Eine Namensaktie ist ein Wertpapier, das auf den Namen des Aktionärs eingetragen ist. Außer dem Namen werden gemäß § 67 Aktiengesetz (AktG) auch die Anschrift und das Geburtsdatum des Eigentümers im Aktienregister erfasst. Möchte der Inhaber des Wertpapiers die Namensaktie verkaufen, muss er zunächst die Löschung seines Namens aus dem Aktienregister beantragen.
In dieser Lektion behandeln wir das Thema Namensaktie. Du erfährst, welchen Stellenwert eine Namensaktie hat und in welche Kategorien sie eingeteilt werden kann. Wir zeigen dir, was bei der Übertragbarkeit einer Namensaktie zu beachten ist und welche Vor- und Nachteile dieses Wertpapier dem Aktionär bringt. Abschließend informieren wir dich über die Unterschiede, die es zu anderen Aktienarten gibt. Zur Festigung deiner Kenntnisse kannst du nach dem Text einige Übungsfragen beantworten.
Englisch: registered share
Welchen Stellenwert besitzt eine Namensaktie?
Für ein börsennotiertes Unternehmen hat die Namensaktie einen hohen Stellenwert. Dadurch, dass Vorstand und Aufsichtsrat im Aktienregister einsehen können, wer der Eigentümer der Aktien ist, wissen sie auch, wer an ihrem Unternehmen beteiligt ist. Ändert sich die Struktur der Aktionäre, kann das Unternehmen umgehend geeignete Maßnahmen einleiten.
Darüber hinaus verfügen Namensaktien im internationalen Börsenhandel über eine weitaus höhere Relevanz als z. B. Stammaktien oder Inhaberaktien.
Die Arten der Namensaktien
Namensaktien werden in die beiden folgenden Kategorien eingeteilt:
- Einfache Namensaktien
- Vinkulierte Namensaktien
Einfache Namensaktien
Für die Eigentümer ist es nur erforderlich, dass sie sich namentlich im Aktienregister oder Aktienbuch eintragen lassen. Für die Übertragung auf einen anderen Aktionär sind nur die Einigung, das Indossament und die Übergabe erforderlich. Das Indossament ist ein schriftlicher Vermerk, durch den die Übertragung der Namensaktie auf einen anderen Eigentümer bestätigt wird.
In der Praxis erledigt die Löschung aus dem Aktienregister der AG in der Regel die Bank, bei der das Aktiendepot geführt wird.
Vinkulierte Namensaktien
Vinkulierte Namensaktien unterscheiden sich von den einfachen Namensaktien dadurch, dass für die Eigentumsübertragung zusätzlich die Genehmigung und die Beschlussfassung der Hauptversammlung und des Vorstands der AG notwendig sind. Vinkulierte Aktien gibt ein Unternehmen z. B. dann aus, wenn sie eine feindliche Übernahme verhindern möchte. Auch dann, wenn eine bestimmte Aktionärsstruktur angestrebt oder vorgegeben ist, sind vinkulierte Namensaktien sinnvoll, beispielsweise bei der Lufthansa.
Übertragbarkeit einer Namensaktien
Der neue Inhaber einer Namensaktie muss sich gemäß § 67 AktG im Aktienregister registrieren lassen. Sobald dieser Schritt getan ist, kann er alle Rechte wahrnehmen, die dem Inhaber einer Namensaktie zustehen. Hat er Namensaktien erworben, wird der Eintrag im Aktienregister um die Anzahl der Aktien erweitert.
Mit der Eintragung ins Aktienregister kann der Eigentümer einer Namensaktie seine Ansprüche einfordern. Diese Ansprüche beinhalten z. B. die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Geltendmachung von Stimmrechten.
Vor- und Nachteile von Namensaktien
Vorteile von Namensaktien
Namenaktien haben die folgenden Vorteile:
- Mit der Ausgabe von Namensaktien kann eine Aktiengesellschaft sich und den Aktionären einen Kostenvorteil verschaffen. Die AG ist nicht auf die Unterstützung einer Depotbank angewiesen. Sie steuert die Prozesse (z.B. die Ausgabe der Aktien) selbst und kann dadurch auch die eigenen Kosten minimieren. Für die Aktionäre entfallen die Depotgebühren, die zum Teil sehr hoch sind.
- Zwischen der Aktiengesellschaft und dem Aktionär entsteht eine einfachere Kommunikation, weil keine Depotbank zwischengeschaltet ist.
- Der Vorstand der Aktiengesellschaft erkennt schneller, wer die Aktionäre der Gesellschaft sind. Durch die Aktionärsstruktur lassen sich bessere Erkenntnisse für wichtige unternehmerische Entscheidungen treffen.
Nachteile von Namensaktien
Der Eigentümer einer Namensaktie muss die folgenden Nachteile in Kauf nehmen:
- Der Aktionär kann seine Rechte erst ausüben, wenn sein Name im Aktienregister eingetragen ist.
- Der Aktionär muss akzeptieren, dass er nicht anonym bleibt.
Unterschiede zu anderen Aktienarten?
Neben Namensaktien und vinkulierten Namensaktien unterscheidet der Aktienmarkt die folgenden Aktienarten:
- Inhaberaktien
- Stammaktien
- Vorzugsaktien
Inhaberaktien
Im Gegensatz zu dem Verfahren bei einer Namensaktie bleibt der Besitzer einer Inhaberaktie für die Verantwortlichen der Aktiengesellschaft anonym. Auch bei dem Verkauf einer Inhaberaktie braucht der Aktionär keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Der Inhaber einer Namensaktie muss bei dem Erwerb der Wertpapiere höhere Gebühren zahlen.
Stammaktien
Stammaktien berechtigen die Inhaber, auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Hierdurch hat er die Möglichkeit, Satzungsänderungen zu beeinflussen. Der Aktionär einer Stammaktie kann außerdem darüber mitentscheiden, wie der Bilanzgewinn der Gesellschaft verwendet wird. Außerdem wirkt er daran mit, den Vorstand und den Aufsichtsrat der AG zu entlasten.
Vorzugsaktien
Vorzugsaktien sind mit keinem Stimmrecht ausgestattet. Dafür hat der Aktionär einer Vorzugsaktie aber Anspruch auf eine höhere Dividende. Von der Vorzugsaktie profitieren insbesondere die Aktionäre, die nur finanzielle Interessen haben und nicht durch ein Stimmrecht an den Geschicken der Aktiengesellschaft teilhaben wollen.
Übungsfragen
#1. Was darf der Aktionär einer Namensaktie nicht vergessen, wenn er das Wertpapier verkaufen möchte?
#2. Was ist ein Indossament?
#3. Kann eine Namensaktie auf einen anderen Aktionär übertragen werden?
#4. Welche Aussage ist nicht richtig?
Ergebnisse
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