werden muss.
Sichtwechsel
Wird ein Sichtwechsel vereinbart, haben die beteiligten Parteien festgelegt, dass der Wechsel bei Sicht fällig wird. Sicht bedeutet in diesem Zusammenhang die Vorlage beim Schuldner. Dieser muss die Forderung unverzüglich erfüllen.
Übungsfragen
#1. Was ist ein Tratte?
#2. Welche gesetzliche Voraussetzung ist für die Erfüllung eines gezogenen Wechsels nicht erforderlich?
#3. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert der Tratte?
#4. Welche Form des Wechsels gibt es im deutschen Wechselrecht nicht?
Ergebnisse
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