Vorzugsaktien sind Wertpapiere eines börsennotierten Unternehmens, bei denen der Aktionär andere Rechte hat als bei Stammaktien. Oft profitiert der Vorzugsaktionär von einer höheren Dividendenauszahlung. Nachteilig ist es für den Vorzugsaktionär, dass er in der Regel kein Mitspracherecht bei den Hauptversammlungen hat. Die AG kann mit den Vorzugsaktien ihr Grundkapital erhöhen, ohne Stimmrechte an die Aktionäre abgeben zu müssen.
In dieser Lektion stellen wir dir die Vorzugsaktie vor. Wir informieren dich über die Bedeutung der Vorzugsaktie und zeigen dir die Unterschiede zwischen wandelbaren und kumulativen Vorzugsaktien auf. Abschließend erfährst du, wie sich Vorzugsaktien von anderen Aktienarten abgrenzen. Zur Vertiefung deines Wissens kannst du nach dem Beitrag einige Übungsfragen beantworten.
- Synonym: Prioritätsaktie
- Englisch: preference share
Was ist eine Vorzugsaktie?
Wertpapiere können bezogen auf den Umfang der Rechte des Aktieninhabers in Stamm- und Vorzugsaktien unterschieden werden. Stammaktien sind dabei der “Normaltyp” der Aktien, sie weisen keine besonderen Vorrechte auf. Vorzugsaktien hingegen können bestimmte Vorrechte beinhalten, beispielsweise als Dividendenvorzugsaktie ausgestaltet sein, sodass der Inhaber mehr Dividende erhält als Inhaber von Stammaktien, aber kein Stimmrecht hat.
Einige Aktienindizes nehmen keine Vorzugsaktien auf. So haben einige deutsche Unternehmen in den letzten Jahren entschieden, Vorzugsaktien gegen Stammaktien zu tauschen.
Welche Bedeutung hat eine Vorzugsaktie?
Benötigt eine Aktiengesellschaft einen höheren Kapitalbedarf, beschließt der Vorstand der AG eine Erhöhung des Grundkapitals. Zur Finanzierung der Kapitalerhöhung gibt die AG Vorzugsaktien und Stammaktien aus. § 139 Aktiengesetz (AktG) bestimmt, dass der Anteil der Vorzugsaktien nicht über 50 % des Grundkapitals liegen darf. Mit dieser Regelung stellt der Gesetzgeber sicher, dass mindestens die Hälfte der Aktionäre auf der Hauptversammlung ein Mitspracherecht ausüben kann.
Unterschied besteht zwischen wandelbaren und kumulativen Vorzugsaktien
Vorzugsaktien werden in die beiden folgenden Gruppen unterteilt:
- Wandelbare Vorzugsaktien
- Kumulative Vorzugsaktien
Wandelbare Vorzugsaktien
Bei wandelbaren Vorzugsaktien besteht für den Aktionär die Möglichkeit, diese zu einem festgelegten Termin in Stammaktien umzuwandeln. Eine AG, die wandelbare Aktien ausgibt, bietet den Aktionären einen Anreiz zum Kauf der Wertpapiere. Sie profitiert von der Investition der Geldgeber, ohne dass diese mit einem Mitbestimmungsrecht ausgestattet werden.
Kumulative Vorzugsaktien
Kumulative Vorzugsaktien bieten dem Aktionär alle Vorteile einer gängigen Vorzugsaktie. Darüber hinaus hat der Inhaber des Wertpapiers selbst dann einen Anspruch auf eine Dividendenausstattung, wenn der erwirtschaftete Unternehmensgewinn unter den gesteckten Erwartungen liegt. Reicht der Gewinn für die Auszahlung der Dividende nicht aus, ist die AG verpflichtet, die kumulative Aktie in eine Stammaktie umzuwandeln. Nach § 140 AktG ist die Umwandlung bis zu dem Termin befristet, an dem der Aktionär seine Dividendenauszahlung erhält.
Abgrenzung von anderen Aktienarten
Die Vorzugsaktie ist eine Aktienart.
Daneben unterscheidet der Aktienmarkt die folgenden Aktienarten:
- Inhaberaktien
- Namensaktien
- Stammaktien
Aktien können gleichzeitig Vorzugs- und Inhaberaktien bzw. Vorzugs- und Namensaktien sein.
Inhaberaktien
Inhaberaktionären werden von Aktionären gehalten, die nicht namentlich registriert sind. Der Besitzer einer Inhaberaktie kann auf der Hauptversammlung der AG ein Stimmrecht ausüben. Darüber hinaus steht ihm die Auszahlung einer Dividende zu. § 54 AktG verpflichtet den Inhaberaktionär zur Zahlung einer Einlagenleistung.
Namensaktien
Inhaber von Namensaktien müssen sich gemäß § 67 AktG in das Aktienregister eintragen lassen. Hierdurch erfahren die Gründer der AG, welche Personen an ihrem Unternehmen beteiligt sind. Eine besondere Form dieser Aktienart ist die vinkulierte Namensaktie. Diese kann der Aktionär nur mit Zustimmung der AG verkaufen. Der AG steht in diesem Fall das Recht zu, die Genehmigung zur Übertragung zu verweigern.
Stammaktien
Stammaktien statten die Aktionäre mit einem Stimmrecht aus. Hierdurch profitieren sie gegenüber den Inhabern von Vorzugsaktien. Mit jeder Stammaktie hat der Aktionär ein Stimmrecht, das er auf der Hauptversammlung ausüben kann.
Vorzugsaktien lassen sich in Stammaktien umwandeln. Die Voraussetzung ist, dass eine Genehmigung der Hauptversammlung und die Beschlussfassung des Aufsichtsrats und des Vorstands der Aktiengesellschaft vorliegen. Weiter fordert das Aktiengesetz (AktG) in § 141 Absatz 3, dass die Vorzugsaktionäre der Umwandlung zustimmen. Bei dem Tausch müssen die Aktionäre eine Umwandlungsprämie entrichten.
Ein Aktionär der “Computer AG” besitzt 10 Stammaktien. Auf der jährlichen Hauptversammlung kann der Aktionär zehn Stimmen geltend machen, um seine Interessen durchzusetzen.
Die weiteren Unterschiede zwischen einer Vorzugsaktie und einer Stammaktie sind:
- Stammaktien gewähren dem Inhaber das Recht, an der Hauptversammlung seiner AG teilzunehmen.
- Der Stammaktionär kann auf der Hauptversammlung Auskünfte einholen. Dieses Recht steht dem Vorzugsaktionär nicht zu.
- Beide Aktionäre können eine Dividendenauszahlung beanspruchen. Diese ist bei Vorzugsaktionär höher.
Übungsfragen
#1. Wer muss der Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien zustimmen?
#2. Müssen die Aktionäre bei der Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien eine Gebühr entrichten?
#3. In welche beiden Gruppen lassen sich Vorzugsaktien unterteilen?
#4. Warum darf der Anteil der Vorzugsaktien an einer AG nicht über 50 % liegen?
Ergebnisse
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen