Schließen sich zwei oder mehrere gleichberechtigte Unternehmen für einen befristeten Zeitraum zu einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit zusammen, bilden sie ein Konsortium. Für die Bildung eines Konsortiums ist entscheidend, dass es sich bei den beteiligten Unternehmen um juristische Personen handelt und die gemeinsame Zusammenarbeit für einen bestimmten Zeitraum gelten soll.
In diesem Beitrag behandeln wir das Konsortium. Du erfährst, was zur Bildung eines Konsortiums erforderlich ist und auf welchen Rechtsgrundlagen diese Form des Unternehmenszusammenschlusses beruht. Wir zeigen dir, welche Arten von Konsortien unterschieden werden können. Abschließend stellen wir dir unterschiedliche Formen von Konsortien vor. Zur Festigung deiner Kenntnisse kannst du nach dem Text einige Übungsfragen beantworten.
Englisch: consortium
Was solltest du über das Konsortium als Rechtsform wissen?
Ein Konsortium entsteht, wenn zwei gleichberechtigte Unternehmen sich zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu erfüllen. Ist das wirtschaftliche Ziel erreicht, wird das Konsortium wieder beendet.
Die beiden beteiligten Unternehmen bleiben rechtlich und wirtschaftlich absolut eigenständig. Mit dem gemeinsamen Zusammenschluss geht ein Unternehmen z.B. nicht die Verpflichtung ein, für die Verbindlichkeiten des anderen Unternehmens einzustehen. Die Zusammenarbeit bezieht sich einzig und allein darauf, ein gemeinsames Projekt erfolgreich abzuschließen. Insofern kann das Konsortium als eine besondere Form des Joint-Ventures angesehen werden.
Konsortialvertrag
Hinsichtlich der Art der Zusammenarbeit muss ein Konsortium keine rechtlichen Vorgaben erfüllen. Der Zusammenschluss der beiden Unternehmen wird in einem Konsortialvertrag geregelt. Das schriftliche Dokument ist für beide Unternehmen bindend. Hier wird unter anderem bestimmt, wer das Konsortium nach außen vertritt und wer die Haftung gegenüber den Gläubigern übernimmt.
Im Konsortialvertrag werden die Rechte und Pflichten der Konsorten festgelegt. Besondere Punkte des Konsortialvertrages sind die Höhe des Beitrags und das Risiko, welches jedes Unternehmen nach der Vertragsunterzeichnung übernimmt. Auch die Haftung der Konsorten nach Außen wird mit dem Konsortialvertrag festgelegt. Schließlich wird hier auch die Gewinnverteilung bestimmt.
Leitung des Konsortiums
Die Leitung eines Konsortiums obliegt dem Konsortialführer. Dieser wird auch als “Lead Manager” bezeichnet. Der Lead Manager plant und organisiert die gemeinsame Zusammenarbeit des Konsortiums. Der Konsortialführer wird von den beiden beteiligten Unternehmen gemeinsam bestimmt.
Welche Rechtsgrundlagen sind für ein Konsortium verbindlich?
Da sich zwei Unternehmen zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, finden bei der Gründung eines Konsortiums die Vorschriften Anwendung, die auch bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts maßgeblich sind. Dies sind die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB.
Auf buchhalterische und bilanzielle Aspekte nimmt die Bildung eines Konsortiums keinen Einfluss. Die gleichberechtigten Unternehmen müssen die handels- und steuerrechtlichen Vorgaben erfüllen, die der Gesetzgeber an die Rechtsform des jeweiligen Unternehmens stellt.
Arten eines Konsortiums
Bei Unternehmen, die in der Rechtsform eines Konsortiums geführt werden, lassen sich die beiden folgenden Arten unterscheiden:
- Außenkonsortium
- Innenkonsortium
Außenkonsortium
Das Außenkonsortium wird auch als offenes Konsortium bezeichnet. Die beteiligten Unternehmen treten hier offen gegenüber den Kunden auf. Die Wirkung eines Außenkonsortiums geht bis zum Konsortialvertrag. Dieser wird zwischen den Konsorten und den Kunden abgeschlossen. Auch bei dem Außenkonsortium werden die Geschicke des Unternehmens durch einen gemeinsam bestimmten Konsortialführer bestimmt.
Innenkonsortium
Ein Innenkonsortium ist auch als stilles Konsortium bekannt. Bei einem stillen Konsortium treten die Konsorten nicht offen im Geschäftsverkehr auf. Der Konsortialführer tritt gegenüber den Kunden des Konsortiums wie ein Generalunternehmer auf. Er kann Verhandlungen führen, Absprachen treffen und den Beteiligten unterschiedliche Aufgaben zuweisen. Die Kunden erfahren nicht, dass ihr Vertragspartner die Leitung eines Konsortiums übernommen hat.
Formen eines Konsortiums
Ein Konsortium tritt auf dem Markt in den folgenden Formen in Erscheinung:
- Bieter-Anbieter-Konsortium
- Bankenkonsortium
- Industriekonsortium
Bieter-Anbieter-Konsortium
Das Bieter-Anbieter-Konsortium bietet den beteiligten Unternehmen Vorteile, wenn Aufträge ausgeschrieben werden. Dem Konsortialführer kommt die Aufgabe zu, den Zuschlag für das Konsortium zu erreichen.
Bankenkonsortium
Bei einem Bankenkonsortium schließen sich verschiedene Banken oder Sparkassen zu einem gemeinsamen Projekt zusammen. Neben der Finanzierung eines Großprojekts sind die beteiligten Unternehmen insbesondere daran interessiert, das Risiko durch eine Verteilung auf alle Konsorten zu minimieren.
Industriekonsortium
Bei dem Industriekonsortium finden sich mehrere Unternehmen desselben Industriezweigs zusammen. Die Aufgabe eines Industriekonsortiums besteht darin Standards zu entwickeln, die der ganzen Branche zugutekommen.
Übungsfragen
#1. Was ist ein Konsortium?
#2. Mit welcher Rechtsform ist das Konsortium am ehesten vergleichbar?
#3. Bei welchem Unternehmenszusammenschluss müssen die Vorschriften für ein Konsortium angewendet werden?
#4. Welche Vertragsart ist bei einem Konsortium für beide gleichberechtigten Partner bindend?
#5. Wer ist für die Leitung eines Konsortiums verantwortlich?
Ergebnisse
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