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Ordnungspolitik

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Unter der Ordnungspolitik des Staates werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die die Rahmenbedingungen für eine Volkswirtschaft setzen. Diese Rahmenbedingungen werden z. B. bei der Vertragsfreiheit, der Tarifautonomie und dem Umweltrecht festgelegt.

In dieser Lektion behandeln wir das Thema Ordnungspolitik. Du erfährst, wie sich die Ordnungspolitik in die Aufgaben des Staates einfügt, was im Rahmen der Ordnungspolitik geregelt wird und wie sich diese von der staatlichen Prozesspolitik abgrenzt. Um dein Wissen zu vertiefen, kannst du nach diesem Beitrag einige Übungsfragen beantworten.

Englisch: regulatory policy

Inhalt dieser Lektion

  • Was solltest du über die Ordnungspolitik wissen?
  • Die Einteilung der Ordnungspolitik
  • Was wird im Rahmen der Ordnungspolitik geregelt?
    • Gewährleistung von Eigentumsrechten
    • Vertragsfreiheit
    • Kartell- und Wettbewerbsrecht
    • Tarifautonomie
    • Umweltrecht
  • Welche Bereiche umfasst die Prozesspolitik des Staates?
  • Übungsfragen

Was solltest du über die Ordnungspolitik wissen?

Die staatliche Ordnungspolitik beinhaltet wirtschaftspolitische Regeln und Grundsätze, die als Rahmenbedingungen für die Akteure einer Volkswirtschaft (Anbieter und Nachfrager) festgelegt werden. Die Ordnungspolitik grenzt sich von der Prozesspolitik ab. Hier greift der Staat aktiv in das wirtschaftliche Handeln von Anbietern und Nachfragern ein.

Die Einteilung der Ordnungspolitik

Die Ordnungspolitik ist ein Teilbereich der Wirtschaftspolitik, die der Staat einsetzen kann. Hier wird z. B. der Ordnungsrahmen für das Funktionieren einer sozialen Marktwirtschaft geschaffen. Staatliche Eingriffe wirken z. B. bei der Preisbildung oder bei der Aufrechterhaltung des Wettbewerbs auf das Verhältnis von Anbietern und Nachfragern ein.

Ordnungspolitik
Ordnungspolitik

Was wird im Rahmen der Ordnungspolitik geregelt?

Mit der Ordnungspolitik regelt der Staat die folgenden Teilbereiche:

  • Gewährleistung von Eigentumsrechten
  • Vertragsfreiheit
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Tarifautonomie
  • Umweltrecht

Gewährleistung von Eigentumsrechten

Mit dem Eigentumsrecht wird das Recht eines Eigentümers an einer Sache festgelegt. Im Rahmen der Ordnungspolitik wird dieses Recht als Grundrecht verfassungsrechtlich abgesichert.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die rechtliche Abgrenzung des Eigentums von dem Besitz. Ein Besitzer bekommt lediglich das Recht, eine Sache (t. B. eine Mietwohnung) zu benutzen. Nur dem Eigentümer steht auch das Recht zu, diese Wohnung zu verkaufen.

Vertragsfreiheit

Vertragsfreiheit bedeutet, dass jede geschäftsfähige Person mit einer anderen geschäftsfähigen Person einen Vertrag abschließen kann. Zur Vertragsfreiheit gehört auch, dass der Staat sich nicht in die Gestaltung des Vertrages eingreift. Sowohl den Vertragsgegenstand als auch den Preis können die Vertragsparteien frei bestimmen. Die Vertragsfreiheit findet ihre Einschränkungen aber dort, wo die Vereinbarung sittenwidrig ist.

Beispiel
Ein Kreditnehmer nimmt bei einem privaten Geldgeber einen Kredit über 10.000 Euro auf. Der Kreditgeber verlangt 10 % Zinsen. Eine derartige Vereinbarung verstößt gegen die guten Sitten, weil ein Zinssatz von 10 % deutlich über dem marktüblichen Zins liegt. Dieser beträgt 2 %.

Kartell- und Wettbewerbsrecht

Mit dem Kartell- und Wettbewerbsrecht möchte der Staat die Vereinbarung von Kartellen unterbinden, die zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt führen. Ein Kartell setzt sich aus zwei oder mehreren Unternehmen zusammen, die derartige Vereinbarungen treffen.

Tarifautonomie

Die Tarifautonomie berechtigt die Gewerkschaften (Arbeitnehmerverbände) und die Arbeitgeberverbände verbindliche Verträge abzuschließen, die die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer betreffen. Dabei beschränkt sich eine Gewerkschaft auf die Rechte der Arbeitnehmer, die der Gewerkschaft angehören.

Umweltrecht

Im Umweltrecht setzt der Gesetzgeber Vorschriften fest, die den Schutz der natürlichen Umwelt garantieren sollen. Darüber hinaus sollen die Ökosysteme ihre Funktionsfähigkeit erhalten.

Welche Bereiche umfasst die Prozesspolitik des Staates?

Bei der Prozesspolitik greift der Staat direkt in die wirtschaftlichen Prozesse einer Volkswirtschaft ein. Die Prozesspolitik setzt sich aus der Konjunkturpolitik und der Wachstums- und Strukturpolitik zusammen.

Konjunkturpolitik bedeutet, dass der Staat das volkswirtschaftlich bedeutsame magische Viereck sichern möchte. Das magische Viereck setzt sich zusammen aus einem angemessenen Wirtschaftswachstum, Preisniveaustabilität, einem hohen Beschäftigungsstand und dem Erreichen des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts.

Unter die Wachstums- und Strukturpolitik des Staates werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die einen Strukturwandel verhindern sollen. Dies ist z. B. der Fall, wenn bestimmte Produkte nicht mehr nachgefragt werden. Wird der Staat hier nicht tätig, könnte ein Strukturwandel der Auslöser für eine strukturelle Arbeitslosigkeit sein.

Übungsfragen

#1. Was kennzeichnet die staatliche Ordnungspolitik?

#2. Wer ist von der Ordnungspolitik des Staates betroffen?

#3. Welcher Bereich gehört nicht zu den ordnungspolitischen Maßnahmen des Staates?

#4. Wodurch wird die Vertragsfreiheit in Deutschland eingeschränkt?

Fertig

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