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Syndizierung

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Syndizierung bedeutet, dass sich mehrere Banken zu einem Konsortium zusammenschließen, um die Vergabe von Krediten gemeinsam zu organisieren. Diese Kredite werden als Konsortialkredite behandelt. Alternativ wird die Syndizierung mit der Bildung eines Konsortiums in Zusammenhang gebracht, das die Emission von Wertpapieren unterstützt.

In diesem Beitrag zeigen wir dir, was sich hinter der Syndizierung verbirgt. Hier erklären wir dir, wie ein syndizierter Vertrag funktioniert und was bei der Emission von Wertpapieren zu beachten ist, die von einem Konsortium aus verschiedenen Banken unterstützt wird. Um dein Wissen zur Syndizierung zu aktualisieren, kannst du nach diesem Beitrag einige Übungsfragen beantworten.

Englisch: syndication

Inhalt dieser Lektion

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  • Was solltest du über die Syndizierung wissen?
  • Wie läuft ein Konsortialkredit ab?
    • Innenkonsortium
    • Außenkonsortium
  • Wie funktioniert ein syndizierter Vertrag?
  • Was ist bei der Emission von Wertpapieren zu beachten?
    • Übernahmekonsortium
    • Begebungskonsortium
    • Einheitskonsortium
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Was solltest du über die Syndizierung wissen?

Die Syndizierung kann gleichgesetzt werden mit einem Zusammenschluss von Banken. Hierbei entsteht ein Konsortium, das Kredite vergibt oder die Emissionen von Wertpapieren unterstützt. Der Hintergrund des Syndizierens besteht darin, bestehende Risiken zu teilen und von dem Fachwissen der einzelnen Konsorten zu profitieren.

Zu den größten Risiken bei der Vergabe von Krediten rechnet das Ausfallrisiko. Dieses tritt ein, wenn ein Kreditnehmer sich finanziell nicht mehr dazu in der Lage sieht, die ausstehenden Kreditraten zu den Fälligkeitsterminen zu tilgen. Für diesen Fall muss der Kreditgeber sich selbst absichern. Dies geschieht durch die Bildung eines Konsortiums.

Beispiel
Ein international agierendes Unternehmen benötigt einen Millionenkredit, um einen Auftrag im Ausland termingerecht durchzuführen. Die Bank, bei der Kredit beantragt wird, ist Teil eines Konsortiums. Das Risiko eines Forderungsausfalls seitens des Kreditgebers verteilt sich auf alle Banken, die als Konsorten an diesem Zusammenschluss beteiligt sind. Damit das Ausfallrisiko minimiert werden kann, stellt jeder Konsorte seine Erfahrung und sein Fachwissen zur Verfügung.

In gleicher Weise wie bei der Vergabe von Krediten kann die Gefahr eines finanziellen Verlusts auch bei der Platzierung von Neuemissionen nicht ausgeschlossen werden. Bereitet eine Bank diese Emission vor, muss sie damit rechnen, dass die Emission nicht, wie gewünscht, platziert werden kann. Die Ursachen können unterschiedlich sein. Denn bei der Platzierung von Unternehmen spielen neben den Verhältnissen auf dem Finanzmarkt noch andere Sachverhalte eine Rolle. Hierzu zählen die Konjunktur der eigenen Volkswirtschaft und weltpolitische Ereignisse.

Um die Risiken bei einem Emissionsgeschäft so gering wie möglich zu halten, schließen sich mehrere Banken zu einem Emissionskonsortium zusammen.

Wie läuft ein Konsortialkredit ab?

Der Konsortialkredit fußt auf der Grundlage eines Mustervertragswerks. Hiermit ist es möglich, die unterschiedlichen Bedürfnisse des Kreditnehmers und des Kreditgebers individuell zu vereinbaren. Hierdurch verschaffen sich alle Beteiligten eine höhere Sicherheit, die im Hinblick auf die eigene Liquidität eine tragende Rolle spielt.

Syndizierung: Konsortialkredit
Syndizierung: Konsortialkredit

An dem Konsortialkredit sind mindestens zwei Banken (Kreditgeber) und der Kreditnehmer beteiligt. Eine der Banken übernimmt die Rolle des Konsortialführers. Bei dieser wird der Konsortialkredit vereinbart. Der Konsortialführer gibt den Auftrag an die anderen Banken weiter. Die Kreditsumme wird von dem Konsortium gemeinsam vergeben.

Das Konsortium wird als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft) geführt. Dies bedeutet, dass alle Konsorten gesamtschuldnerisch haften und auch für die Verbindlichkeiten der anderen Beteiligten einstehen müssen.

Unterschieden wird zwischen den beiden folgenden Arten eines Konsortiums:

  • Innenkonsortium
  • Außenkonsortium

Innenkonsortium

Bei dem Innenkonsortium wird der gesamte Konsortialkredit über den Konsortialführer abgewickelt. Zu den anderen Konsorten hat der Kreditnehmer keinen Kontakt. Etwaige Ansprüche der Konsorten können nur gegenüber dem Konsortialführer geltend gemacht werden.

Außenkonsortium

Bei dem Außenkonsortium treten die beteiligten Konsorten auch im Außenverhältnis gemeinsam auf. Hier können die Forderungen auch direkt gegenüber dem Kreditnehmer gestellt werden.

Wie funktioniert ein syndizierter Vertrag?

In der Regel sind an der Überlassung von Geldmitteln in der Form eines Kredites zwei Parteien beteiligt. Dies sind der Kreditnehmer und der Kreditgeber. Bei einem syndizierten Vertrag wird anstelle der einzelnen Bank ein Bankenkonsortium aktiv.

Syndizierte Verträge werden in der Regel vereinbart, wenn es sich um ein großvolumiges Finanzvolumen handelt.

Was ist bei der Emission von Wertpapieren zu beachten?

Um das Platzierungsrisiko bei der Emission von Aktien oder anderen Wertpapieren zu vermeiden, wird ein Emissionskonsortium gegründet. Dieses Emissionskonsortium besteht in der Regel aus mehreren Kreditinstituten. Kennzeichnend ist, dass alle Banken dasselbe Ziel verfolgen. Hierbei geht es darum, die Emission eines privaten Anlegers oder eines institutionellen Anlegers im Sinne des Kunden auf dem Finanzmarkt zu platzieren.

Ein Emissionskonsortium kann auf den drei folgenden Wegen agieren:

  • Übernahmekonsortium
  • Begebungskonsortium
  • Einheitskonsortium

Übernahmekonsortium

Bei dem Übernahmekonsortium werden die Wertpapiere eines Unternehmens fest in den eigenen Bestand übernommen. Als Ausgleich wird die Zahlung einer Gebühr vereinbart. Dieser Vorgang wird als “Hard Underwriting” bezeichnet. Dabei wird dem Emittenten vorab ein fester Kaufpreis zugesichert. Ob die Emission wie gewünscht platziert werden kann, ist für die Festlegung des Kaufpreises nicht relevant.

Begebungskonsortium

Das Begebungskonsortium kennzeichnet sich dadurch, dass das Emissionskonsortium nur kommissarisch für den Emittenten tätig wird. Das Emissionskonsortium ist zwar für den Vertrieb der Emission verantwortlich. Für eine gute Platzierung muss es aber nicht sorgen. Das Platzierungsrisiko verbleibt weiter bei dem Emittenten.

Einheitskonsortium

Das in Deutschland am meisten verbreitete Einheitskonsortium bildet eine Kombination aus dem Übernahmekonsortium und dem Begebungskonsortium. Dabei übernehmen die im Wege der Syndizierung verbundenen Banken die Emission, um sie anschließend an einen anderen Investor weiterzuveräußern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Emissionen bereits platziert sind. Nicht platzierte Emissionen werden von dem Emissionskonsortium nicht weiter veräußert, sondern zunächst in den eigenen Bestand übernommen.

Übungsfragen

 

#1. Was entsteht bei der Syndizierung?

#2. Wozu wird die Syndizierung genutzt?

#3. Wie viele Banken sind mindestens an einem Konsortialkredit beteiligt?

#4. Wann werden syndizierte Verträge vereinbart?

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