Kartelle sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen, die trotz der Beschlüsse oder Verträge rechtlich selbstständig bleiben. Kartelle dienen dazu, die Erzeugung oder den Vertrieb von Dienstleistungen und Waren zu beeinflussen mit dem Ziel, den Wettbewerb zugunsten der am Kartell beteiligten Unternehmen zu beschränken. Aufgrund solcher Absprachen kommt es zu einer Beschränkung des Wettbewerbs, sodass ein gesamtwirtschaftlicher Schaden entstehen kann. Deshalb ist die Kartellbildung in Deutschland verboten und unterliegt den Vorgaben des Kartellrechts. Das Bundeskartellamt achtet darauf, dass die Bestimmungen eingehalten werden.
In dieser Lektion erfährst du, warum die Bildung von Kartellen verboten ist, und welche Ausnahmen es von diesem Grundsatz gibt. Am Ende der Lektion kannst du mithilfe der Übungsaufgaben deinen aktuellen Wissensstand überprüfen.
Englisch: cartels
Wann sind Kartelle von Bedeutung?
Besteht die Gefahr, dass Unternehmenszusammenschlüsse auf eine monopolitische Beherrschung des Marktes ausgerichtet sind, wird das Bundeskartellamt einschreiten und den Zusammenschluss untersagen.
Kartelle spielen eine wichtige Rolle bei:
- Beeinflussen der Marktposition
- Stärkung der Marktposition
- Unternehmensführung
- Wirtschaftlichen Ausrichtung eines Unternehmens
- Ausweiten der Wettbewerbsfähigkeit
- Bildung einer Monopolstellung
- Marktbeherrschung
Was ist ein Kartell?
Ein Kartell ist eine Zweckgemeinschaft, die aus mindestens zwei Unternehmen besteht. Trotz der Kartellbildung sind die Mitglieder grundsätzlich Konkurrenten. Die Zusammenarbeit basiert auf gemeinsamen Absprachen und Beschlussfassungen. Sie ist ausgerichtet auf die Stärkung der Marktposition gegenüber den Unternehmen, die nicht an der Kartellbildung beteiligt sind.
Im Zusammenhang mit der Kartellbildung geben die beteiligten Unternehmen ihre bislang selbstständige Position zumindest teilweise auf, indem sie sich verpflichten, gemeinschaftlich zu handeln.
Durch die Kartellbildung kann es zu einer Monopolstellung der am Kartell beteiligten Unternehmen auf dem Markt kommen, wodurch der Wettbewerb verzerrt wird. Das ist der Grund, weshalb erlaubte Kartelle unter strenger Beobachtung des Bundeskartellamtes stehen. Ansonsten sind Kartelle grundsätzlich verboten.
Sind Absprachen innerhalb eines Kartells illegal, können hohe Strafen die Folge sein. Illegal sind Absprachen, wenn sie gegen das deutsche Kartellgesetz und insbesondere gegen das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) verstoßen.
Die besonderen Merkmale von Kartellen
Kartelle weisen diese charakteristischen Merkmale auf:
- Die Kartellbildung basiert auf einer Vereinbarung von rechtlich selbstständigen Unternehmen.
- Kartellverträge werden zwischen mindestens zwei Unternehmen geschlossen, die auf demselben Markt aktiv sind.
- Zweck der Vereinbarung ist, den Wettbewerb bezüglich der Handlungs- und Entschließungsfreiheit anderer Marktteilnehmer zu beschränken, um eine marktbeherrschende Position einzunehmen.
- Es gibt drei Unterscheidungskriterien von Kartellen, nach dem Grad der Wettbewerbsbeschränkung, nach dem von den Absprachen erfassten Aktionsparameter und nach dem Zweck der Kartellbildung.
- Art und Zweck der Kartellbildung unterliegen einer Einzelfallprüfung und der Kontrolle durch das Bundeskartellamt.
- Grundsätzlich besteht im Falle einer Kartellbildung die Gefahr, dass sich Unternehmen durch die Bildung eines Kartells dem kostenintensiven Wettbewerb entziehen.
- Diese Gefahr ist umso größer, je ähnlicher sich die Unternehmen auf einem bestimmten Markt sind. Sie können eher der Versuchung erliegen, den Markt aufzuteilen und sich gegenüber Neuanbietern abzuschotten.
- In Deutschland sind Kartelle grundsätzlich verboten. Sie sind unwirksam, wenn sie die Voraussetzungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) erfüllen. Danach ist ein Vertrag über eine Kartellbildung unwirksam, wenn er dazu geeignet ist, den Wettbewerb zu beschränken.
Der Verbotstatbestand des § 1 GWB
Dass Kartelle grundsätzlich verboten sind, ist in § 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gesetzlich normiert. Zentrales Merkmal ist die Beschränkung des Wettbewerbs. Gemeint ist jede Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Freiheit, sich als Anbieter oder Nachfrager von Dienstleistungen und Produkten unabhängig und selbstständig wettbewerblich zu betätigen.
Beispiele für Wettbewerbsbeschränkungen sind:
- Absprachen über die Preisgestaltung
- Begrenzung von Produktions-, Verkaufs- und Forschungskapazitäten
- Aufteilung von Märkten nach kundenbezogenen oder räumlichen Kriterien
- Regelungen über Öffnungszeiten
- Absprachen über Verkaufs- und Bezugsbedingungen
- Marktinformationssysteme, die die Geheimhaltung des Wettbewerbs beeinträchtigen
- Mengenmäßige oder ausschließliche Liefer- und Bezugsverpflichtungen
Dem Verbot des § 1 GWB unterliegen sowohl horizontale als auch vertikale Beschränkungen. Horizontale Beschränkungen gibt es zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen. Seit der Angleichung an das europäische Recht gibt es auch vertikale Beschränkungen. Sie gelten für Unternehmen, die auf verschiedenen Wirtschaftsstufen tätig sind. Dabei muss es sich nicht um bereits aktive Wettbewerber handeln. Es reicht aus, dass ein Unternehmen die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen hat, sodass ein Markteintritt kaufmännisch sinnvoll und möglich wäre, was als “potenzieller Wettbewerb” bezeichnet wird.
Beschlüsse und Vereinbarungen, die gegen das kartellrechtliche Verbot verstoßen, sind von Anbeginn unwirksam. Das Bundeskartellamt kann den beteiligten Unternehmen auftragen, das gegen das Kartellrecht verstoßende Verhalten einzustellen. Beim Verstoß gegen das Kartellrecht handelt es sich außerdem um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Höhe des Bußgeldes kann 10 % des Unternehmensumsatzes umfassen und bis zu 1.000.000 € betragen.
Die verschiedenen Arten von Kartellen
Es gibt Ausnahmen vom Grundsatz, sodass nicht jede Kartellbildung illegal ist. Abhängig vom Zweck eines Kartells lassen sich unterschiedliche Kartellarten unterscheiden.
Erlaubte Kartelle
Es gibt Zusammenschlüsse zu Kartellen, die legal sind und durch die sich die Marktbedingungen für Verbraucher sogar verbessern.
Beispiele für erlaubte Kartelle
- Krisenkartell:
Im Falle einer Krise oder bei Umsatzeinbrüchen können sich Unternehmen einer Branche zur Bewältigung der Krise zu einem Krisenkartell zusammenschließen. Das zeitlich begrenzte Krisenkartell macht es möglich, schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für die einzelnen Unternehmen abzuwenden. - Mittelstandskartell:
Das Bundeskartellamt erlaubt es kleinen und mittleren Unternehmen häufiger, sich zu einem Mittelstandskartell zusammenzuschließen. Auf diese Weise können sie gegenüber großen Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben beziehungsweise die Wettbewerbsfähigkeit verbessern. - Rationalisierungskartell:
Ein Rationalisierungskartell erfüllt den Zweck, den Wettbewerb unter den Unternehmen zu verringern. Das geschieht zum Beispiel durch die Aufteilung der verschiedenen Produktionsschritte auf alle im Kartell zusammengeschlossenen Unternehmen. Vom Kartellverbot ausgenommen ist ein Rationalisierungskartell insbesondere dann, wenn kleinere Unternehmen beteiligt sind und sich deren Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit durch den Zusammenschluss erhöht. - Festlegung einheitlicher Normen und Typen:
Ein Kartell ist legal, wenn durch die Kartellbildung einheitliche Normen und Typen festgelegt werden und diese Vorgehensweise offen und transparent nach außen kommuniziert wird. Ein Normen-, Typen- und Konditionenkartell hat Beschlüsse und Vereinbarungen zum Inhalt, deren Gegenstand Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen sind. - Spezialisierungskartell:
Erlaubt ist auch ein Spezialisierungskartell. Inhalt seiner Vereinbarungen und Beschlüsse sind wirtschaftliche Vorgänge, die auf eine Spezialisierung ausgerichtet sind. - Strukturkrisenkartell:
Ein Strukturkrisenkartell hat das Ziel, die Kapazitäten an Absatzrückgänge anzupassen, die auf einer andauernden Veränderung der Nachfrage beruhen.
Verbotene Kartelle
Verboten sind grundsätzlich alle Kartelle, deren Zweck auf die Erlangung eines wirtschaftlichen Vorteils abzielt. Diese Absprachen fördern die Monopolbildung und gefährden die freie Marktwirtschaft mit für Verbraucher nachteiligen Folgen.
Beispiele für verbotene Kartelle
- Preiskartell:
In einem Preiskartell stimmen Unternehmen ihre Preise untereinander ab. Ziel ist einmal, einen Preiskampf zu verhindern und Waren oder Dienstleistungen mit einem höheren Gewinn zu verkaufen. Durch ein Preiskartell wäre es außerdem möglich, Konkurrenten außerhalb des Kartells durch einheitlich niedrige Preise zu benachteiligen. - Gebietskartell:
Verboten ist außerdem das Gebietskartell. Es teilt sich den Markt nach Regionen auf, sodass jedes am Gebietskartell beteiligte Unternehmen in seinem jeweiligen Gebiet konkurrenzlos tätig sein kann. - Submissionskartell:
Bei einem Submissionskartell legen die am Kartell beteiligten Unternehmen bei Ausschreibungen fest, wer die Ausschreibung gewinnen soll. Durch ein Submissionskartell wird der Wettbewerb nicht nur verfälscht, sondern auch ausgehebelt. - Produktionskartell:
Die am Produktionskartell beteiligten Unternehmen vereinbaren bestimmte Produktionszahlen. Auf diese Weise vermeiden sie nicht nur Überproduktionen, sondern verknappen die gefertigten Güter und Waren künstlich, was zu konstanten oder steigenden Preisen und Gewinnen für die im Produktionskartell zusammengeschlossenen Unternehmen führt.
Kontrolle der Kartelle
In Deutschland hat das Bundeskartellamt die Aufgabe, Kartelle zu kontrollieren. Vor Übernahmen und Zusammenschlüssen von Unternehmen muss es prüfen, ob sich aus dem Zusammenschluss eine Monopolstellung ergeben könnte, die den freien Markt gefährdet. Dementsprechend wird das Bundeskartellamt das Vorhaben ablehnen oder genehmigen.
Im Gegensatz zum Bundeskartellamt auf nationaler Ebene überwacht auf europäischer Ebene die Europäische Union die Einhaltung von Wettbewerbsvorschriften bei Unternehmenszusammenschlüssen. Die Wettbewerbsvorschriften sind Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie der europäischen Fusionskontrollverordnung.
Übungsfragen
Ergebnisse
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Mehr Informationen#1. Warum kontrolliert das Bundeskartellamt die Bildung von Kartellen?
#2. Welche Aussage ist zutreffend?
#3. Was ist ein Beispiel für eine Wettbewerbsbeschränkung?
#4. Welche Aussage ist zutreffend?
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