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Bedarfsdeckungsprinzip

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Als Bedarfs­deck­ung­sprinzip wird ein Prinzip des wirtschaftlichen Han­delns beschrieben, bei dem die Unternehmen Bedürfnisse der Kon­sumenten befriedi­gen, die wirk­lich vorhan­den sind. Heutzu­tage kommt das Bedarfs­deck­ung­sprinzip ins­beson­dere in öffentlichen Haushal­ten zum Ein­satz. Jeglich­es wirtschaftlich­es Han­deln ist darauf aus­gerichtet, in der Real­ität vorhan­dene Bedarfe zu decken. 

In fol­gen­der Lek­tion erfährst du, was das Bedarfs­deck­ung­sprinzip ist und in welchen Bere­ichen es zum Ein­satz kommt. Anschließend gibt es noch einige Übungsauf­gaben, mit deren Hil­fe du das Gel­ernte über das Bedarfs­deck­ung­sprinzip weit­er verfestigt. 

  • Syn­onyme: Bedarfs­deck­ung | Bedürfnis­be­friedi­gung
  • Englisch: requires cov­er­age principle

Inhalt dieser Lektion

  • Warum ist das Bedarfs­deck­ung­sprinzip wichtig?
  • Heutiger Ein­satz des Bedarfsdeckungsprinzip
  • Wirtschaftlich­es Sys­tem für das Bedarfsdeckungsprinzip
  • Fol­gen des Bedarfsdeckungsprinzip
    • Kos­ten­deck­ung­sprinzip
    • Angemessen­heit­sprinzip
  • Das Bedarfs­deck­ung­sprinzip außer­halb des Wirtschaftslebens
  • Übungsauf­gaben

Warum ist das Bedarfsdeckungsprinzip wichtig?

Das Bedarfs­deck­ung­sprinzip gehört zu den wichtig­sten Prinzip­i­en der Betrieb­swirtschaft. Ins­beson­dere in jün­geren Wirtschaftssys­te­men und in eher prim­i­tiv organ­isierten Kul­turen ori­en­tieren sich die Unternehmen am Bedarfs­deck­ung­sprinzip. Das Erzie­len von max­i­malem Gewinn stand im Hin­ter­grund, während Bedarfe der Kon­sumenten gedeckt wer­den sollten. 

Das ist ein Bedarf:

  • Indi­vidu­elles Bedürf­nis der Verbraucher
  • Kaufkraft, um das Bedürf­nis poten­tiell zu befriedigen

Heutiger Einsatz des Bedarfsdeckungsprinzip

In einem freien mark­twirtschaftlichen Sys­tem ori­en­tieren sich die Unternehmen am erwerb­swirtschaftlichen Prinzip. Demge­genüber sind es ins­beson­dere die öffentliche Haushalte, bei denen das Bedarfs­deck­ung­sprinzip zur Anwen­dung kommt. Allerd­ings gilt dieser Grund­satz nicht uneingeschränkt. In unter­schiedlichen Fällen weichen die staatlichen Insti­tu­tio­nen von dem Prinzip ab. 

Beispiel Bedarfs­deck­ung­sprinzip:
Die “Stadt B” schließt das städtis­che Schwimm­bad, da ein weit­er­er Betrieb auf­grund teur­er Sanierungsar­beit­en wirtschaftlich nicht sin­nvoll wäre. Die Stadt ignori­ert hier die etwaigen Bedarfe der Bürg­er der “Stadt B” und ver­fol­gt vielmehr wirtschaftliche Inter­essen. Wenn die “Stadt C” trotz wirtschaftlich­er Bedenken auf­grund eines entsprechen­den Bedarfs einen neuen Kinder­garten eröffnet, berück­sichtigt C vielmehr das Bedarfsdeckungsprinzip.

Wirtschaftliches System für das Bedarfsdeckungsprinzip

In einem mark­twirtschaftlichen und lib­eralen Wirtschaftssys­tem gilt das erwerb­swirtschaftliche Prinzip. Die Unternehmen ori­en­tieren sich am Gewinn und ver­suchen diesen zu maximieren. 

Dies sieht in ein­er Plan­wirtschaft anders aus. Die Unternehmen pro­duzieren nach einem Plan, der nach den Bedürfnis­sen der Men­schen konzip­iert ist. Ein plan­wirtschaftlich­es Land ist fol­glich prädes­tiniert für das Bedarfsdeckungsprinzip. 

bedarfsdeckungsprinzip
bedarfs­deck­ung­sprinzip

Folgen des Bedarfsdeckungsprinzip

Die Pro­duk­tiv­ität und Wirtschaftlichkeit eines öffentlichen Haushalts, der sich am Bedarfs­deck­ung­sprinzip ori­en­tiert, ste­ht nicht im Vorder­grund. Aus diesem Grund stellen die Ver­ant­wortlichen lediglich die Ein­nah­men und Aus­nah­men gegenüber. Aus dieser Berech­nung ergibt sich ein Über­schuss und kein Gewinn. Darüber hin­aus ist eine Ori­en­tierung am Bedarf der Kon­sumenten Grund dafür, dass kein Wet­tbe­werb existiert. 

Wenn Unternehmen oder staatliche Insti­tu­tio­nen keinen Gewinn erzie­len wollen, entste­ht somit auch kein Wettbewerb. 

Allerd­ings ver­fol­gen die öffentlichen Betriebe zwei Prinzip­i­en, die Aus­prä­gung des Bedarfs­deck­ung­sprinzips sind:

  • Kos­ten­deck­ung­sprinzip
  • Angemessen­heit­sprinzip

Kostendeckungsprinzip

Auch wenn kein Gewinn erzielt wer­den soll, verur­sachen öffentliche Betriebe und Haushalte Kosten. Diese sollen auch bei Ver­fol­gung des Bedarfs­deck­ung­sprinzip selb­stver­ständlich gedeckt werden. 

Angemessenheitsprinzip

Zudem besagt das Angemessen­heit­sprinzip, dass ein Gewinn in angemessen­er Höhe (bess­er: ein Über­schuss) erwirtschaftet wer­den kann. Eine Ori­en­tierung am max­i­malen Gewinn erfol­gt jedoch nicht. 

Das Bedarfsdeckungsprinzip außerhalb des Wirtschaftslebens

Neben den wirtschaftlichen Erschei­n­ungs­for­men kommt das Bedarfs­deck­ung­sprinzip ins­beson­dere in der Sozial­hil­fe zum Ein­satz. Dort umfasst das Prinzip zweier­lei Grund­sätze, die maßge­blich für die Bewil­li­gung und Berech­nung von Sozial­hil­fe sind: 

Prinzip­i­en der Bedarfs­deck­ung bei der Sozialhilfe: 

  • Aus­gle­ich ein­ma­liger Bedürfnisse durch Dar­lehen und Zuschüsse
  • Berech­nung der Sozial­hil­fe ori­en­tiert sich an den Lebensbedürfnissen

Übungsaufgaben

#1. Welches Synonym passt nicht zum Bedarfsdeckungsprinzip? 

#2. Verfolgen die Unternehmen im Normalfall in einer freien Marktwirtschaft das Bedarfsdeckungsprinzip? 

#3. Bei einem öffentlichen Haushalt, der das Bedarfsdeckungsprinzip verfolgt, gibt es keine Gewinnberechnung. 

#4. Wo kommt das Bedarfsdeckungsprinzip NICHT zum Einsatz? 

Fer­tig

Ergebnis

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