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Betriebsvermögensvergleich

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Der Betriebsvermögensvergleich ist eine Art der steuerrechtlichen Gewinnermittlung in Deutschland. Dabei wird zwischen dem unvollständigen und dem vollständigen Betriebsvermögensvergleich unterschieden. Grundlage des Betriebsvermögensvergleichs ist die Gegenüberstellung des Betriebsvermögens am Ende zweier aufeinander folgender Wirtschaftsjahre. Alle Einlagen verringern dabei den Gewinn, alle Ausgaben vergrößern ihn.

In der folgenden Lektion erfährst du, in welchen Fällen ein Betriebsvermögensvergleich vorgenommen wird und welche steuerrechtlichen Folgen seine Ergebnisse mit sich bringen. Am Ende der Lektion findest du außerdem einige hilfreiche Übungsaufgaben zum Thema Betriebsvermögensvergleich.

Englisch: comparison of assets

Inhalt dieser Lektion

Toggle
  • Warum ist der Betriebsvermögensvergleich wichtig?
  • Was ist der Betriebsvermögensvergleich?
    • Pflicht zum Betriebsvermögensvergleich
    • Maßgeblichkeitsprinzip
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Warum ist der Betriebsvermögensvergleich wichtig?

Der Betriebsvermögensvergleich ist von allen Unternehmern vorzunehmen, die der ordentlichen Buchführungspflicht nach § 5 Abs. 1 EStG unterliegen. Außerdem gilt die Pflicht für alle buchführungspflichtigen Land- und Forstwirte, für Selbstständige, die freiwillig buchführen und für alle Gewerbetreibenden.

Was ist der Betriebsvermögensvergleich?

Der Betriebsvermögensvergleich stellt die Betriebseinnahmen und -ausgaben am Ende des Wirtschaftsjahres gegenüber. Dabei ist es vor allem wichtig, die Einnahmen und Ausgaben periodengerecht zuzuordnen.

Eine Forderung wird stets der Periode ihres Entstehens zugeordnet, nicht der Periode des Erlöschens der Forderung.

Im Zuge der doppelten Buchführung werden die Aktiva und Passiva gegenübergestellt. Der dadurch entstehende Unterschied des Betriebsvermögens zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres begründet die einkommensteuerpflichtige Summe.

Beispiel
Das Unternehmen “U” weist Ende 2019 ein Betriebsvermögen in Höhe von 100.000 € aus. Am Ende des Wirtschaftsjahres 2020 kommt es auf ein Vermögen von 120.000 €. Dadurch ergibt sich ein steuerpflichtiger Gewinn in Höhe von 20.000 €.

Die Entnahmen vergrößern den Betriebsgewinn, die Einlagen innerhalb der Periode vermindern den Gewinn.

Gewinn am Ende des Wirtschaftsjahres = Kapitalmehrung oder -minderung abzüglich der Einlagen, zuzüglich der Entnahmen.

Entnahmen können laut § 4 Abs. 1 EStG Bargeld oder Waren sein, die der Unternehmer für betriebsfremde Zwecke entnommen hat.

Einlagen sind Bargeld oder Waren, die dem Betrieb aus dem Privatvermögen des Steuerpflichtigen zugeführt wurden.

Pflicht zum Betriebsvermögensvergleich

Betriebsvermögensvergleich: Wer ist zum Betriebsvermögensvergleich verpflichtet?
Betriebsvermögensvergleich: Wer ist zum Betriebsvermögensvergleich verpflichtet?

Die nach § 4 EStG Steuerpflichtigen unterliegen keinen handelsrechtlichen Vorschriften, sondern lediglich den einkommensteuerrechtlichen Regelungen (= unvollständiger Betriebsvermögensvergleich). Sie überschreiten den Umsatz und Gewinn von 500.000 € bzw. 50.000 € nicht.

Die nach § 5 EStG Steuerpflichtigen haben auch handelsrechtliche Vorschriften zu beachten. Eine dieser Vorschriften ist zum Beispiel das “Niederstwertprinzip”, das dazu verpflichtet, Wirtschaftsgüter mit ihrem tatsächlichen Wert am Ende des Geschäftsjahres zu bilanzieren (= vollständiger Betriebsvermögensvergleich). Bei ihnen besteht die Pflicht zur doppelten Buchführung nach den Maßstäben des Steuer- und Handelsrechts.

Beispiel
Ein Supermarktbetreiber hat am Ende des vorletzten Geschäftsjahres neue Waren im Wert von 10.000 € angeschafft. Ein Jahr später sind diese Waren allerdings nur noch 5.000 € wert. Sie müssen dementsprechend mit dem niedrigen Marktwert bilanziert werden. (§ 5 Abs. 1 EStG)

Maßgeblichkeitsprinzip

Das Maßgeblichkeitsprinzip verpflichtet den Steuerpflichtigen, die handelsrechtlichen Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchhaltung auch bei der Steuerbilanz einzuhalten. Es betrifft somit auch die zum vollständigen Betriebsvermögensvergleich verpflichteten Unternehmer nach § 5 Abs. 1 EStG.

Übungsfragen

 

Ergebnisse

#1. Wo finden sich die rechtlichen Regelungen zum Betriebsvermögensvergleich?

#2. Welche Art des Betriebsvermögensvergleichs gibt es nicht?

#3. Wer unterliegt der Pflicht zum Betriebsvermögensvergleich?

#4. Welches Prinzip kommt auch beim Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG zur Anwendung?

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