Der Aufsichtsrat ist ein Gremium, das bei Kapitalgesellschaften oder Organisationen als Kontrollorgan eingesetzt wird. Für einige Rechtsformen – z.B. die Aktiengesellschaft oder die Genossenschaft – schreibt das Gesetz zwingend die Bildung eines Aufsichtsrats vor. Bei anderen Rechtsformen, z.B. GmbH oder KGaA, kann die Bildung eines Aufsichtsrats per Satzung oder Gesellschaftsvertrag bestimmt werden.
In dieser Lektion behandeln wir den Aufsichtsrat. Du erfährst, was ein Aufsichtsrat ist und für welche Rechtsformen der Gesetzgeber zwingend eine Bildung des Gremiums vorsieht. Wir zeigen dir, welche Funktion der Aufsichtsrat hat und mit welchen Rechten und Pflichten seine Mitglieder ausgestattet sind. Anschließend informieren wir dich über die Haftung des Aufsichtsrats und welche anderen Organe die Geschicke einer Aktiengesellschaft bestimmen. Zur Festigung deines Wissens kannst du nach dem Text einige Übungsfragen beantworten.
Englisch: supervisory board | governing body
Inhalt dieser Lektion
Was du über den Aufsichtsrat wissen solltest
Der Aufsichtsrat ist eins von drei Organen, durch die eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft im Innen- und Außenverhältnis handlungsfähig wird. Einen Prokuristen – wie z.B. bei der OHG – kennt die Aktiengesellschaft nicht. Dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachung der Geschäftsführung. Diese übernimmt bei einer Aktiengesellschaft der Vorstand.
Das Aktiengesetz (AktG) schreibt in § 95 AktG vor, dass der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern bestehen muss. Höchstens dürfen in dem Gremium 21 Mitglieder tätig sein.
Die Mitglieder eines Aufsichtsrats treffen sich mindestens einmal halbjährlich. Ist der Aufsichtsrat das Organ eines börsennotierten Unternehmens müssen die Treffen zweimal halbjährlich stattfinden.
Für die Beschlussfähigkeit gilt, dass die Hälfte der Mitglieder den Beschluss gefasst haben muss. § 108 Absatz 2 AktG verlangt, dass dies mindestens drei Mitglieder sind.

Zusammensetzung
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern; bei größeren Unternehmen oder in bestimmten Branchen ist zudem vorgeschrieben, dass ein gewisser Anteil der Aufsichtsratsmitglieder Arbeitnehmervertreter sein müssen. Der Rest besteht aus Anteilseignern bzw. Eigentümern.
Je nach Unternehmen kann auch eine bestimmte Frauenquote für den Aufsichtsrat vorgegeben sein.
Vorsitz
Im Mitbestimmungsgesetz ergibt sich aus § 27, dass für die Wahl eines Vorsitzenden eine Zweidrittelmehrheit erzielt werden muss. Aufsichtsratsvorsitzender ist entweder ein Mitglied der Eigentümerseite oder eine neutrale Person, abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen der Branche (für Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie gilt das Montanmitbestimmungsgesetz).
Wann ist ein Aufsichtsrat vorgeschrieben?
Ein Aufsichtsrat muss nicht zwingend von jedem Unternehmen gebildet werden. Weder OHG noch KG müssen mit diesem Organ ausgestattet sein. Auch bei einer kleinen GmbH oder einer kleinen Limited reicht es aus, wenn die Geschäfte von dem Geschäftsführer geführt werden.
Zwingend erforderlich – und damit gesetzlich vorgeschrieben – ist der Aufsichtsrat bei einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft zu bilden. Hat eine GmbH mehr als 500 Mitarbeiter muss laut dem Betriebsverfassungsgesetz auch hier ein Aufsichtsrat eingesetzt werden.
Ein Aufsichtsrat wird in der Regel für fünf Jahre gewählt. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf dieser Dauer aus, muss ein neuer Aufsichtsrat gewählt werden.
Funktion eines Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat in erster Linie die Funktion, die Arbeit des Vorstands zu überwachen. Außerdem ist er für dessen Bestellung zuständig. Der Aufsichtsrat schließt die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder ab und kann das Anstellungsverhältnis auch wieder kündigen.
Der Aufsichtsrat unterstützt den Vorstand in beratender Funktion.
Dabei spielen insbesondere die folgenden Aspekte eine wesentliche Rolle:
- Welche Investitionen sind geplant?
- Welche betriebliche Zielsetzung möchte der Vorstand erreichen?
- Wie geht der Vorstand mit Budgets um?
Letztlich prüft der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft den Jahresabschluss und den Lagebericht. Auf der Hauptversammlung muss er die Aktionäre über seine Feststellungen informieren.
Welche Rechte und Pflichten hat ein Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat kann gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern und den Aktionären Rechte ausüben. Gleichzeitig muss er seinen Pflichten nachkommen.
Rechte
Diese Rechte hat der Aufsichtsrat:
- Nach dem AktG muss der Aufsichtsrat bei bestimmten Geschäften seine Zustimmung geben.
- Gegenüber dem Vorstand kann er von seinem Informationsrecht Gebrauch machen.
- Dem Aufsichtsrat obliegt es die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu überwachen.
Pflichten
Der Aufsichtsrat hat auch Pflichten:
- Gegenüber Außenstehenden sind die Mitglieder des Aufsichtsrats zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats erfüllen ihre Treuepflicht dadurch, dass sie die Unternehmensinteressen wahren.
- Sie übernehmen gegenüber dem Vorstand und den Aktionären eine Sorgfaltspflicht, die mit der eines GmbH-Geschäftsführers vergleichbar ist.
Muss ein Aufsichtsrat haften?
Ja, die Mitglieder eines Aufsichtsrats können haftbar gemacht werden.
Die Haftung eines Aufsichtsrats unterteilt sich in drei Kategorien:
- Strafrechtliche Haftung
- Haftung gegenüber Dritten
- Haftung gegenüber der Gesellschaft
Die strafrechtliche Haftung des Aufsichtsrats tritt z.B. ein, wenn der Straftatbestand der Untreue nach § 266 Absatz 1 StGB erfüllt ist.
Die Haftung der Mitglieder eines Aufsichtsrats bezieht sich auf die Aktionäre und andere Gläubiger der Gesellschaft. So wird auch der Aufsichtsrat verantwortlich gemacht, wenn der Aufsichtsrat gegen die Insolvenzantragspflicht verstößt.
Eine Haftung gegenüber der eigenen Gesellschaft besteht dann, wenn die Aufsichtsratsmitglieder in der Weise schuldhaft handeln, dass die eigene Gesellschaft einen Schaden erleidet.
Die anderen Organe einer Aktiengesellschaft
Neben dem Aufsichtsrat handelt eine Aktiengesellschaft durch die folgenden Organe:
- Vorstand
- Hauptversammlung
Vorstand
Der Vorstand einer AG kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Das Aktiengesetz sieht vor, dass der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen muss, wenn das Grundkapital den Betrag von 3 Millionen EUR überschreitet. In der Satzung der AG kann allerdings eine andere Regelung vereinbart werden.
Der Vorstand handelt eigenverantwortlich. Auch wenn er durch den Aufsichtsrat kontrolliert wird, kann er seine eigenen Entscheidungen treffen. Ein direktes Weisungsrecht kann der Aufsichtsrat nicht gegenüber dem Vorstand ausüben.
Aufsichtsratsmitglieder dürfen in Deutschland nicht gleichzeitig aktive Vorstände sein.
Hauptversammlung
Auf der Hauptversammlung kommen der Vorstand, der Aufsichtsrat und alle Aktionäre einer Aktiengesellschaft zusammen. Hier wird z.B. über die Verwendung eines Jahresüberschusses und die Höhe der auszuzahlenden Dividende entschieden.
Weitere Punkte, die auf einer Hauptversammlung entschieden werden, können eine Kapitalerhöhung, Satzungsänderungen oder die Auflösung der Gesellschaft sein.