BWL-Lexikon.de
  • Home
  • Grundlagen
    • Aufbau eines Betriebs
    • Definitionen
    • Organisation
    • Personalwirtschaft
    • Planung und Entscheidung
    • Produktionsfaktoren
    • Unternehmensführung
  • BWL
    • Rechtsformen
    • Rechnungswesen
      • Finanzbuchhaltung
      • Kostenarten
      • Jahresabschluss
    • Marketing
    • Logistik
      • Logistik Kennzahlen
      • Beschaffung
      • Lagerverfahren
      • Materialarten
    • Kennzahlen
      • Bilanzkennzahlen
      • Produktivitätskennzahlen
      • Rentabilitätskennzahlen
      • Kennzahlen der GuV
  • VWL
    • Makroökonomie
    • Mikroökonomie
  • Fehler gefunden?

Du bist hier: Startseite » Alle Lektionen » Recht » Kaufvertrag » Preisgleitklausel

Preisgleitklausel

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Die Preisgleitklausel ist eine Wertsicherungsklausel. Ein Verkäufer oder Händler vereinbart diese mit dem Abnehmer der Waren, um eventuelle Marktrisiken auszugleichen. Diese kann z. B. darin bestehen, dass auch die Wettbewerber ihre Preise erhöhen. Eine Preisgleitklausel kann einzelvertraglich oder in den AGB festgelegt werden.

In diesem Abschnitt stellen wir dir die Preisgleitklausel vor. Du erfährst, warum ein Verkäufer oder Händler sie anwendet und welche Arten von Preisgleitklauseln in der Praxis unterschieden werden. Nachdem du weißt, welche Marktpreisrisiken ein Unternehmer mit Vereinbarung der Preisgleitklausel umgehen möchte, informieren wir dich darüber, was er bei der Festsetzung der Wertsicherungsklausel beachten muss. Abschließend erklären wir dir, welche Folgen mit einer unzulässigen Wertsicherungsklausel verbunden sind. Um deine Kenntnisse zu der Preisgleitklausel zu erweitern, kannst du nach dem Text einige Übungsfragen beantworten.

  • Englisch: price escalation clause | escalator clause
  • Synonym: Wertsicherungsklausel

Inhalt dieser Lektion

Toggle
  • Was solltest du über die Preisgleitklausel wissen?
  • Welche Marktpreisrisiken sollen mit der Wertsicherungsklausel ausgeglichen werden?
    • Rohstoffpreisrisiko
    • Aktienkursrisiko
    • Zinssatzrisiko
    • Wechselkursrisiko
  • Welche Arten von Preisgleitklauseln gibt es?
    • Allgemeine Preisgleitklauseln
    • Gewerkepreisgleitklausel
    • Stoffpreisgleitklausel
  • Was sollte bei der Festsetzung einer Preisgleitklausel beachtet werden?
  • Welche Folgen sind mit einer unzulässigen Wertsicherungsklausel verbunden?
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Was solltest du über die Preisgleitklausel wissen?

Mit Vereinbarung einer Preisgleitklausel kann ein Unternehmer zwei unterschiedliche Dinge bewirken: Entweder wird die Klausel in einem Vertrag festgesetzt, um die Preisfestsetzung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder um dem Verkäufer den Vorbehalt zu sichern, dass er den vereinbarten Preis zu einem späteren Zeitpunkt ändern kann.

Welche Marktpreisrisiken sollen mit der Wertsicherungsklausel ausgeglichen werden?

Vereinbart ein Verkäufer mit seinem Kunden eine Preisgleitklausel oder hat er diese in seinen AGB festgelegt, kann er damit die folgenden Marktrisiken umgehen:

  • Rohstoffpreisrisiko
  • Aktienkursrisiko
  • Zinssatzrisiko
  • Wechselkursrisiko

Rohstoffpreisrisiko

Bei dem Einkauf von Rohstoffen muss sich die Festlegung der Preise auch an den Preisen orientieren, die ein Unternehmer hier investieren muss. Können die Rohstoffe zu einem billigeren Preis erworben werden, schlägt sie dies in der Regel auch bei der Festsetzung der eigenen Preise nieder. Muss das Unternehmen mehr bezahlen, weil die Rohstoffe in den benötigten Mengen nicht mehr vorhanden sind, lohnt es sich, eine Preisgleitklausel festzulegen.

Aktienkursrisiko

Unternehmen, die an der Börse agieren, müssen mit dem Risiko umgehen, dass die Kurse ihrer Aktien auch fallen können. Dies bedeutet für ein börsennotiertes Unternehmen, dass weniger Kapital zur Verfügung steht. Um die Gefahr eines zu hohen Verlusts zu umgehen, legen die Unternehmen in ihren AGB Preisgleitklauseln fest. Damit behalten sie sich vor, die Preise zu erhöhen, wenn die Risiken an der Börse sich zu extrem auf die eigene Liquidität auswirken.

Zinssatzrisiko

Viele Unternehmen sind auf Investitionen angewiesen, die sie mit der Aufnahme eines Kredits finanzieren. Damit die Banken für die Überlassung des Geldes entschädigt werden, legen sie in den Konditionen für die Rückzahlung Zinsen fest. Dabei orientieren sie sich an dem Zinssatz, den der Markt vorgibt. Deshalb kann es bei der Aufnahme eines Kredits auch zu einer höheren Zinsbelastung für ein Unternehmen kommen. Um diesen Nachteil auszugleichen, wird eine Preisgleitklausel vereinbart.

Wechselkursrisiko

Das Wechselkursrisiko gilt es für ein Unternehmen auszugleichen, wenn Kaufverträge mit ausländischen Geschäftspartnern abgeschlossen werden. Wird vereinbart, dass der Kaufpreis in ausländischer Währung und zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden soll, geht der Verkäufer ein Risiko ein, weil der Kurs der Währung bis zu diesem Zeitpunkt fallen könnte. Für die Vermeidung dieses Risikos kann er in dem Kaufvertrag eine Preisgleitklausel vereinbaren.

Beispiel
Ein Abnehmer aus den USA kauft bei einem Autohaus in Deutschland einen Pkw. Der Wagen soll in die USA überführt und in US-Dollar bezahlt werden. Weil der Abnehmer die Kosten für die Überführung selbst trägt, soll die Bezahlung erst erfolgen, wenn der Wagen sich in den USA befindet. Um sich vor einem Wechselpreisrisiko zu schützen, vereinbart der Autoverkäufer in dem Kaufvertrag eine Preisgleitklausel. Hiermit behält er sich vor, den Preis zu erhöhen, wenn der US-Dollar in der Zwischenzeit im Kurs fällt.

Welche Arten von Preisgleitklauseln gibt es?

In der Volkswirtschaft werden die drei folgenden Arten von Preisgleitklauseln unterschieden:

  • Allgemeine Preisgleitklauseln
  • Gewerkepreisgleitklauseln
  • Stoffpreisgleitklauseln
Preisgleitklausel: Arten von Preisgleitklauseln
Preisgleitklausel: Arten von Preisgleitklauseln

Allgemeine Preisgleitklauseln

Die allgemeine Preisgleitklausel ist eine Wertsicherungsklausel, die sich in jedem Kaufvertrag wiederfinden kann. Der Verkäufer möchte hiermit ein bestimmtes Marktrisiko absichern.

Gewerkepreisgleitklausel

Eine Gewerkepreisklausel wendet ein Unternehmen an, wenn es ein bestimmtes Gewerk herstellen soll. Dies ist z. B. in der Baubranche oder bei Erledigung von Dachdeckerarbeiten der Fall.

Stoffpreisgleitklausel

Stoffpreisgleitklauseln sichern einem Unternehmer, dass er das Geld, welches er für den Bezug von Rohstoffen aufwenden muss, an den Käufer des Endprodukts weitergeben kann.

Beispiel: Stoffpreisgleitklausel
Ein Schneider fertigt für die Karnevalszeit Kostüme an. Die Stoffe bezieht er von Unternehmern, die ihre Preise erhöht haben. Um diese Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben, legt der Schneider in seinen AGB fest, dass er gegebenenfalls eine Stoffpreisgleitklausel vereinbaren kann.

Was sollte bei der Festsetzung einer Preisgleitklausel beachtet werden?

Bei der Festlegung einer Preisgleitklausel sollte ein Unternehmer die beiden folgenden Punkte beachten:

  • Die Preisgleitklausel sollte transparent dargestellt sein.
  • Für die Vereinbarung der Preisgleitklausel sollte er einen wichtigen Grund anführen können.

Welche Folgen sind mit einer unzulässigen Wertsicherungsklausel verbunden?

Die Festsetzung einer Preisgleitklausel beruht auf dem Preisklauselgesetz. Gegenüber einem Abnehmer ist sie so lange wirksam, wie ein Gericht per Urteil nicht zu einem anderen Schluss kommt. Wird eine Preisgleitklausel für ungültig erklärt, hat der Käufer das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen.

Übungsfragen

 

#1. Welche Aussage zur Preisgleitklausel ist nicht korrekt?

#2. Was gehört nicht zu den Marktpreisrisiken, die mit einer Preisgleitklausel umgangen werden können?

#3. Was ist bei der Festsetzung einer Preisgleitklausel weniger relevant?

#4. Welche Art der Preisgleitklausel ist in der Volkswirtschaft unbekannt?

Vorherige
Fertig

Ergebnisse

Share your score!
Tweet your score!
Share to other

Häufig gestellte Fragen zur Preisgleitklausel

Die Preisgleitklausel erlaubt einem Verkäufer den Anstieg der Kosten, die er bei seiner eigenen Kostenkalkulation berücksichtigen musste, an den Käufer weiterzugeben. Damit die Preisgleitklausel rechtswirksam wird, muss sie zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vertraglich vereinbart werden. Von der Möglichkeit´macht ein Verkäufer besonder dann Gebrauch, wenn ein Produktentstehungsprozess über die geplante Zeit hinaus geht und er höhere Kosten in seiner Budgetplanung veranschlagen muss. Darüber hinaus vereinbaren der Verkäufer und der Käufer eines Gegenstandes eine Preisgleitklausel, wenn der Markt sich derart entwickelt, dass die Festsetzung höherer Preise unumgänglich ist.

Ja, der Festsetzung einer Preisgleitklausel steht aus rechtlicher Sicht nichts entgegen. Entscheidet sich ein Verkäufer dazu, muss er allerdings einige Dinge beachten. Hierzu gehört beispielsweise, dass die Preisgleitklausel für den Käufer transparent dargestellt ist und verständlich sein muss. Außerdem muss der Verkäufer gewährleisten, dass die Preisgleitklausel für einen längeren Zeitraum Bestand hat. Entschließt er sich innerhalb von vier Monaten den Preis für das Produkt zu erhöhen, ist eine vereinbarte Preisgleitklausel nicht mehr bindend. Die bestimmt § 309 Absatz Nr. 1 BGB.

Jeder Verkäufer und jeder Händler vereinbart mit seinem Kunden einen Preis, zu dem dieser die Ware abnimmt. Die Preisfestsetzung erfolgt auf einer Kalkulation, bei der die eigenen Kosten des Verkäufers oder Händlers im Fokus stehen. Dabei ist es wichtig, dass der Nettoverkaufspreis über den Selbstkosten für die Herstellung oder den Bezug des Produkts liegt. Würde ein Verkäufer oder Händler nicht hierauf achten, könnte er keinen Gewinn erwirtschaften.

Überdies muss ein Verkäufer oder Händler bei der Festsetzung seiner Preise auch äußere Faktoren einbeziehen, die sich aufgrund unterschiedlicher Marktbedingungen ergeben. Um diesen Risiken aus dem Weg zu gehen, vereinbaren Verkäufer und Händler mit ihren Kunden eine Preisgleitklausel.

Steht ein Verkäufer oder ein Händler zu einem Kunden in einer längerfristigen Geschäftsbeziehung, wird er nicht ohne Weiteres von dem Preis abweichen, den er mit dem Vertragspartner vereinbart hat. In einigen Fällen ist es für ihn aber sinnvoll, eine Preisgleitklausel zu vereinbaren. Hierzu hat er die beiden folgenden Möglichkeiten:

Entweder wird die Preisgleitklausel in jedem einzelnen Vertrag festgelegt. Bei dieser individuellen Festlegung muss der Vertragspartner zustimmen. Erfolgt die Genehmigung nicht, kommt der Vertrag nicht zustande.

Alternativ kann ein Händler oder Verkäufer die Preisgleitklausel auch in seinen »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« festlegen. Für das Zustandekommen eines Vertrages reicht es hier aus, dass auf die AGBs hingewiesen wird.

Könnte dich auch interessieren:

Nachfrageelastizität

Nachfrageelastizität

Die Nachfrageelastizität ist eine volkswirtschaftliche Kennzahl, die durch die Veränderung der Angebotspreise beeinflusst wird. Je nachdem, wie hoch die Preisveränderung … weiterlesen >>

Arten des Kaufvertrags: Unterscheidungsmerkmale

Arten des Kaufvertrags

Ein Kaufvertrag kommt zustande, indem zwei übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – abgegeben werden. Das Ziel ist es dabei, … weiterlesen >>

Kaufvertrag: Inhalt als Schema

Inhalt des Kaufvertrags

In der Regel können Kaufverträge in jeder beliebigen Form abgeschlossen werden. Wer im Supermarkt eine Ware auf das Kassenband legt, … weiterlesen >>

Deflation: Wirtschaftlicher Teufelskreis

Deflation

Der Begriff Deflation bezeichnet einen länger anhaltenden und spürbaren Rückgang des allgemeinen Preisniveaus für die hergestellten Güter oder Dienstleistungen in … weiterlesen >>

Preisniveau: Aggregierte Angebotskurve

Preisniveau

Zu den volkswirtschaftlichen Kennzahlen gehört auch das Preisniveau. Es gibt in Geldeinheiten an, welche Preise für die in einer Volkswirtschaft … weiterlesen >>

Nichts passendes dabei?

Erkunde andere Fachbereiche oder benutze die Suchfunktion. Falls Du keine Antwort auf Deine Frage findest, schick uns gerne eine Nachricht, wir versuchen dann passenden Content für Dich zu schaffen.

Zur Übersicht
Oder lieber die Suche benutzen?
  • Eselsbrücke
  • |
  • Buchungssatz
  • |
  • Formeln
  • |
  • Beispiele
  • |
  • Grafiken
  • |
  • Definition
  • |
  • Übungsfragen
  • © BWL-Lexikon.de
  • Datenschutz
  • Impressum
Cookie Einstellungen
Fehler gefunden?

Danke, dass du dir die Zeit nimmst, uns dein Feedback zu geben. Bitte beschreibe so genau wie möglich wo du einen Fehler gefunden hast.