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Unternehmenszusammenschlüsse

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Unternehmen­szusam­men­schlüsse basieren auf Verträ­gen, in denen mehrere Unternehmen ihre Zusam­me­nar­beit vere­in­baren. Es wer­den ver­schiedene For­men von Unternehmen­szusam­men­schlüssen unter­schieden. Dif­feren­ziert wird nach der Zusam­men­schlussrich­tung in hor­i­zon­tale, ver­tikale und anor­gan­is­che Unternehmen­szusam­men­schlüsse, und nach dem Grad der Selb­st­ständigkeit. Behal­ten Unternehmen weit­ge­hend ihre Selb­st­ständigkeit, han­delt es sich um eine Koop­er­a­tion. Geben sie ihre Selb­st­ständigkeit weit­ge­hend auf, spricht man von einem Zusammenschluss. 

In dieser Lek­tion lernst du die ver­schiede­nen For­men von Unternehmen­szusam­men­schlüssen ken­nen. Die Übungs­fra­gen am Ende der Lek­tion helfen dir, deinen Wis­sens­stand zu überprüfen.
R

  • Syn­onyme: Vere­ini­gung | Ver­schmelzung | Zusam­men­le­gung
  • Englisch: busi­ness com­bi­na­tion | merg­er

Inhalt dieser Lektion

  • Wann sind Unternehmen­szusam­men­schlüsse von Bedeutung?
  • For­men von Unternehmenszusammenschlüssen
    • Unternehmen­szusam­men­schlüsse nach Zusammenschlussrichtungen
    • Koop­er­a­tio­nen
    • Konzen­tra­tio­nen
  • For­men der Kooperation
    • Inter­es­sen­ge­mein­schaften
    • Gele­gen­heits­ge­sellschaften
    • Kartelle und Syndikate
      • Kartell
      • Syn­dikate
    • Joint Ven­ture
  • For­men der Konzentration
    • Konz­ern
    • Fusion
  • Übungs­fra­gen

Wann sind Unternehmenszusammenschlüsse von Bedeutung?

Unternehmen­szusam­men­schlüsse sind immer dann von Bedeu­tung, wenn es um die Ver­größerung eines Unternehmens geht, um Expan­sion im In- und Aus­land sowie um die Ausweitung der Mark­t­po­si­tion. Es geht aber auch um die Aus­bal­ancierung von Risiken und Gefahren sowie um die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. 

Unternehmen­szusam­men­schlüsse spie­len eine wichtige Rolle bei:

  • Erweiterung von Macht und Ansehen
  • Gewin­n­max­imierung
  • Aus­bau der Ressourcen
  • Ausweit­en und Stärkung der Marktposition
  • Nutzen von Steuervorteilen
  • Aus­bal­ancieren finanzieller Risiken
  • Expan­sion­sstreben im In- und Ausland
  • Struk­turellen Verbesserungen
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Verbesserte Kred­itwürdigkeit
  • Kostensenkun­gen
  • Ratio­nal­isierungs­maß­nah­men
  • Haf­tungsrechtlichen Fragen

Formen von Unternehmenszusammenschlüssen

Es gibt ver­schiedene For­men von Unternehmen­szusam­men­schlüssen:

  • Unter­schei­dung nach Zusam­men­schlussrich­tun­gen in hor­i­zon­tale, ver­tikale und anor­gan­is­che Zusammenschlüsse
  • In Form ein­er Kooperation
  • In Form ein­er Konzentration

Unternehmenszusammenschlüsse nach Zusammenschlussrichtungen

In Bezug auf die Zusam­men­schlussrich­tung wer­den hor­i­zon­tale, ver­tikale und anor­gan­is­che Unternehmen­szusam­men­schlüsse unterschieden. 

  • Hor­i­zon­tale Zusam­men­schlüsse sind ein Zusam­men­schluss von Unternehmen der gle­ichen Pro­duk­tion­sstufe beziehungsweise Handelsstufe.
    Ein Beispiel sind der Zusam­men­schluss von Brauerei I und Brauerei II.
    Ziel eines hor­i­zon­tal­en Zusam­men­schlusses ist die Stärkung der eige­nen Marktposition.
  • Ver­tikale Zusam­men­schlüsse sind ein Zusam­men­schluss von Unternehmen nachge­lagert­er oder aufeinan­der fol­gen­der Pro­duk­tion­sstufen beziehungsweise Handelsstufen.
    Ein Beispiel ist der Zusam­men­schluss eines Stahlw­erkes mit einem Hüt­ten­werk, einem Stahlhan­del und ein­er Schlosserei.
    Ziel eines ver­tikalen Zusam­men­schlusses ist die Sicherung von Beschaf­fung und Absatz.
  • Anor­gan­is­che Zusam­men­schlüsse sind der Zusam­men­schluss von Unternehmen ver­schieden­er Branchen oder Produktionsstufen.
    Ein Beispiel ist der Zusam­men­schluss eines Stahlw­erkes mit ein­er Tex­til­fab­rik, einem Kaufhaus und ein­er Tankstelle.
    Ziel anor­gan­is­ch­er Zusam­men­schlüsse ist der Aus­gle­ich von Branchenrisiken.

Kooperationen

Unternehmenszusammenschlüsse: Kooperationsformen im Vergleich
Unternehmen­szusam­men­schlüsse: Koop­er­a­tions­for­men im Vergleich

Koop­er­a­tio­nen sind eine Form von Unternehmen­szusam­men­schlüssen, die am häu­fig­sten einge­gan­gen wer­den. Nicht nur um dem Konkur­ren­z­druck ent­ge­gen­zuwirken und um die Wet­tbe­werb­s­fähigkeit zu fördern, arbeit­en Unternehmen häu­fig mit anderen Unternehmen ohne Kap­i­tal­beteili­gung zusammen. 

Ein Grund für die Bil­dung ein­er Koop­er­a­tion ist beispiel­sweise die Durch­führung gemein­samer Großpro­jek­te. Erst durch die Koop­er­a­tion wird möglich, was ein Unternehmen allein nicht leis­ten kann. Das bedeutet, dass die Dauer der Koop­er­a­tion zeitlich begren­zt und an die Laufzeit des Pro­jek­tes gekop­pelt ist. Neben zeitlich begren­zten Koop­er­a­tio­nen gibt es dauer­hafte Koop­er­a­tio­nen, die auch als strate­gis­che Allianz beze­ich­net werden.

Gekennze­ich­net ist die Koop­er­a­tion durch eine enge Verbindung zwis­chen den kooperieren­den Unternehmen und durch die Koor­di­na­tion der Geschäft­stätigkeit. Bei Koop­er­a­tio­nen bleiben Unternehmen grund­sät­zlich rechtlich und wirtschaftlich selb­st­ständig.

Eines der wichtig­sten Ziele von Koop­er­a­tio­nen ist die Reduzierung von Kosten. Kostens­parend wirken sich zum Beispiel eine gemein­same Forschung und Entwick­lung, zwis­chen­be­trieblich­er Erfahrungsaus­tausch sowie gemein­same Ratio­nal­isierungs­maß­nah­men aus. Die Absatzsicherung und Absatzsteigerung kön­nen beispiel­sweise durch gemein­schaftliche Wer­bung sowie durch gemein­same Güteze­ichen und Marke­nar­tikel erre­icht werden. 

Konzentrationen

Unternehmenszusammenschlüsse: Konzentrationsformen (Fusion vs. Konzern)
Unternehmen­szusam­men­schlüsse: Konzen­tra­tions­for­men (Fusion vs. Konz­ern)

Im Gegen­satz zu Koop­er­a­tio­nen geben bei ein­er Konzen­tra­tion die einzel­nen Unternehmen ihre wirtschaftliche Selb­st­ständigkeit auf. Das bedeutet, dass sie ein­er ein­heitlichen Leitung beziehungsweise Führung unter­ge­ord­net wer­den. Dadurch büßen die einzel­nen Unternehmer ins­beson­dere ihre wirtschaftlichen Entschei­dungs­befug­nisse ein. Sie bleiben bei ein­er Konzen­tra­tion jedoch rechtlich selbstständig. 

Formen der Kooperation

Es gibt ver­schiedene For­men der Koop­er­a­tion:

  • Interessengemeinschaften
  • Gele­gen­heits­ge­sellschaften: Kon­sor­tium und Arbeits­ge­mein­schaft
  • Kartelle und Syndikate
  • Joint Ven­tures

Interessengemeinschaften

Eine Inter­es­sen­ge­mein­schaft ist keine rechtlich definierte Gemein­schaft und auch keine eigen­ständi­ge Rechts­form. Inter­es­sen­ge­mein­schaften sind der Zusam­men­schluss von natür­lichen und juris­tis­chen Per­so­n­en, die rechtlich selb­st­ständig bleiben, auf der Grund­lage eines Ver­trags. Sie wer­den oft­mals als Gesellschaft bürg­er­lichen Rechts (GbR) gegründet. 

Grund für den Zusam­men­schluss ist die Wahrung und Förderung gemein­samer Inter­essen, um einen gemein­schaftlichen und wirtschaftlichen Zweck zu ver­fol­gen. Beispiele für einen solchen Zweck sind Forschung und Entwick­lung, Aus- und Weit­er­bil­dung sowie Mar­ket­ing. Der wesentliche Nutzen ein­er Inter­es­sen­ge­mein­schaft ist die koor­dinierte Zusam­me­nar­beit, wodurch materielle und imma­terielle Mit­tel gemein­sam genutzt und zum Vorteil der Mit­glieder einge­set­zt werden. 

Gelegenheitsgesellschaften

Zu den Gele­gen­heits­ge­sellschaften des bürg­er­lichen Rechts gehören das Kon­sor­tium und Arbeits­ge­mein­schaften. Dabei han­delt es sich um Unternehmen, die rechtlich selb­st­ständig bleiben. Sie schließen sich für eine bes­timmte Zeit zusam­men, um gemein­sam einen Auf­trag durchzuführen, und lösen sich nach Ablauf dieser Zeit wieder auf. 

Beispiel
Beispiele für gemein­same Aufträge sind gemein­same Bau­vorhaben, zum Beispiel ein Tun­nel­bau, der Bau eines Flughafens oder eines Kraftwerk­baus. Der wesentliche Nutzen von Gele­gen­heits­ge­sellschaften ist die Aufteilung von Gefahren und Risiken auf alle Part­ner und eine Erhöhung der Kap­i­tal­ba­sis durch die Zusammenarbeit.

Kartelle und Syndikate

Kartell

Bei einem Kartell han­delt es sich um den Zusam­men­schluss rechtlich selb­st­ständi­ger Unternehmen mit dem Ziel, Wet­tbe­werb zu ver­hin­dern, einzuschränken oder zu ver­fälschen. Auf­grund dieser Zielset­zung sind Kartelle in Deutsch­land grund­sät­zlich ver­boten, doch es gibt Aus­nah­men. Sie sind dann erlaubt, wenn sie dem Wet­tbe­werb dien­lich sind. Das set­zt eine Anmel­dung und die Bestä­ti­gung des Kartel­lamtes voraus. 

Danach sind kartel­lierte Unternehmen durch Verträge miteinan­der ver­bun­den, wobei sie ihre wirtschaftliche und rechtliche Selb­st­ständigkeit außer­halb der ver­traglichen Absprachen nicht aufgeben. Kartel­lauf­gaben kön­nen ver­schiedene betriebliche Auf­gaben­bere­iche betr­e­f­fen, zum Beispiel die Fes­tle­gung des Absatzpreis­es im Rah­men eines Preiskartells oder die Aufteilung der Absatzge­bi­ete in Form eines Gebietskartells.

Syndikate

Eine Son­der­form des Kartells ist das Syn­dikat, bei dem es sich um eine spezielle Art des Ratio­nal­isierungskartells han­delt. Als Verkaufs- und Abrech­nungsstelle wick­elt es den gesamten Absatz der beteiligten Unternehmen, der soge­nan­nten Kartellmit­glieder, ab. Das bedeutet, dass im Rah­men eines Syn­dikats eine gemein­same Ver­trieb­s­ge­sellschaft entste­ht, die die Pro­duk­te der Mit­glieder des Syn­dikats verkauft. Beispiele für ein Syn­dikat sind die Kohlein­dus­trie sowie die Eisen- und Stahlindustrie. 

Joint Venture

Eine weit­ere Form der Koop­er­a­tion ist ein Joint Ven­ture, was über­set­zt Gemein­schaft­sun­ternehmen bedeutet. Dabei han­delt es sich um ein Tochterun­ternehmen, das von zwei voneinan­der unab­hängi­gen Unternehmen gegrün­det wurde und geführt wird. Sie beteili­gen sich jew­eils mit Know-how und Kap­i­tal am Joint Ven­ture, tra­gen gemein­sam das finanzielle Risiko und nehmen gemein­sam Führungsauf­gaben wahr. Das Joint Ven­ture agiert autonom und in Koop­er­a­tion mit der Kon­se­quenz, dass es nicht verpflichtet ist, den Anweisun­gen der grün­den­den Unternehmen bedin­gungs­los zu folgen. 

Haupt­mo­tiv eines Joint Ven­tures ist die Aufteilung der unternehmerischen Risiken und Gefahren auf min­destens zwei Part­ner. Vorteil­haft sind außer­dem die bessere Nutzung von Ressourcen und lokalen Marktkenntnissen. 

Formen der Konzentration

Es gibt ver­schiedene For­men der Konzen­tra­tion, den Konz­ern und die Fusion. 

Konzern

Ein Konz­ern ist die Zusam­men­fas­sung von einem oder mehreren abhängi­gen Unternehmen mit einem herrschen­den Unternehmen. Während die abhängi­gen Unternehmen als Konz­er­nun­ternehmen beze­ich­net wer­den, ist das lei­t­ende Unternehmen die Konz­ern­mut­ter. Die Konz­er­nun­ternehmen sind unter der ein­heitlichen Leitung der Konz­ern­mut­ter zusam­menge­fasst, sind jedoch rechtlich nicht voneinan­der abhängig. 

Es gibt unter­schiedliche Gründe für die Konz­ern­bil­dung. Dazu gehören eine Ratio­nal­isierung von Pro­duk­tion­s­abläufen, eine Zen­tral­isierung der Finanzierung sowie eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der miteinan­der ver­bun­de­nen Unternehmen. Möglich ist auch eine Aufhe­bung der mark­t­be­herrschen­den Stel­lung, um kartell­rechtliche Maß­nah­men zu vermeiden. 

Fusion

Eine Fusion ist die eng­ste Verbindung zwis­chen Unternehmen. Fusion­ieren Unternehmen miteinan­der, dann bedeutet das, dass sie sich zu ein­er rechtlichen und wirtschaftlichen Ein­heit zusam­men­schließen. Eine typ­is­che Zielset­zung ist, dass sich Unternehmen durch die Fusion eine bessere Einkauf­s­po­si­tion verschaffen. 

Gle­ich­es gilt für die Beschaf­fungssicher­heit, zum Beispiel bei der Beschaf­fung von Rohstof­fen. Auch in Bezug auf den Absatz ergeben sich durch eine Fusion Vorteile, zum Beispiel bezüglich der Ver­hin­derung von Wet­tbe­werb, Preis­gestal­tungsmöglichkeit­en sowie den Aus­bau ein­er mark­t­be­herrschen­den Stellung. 

Übungsfragen

#1. Wie ist die betriebswirtschaftliche Bezeichnung, wenn sich Unternehmen von nachgelagerten oder aufeinander folgenden Produktionsstufen zusammenschließen? 

#2. Was ist der Grund für eine Konzernbildung? 

#3. Bei welchen der genannten Formen handelt es sich um Kooperationen? 

#4. Wodurch unterscheiden sich Kooperationen und Konzentrationen? 

Fer­tig

Ergebnis

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