Der Aufsichtsrat ist ein Gremium, das bei Kapitalgesellschaften oder Organisationen als Kontrollorgan eingesetzt wird. Für einige Rechtsformen – beispielsweise die Aktiengesellschaft oder die Genossenschaft – schreibt das Gesetz zwingend die Bildung eines Aufsichtsrats vor. Bei anderen Rechtsformen, z. B. GmbH oder KGaA, kann die Bildung eines Aufsichtsrats per Satzung oder Gesellschaftsvertrag bestimmt werden.
In dieser Lektion behandeln wir den Aufsichtsrat. Du erfährst, was ein Aufsichtsrat ist und für welche Rechtsformen der Gesetzgeber zwingend eine Bildung des Gremiums vorsieht. Wir zeigen dir, welche Funktion der Aufsichtsrat hat und mit welchen Rechten und Pflichten seine Mitglieder ausgestattet sind. Anschließend informieren wir dich über die Haftung des Aufsichtsrats und welche anderen Organe die Geschicke einer Aktiengesellschaft bestimmen. Zur Festigung deines Wissens kannst du nach dem Text einige Übungsfragen beantworten.
- Abkürzung: AR
- Englisch: supervisory board | governing body
Was du über den Aufsichtsrat wissen solltest
Der Aufsichtsrat ist eines von drei Organen, durch die eine Kapitalgesellschaft, eine Genossenschaft, eine Stiftung oder eine Organisation im Innen- und Außenverhältnis handlungsfähig wird. Einen Prokuristen – wie z. B. bei der OHG – kennt die Aktiengesellschaft nicht. Dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachung der Geschäftsführung. Diese Position übernimmt bei einer Aktiengesellschaft der Vorstand. Der Aufsichtsrat agiert bei einer AG quasi als Mittelsmann zwischen Vorstand und Aktionären.
Das Aktiengesetz (AktG) schreibt in § 95 AktG vor, dass der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern bestehen muss. Höchstens dürfen in dem Gremium 21 Mitglieder tätig sein.
Die Mitglieder eines Aufsichtsrats treffen sich mindestens einmal halbjährlich. Ist der Aufsichtsrat das Organ eines börsennotierten Unternehmens, müssen die Treffen zweimal pro Kalenderhalbjahr stattfinden. Bei nicht-börsennotierten Unternehmen kann der Aufsichtsrat beschließen, dass eine Sitzung pro Halbjahr abgehalten wird.
Zusammensetzung
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern; bei größeren Unternehmen oder in bestimmten Branchen ist zudem vorgeschrieben, dass ein gewisser Anteil der Aufsichtsratsmitglieder Arbeitnehmervertreter sein müssen. Dies ergibt sich aus den Mitbestimmungsgesetzen. Der Rest besteht aus Anteilseignern bzw. Eigentümern.
Je nach Unternehmen kann auch eine bestimmte Frauenquote bzw. Geschlechterquote für den Aufsichtsrat vorgegeben sein. Zudem ist eine Altersgrenze möglich.
Grundsätzlich muss der Aufsichtsrat so zusammengesetzt sein, dass die Mitglieder über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß ausüben zu können. Der Aufsichtsrat ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet.
Vorsitz
Im Mitbestimmungsgesetz ergibt sich aus § 27, dass für die Wahl eines Vorsitzenden eine Zweidrittelmehrheit erzielt werden muss. Aufsichtsratsvorsitzender ist entweder ein Mitglied der Eigentümerseite oder eine neutrale Person, abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen der Branche (für Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie gilt das Montanmitbestimmungsgesetz).
Wahl
Die Wahl der Arbeitnehmervertreter in einem Aufsichtsrat findet durch die Belegschaft statt. Dabei gilt, dass die Wahl allgemein, gleich und geheim stattfindet. Abhängig von verschiedenen Gesetzen – je nach Unternehmen, Branche und Größe – kann die Wahl unterschiedlich ablaufen, beispielsweise als Direktwahl oder als Delegiertenwahl.
Wichtige Gesetze für die Wahl eines Aufsichtsrates sind:
- Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) bei mehr als 500 Arbeitnehmern
- Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) bei mehr als 2.000 Arbeitnehmern
Grundsätzlich können auch Ersatzmitglieder gewählt werden, für den Fall, dass ein Aufsichtsratsmitglied vorzeitig ausscheidet.
Abberufung
Aufsichtsratsmitglieder einer AG können aus bestimmten Gründen auch abberufen werden. Das ist jederzeit durch einen Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft mit einer Dreiviertel-Mehrheit möglich, aber auch aus wichtigem Grund auf Antrag einer Aktionärsminderheit (einfache Mehrheit). Hat der Entsendungsberechtigte ein Aufsichtsratsmitglied auf Grund der Satzung entsandt, kann er es jederzeit abberufen und durch ein anderes Aufsichtsratsmitglied ersetzen.
Wann ist ein Aufsichtsrat vorgeschrieben?
Ein Aufsichtsrat muss nicht zwingend von jedem Unternehmen gebildet werden. Weder OHG noch KG müssen mit diesem Organ ausgestattet sein. Auch bei einer kleinen GmbH oder einer kleinen Limited reicht es aus, wenn die Geschäfte von dem Geschäftsführer geführt werden, der nicht von einem Aufsichtsrat kontrolliert wird.
Zwingend erforderlich – und damit gesetzlich vorgeschrieben – ist der Aufsichtsrat bei einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft zu bilden. Hat eine GmbH mehr als 500 Mitarbeiter, muss laut dem Betriebsverfassungsgesetz auch hier ein Aufsichtsrat eingesetzt werden.
Ein Aufsichtsrat wird in der Regel für fünf Jahre gewählt. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf dieser Dauer aus, muss ein neuer Aufsichtsrat gewählt werden.
Funktion eines Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat in erster Linie die Funktion, die Arbeit des Vorstands zu überwachen. Außerdem ist er für dessen Bestellung zuständig. Der Aufsichtsrat schließt die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder ab und kann das Anstellungsverhältnis auch wieder kündigen.
Der Aufsichtsrat unterstützt den Vorstand in beratender Funktion.
Dabei spielen insbesondere die folgenden Aspekte eine wesentliche Rolle:
- Welche Investitionen sind geplant?
- Welche betriebliche Zielsetzung möchte der Vorstand erreichen?
- Wie geht der Vorstand mit Budgets um?
Letztlich prüft der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft den Jahresabschluss und den Lagebericht. Auf der Hauptversammlung muss er die Aktionäre über seine Feststellungen informieren.
Welche Rechte und Pflichten hat ein Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat kann gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern und den Aktionären Rechte ausüben. Gleichzeitig muss er seinen Pflichten nachkommen.
Rechte
Diese Rechte hat der Aufsichtsrat:
- Nach dem AktG muss der Aufsichtsrat bei bestimmten Geschäften seine Zustimmung geben.
- Gegenüber dem Vorstand kann er von seinem Informationsrecht Gebrauch machen.
- Dem Aufsichtsrat obliegt es, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu überwachen.
Pflichten
Der Aufsichtsrat hat auch diese Pflichten:
- Gegenüber Außenstehenden sind die Mitglieder des Aufsichtsrats zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats erfüllen ihre Treuepflicht dadurch, dass sie die Unternehmensinteressen wahren.
- Sie übernehmen gegenüber dem Vorstand und den Aktionären eine Sorgfaltspflicht, die mit der eines GmbH-Geschäftsführers vergleichbar ist.
Muss ein Aufsichtsrat haften?
Ja, die Mitglieder eines Aufsichtsrats können haftbar gemacht werden.
Die Haftung eines Aufsichtsrats unterteilt sich in drei Kategorien:
- Strafrechtliche Haftung
- Haftung gegenüber Dritten
- Haftung gegenüber der Gesellschaft
Die strafrechtliche Haftung des Aufsichtsrats tritt z. B. ein, wenn der Straftatbestand der Untreue nach § 266 Absatz 1 StGB erfüllt ist.
Die Haftung der Mitglieder eines Aufsichtsrats bezieht sich auf die Aktionäre und andere Gläubiger der Gesellschaft. So wird auch der Aufsichtsrat verantwortlich gemacht, wenn der Aufsichtsrat gegen die Insolvenzantragspflicht verstößt.
Eine Haftung gegenüber der eigenen Gesellschaft besteht dann, wenn die Aufsichtsratsmitglieder in der Weise schuldhaft handeln, dass die eigene Gesellschaft einen Schaden erleidet.
Die anderen Organe einer Aktiengesellschaft
Neben dem Aufsichtsrat handelt eine Aktiengesellschaft durch die folgenden Organe:
- Vorstand
- Hauptversammlung
Vorstand
Der Vorstand einer AG kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Das Aktiengesetz sieht vor, dass der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen muss, wenn das Grundkapital den Betrag von 3 Millionen Euro überschreitet. In der Satzung der AG kann allerdings eine andere Regelung vereinbart werden.
Der Vorstand handelt eigenverantwortlich. Auch wenn er durch den Aufsichtsrat kontrolliert wird, kann er seine eigenen Entscheidungen treffen. Ein direktes Weisungsrecht kann der Aufsichtsrat nicht gegenüber dem Vorstand ausüben.
Aufsichtsratsmitglieder dürfen in Deutschland nicht gleichzeitig aktive Vorstände sein.
Hauptversammlung
Auf der Hauptversammlung kommen der Vorstand, der Aufsichtsrat und alle Aktionäre einer Aktiengesellschaft zusammen. Hier wird z. B. über die Verwendung eines Jahresüberschusses und die Höhe der auszuzahlenden Dividende entschieden.
Weitere Punkte, die auf einer Hauptversammlung entschieden werden, können eine Kapitalerhöhung, Satzungsänderungen oder die Auflösung der Gesellschaft sein.
Übungsfragen
#1. Welche Unternehmen müssen zwingend einen Aufsichtsrat bilden?
#2. Durch wen oder was tritt eine Aktiengesellschaft nicht im Innen- oder Außenverhältnis auf?
#3. Wie viele Mitglieder müssen nach dem AktG bei der Beschlussfassung mindestens anwesend sein?
#4. Welches Organ ist im Fall der Überschuldung einer Aktiengesellschaft für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig?
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