Nennwertaktien geben den Nenn- oder Nominalwert eines Wertpapiers wieder. Als Mindestnennwert schreibt das Aktienrecht in § 8 Absatz 2 Satz 1 AktG (Aktiengesetz) der Aktiengesellschaft einen Betrag von 1 EUR vor. Nennwertaktien, die unter 1 EUR liegen sind nichtig. Nennwertaktien stellen das Grundkapital einer AG dar, wenn ihr Wert mit der Anzahl aller ausgegeben Aktien multipliziert wird.
In dieser Lektion stellen wir dir die Nennwertaktie vor. Du lernst die Bedeutung der Nennwertaktie kennen und erfährst, welche Fälle bei der Ausgabe von Nennwertaktien zu beachten sind. Wir informieren dich über das Gegenstück zur Nennwertaktie und geben dir abschließend einen Überblick über die Besonderheit des § 8 Absatz 1 AktG. Um dein Wissen zu vertiefen, kannst du nach dem Beitrag einige Übungsfragen beantworten.
- Englisch: nominal value share
- Synonym: Nennbetragsaktie
Welche Relevanz hat die Nennwertaktie?
Aktien lassen sich nach den folgenden Kriterien unterscheiden:
- Beteiligungsform
- Verbriefung
- Übertragung

Nennwertaktien und Stückaktien gehören zu den Aktien, die nach der Beteiligungsform eingeteilt werden. Eine Nennwertaktie gibt den Nennwert der Beteiligung an. Lautet eine Nennwertaktie z.B. auf 10 EUR und besitzt der Aktionär 10 Aktien, beträgt sein Anteil am Grundkapital der AG 100 EUR.
Was ist bei der Ausgabe von Nennbetragsaktien zu beachten?
Bei der Ausgabe von Nennbetragsaktien können die drei folgenden Fälle unterschieden werden:
- Pari Emission
- Über-Pari-Emission
- Unter-Pari-Emission
Pari Emission
Die Pari-Emission spielt aktienrechtlich bei der Ausgabe von jungen Aktien eine Rolle. Junge Aktien gibt eine Aktiengesellschaft z.B. aus, nachdem die Hauptversammlung eine Erhöhung des Grundkapitals beschlossen hat. Pari-Emission bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aktiengesellschaft die jungen Aktien genau zu dem Nennwert ausgibt, den die Altaktien hatten.
Über-Pari-Emission
Über-Pari-Emission bedeutet, dass die jungen Aktien einen höheren Nennbetrag haben als die Altaktien. Hierdurch entsteht ein Unterschiedsbetrag, den das Aktienrecht als Agio bezeichnet. Die AG begründet die Differenz mit dem höheren Verwaltungsaufwand, der dem Unternehmen bei der Ausgabe der jungen Aktien und der Kapitalerhöhung entsteht.
Unter-Pari-Emission
Analog liegt der Nennbetrag junger Aktien bei der Unter-Pari- Emission unter dem Wert der Altaktien. Dies ist jedoch mit den Bestimmungen des deutschen Aktienrechts nicht vereinbar.
Stückaktie: das Gegenstück zur Nennwertaktie
Nennwertaktien geben den Wert einer Aktie wieder. Das Gegenstück hierzu bildet die Stückaktie. Eine Stückaktie hat keinen Nennwert. Dennoch ist der Stückaktionär ebenso wie der Nennwertaktionär am Grundkapital der Aktiengesellschaft beteiligt. Sein Anteil wird in einem prozentualen Wert ausgedrückt.
Die Besonderheit des § 8 Absatz 1 AktG
Das Aktienrecht schreibt in § 8 Absatz 1 AktG vor, dass Aktien entweder als Nennbetragsaktien oder als Stückaktien ausgegeben werden können. Eine Emission beider Aktienarten nebeneinander ist nach dem deutschen Aktienrecht unzulässig.
Übungsfragen
#1. Wie hoch muss der Mindestnennwert einer Nennbetragsaktie sein?
#2. Wie ist die korrekte Bezeichnung für das Kapital einer Aktiengesellschaft?
#3. Was bedeutet Pari-Emission?
#4. Was ist der entscheidende Unterschied zwischen einer Nennwertaktie und einer Stückaktie?
#5. Eine neue AG möchte das Grundkapital von 50.000 EUR in Form von Aktien finanzieren. Welches Vorgehen ist nach dem deutschen Aktienrecht unzulässig?
Ergebnisse
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