Eine Interessengemeinschaft ist eine Gemeinschaft, zu der sich natürliche oder juristische Personen auf Zeit zusammenschließen, um koordiniert zusammenzuarbeiten und gemeinsame Ziele zu erreichen. Interessengemeinschaften gibt es zum Beispiel in Institutionen, politischen, wirtschaftlichen und staatlichen Organisationen sowie in Gewerkschaften und Verbänden. Eine Interessengemeinschaft ist eine Innengesellschaft, die regelmäßig als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet wird, wobei sie auch in Form eines nicht eingetragenen Vereins organisiert sein kann. Interessengemeinschaften sind gesetzlich nicht definiert.
In dieser Lektion lernst du die Interessengemeinschaft kennen, ihre verschiedenen Formen und ihre Unterschiede zur Interessenvertretung. Die Übungsfragen am Ende der Lektion helfen dir, deine Kenntnisse zu prüfen und Erlerntes zu festigen.
- Synonyme: Bündnis | Vereinigung | Union | Zusammenschluss
- Englisch: Interest group
Wann ist eine Interessengemeinschaft von Bedeutung?
Im wirtschaftlichen Bereich handelt es sich bei einer Interessengemeinschaft um einen freiwilligen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Ziel und Zweck dieses Verbundes ist, eine langfristig angelegte und stabile Zusammenarbeit in bestimmten Funktionsbereichen aufzunehmen, die dem jeweiligen Unternehmen Vorteile bringt.
Die Interessengemeinschaft spielt eine wichtige Rolle bei:
- Verfolgung gemeinsamer Interessen
- Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen
- Intensivierung öffentlichkeitswirksamer Arbeit
- Verfolgung politisch und wirtschaftlich motivierter Ziele
- Planung und Umsetzung gemeinsamer Projekte
- Gerichtliche Durchsetzung von Zielen und Interessen
- Gemeinsame Entwicklungs- und Forschungsarbeiten
- Bündelung von Know-how
- Realisierung von Fertigungsaufgaben
- Gemeinsamer Einkauf von Gütern
Die Merkmale einer Interessengemeinschaft
Eine Interessengemeinschaft (IG) weist diese Merkmale auf:
- Die IG ist ein Zusammenschluss von mehreren natürlichen oder juristischen Personen, zum Beispiel von Unternehmen und Institutionen.
- Die IG ist keine eigenständige Rechtsform und keine rechtlich definierte Gemeinschaft.
- Die Abkürzung „IG“ für Interessengemeinschaft ist nicht mit der „IG“, der Industriegewerkschaft zu verwechseln, zum Beispiel IG Metall oder IG Bergbau und Chemie.
- Ziel einer Interessengemeinschaft ist, gemeinsame Interessen zu verfolgen und wahrzunehmen.
- Eine Interessengemeinschaft kann jeden beliebigen Zweck verfolgen, sofern er nicht gesetzlich verboten ist.
- Rechtliche Grundlage einer Interessengemeinschaft ist ein Vertrag, wobei in Bezug auf die Gestaltung und die Zusammensetzung keine bestimmten Maßnahmen zu beachten sind.
- Eine Eintragung in ein Register gibt es nicht. Gleiches gilt für satzungsmäßige Vorschriften.
- Die am häufigsten bei der Interessengemeinschaft verwendete Rechtsform ist die GbR, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Aber auch andere Rechtsformen sind möglich.
- Der Nutzen einer IG besteht in einer koordinierten Zusammenarbeit der Mitglieder der Gemeinschaft. Das bedeutet, dass materielle und immaterielle Güter der in der Interessengemeinschaft zusammengeschlossenen Unternehmen gemeinsam genutzt und zum Vorteil aller Beteiligten eingesetzt werden können.
- Die Geschäftsführung einer Interessengemeinschaft wird regelmäßig von allen Gesellschaftern oder Beteiligten ausgeübt, sie kann aber auch auf einen oder mehrere geschäftsführende Gesellschafter oder Beteiligte übertragen werden.
Die verschiedenen Formen von Interessengemeinschaften
Verschiedene Formen von Interessengemeinschaften:
- Betriebsgemeinschaften
- Verteilungsgemeinschaften
- Produktionsgemeinschaften
- Rationalisierungsgemeinschaften
- Gewinngemeinschaften
Betriebsgemeinschaften
Eine Betriebsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren Betrieben innerhalb einer begrenzten Fahrdistanz. Die in einer Betriebsgemeinschaft zusammengeschlossenen Betriebe gelten als ein Betrieb. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel ein Vertrag als Rechtsgrundlage. Außerdem dürfen die beteiligten Betriebe nicht unbegrenzt außerhalb der Betriebsgemeinschaft tätig sein.
Ein Beispiel ist der Zusammenschluss von mehreren Unternehmen, um gemeinsam ein Kraftwerk zu betreiben, das den Strom für die jeweiligen Unternehmen liefert.
Verteilungsgemeinschaften
Bei Verteilungsgemeinschaften werden die Ressourcen der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Gemeinschaftsmitglieder gebündelt. Ziel ist, gemeinsam Produkte zu vertreiben. Daraus ergeben sich Kostenvorteile für die einzelnen Mitgliedsunternehmen sowie eine Gewinnsteigerung.
Produktionsgemeinschaften
Zweck einer Produktionsgemeinschaft ist regelmäßig die Übernahme und Aufteilung einzelner Produktionsschritte innerhalb der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Betriebe. Ziel ist die gemeinsame Herstellung von Gütern sowie die Herbeiführung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Oftmals konzentriert sich die Produktionsgemeinschaft auf eine Produktionsstätte.
Rationalisierungsgemeinschaften
Bei einer Rationalisierungsgemeinschaft richtet sich die Intention des Zusammenschlusses darauf, bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen in den jeweiligen Unternehmen durchzuführen. Ziel ist, Ressourcen zu schonen oder zu sparen und die Ausgaben zu verringern. Daraus ergeben sich Kostenvorteile für die einzelnen Mitgliedsunternehmen, die die Gewinne erhöhen und beispielsweise neue Investitionen ermöglichen.
Gewinngemeinschaften
Gewinngemeinschaften werden oft als „Finanzierungsgemeinschaften“ gegründet. Dabei handelt es sich um einen vertraglichen Zusammenschluss von rechtlich selbstständigen Unternehmen.
Eine Gewinngemeinschaft konzentriert sich auf die Vergemeinschaftung von Ergebnissen. Sie tritt nach außen nicht als solche auf und wird auch nicht einheitlich geleistet. Ein Ziel kann sein, finanzschwache Mitglieder durch eine gemeinsame Kapitalbeschaffung und die damit verbundene höhere finanzielle Potenz zu unterstützen.
Regelmäßig bleiben die Mitglieder in einer Gewinngemeinschaft wirtschaftlich und rechtlich selbstständig. Der Zusammenschluss erfolgt meist für eine bestimmte Zeit. Die Gewinngemeinschaft endet zu einem vereinbarten Zeitpunkt, nämlich wenn das eigentliche Ziel erreicht ist.
Die Abgrenzung der Interessengemeinschaft von der Interessenvertretung
Die Interessengemeinschaft ist nicht mit der Interessenvertretung gleichzusetzen. Einer Interessenvertretung liegt immer der Gedanke der Mitbestimmung zugrunde. Das bedeutet, dass Menschen, die von politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder kulturellen Entwicklungen und Entscheidungen betroffen sind, ihr Recht auf Mitsprache nutzen, um diese Entwicklungen und Entscheidungen zu beeinflussen. Da jedoch nicht alle Menschen, die zweckbezogen handeln, gleichzeitig verhandeln können, bilden sich Verhandlungsführer heraus. Sie haben die Aufgabe, eine einheitliche und von allen gemeinschaftlich und demokratisch getragene Position zu entwickeln, die nach außen kommuniziert wird.
Meistens leiten sich die Interessen direkt oder indirekt aus den im Grundgesetz garantierten Grundrechten ab, zum Beispiel die Vereinigungs- und die Versammlungsfreiheit. Manche Interessenvertretungen werden ausdrücklich durch gesetzliche Grundlagen untermauert, während andere auf privater Initiative beruhen, zum Beispiel Bürgerinitiativen.
- Beispiele für Interessenvertretungen sind Schülerräte, Betriebsräte, Personalräte, Elternversammlungen in Kindergärten und Schulen, Fachschaftsräte sowie Heimräte in Seniorenanlagen. Sofern Interessenvertretungen eine relevante Größe und Rechtsform erreichen, zum Beispiel als Verein, werden aus Interessenvertretungen Interessenverbände.
- Beispiele für Interessenvertretungen im politischen Kontext sind Unternehmer- und Wirtschaftsbünde, berufsständische Vertretungen, Regionalvertreter von Kommunen und Regionalverbänden gegenüber gesamtstaatlichen Organen sowie Fachverbände.
Im Gegensatz zu einer Interessengemeinschaft gibt es für die Bildung von Interessenvertretungen teilweise gesetzlich normierte Rechtsgrundlagen.
Beispiele sind das Betriebsrätegesetz für Betriebsräte, das Mitbestimmungsgesetz der Länder für Personalräte und die Heimmitwirkungsverordnung für die Mitbestimmung in Seniorenheimen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Interessenvertretung nur dann mit einer Interessengemeinschaft gleichgesetzt werden kann, wenn die Interessenvertretung aus allen Mitgliedern einer Interessengemeinschaft besteht.
Übungsfragen
#1. Welche der genannten Zusammenschlüsse sind Interessengemeinschaften?
#2. Welche Aussage ist in Bezug auf die Abgrenzung der Interessengemeinschaft von der Interessenvertretung richtig?
#3. Eine Interessengemeinschaft braucht einen rechtlichen Rahmen, um am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können. Welche rechtliche Organisationsform wird am häufigsten für Interessengemeinschaften gewählt?
#4. Welche Aussage ist in Bezug auf die Merkmale einer Interessengemeinschaft richtig?
#5. Welche Aussage ist in Bezug auf die verschiedenen Formen von Interessengemeinschaften falsch?
Ergebnisse
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